Beiträge von Susannea

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    Original von Friesin
    und bedeutet das dann, dass je nach Elternschaft in jeder Klasse anders gehandelt wird? Dass also eine 2.Klasse Ziffernoten bekommt, die Parallelklasse aber Berichtszeugnisse ? ?(


    Ja, das bedeutet es. Bei uns waren glaube ich zwei von drei Klassen mit verbaler Beurteilung bei uns gabs Ziffernnoten.

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    Original von annasun
    Mal so aus Interesse: Was wird denn noch so von den Eltern festgelegt??? In Berlin?


    Gruß aus dem Süden
    Anna


    Müßte ich jetzt nachgucken, aber bei den beiden DIngen weiß ich es eben ganz genau aus persönlicher Erfahrung. Gibt aber noch so einges, wo die Eltern entscheiden ;)

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    Original von Clematis
    Aber nach Ablauf der Elternzeit kann man sich doch aus familiären Gründen beurlauben lassen, und sich dann in der Beurlaubung selbst vertreten, so wie in der Elternzeit ?


    So hat mir das jedenfalls meine Sachbearbeiterin im Schulamt erklärt; ich möchte nach Ende der Elternzeit nämlich evtl. auch erst mal nur mit weiterhin 8-10 Stunden in der Schule arbeiten.


    Ja, das geht. Aber die Beurlaubung ist auf maximal 12 Jahre insgesamt begrenzt. Elternzeit zählt nicht dazu. Bei meiner Mutter gabs Elternzeit so noch nicht, sie kann nun nicht beurlaubt werden um ihre Enkelkinder zu betreuen weil bei drei Kidnern eben 12 Jahre schnell erreicht sind!

    Wie hier zitiert wurde handelt es sich wirklich lediglich um den Zensurenspiegel. Habe ich kein Problem mit, schreibe ich immer an und wers nicht abschreibt hat Pech ;) Bekanntgegeben habe ich ihn ;)


    Auch die Zifernoten ab Klasse 2 werden in Berlin von den Eltern festgelegt, wenn der Lehrer gut genug argumentiert gehen aber in der Regel die meisten Eltern mit.

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    Original von Knödelfee
    Also ich sehe das schon als Betrug, wenn man weiß, dass man schwanger ist und das verschweigt und ein Stellenangebot annimmt. Auf alle Fälle bedeutet es für die Kollegen einen Haufen Mehrarbeit, wenn keine Vertretung gefunden wird.


    Als was du es ansiehst interessiert aber glücklicher Weise niemanden. DAs deutsche Gesetz sagt, dass eine Schwangerschaft verschwiegen werden darf, die Frage dazu unzulässig ist usw.
    Demnach kann es kein Betrug sein!

    Ich habe es ähnlich gehabt und dann auch ähnliches erlebt, wo letztendlich selbst im öffentlichen Dienst gegen die nicht erfolgte Überreichung der Ernennungsurkunde rechtlich vorgegagnen werden musste.


    Also ich würde erstmal gar nichts sagen bis du den Vertrag schriftlich in der Hand hast und zwar unterschrieben vom AG.


    Dann gibst du die Bescheinigung für den Mutterschutz vom Fa ab und gehtst in den Mutterschutz, gut ist ;)

    Zitat

    Original von Prusselise
    Ich kann ja aber nur für mich sprechen:
    Aufsichten bei uns sind absolut ungefährlich.
    :D


    Das würde ich auch gerne mal sagen wollen X(
    fliegende Stühle z.B. habe ich nun schon mehrmals erlebt und wenn man die dann abkriegt 8o


    Man darf übrigens aus dem Grund auch nicht mehr in KLassen mit gewalttätigen Schülern unterrichten.

    Herzlichen Glückwunsch!


    Nein, du musst keinen Sportunterricht mehr machen (kannst aber), Pausenaufsichten sind nicht mehr erlaubt und Schwimmunterricht auch nicht.


    Für Untersuchungen bist du freizustellen, ist zwar blöd in der Schule, aber rechtlich ok!

    Zitat

    Original von helenna81
    tja....ich weiß nich woher ihr eure aussagen habt...aber anscheinend kann man NICHT mehr arbeiten, wenn man durchgefallen ist...


    Das ist definitiv nicht überall so. Wie gesagt eine Bekannte ist an der Waldorfschule und dort glücklich nachdem sie durchs 2. StEsx gefallen ist.


    Ich bin durchs erste gefallen und schon seit einem Jahr (wenn auch nicht durchgängig, das erst seit Oktober) an staatlichen Schulen als Vertretungslehrer. Vertrag läuft bisher noch bis zu den großen Ferien, fürs nächste Schuljahr mal sehen.


    Und die Stellenausschreibungen die ich von z.B: lehrcare hatte verlangten definitv nicht alle ein 2. StEx.

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    Original von limlom
    Berufserfahrung als Lehrer kann ich nicht vorweisen, allerdings arbeite ich seit 7 Jahren als Dipl.-Ing, was meiner Meinung nach eine förderliche Zeit darstellt. Falls diese Zeit angerechnet wird entspricht dies Stufe 4 und falls nicht Stufe 1.


    Also höher als Stufe 2 wirst du in der Regel nicht eingruppiert, es sei denn du warst genau bei dem AG usw.

    Die Stufen werden genau wie beim TV-L sein, d.h. Stufe 1 ist der Beginn, Berufserfahrung von mindestens einem Jahr dann Stufe 2 usw. wobei für Stufe 2 evtl. andere Berufserfahrung anerkannt werden kann!


    Sehe hilfreiche Antwort.
    Was steht denn dort nun?!?


    Also wir lassen sofort nachschreiben, egal wie lange krank!
    Habe z.B. den eine vorgestern den ersten Teil und gestern in der großen Pause sein Diktat schreiben lassen (und das sogar am letzten Schultag). Er war Montag wieder da.

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    Original von alias
    In dem Fall machst du ja genau, was ich sage: Du führst ein Fahrtenbuch - ob sich dieser Aufwand jedoch letztlich rechnet, ist dahingestellt..


    Nee, ein Fahrtenbuch führe ich nicht, das ist noch mal was anderes, aber der Aufwand die geneauen Daten und Kilometer ins Steuerprogramm einzugeben rechnet sich für mich mit damit z.B. 38 km Fahrtweg einfach zur Arbeit natürlich! Bis zu den Sommerferien waren es ca. 50 km, die hat man einfach bei Vertretungsstellen ganz schnell und damit ist so etwas schon angebracht.

    Zitat

    Original von SunnyGS
    Wenn wir grad dabei sind: Kann ich Brötchenkosten und Schokolade für Ostern (ich hab grad letzte Woche 20 Ü-Eier gekauft :D) auch mit aufführen?


    Natürlich.


    alias: Ich bin damit immer gut gefahren und doch, Baustellen interessieren und du darfst dafür Umwege fahren genauso um Kollegen mitzunehmen, sagt mir jedenfalls der Hauffe und das Steuerprogramm und meine Finanzbeamten in der Familie. Da ist nichts geflunkert, sondern ehrlich die gefahrenen Kilometer angegeben, einschließlich genau der Tage, die ich sie gefahren bin, also im Gegensatz zu vielen hier eben nicht 230 Tage sondern genau die Ferien usw. abgezogen.
    Ich gebe die gefahrenen Kilometer und nicht die Entfernungskilometer an, das ist ja wählbar, der Satz liegt dann aber auch nur bei 20 Cent je Kilometer!


    Tut mir leid, aber so etwas ist schon sehr anmaßend von dir solch eine Aussage!

    Zitat

    Original von Schmeili
    Wohin du deine Tochter morgens hinbringst ist leider dein Privatvergnügen und nicht steuerlich absetzbar...
    Ich würde immer alles angeben - soviel Mehrarbeit machts ja nicht...


    Ich gebe den Weg immer an, den ich fahre, denn fahre ich um Baustellen rum, nehme ich einen Kollegen mit usw. darf ich ja auch die mehr gefahrenen Kilometer angeben, also geb ich die auch an!

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