Beiträge von Susannea


    Es gibt die Möglichkeit Widerspruch einzulegen innerhalb der Frist und zu sagen, es kommen noch die und die Punkte dazu, die bisher nicht angegeben waren. ;)

    Wollte zu Berlin nur sagen, dass ich nur wenige Schulen mit JÜL kenne, an meinen und denen in der Umgebung wurde immer nur SAPH durchgeführt. Und da ist zumindest meine Begeisterung im Moment sehr gering, denn die Theorie ist toll, aber die Voraussetzungen in der Praxis sind einfach denkbar ungeeignet.



    Das trifft ja SAPH genauso. Und ja, die Kollegen hat es wie der Schlag getroffen, sie sind jahrelang schon im Schuldienst, viele werden in den nächsten 5-10 Jahren pensioniert und haben einfach die Theorien nicht in der Uni gelernt dazu. Haben also deutlich weniger Erfahrung auch mit solchen Materialien usw. als wir, die relativ frisch aus der Uni kommen und dort schon damit gearbeitet haben, an Projektschulen usw. waren.


    Migrationshintergrund ist sicherlich ein ganz bedeutendes Theam dabei, läßt aber zumindest an meiner jetzigen Schule da keine großen Unterschiede zwischen den Kindern zu. Ich bin in Wedding, die Kidner kommen kaum aus deutschen Familien. Sie sind alle gleich weit zurück.
    Räume, das ist ein großes Problem, wir haben selbst für den normalen Teilungsunterricht nicht genug, wie soll dann da noch zusätzlich Raum für die Schulanfangsphase sein?


    Und Materialien finden, das fällt mir zumindest sehr schwer, denn kaum ein Schulbuchverlag wird dem wirklich gerecht, man kann nciht mehr einfach einem Lehrgang folgen o.ä.

    Nein, man kann natürlich beim Elterngeldbezug nicht auf die Einkommenssteuererklärung verzichten, dann würde das ja jeder so machen. Sobald man im Jahr über 510 Euro Lohnersatzleistungen erhalten hat (und das ist ja Elterngeld), ist man verpflichtet bis zum 31.5. des darauf folgenden Jahres die Steuererklärung abzugeben. Ist eine sogenannte Pflichtabgabe.


    Mutterschutz muss nicht unbedingt vermerkt werden, da diese ja eh als Beschäftigungszeit gilt, wobei man natürlich keine Fahrtkosten usw. für den Zeitraum angeben darf ;)
    Bei Zahlung von Mutterschaftsgeld wäre das anders.


    Übrigens haben wir beim ersten Kind trotz Elterngeld von Januar bis Dezember (Kinder sind immer im Januar geboren) keine Nachzahlung gehabt. Nur unsere Erstattung war eben nur noch eine geringe vierstellige. Diesmal ist sie dann eben nur dreistellig beim 2. Kind.

    DAs ist ja echt blöd gelaufen. Ich habe ab dem nächsten Halbjahr erstmal nur noch 12 Stunden und habe die mit einer einfachen, ginge das nicht auch an drei Tagen wunderbar gelegt bekommen. Mo 3.-5. Stunde, Dienstag 1.-3. Stunde und Mittwoch 1.-6. Stunde, also ein total kurze Woche. Sowas finde ich klasse. Platz für Vertretungsstunden gibts nur am Mittwoch und das sind dann eben keine Mehrarbeitsstunden sondern Koop-Unterricht in einer Klasse, der wenn ausfällt. Für mich natürlich ideal!

    Zitat

    Original von mrboyard
    Absolut keine Hohlstunden? Wow! :D


    Aber wenn alle Lehrer bei Euch keine Hohlstunden haben, wie werden dann Krankheitsfälle bearbeitet? Fällt der Unterricht der Klasse dann aus? =)


    Wir haben viele Förder-, Sonderpädagogischeförder- und DaZ-Stunden, genauso wie Koop-UNterricht. Dieser fällt dann eben einfach weg. Wobei bei viel Krankheuítsfällen dann einfach Mehrarbeit anstand.


    Referendare gibts bei uns keine, momentan sind wir noch bis Ende des Monats zwei PKB-Kräfte (Personalkostenbudgetierung), wir sind ja eh für langzeiterkrankte eingeplant!

    Bei uns wird geguckt, dass man keine Hohlstunden hat. Bei Teilzeitlehrern dann nach einem freien Tag geguckt usw.


    Ich habe z.B. 15 Stunden an 4 Tagen verteilt und keine Freistunde drin. Einfach perfekt.


    Achso, es gibt KOllegen, die müssen auch frühestens zur 3. Stunden anfangen. Ich bin auch gefragt worden (sind nämlich die mit kleinen Kindern) aber wir kriegen das auch so hin.

    Ich kann deine Befürchtung gut nachvollziehen. Ich war an einer Schule, die so klein war, dass es nur eine Schulleiterin gab, nicht mehr Schulleitung und als die erkrankte musste die Dienstälteste (gegen ihren Willen, war eine dienstliche Anweisung) die Schulleitung kommisarisch übernehmen. Das ging über ein Schuljahr so, bezahlt wird erst nach mindestens 2 Jahren kommisarischer Tätigkeit, da gabs dann natürlich eine neue Schulleitung :rolleyes:


    klartext, sie hatte viel zusätzliche Arbeit, viel Ärger und nicht mehr Geld.


    Überlege es dir also gut, wenn du da drumrum kommst!

    Wenn du dir das zutraust, warum nicht. Wenn großer Bedarf ist, ist zumindest hier eine Aufstockung problemlos durch.


    Ich habe vor dem Mutterschuzt des 2. Kindes (1. Kind war 18 MOnate) für 2 1/2 Monate Vollzeit gearbeitet. Aber das war begrenzt und ich habe schon gemerkt wie mein Kind gelitten hat!

    Zitat

    Original von magister999
    Interessant ist auch, dass bei der Vergütung unser Arbeitgeber einen gewaltigen Unterschied zwischen Beamten und Angestellten macht: Geht eine Teilzeitbeamtin ins Schullandheim und versieht dort jeden Tag einen 24-Stunden-Dienst, erhält sie keine höhere Vergütung, während eine Teilzeitangestellte für die Dauer des Schullandheims die volle Bezahlung bekommt.


    DAs ist dann wohl auch Länderspezifisch, denn Berlin bezahlt "natürlich" sämtliche Überstunden, die ja damit anfallen. So ist es zumidnest entschieden worden ;)


    Allerdings gibts hier eigneltich keine Kostenübernahme mehr und damit eben auch keinerlei Verpflichtung solche Ausflüge zu machen und viele, die sie nicht mehr machen. Ich würde mich da anschließen, da solch eine Fahrt mich mehr kosten würde, als ich im Moment im Monat raushabe!

    Zitat

    Original von ari573
    Warum dich deine Schulleitung nicht wieder aufnimmt, weiß ich ehrlich gesagt nicht! Ich bleibe jetzt bis Mitte Mai und dann gehe ich wieder in den Mutterschutz.


    Ich kann das gut verstehen. Er trägt als Chef eine Fürsorgepflicht für die Angestellten bzw. "untergebenen" und damit auch die Verantwortung. Scheinbar ist ihm das ganze zu heiß, wäre es mir wohl auch!

    Ich kann dir núr generell zur Elternzeit dagen, dass du dann eine Zustimmung deines AG bräuchtestfür andere Tätigkeiten und das nach dem BEEG eine Ausbildung (und da zählt das Ref auch zu) nicht als volle Erwerbstätigkeit zählt und du das somit in Elternzeit machen kannst!

    Zitat

    Original von Dalyna
    Mhhhh... mein Steuerberater hat da trotzdem Einspruch erhoben.


    KLar, kann man machen. DAnn wird das Arbeitszimmer sofort anerkannt, sollte aber das Urteil anders lauten, dann müßte man das evtl. mit Zinsen zurückzahlen. Macht man nichts und es muss ein Arbeitszimmer geben, dann kriegt man genauso wie mit der Entferungspauschale das unaufgefordert nachgezahlt!

    DAs bereinigte Netto wird genommen, sprich Brutto Minus Steuern und evtl. auf der Gehaltsbescheninigung aufgeführte Sozialabgaben (also keine PKV usw.) Minus dem Wrbungskostenpauschbetrag von monatlich 76,67 Euro.

    Nee, das ist das Kindergeld. Nur im öffentlichen Dienst beziehst du das in der Regel mit dem Gehalt mit. Wir beziehen es aber auch über die Familienkasse und meinen Mann. Gerade beim 2. Kind geht das ja mit dem Kurzantrag viel schneller! Da wäre bei uns die Dienstpost noch nicht mal unterwegs ;)

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