Zitat
Original von Peh.
Hier knüpfe ich doch direkt mal an:
Wie ist das bei Kind 2, wenn dieses zeitnah erwartet wird? Gibt es dann 67% vom Elterngeld?
Also mein Beispiel:
Kind 1, Geburtstermin 02/2010
Elternzeit ich = Mutter 11 Monate, Vater 3 Monate (bis 04/2011)
Kind 2 soll 2011 folgen (2. Jahreshälfte), bis dahin arbeite ich wieder (Vollzeit).
Gelten 12 Monate vor Geburt von Kind 2 als Berechnungsgrundlage?
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Vom Elterngeld geht ja gar nicht, weils kein Einkommen aus Erwerbstätitgkeit, sondern eine Lohnersatzleistung ist
INteressant ist nur bis wann du Elterngeld bezogen hast, wenn du beim 2. Kind Elterngeld beziehen willst.
Bei dir würden also die Monate Februar 2010 bis Januar 2011 nicht berücksichtigt werden. Nun sit die frage, bist du BEamtin oder nicht, denn danach werden dann auch Mutterschutzzeite außen vor gelassen.
Wenn du identisches Elterngeld wie beim 1. Kind haben möchtest, müßte das dann als Beamtin bis spätestens Februar 2011 geboren werden.
Wenn du aber eh dazwischen Vollzeit arbeitest, dann ist dies ja nicht interessant.
Wenn du also zwischen Elterngeldbezug und Geburt weniger als 12 volle Kalendermonate hast, dann werden die restlichen Monate von vor der 1. Geburt genommen!