Zitat
Original von Britta
Wie gesagt, Elterngeld nach den üblichen Regularien. D.h. du darfst bis zu 3/4 deiner Stundenzahl arbeiten, dann bekommst du von dem restlichen Gehalt 2/3 als Elterngeld (abzüglich der Werbungskostenpauschale).
Das abzüglich Werbungskostenpauschale zählt hier nicht, da die vor und nach der Geburt abgezogen wird, so dass sie sich aufhebt
Beim Beamten hast du ja nur eine bestimmte Anzahl Jahre, die du nicht voll arbeiten darfst oder zuhause bleiben. Nimmst du Elternzeit zählen diese nicht mit.
Gerechnet wird also Einkommen vor der Geburt abzüglich Einkommen nach der Geburt und davon 67% sind dein Elterngeld mindestens gibts 300 Euro. Elterngeld gibts aber auch ohne Elternzeit wenn du nicht mehr als 3/4-Stelle arbeitest!