Beiträge von Susannea

    aus diesem grunde habe ich es gepostet, da ab dem august die anweisung kommt (nrw), dass die elternzei unterbrochen werden darf, um in mutterschutz zu gehen.


    Na das ist noch mal was anderes als die EU Anweisung, denn dies gibts laut BEEG (zählt ja nur für Angestellte) schon seit 2009 (glaube ich), dass das geht. Aber die EU sagt eben, in Elternzeit muss voll gezahlt werden, ohne UNterbrechung dieser!

    Und das stimmt natürlich, 14 Wochen mit oder ohen Geld macht sich schon deutlich bemerkbar.

    ich persönlich empfinde es auf alle fälle als vorteil, denn sonst wird man ja quasi um die 14 wochen besoldung gebracht.


    Naja, wenn du Teilzeit gearbeitet hast, dann bekommst du das ja auch weiter bezahlt und wie gesagt, bei Angestellten gibts mindestens die 13 Euro täglich auch in Elternzeit und alles andere ist noch nicht endgültig geklärt, denn die EU sagt, eigentlich muss das voll gezahlt werden!

    Aber... ich hätte die nicht genommene. 2 Jahre Elternzeit gerne auf den Schuleintritt der beiden Kinder verschoben und dann zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommen.
    das ging nicht... weil es damals schlicht nicht ging.


    Das geht heute auch noch nicht, du darfst maximal 12 Monate übertragen!

    Es gibt im "Handbuch produktiver Rechenübungen, Band 1" 2-3 Seiten zum 1x1 Kartenspiel


    Danke dir. Die Antwort habe ich jetzt erst gesehen.
    Hast du davon zufällig Band 1?
    Aus Band 2 die Sachen habe ich mir dazu kopiert, auf Band 1 wird in Band 2 verwiesen, das hatte ich leider vorher nicht gesehen und nicht kopiert, nun ist das BUch bis November ausgeliehen (wie auch immer das geht).
    Bräuchte Seite 119 ff (wie weit der Abschnitt geht, kann ich somit leider nicht sagen).
    KÖnntest du mir das evtl. scannen?

    Oder üben üben üben, wohl wissend, dass das Kind völlig überfordert und der Lerneffekt gleich Null ist.


    Zumal man ja inzwischen davon ausgeht, dass rechtschreiben lernen durch Fehler machen und probieren von unterschiedlichen Schreibungen passiert und das damit ja beim richtig geschriebenen Wort nicht klar ist, ob das nun richtig ist, weil er es weiß oder weil er gerade die richtige Schreibweise zufällig ausprobiert hat. Deswegen wirdja das Diktat auch so stak kritisiert von den Fachleuten.

    Manchmal hab ich den Eindruck, dass Aachbearbeiter um so penetranter werden, wenn die Steuererklärung noch vom Steuerberater kommt.

    Bei mir wird nichts nahcgefragt. Meine Stuerberaterin sagt mir, was sie braucht und dann läuft das.


    Solche dämlichen Nachfragen gabs bei mir im ersten Jahr auch zu Hauf, ich habe den Spieß dann aber hitnerher umgedreht, ich habe gegen jeden Bescheid Widersprcuh eingelegt und mir erläutern lassen, warum sie diese Dinge, die doch nach dem und dem Paragraphen absetzbar sind und nach der und der Erklärung notwendig nicht anerkennen.
    Habe mich mit ihnen letztendlich um 20 Cent zum Schluß gestritten :whistling:
    Diesmal mussten wir überhaupt keine Unterlagen einreichen! :D

    Oder würdet ihr Diktate, die vor Abgabe noch im Wörterbuch selbst korrigiert werden dürfen, als gleichwertige Alternative zu dem klassischen Diktat sehen?


    Ja, das ist zumindest eine der Alternativen, die du in der Literatur findest. Denn Rechtschreibenlernen ist eben auch selber seine Fehler korrigieren können und nciht unter Druck Wörter nach Diktat (was im Berufsleben sowieso so nicht mehr vorkommt) schreiben können.

    Es geht auch eigene Texte zu schreiben und diese dann selber korrigieren zu lassen und dies zu benoten oderTonbanddiktate (um dem eigenen Tempo gerecht zu werden).

    D.h. aber auch, dass er diese 300 € zusätzlich zu seinem Verdienst im Nov / Dez erhält, oder? (Wenn er nicht über die 30 pro Woche kommt).


    Genau.

    Muss er dann, wenn er angefangen hat zu arbeiten, seinem Arbeitgeber mitteilen, dass er Elterngeld bezieht oder ist das auch unnötig, weil er ja generell nur 30 Std pro Woche arbeitet.


    Das sollte unnötig sein, wobei der Ag ihn in er Zeit nicht kündigen kann!

    Simira hat gar nichts dazu gesagt in welche Klassen sie wechseln will. Daher habe ich etwas zu den beiden Möglichkeiten geschreiben. (Das der Mann nicht die 5 behält ist ja klar!)


    wenn sie nicht wechseln behält er aber die 5 ;)
    Also bist du klar auch für einen Steuerklassenwechsel, aber genau wie ich, für 4/4. Habe ich das richtig übersetzt?

    Mit der 4/4 hat man zwar monatlich etwas weniger, aber hat dann nicht eine Nachzahlung am Ende des Jahres, sondern bekommt sogar bestenfalls noch was zurück!


    DAs ist leider mit dem Elterngeld auch nciht gesagt, deshalb ist man ja auch mit 4/4 bei Lohnersatzleistungen über 410 Euro im Jahr verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben!

    Wenn dein Mann nun die StKl. 3 bekommt, wird es wahrscheinlich wennn ihr eure Steuererklärung abgebt im Folgejahr eine Nachzahlung geben! Das solltet Ihr mit einplanen. Wollt ihr das vermeiden ist die Kombinaton 4/4 die bessere Wahl. Da gibt es sogar in der Regel eine Erstattung!


    Von 3 für den Mann hat doch hier auch niemand gesprochen, aber bisher hat der Mann 5 und das ist definitv nicht sinnvoll!

    Elternzeit will er definitiv nicht gleich zu Beginn seines Arbeitsverhältnisses nehmen, was ich sehr gut verstehen kann. Ich glaube, dass es letztendlich einfacher ist, dass nur ich Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehme.


    Nochmal, er braucht doch keine Elternzeit, kann ja auch keine nehmen. UNd zwar nicht weil er Ende November dann schon einen Arbeitsvertrag hat, sondern weil er erst Ende NOvember einene Arbeitsvertrag hat. Er darf ja nur mit Vertrag Elternzeit nehmen!
    Aber wie gesagt, man braucht überhaupt keine Elternzeit um Elterngeld zu beziehen!

    Ihr verschenkt mindestens 600 Euro, wenn er kein Elterngeld beantragt.

    Was ist daran kompliziert, wenn er gleich nur den Sockelbetrag von 300 Euro je Monat beantragt? (Ob er vorher was verdient hat, bleibt ja hier eh offen.)

    Er kann doch ab Vertragsbeginn kaum noch auf die 120 Stunden im Monat kommen, oder?
    Das wären ja 3 Wochen Vollzeit von MItte November bis Mitte Dezember, die er arbeiten müsste.

    Mir ist also nicht klar, was daran kompliziert sein soll! ?(

    Soweit ich aber weiß, ist das Elterngeld an die Elternzeit gebunden.


    Nein, Voraussetung fürs Elterngeld im Bezug aufs Arbeiten (mit Wohnsitz usw. lasse ich mal außen vor) ist nur, dass er nciht voll erwerbstätig ist, heißt nicht mehr als 30h/Woche im Monatsdurchschnitt (also 120h im Monat!) arbeitet. DAs wäre ja bei euch problemlos gegeben. Wäre es an Elternzeit gebunden, dann hätte er ja gar keinen Moant, denn ohne AG keine Elternzeit! Damit dürften dann Hausfrauen usw. ja auch nichts bekommen ;)

    Dein Mann kann selbstverständlich, wenn er will auch nur einen Monat Elterngeld beantragen er muss nicht notwendigerweise zwei Monate beantragen.


    Nein, seit dem 1.1.2009 ist dies nicht mehr zulässig!

    Wenn Du alleine Elterngeld beziehen willst, sehe ich keinen Grund, die Steuerklassen zu ändern, zumal Du ja auch noch mehr verdienen wirst als Dein Mann. Ein Steuerklassenwechsel bringt da m.E. nicht viel.


    Die Logik verstehe ich nicht ganz. Was hat denn ihr Elterngeld mit der Steuerklasse nach der Geburt zu tun? Elterngeld ist doch Steuerklassen unabhängig, deshalb bringt es doch etwas, das derjenige, der als einziger verdient, nicht die 5 als Steuerklasse hat! ;)

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