Beiträge von Susannea

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    Original von Mia
    So, dann drückt mir mal die Daumen, dass sich unser Kleiner noch bis Januar gedulden kann! :D


    Mache ich, kommt mir bekannt vor. Bei uns wars bei der Großen so, die ist Anfang Januar 2007 geboren, ohne Elterngeld hätte mein Mann niemals Elternzeit nehmen können.


    2009 bei der Kleinen wars aber auch ähnlich, denn da war die Hebamme weg. Bei mir hats imemr geklappt. VET war beide Male 23.1. also hoffe ich, dass es bei dir auch klappt!

    DAs heißt es sicher, es geht eigentlich meist darum, dass einige versuchen bis zum letzten Schultag vor den Ferien in Elternzeit zu gehen, dann die Ferien wieder bezahlt zu bekommen und am Besten noch danach wieder in Elternzeit zu sein ;)

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    Original von Mia
    "Bescheinigung des 12-monatigen Berechnungszeitraums vor der Geburt des Kindes bzw. Mutterschutzfrist."


    Ja was nu? Ist der Stichtag die Geburt des Kindes oder der Beginn der Mutterschutzfrist?


    Das geht nur aus dem Gesetzestext eindeutig hervor, nicht aus einigen Vordrucken ;)


    Zeiträume in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurde, werden cniht berücksichtigt. Ich gehe davon aus, dass du Beamtin bist? Dann kriegst du ja kein Mutterschaftsgeld und somit zählen die letzten 12 vollen (!) Kalendermonate vor der Geburt des Kindes.


    Falls du es nachlesen möchtest im Gesetz, §2, Absatz 7, unterer Teil (war zu faul die Sätze zu zählen ;) )

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    Original von Corvi
    Mich wundert es, dass sie mir diese Briefchen schreiben...schließlich krieg ich ja Geld von denen, die sollen doch froh sein, wenn ich es nicht mache!


    Scheinbar gehörst du zu den Leuten, die verpflichtet sind, die zu machen und sie eigentlich von NAchzahlungen ausgehen. Mindestens Strafgebühren könne sie aber verlangen, wenn du z.B: Stkl. 3 oder 5 hast oder du oder dein Ehepartner Lohnersatzleistungen erhalten hat oder einer selbstständig tätig ist.


    Da ist die Steuererklärung zwingend bis 31.5. des darauffolgenden Jahres abzugeben (oder eben Fristverlängerung zu beantragen).

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    Original von Allesgute
    Das ist so schnurze wie nur was. Obwohl uns die profs. an der Uni immer deutlich machten, wie wichtig die Sprechvarianten sind fragt in der Schule keiner mehr danach. Mein Eindruck: meistens wird British English vermittelt.


    Wie wäre es denn mal auf das Datum zu gucken, der Thread ist fast 2 Jahre alt, wäre schlimm, wenn der TE immer noch auf eine Antwort wartet ;)

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    Original von Ummon
    P.S. Ich weiß, manche haben nicht einmal den Luxus eines "richtigen" Arbeitsplatzes, ich hoffe daher, es kommen nicht allzu viele zynische Kommentare :D


    Ich wollte gerade sagen, wir teilen uns momentan zu sechst 4 Stühle, einige Kollegen sitzen während der Pausen schon im Keller. Da hilft dann nur alles mit sich rumschleppen. Ich habe einen Rucksack mit 2 schmalen und einem breiten Fach. In die schmalen kommt in eines die Unterrichtsvorbereitzung (ist nur eine Klasse) und in ein schmales Fach die Blätter für evtl. Vertretungsstunden. Und in die mitte große Sachen und organisatorisches usw.


    Also ja, für jede Klasse ein FAch!

    Vom Elterngeld gehts mit deiner Überlegung, ist sogar das einzige sinnvolle (weil ja Lebensmonate und nicht Kalendermoante zählen), aber Elterngeld ist unabhängig von Elternzeit. Elternzeit musst du ja beim AG anmelden und das Gilt für Beamten nicht das BEEG sondern das jeweilige Beamtenrecht. Und danach kann man meist zumindest nicht in den Ferien oder sowas wieder einsteigen.


    Da hilft nur bei der zuständigen Personalstelle anzurufen. Als Angestellte kannst du das allerdings alles ohne Probleme so machen!


    Edit: Wenn geht Elterngeld nur bis zum 22.7. zu beziehen ;)
    23.7. wäre der erste Arbeitstag ;)

    Bisher haben wir es immer irgendwie geregelt bekommen oder ich war eben nicht bei Konferenzen (war bisher nicht notwendig, z.B. fahre ich nicht an meinem freien Tag extra in die Schule, aber das erwartet bei uns auch niemand.


    Da meine Kinderbetreuung in der Regel auch nur bis 16 Uhr hier geht, ich ja vorher noch die Kleine holen muss usw. muss ich dann um 14 Uhr weg, das hilft dann natürlich nicht viel!

    Also inzwischen weiß ich, dass das davon abhängt, ob du noch einen anderen sozialversicherungspflichtigen Job hast bzw. in Elternzeit (im Elterngeldbezug) kostenlos krankenversichert bist oder nicht.


    Ich mußte unterhalb des Übungsleiterfreibetrages von 2100 Euro im Jahr überhaupt keine Abgaben zahlen!

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    Original von schnurps
    Ich habe konkret gefragt, ob man zu Beginn des VD Elternzeit nehmen kann und die Antwort war, dass man Elternzeit erst nach der Vereidigung bzw. Verbeamtung nehmen kann. Aber das ist doch erst weit nach dem Ref. oder? Hmm... Drücke dir jedenfalls die Daumen!


    Also soviel ich weiß bist du doch im Ref Beamter auf Zeit bzw. Widerruf, oder? Dann ginge es problemlos. Rein rechtlich muss es auch irgendwie gehen, es ist nur zu bedenken, dass du 7 WOchen vor dem Beginn der Elternzeit diese anmelden musst!

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    Original von Hope
    Edit: @ Susannea
    Du verdienst 1700,- brutto mit einer vollen Stelle, also 29 Stunden? Das ist ja furchtbar. Wie ist das möglich? Da kann ich mir ja gleich einen Nebenjob suchen, um zu überleben. Eine Freundin von mir in einer vollen Vertretungsstelle direkt nach dem 2. St. examen 1650,- netto!!! Liegt das nur an dem Examen? Oh Gott, da bekommt man doch höchsten 1100,- raus oder? Das ist ja wie im Ref. oder beim ALdi an der Kasse. Bitte entschuldige, damit möchte ich dich keinesfalls kränken, ich bin nur total entsetzt. Bin zwar Idealistin und möchte diesen Job machen, weil ich ihn liebe, aber etwas materialistisch bin ich auch. So viele Jahre der finanziellen Entbehrungen und Nebenjobs im Studium und Ref., um dann am Ende finanziell nicht ausreichend abgesichert zu sein, das ist echt hart...


    Hier sinds nur 28 Stunden und mit Steuerklasse 5 hatte ich dann knapp über 800 Euro raus. Da überlegt man sich das zweimal, allerdings ist das eben auch ohne Examen. INzwischen arbeite ich nur nur etwas mehr als 50% (mit zwei kleinen Kindern ja anders nicht sinnvoll) und da hat man dann knapp 400 Euro raus, heißt im Endeffekt sinds dann ca. 100- 150 Euro im Monat, die bleiben wenn man Fahrtkosten und Kinderbetreuung abzieht! Also zum Überleben wäre das sicher vollkommen indiskutabel!

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    Original von Hope
    @ Susannea
    Das heißt Du hast Dein 1. Staatsexamen nicht nachgeholt und das Referendariat nicht gemacht aber unterrichtest an einer staatl. Schule? Wow! Aber das bedeutet gleichzeitig dass sie dich zwar beschäftigen, dir aber nie eine Festanstellung/Beamtenstelle anbieten werden, obwohl du gute Arbeit machst? Da ist echt ungerecht. Hat man da nicht irgendwann Anspruch drauf? Habe heute echt viele Infos aufgenommen bei meinen verzweifelten Recherchen, aber glaube das irgendwo gelesen zu haben.


    Habe gehört, dass Waldorflehrer sehr viel weniger verdienen - weiß jemand mehr?


    Naja, nachmachen ist ja nicht wirklich, denn entgültig nicht bestanden geht dann nur mit einem anderne Fach udn obwohl ich damit fertig war wartet ich nun seit einem Jahr auf einen Studienplatz bisher haben sie gar keinen! vergeben für das Fachsemester.


    Wüßte nicht, dass ich Anspruch drauf hätte, die Verträge sind ja immer alle mit Grund befristet. Das die weniger verdienen, als z:B. ich mti E6 in Berlin (vollen Stelle ab 1.1.2010 1700 Euro Brutto) kann ich mir nicht vorstellen!


    Edit: Evtl. guckst du dir mal die aktuelle Stellenausschreibung im Stellenmarkt an, das könnte z.B: auch gehen, denn sie würden ja auch Referendare nehmen!

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    Original von Hope
    Wieso reicht den Waldorschulen denn das 1. St.examen? Weiß nicht, ob ich da hin passe. Müsste mich näher damit beschäftigen aber gut zu wissen, dass es diese Option gibt. Habe das bei meinen Recherchen auch bei paar Montessori-Schulen gesehen vorausgesetzt man ist bereit nebenbei das Montessori Diplom nachzuholen.


    Ich danke Euch beiden sehr!


    Ich kann dir das auch nicht genau sagen, ich denke mal, weil die sich lieber ihr eigenes Urteil bilden und das eben an das Diplom oder ähnliches bei den beiden Arten knüpfen. Bisher waren jedenfalls alle Stellenausschreibungen der beiden Schulen, die ich gesehen habe, nur mit Voraussetzung 1. Staatsexamen.


    Ich drücke dir die Daumen, dass du deinen Weg findest. Kann dich gut verstehen, ich bin ja ähnlich schon beim 1. Staatsexamen gescheitert und unterrichte seitdem als vertretungslehrerin ;)

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    Original von kleiner gruener frosch
    Viele Konrektoren machen den Schritt aber nur aus Aufstiegsgründen. Denn man muss halt Konrektor sein um anschließend mal Schulleiter zu werden. (Nein, Aufstiegsgründe lagen bei mir übrigens nicht vor. Ich bin eher der Typ "Riker"* ... = ständige Nummer Eins. ;) )


    DAs ist definitv nicht so, denn keine der Schulleitungen, die ich neu erlebt habe, waren vorher Konrektor. Noch absurder ist z.B. das iher an der Schule die Dienstälteste kommisarisch zur Schulleiterin ernannt wurde (war nur "normale Gruschullehrerin") obwohl sie das nicht wirklich wollte und da hieß es dann auch gleich, Bezahlung gibts erst ab einem Jahr kommisarischer Arbeit und kurz vorher gabs natürlich eine neue Schulleiterin :rolleyes:

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