Beiträge von Susannea

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    Original von redfairy
    finde es auch nicht so wichtig ob er darf oder nicht, sondern ob du dazu bereit bist?
    wenn es dir ansonsten gut geht, du aber nicht unterrichten darfst wegen schweinegrippe, würde es für mich selbstverständlich sein den samstag hinzugehen.
    zumal bei drei stunden ja noch genug vom tag übrig bleibt.


    Ganz klar sehe ich das anders, in erster Linie ist die Frage ob sie überhaupt darf und dann, ob sie an dem Tag darf. So siehts zumidnest das Gesetz ;)

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    Original von Clematis
    Das Argument verstehe ich irgendwie nicht ?(
    Das ist doch nur eine Formsache, eine Bitte um Entschuldigung zu akzeptieren, oder? Wenn ich Zweifel habe an einer Entschuldigung werde ich doch sofort aktiv und hake bei den Eltern nach?
    Wenn es theoretisch irgendwann, z.B. ein halbes Jahr nach der Zeugnisausgabe, mal Probleme wegen der Fehlzeiten geben sollte kann ich doch nicht sagen: Ach so, Entschuldigungen wurden abgegeben, aber die hab ich eh gleich weggeschmissen da ich für mich entschieden habe, dass das Kind unentschuldigt gefehlt hat?


    Wenn es eine Formsache wäre, bräuchte man doch keine mehr. Und nein, warum muss man bei den Eltern nachhaken. Wenn man eine Entschuldigung nicht akzeptiert, dann teilt man es evtl. den Eltern mit, aber sicher nicht jede Mal wieder, wenn man einmal gesagt hat, der Grund wird nicht akzeptiert!

    SPF- Kinder sind Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf, die also eine anerkannte Lernbehinderung haben. Dies ist aber auch auf dem Zeugnis vermerkt, ob sie das bei uns nur die ersten 6 Schuljahre haben oder aber auch in der Oberschule weiter, kann ich leider nicht sagen.


    Und diese Kinder dürfen eben eigentlich gar nicht die Arbeiten der Kinder ohne Lernbehinderung schreiben, eigenltich ja auch klar.


    Hm, ist das bei euch so? Bei uns gibts auch differenzierte Arbeiten, denn wird haben viele SPF Kinder dabei und die dürfen ja eh nur Noten mit * bekommen, d.h. die sind an ihrem Leistungsvermögen gemessen und nicht dem dder Mitschüler.

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    Original von Bear


    Das hört sich sinnvoll an. Wenn mich nicht alles täuscht, kann ein Zeugnis innerhalb eines Jahres gerichtlich überprüft werden - da könnten dann vielleicht auch die Fehlzeiten (und die Entschuldigungen) wichtig sein (?).


    Aber die Eltern bitten doch nur um Entschuldigung, ob das dann als unentschuldigt zählt oder nicht hat ja ncihts mit der Anzahl der Blätter zu tun ;)


    Das entscheidest du bzw. dein Chef, also nützen diese Papiere bei so etwas gar nichts.

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    Original von FrauBounty
    8o


    ich habe bei meinen kind-krank-tagen doch immer geld bekommen ?(


    Kriegst du ja auch, aber als Angestellte von der GVK ;)


    Und wenn die Betreuungsperson krank ist als Angestellte von der GKV des Partners.

    Du bist verbeamtet und da beginnt das Problem, es gilt das Beamtenrecht de sBundeslandes und einige haben etwas zu Zeiten drin wann du wiederkommen darfst.


    Ansonsten stimme ich deinem Mann voll zu!


    Achso, wenn du nach 9 Monaten wieder einsteigen solltest steht dir als Auszubildener auch noch 3 Monate lang der Sockelbetrag von 300 Euro zu obwohl du wieder arbeitest.

    Bei mir ist nur alles was wirklich über TV-L bezahlt wurde als Vertretungslehrer anerkannt worden und das auch taggenau.


    Also ich denke nicht, dass diese Sachen Sinn machen, aber das hängt evtl. vom Bearbeiter ab.


    Also hier ist nichts großzügig anerkannt worden!

    DA deine Frau und nicht dien Kind krank ist geht es nciht über Kinderkrankentage.

    ES gibt aber Möglichkeit auf Sonderurlaub, Frage ist nur ob bezahlt oder unbezahlt!

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    Original von wossen
    Als Angestellte ist das Geld weg - und nicht wieder rückholbar - Du hast allerdings bislang die (rechtlich unsichere) Möglichkeit eine kleine Zusatzrente dann ab 67 zu erhalten.


    Klar kannst du dir das im Tarifgebiet West zurückholen. Allerdings nur eine bestimmte Zeit lang. In Ost gehts gar nicht.

    Deine Stimme schonst du am meisten, wenn du nicht mit der Kraft- sondern der Wurfstimme arbeitest. Das bedarf aber etwas Training. Wir hatten im Studium glücklicher Weise Sprecherziehung und haben so etwas geübt.

    Hat jemand eine Idee? Gerade machen wir nämlich das Nomen, mit Numerus, Genus und nun ausführlich (weil leider bisher nicht behandelt wurde) Kasus und danach bräuchten wir einen Ausgleich.


    Lektüre lesen geht nicht, weil sie das schon in WUV machen.


    Was könnte es denn noch sein, was den Schülern mehr Spaß macht?!?


    Am besten wäre eigentlich was zum Texte verfassen weil unsere Arbeiten meist aus Diktat, Grammatiktteil und Texte verfassen bestehen. Aber was nimmt man da.


    Hatte schon überlegt ob ich Frühlingsgedichte nehmen soll oder per Mind-Map (soll auch behandelt werden) sie dann Frühlingsgeschichten schreiben lasse.

    Ja, der Inhalt des Paketes ist versichert, allerdings dürfen keine Lebensmittel verschickt werden, daher bin ich mir nciht sicher wie sie mit deinem Paket verfahren.


    Ich würde mal auf der Homepage suchen ob da was für Reklamationen steht und sonst zum Hermes-Shop gehen und fragen.

    Rosenfee: Ich kann dir nur von der mit mir eingestellten Kollegin berichten, die den Master noch nicht hat (weil ein Praktikumsbericht fehlt) und die sie versehentlich in E11 eingestuft hatten. Dies haben sie auf E10 korrigiert bis sie das Master-Zeugnis bringt stand in dem Brief.
    Kann natürlich sein, dass da noch mehr fehler in der Einstufung stecken.


    Und nein, gleichgesetzt wirds noch nicht richtig, du musst es noch offiziell anerkennen lassen als 1.StEx (warum auch immer :rolleyes: ).

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