Beiträge von Susannea

    Also sowohl in Berlin und Brandenburg ist es üblich und ich habe auch noch nichts gegenteiliges gefunden. hier zählen die Noten zu den mündlichen Noten.


    Günstig ist es, das für die Eltern transparent zu machen. Achso, das Blatt dafür ist bei uns in Arbeitsmaterial zum Lehrbuch von Verlag vorgegeben, also wirds wohl rechtens sein.

    Elterngeld kriegst du, wenn du unter einer 3/4 Stelle arbeitest und es beantragst. Mit oder ohne Elternzeit und dann mindestens 300 Euro. Dein Mann kann unabhängig von dir auch bis zu 3 Jahren Elternzeit nehmen. Nur Elterngeld gibts pro Kind maximal 14 Monate. Und ja, das könnt ihr auch gleichzeitig beziehen. Seines wird aber mit seinem Einkommen berechnet. Guck mal hier: http://www.elterngeld.net da gibts dafür einen Rechner,

    Zitat

    Original von Britta
    Wie gesagt, Elterngeld nach den üblichen Regularien. D.h. du darfst bis zu 3/4 deiner Stundenzahl arbeiten, dann bekommst du von dem restlichen Gehalt 2/3 als Elterngeld (abzüglich der Werbungskostenpauschale).


    Das abzüglich Werbungskostenpauschale zählt hier nicht, da die vor und nach der Geburt abgezogen wird, so dass sie sich aufhebt ;)


    Beim Beamten hast du ja nur eine bestimmte Anzahl Jahre, die du nicht voll arbeiten darfst oder zuhause bleiben. Nimmst du Elternzeit zählen diese nicht mit.


    Gerechnet wird also Einkommen vor der Geburt abzüglich Einkommen nach der Geburt und davon 67% sind dein Elterngeld mindestens gibts 300 Euro. Elterngeld gibts aber auch ohne Elternzeit wenn du nicht mehr als 3/4-Stelle arbeitest!

    Zitat

    Original von nani
    Ich finde die "Vögel" (?) mit den lang herunterhängenden Beinen total niedlich! Weißt Du zufällig noch, woher Du das Bild hast? Dann könnte ich mal nachlesen, wie das mit den Beinen dort ist, da weiß ich nicht genau, wie die zustande gekommen sind.


    Ich könnte mir vorstetllen, dass hier das Band lang gelassen wurde und dann unten die Filzfüße befestigt wurden.

    Springst du immer nur spontan ein oder bist du längerfristig für eine Lehrkraft da. Wenn längerfristig (bei mir waren es jeweil 2,5 Monate) dann wird schon richtig durchgeplanter Unterricht erwartet (zumindest hier). Aber bei uns helfen die Lehrer der Parallelklasse oder Fachkollegen gerne mal etwas bei der Planung.


    Das sind dann sicher die Kollegen, von denen dann die Elternsagen, Lehrer arbeiten nie und haben immer Ferien ;)

    Zitat

    Original von gingergirl
    Deine Fahrtkosten kannst du natürlich als Werbungskosten angeben, das bringt dir aber nicht viel, da du bei deinem niedrigen Einkommen eh fast keine Steuern bezahlst.


    Hier gings ihr aber um die Abzüge fürs Wohngeld und da kannst du diese natürlich abziehen und dann ist das anzurechnende Einkommen eben geringer und das evtl. Wohngeld höher!

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    Original von Sofia Marie
    Das heißt also, dass die ersten sechs Wochen sowieso als Probezeit gelten und die acht Wochen nach der Geburt nur dann als Probezeit ("Bewährungszeit") gelten, wenn man direkt nach der Geburt noch keine Elternzeit nimmt, oder?


    Oder anders formuliert: Nur wenn man direkt nach der Geburt mit der Elternzeit beginnen würde, würden diese acht Wochen nicht zur Probezeit zählen.


    Nein, die 14 Wochen Mutterschutz gelten insgesamt als Beschäftigungszeit.

    Zitat

    Original von Sofia Marie
    Die acht Wochen sind ja parallel mit der Elternzeit, die ab der Geburt beginnt.
    Welche Zeiten davon zählen mit zur Probezeit?
    Nur die sechs Wochen vor der Geburt oder die kompletten 14 Wochen?


    Elternzeit beginnt erst nach dem Mutteschutz, der Mutterschutz wird allerdings bei der Länge darauf angerechnet. Somit zählen auch die kompletten 14 Wochen, weil du erst danach in Elternzeit gehst.

    Zitat

    Original von MYlonith
    Hi Britta.
    Die Sachbearbeiterin bei der Sozialkasse/Elterngeldkasse meinte, einmal abweichen darf man. Vielleicht rufe ich da mal bei der LBV an.


    Ich glaube, du willst es einfach nciht verstehen,. Elterngeld und Elternzeit sind vollkommen unabhängig voneinander zu betrachten. Die Bezugsperson darf einmal ohne Begründung gewechselt werden. Die Anmeldung der Elternzeit kann und darf nicht geändert werden ohne Zustimmung des Ag. Mit geht alles!

    Ja und genau diese ich weiß nciht, geht eben nicht. Jeder muss sich auf 24 Monate festlegen, Mann wie Frau und dazu gehörst auch du!
    Vielleicht wäre es einfach besser, wenn ihr damit plant, dass diene Frau zu Hause bleibt, dann könnt ihr euch festlegen!

    Hat das Schulbuch evtl. ein Lehrerbegleitbuch. Hatte sowas in der 6. Klasse hier in der Grundschule in Physik. War für mich als fachfremden Klasse mit Arbeitsbögen, Zusammenhängen usw.

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