Beiträge von Susannea

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    Original von klammeraffe
    Ich habe mich in den letzen Ferien für zwei Wochen arbeitslos ohne Leistungsbezug gemeldet. Die Krankenversicherung musste ich dann zwar selber übernehmen, aber in die Rentenkasse etc. hat das Arbeitsamt einbezahlt... und da ich nicht weiß, ob ich mal verbeamtet werden, war es mir so sicherer.


    Stimmt, das ist ein Argument. Das ist ja bei mir anders, weil ich immer noch ein Kind unter 3 habe und da eh eingezahlt bekomme.

    Für ALGI musst du mindestens 12 MOnate in den letzten 2 Jahren gearbeitet haben, das stimmt (oder in Elternzeit gewesen sein). Wenn du keinen Anspruch hast wird dir gar nichts bezahlt!
    Dir bleibt dann evtl. nur ALGII.
    Ich habe mich bisher noch nie arbeitslos gemeldet, da ich eh keine Anspruch hatte, jetzt habe ich ihn und werde es wohl auch tun.

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    Original von Mikael
    Schaffen wir die Ausbildung zum Lehrer ab! Dann bekommen alle nur noch 1700 brutto. Das ist dann fair. Und spart dem Staat Geld.


    Gruß !


    Da hat jemand nur teilweise gelesen. Hier gehts eben mit keiner Linie darum, ob man die Ausbildung gemacht hat, sondern lediglich der Abschluss zählt. So kriegt z.B. jemand mit dem BA schon E10 (und nicht erst mit dem 1. Staatsexamen, die kriegen E11, zumindest wenns der MA ist), jemand der noch mit Staatsexamen studiert hat, also schon alles fertig hat, nur den Abschluss nicht, ist aber "ungelernt", denn Scheine und Zwischenprüfungen zählen nicht! Die Arbeit ist aber die selbe und der jenige mit allen Dinge fürs 1. Staatsexamen hat deutlich mehr gemacht und gelrent im Bezug aufs Lehrersein, kriegts nur nicht bezahlt! Der wird eben genaus bezahlt wie ein Maurer z.B. der unterrichtet.


    Und Erfahrung in der Schule wird auch nur angerechnet, wenn sie durchgängig ist. Die meisten versuchen aber die Verträge während der Feiren auszusetzen, also fängt man wieder von vorne an.

    Wie gesagt, auch Englisch mußte ich hier unterrichten, habs nach der 11. Klasse abgewählt gehabt. Diene Argumente stießen dort auf kein Gehör bzw. gabs einfach keine Alternative.

    Was hast du davon, wenn du die Befähigung abgibst?!? ZUmidnest in Berlin und Brandenburg muss man in der Grundschule alles unterrichten, egal ob befähigt oder nicht. Ausnahme Schwimmen und Religion.

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    Original von Rosenfee
    Ich arbeite an einer Berliner Grundschule Vollzeit (= 28 Wochenstunden) und bin jetzt nach dem Vorbereitungsdienst neu im Februar 2010 eingestiegen. Mein Bruttolohn liegt bei 3600 Euro. Auch Vertretungslehrer (wie die Kollegin aus der Zeitung) verdienen so viel - mir wurden die genaue Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe, die zurzeit gelten, aus sicherer Quelle mitgeteilt (Personalstelle, zentrale Bewerberstelle).


    Lg, Rosenfee


    Kannst du das dann bitte mal meiner Personalstelle mitteilen, dass ich genau wie die KOllegin ohne Ausbildung nicht mit E6 Stufe 1 (Brutto 1700 Euro) einzustufewn bin :rolleyes:


    UNd ich weiß sicher, dass ich nicht die einzige bin, die als ungelernt eingestuft wird, da ich gerade über den Personalrat noch mal nachgehakt habe und die erklärt haben, wenn man keinen Abschluss in der Richtugn hat, dann immer E6. War übrigens vorher in Brandeburg auch so!


    Der wesentliche Unterschied ist, dass du ein 1. und 2. Staatsexamen hast, ich habe nichts dergleichen, die Dame aus der Zeitung auch nicht und sämtliche Studenten als Vertretungslehrer auch nicht. Die sind alle E6 und ohne Erfahrungsstufen wenn sie nicht länger als 12 Monate mit maximal 6 wöchiger Unterbrechung gearbeitet haben!

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    Original von Friesin
    Ansprechpartner finde ich okay, eine Selbstverständlichkeit würde ich davon nicht ableiten.
    Stellt das Thema dringend benötigteTampons/Binden denn in der Grundschule überhaupt so ein häufig auftauchendes Problem dar ?(
    Korrigiert mich, wenn ich mir falsche Vorstellungen mache ;)


    Naja, bei uns gehen die Grundschulen ja bis 6. Klasse und ja, da stellt es gerade eben ein Problem dar, weils ja bei vielen erst anfängt ;) Aber ich meine mich zu erinnern, dass ich 10 war bei der ersten Regel ;)

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    Original von Friesin
    aber ist das dann deine Aufgabe als Lehrerin ?(
    Ich finde, das führt ins Unendliche: für wieviele Schülerinnen will man denn da Vorsorge tragen?


    Ja, ich finde schon, dass das in der Grundschule genauso meine Aufgabe ist, wie Taschentücher, evtl. Arbeitsmaterialien usw.

    Zitat

    Original von Peselino
    Welche Aufgaben soll ich als Lehrer denn noch übernehmen? Soll ich etwa in der Klasse einen Vorrat an Binden und Tampons für die Mädels haben (und auch noch selbst finanzieren)?
    LG,
    Peselino


    Also zumindest ich kenne es aus mehreren Schulen so, dass davon wirklich ein kleiner Vorrat da ist und nein, nicht selbst finanziert, aber es gibt von Johnson und Johnson jährlich Aufklärungspakete, da sind zumindest Tampons drin und auch Binden hatten wir aus Probepaketen.
    Also das finde ich gar nichts so abwegig, denn es kann doch leicht mal passieren, dass einen so etwas doch etwas unverhofft trifft und man nichts oder nicht genug dabei hat.


    Vom Elterngeld geht ja gar nicht, weils kein Einkommen aus Erwerbstätitgkeit, sondern eine Lohnersatzleistung ist ;)


    INteressant ist nur bis wann du Elterngeld bezogen hast, wenn du beim 2. Kind Elterngeld beziehen willst.


    Bei dir würden also die Monate Februar 2010 bis Januar 2011 nicht berücksichtigt werden. Nun sit die frage, bist du BEamtin oder nicht, denn danach werden dann auch Mutterschutzzeite außen vor gelassen.


    Wenn du identisches Elterngeld wie beim 1. Kind haben möchtest, müßte das dann als Beamtin bis spätestens Februar 2011 geboren werden.


    Wenn du aber eh dazwischen Vollzeit arbeitest, dann ist dies ja nicht interessant.
    Wenn du also zwischen Elterngeldbezug und Geburt weniger als 12 volle Kalendermonate hast, dann werden die restlichen Monate von vor der 1. Geburt genommen!

    Ich habe kein 1. Staatsexamen und arbeite nun schon seit über einem Jahr als Vertretungskraft. Immer nur kurze Verträge, aber kein Problem hier in Berlin.


    ICh habe mich schon mehrmals beworben an den Unis und will das ganze auf BA/MA umschreiben lassen, aber selbst mit einerm nicht bestandenen Abschluss von 2008 ist das nun schon schwierig, (wobei nicht ich nichts gemacht habe, sondern die Unis hier angeblich alle keine Studienplätze frei hatten) denn einige Anerkennungen und spinnende Professoren sind echt nicht mehr feierlich.


    Sprich, es gibt einen, der erkennt die Scheine an, aber nicht die Noten, will also, dass man alle seine Abschlussklausuren noch mal schreibt!
    ?(

    Mir ist der Vorteil vom Teilen im Gegensatz zu jeder macht einen Vertrag noch nicht ganz klar.


    Da doch eh alles prozentual berechnet wird, sollte das doch keinen Unterschied machen. Hauptsache die Putzfrau kommt insgesamt nicht über 400 Euro.


    Bin mir auch nicht sicher, ob ihr das sonst alle von der Steuer absetzen könnt, wenn sie nur bei einem angestellt ist!

    Zitat

    Original von CKR
    Bei uns nennt sich das Ganze Faktorisierung. Wir haben Klassen, die z.B. innerhalb des Schuljahres mehrere Wochen nicht in der Schule, sondern im Praktikum sind. So kann es sein, dass eine Stunde im Stundenplan der Klasse nur 0,6 Stunden für das Stundenkonto der Lehrkraft zählt. Um dann insgesamt auf die 24,5 + 2 Stunden zu kommen, die ich als Lehrer machen muss, muss ich entsprechend mehr Wochenstunden unterrichten. Wenn die Praktikumsklassen dann weg sind, habe ich dafür weniger Unterricht.


    Das kenn eich z.B. komplett anders. Mien Mutter betreut die Praktikumsklasse dann in der Zeit, damit ist sie überhaupt nicht in der Schule sondern alle Tage unterwegs zwischen den Praktikanten. Ihr UNterricht muss vertreten werden, dass machen die Lehrer, die eigentlich in der Praktikumsklasse Unterricht haben. Dmait hat niemand weniger Arbeit als er sonst hat! Nur mehr, denn Praktikumsbetreuung und -besuche sind natürlich durch die normale Arbeitszeit (gerade bei Teilzeti) überhaupt nicht abzudecken!

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