Beiträge von Susannea

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    Original von Conni
    Quelle: Berliner Grundschulverordnung von 2005


    Da liegt der Haken es gib eine 2010er-Überarbeitung (25.1.2010) und da ist das genau mit den Klassen 1-3 drin ;)


    Deinen ZUsatz mit KLasse 2 verstehe ich aber nicht, denn es geht doch gerade darum, dass selbst in 3 z.T: nicht mehr auf Antrag zensiert werden kann/darf.


    §58 (4):...

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    Abweichend von Satz 2 wird der Lernerfolg in Jahrgangs-stufe 3 immer durch schriftliche Informationen zur Lern- und Leistungsentwicklung beurteilt, wenn die Schulanfangsphase jahrgangsstu-fenübergreifend mit der Jahrgangsstufe 3 verbunden ist.

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    Original von Conni


    So wie ich es geschrieben habe. Es ging ja um aktuelle Regelungen nicht um vergangene.


    Naja, das von dir geschrieben ist aber auch überholt, wie ich gerade nachgeguckt habe, denn das gilt nur, wenn nicht die Klassenstufen 1-3 zusammen unterrichtet werden.
    Also alles was mit Schulanfangsphase zusammenhängt ist ohne Noten und da können die Eltern auch nichts machen.

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    Original von Conni
    Das mit der 2. Klasse ist in Brandenburg. 2/3-Mehrheit für Kl. 2, Regelung für Kl. 3/4 wie in Berlin.


    DAs war eindeutig Berlin, war aber natürlich vor den Flex-KLassen ;)


    Wies jetzt ist müßte ich noch mal nachschauen.

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    Original von sjahnlea
    Also ich war dafür bei uns in der Jobzentrale, man sagte mir, die sind dafür zuständig, und der Herr dort sagte mir, dass ich das gar nicht beantragen brauche, denn es würde eh abgelehnt werden, bzw ich hätte keinen Anspruch. Woher sollte ich wissen, das der mir Blödsinn erzählt?


    Da sitzen z.T: nciht ausgebildetet Arbeitslose, gerade in der Zentrale. Was erwartetst du von denen, die wissen auch nicht wirklich mehr als du. Da müßtest du dich einfach mal selber etws einlesen und dazu wäre man gar nicht lange im Netz unterwegs gewesen um rauszufinden dass dies bei ALGI totaler Blödsinn ist!

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    Original von *Stella*
    Ich versuche schon immer so weit wie möglich alles in den Ferien zu korrigieren, allerdings aus eher egoistischen Gründen, weil ich es persönlich immer schrecklich finde, mit "Altlasten" nach den Ferien zu starten.


    Wenn ich es eben aber mal nicht geschafft habe, zum Beispiel über das WE oder über die Ferien sage ich den Schülern ganz offen, dass ich als Lehrer auch Ferien nötig habe und versuche dann die Sachen möglichst rasch zu erledigen, weil ja dann schon wieder weitere, neue Korrekturen anstehen.


    So handhabe ich es auch und versuche einfach Arbeiten gerade vor Ferien zu schrieben weil ich da mehr Zeit für habe.


    Naja die 25 habe ich auch schon seit über 5 Jahren überschritten, aber ich bin einfach über meinen Mann versichert ;)


    Wenn man das nicht kann, muss man sich ja eh etwas einfallen lassen, weil man irgendwo von leben muss. DAs brauche ich ja auch nicht.


    Ja, dann sind 140 Euro ca. fällig und nein, wenn dir nichts zusteht, dann ist die KK selber zu zahlen.

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    Original von sjahnlea
    ALG bekomm ich nicht, mein Mann verdient zu viel (1700 Euro)!


    WAs hat denn dein Mann mit deinem ALGI zu tun? Gar nichts. Dies ist eine Versicherungsleistung für die du eingezahlt hast und die du in Anspruch nehmen kannst wenn du innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate Beiträge eingezahlt hast.


    Also evtl. hilft es, das zu beantragen oder sich richtig zu erkundigen, denn das steht dir unabhängig vom Gehalt deines Mannes zu!

    Je nachdem wie lange du sonst gearbeitet hast steht dir ALGI zu.
    Aber du hättest dich bis 2.4. arbeitslos melden müssen.


    Mein Vertrag endet zum 7.7. ich habe mich nicht arbeitslos gemeldet, denn ich hoffe einfach auf eine neue Stelle nach den Ferien und auf die nachträgliche Bezahlung der Ferien somit. In den Ferien arbeitslos gemeldet sein mag ich nicht, weil ich da wirklich verreisen will und weil ich keine Lust auf den Papierberg habe.

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    Original von sina
    Für Krümel muss ein Ersatz an die Schule kommen und was kann sie dafür, wenn das Land nicht für genügend Lehrer sorgt (es wären genug Kandidaten da! Nur das Geld fehlt!).


    Aber es ist doch für sie Geld da, was dann gar nicht für sie ausgegeben wird und das kann doch dann für den nächsten genutzt werden. Es entstehen doch bei Angestellten dem AG eigentlich keine Kosten! Gibts doch alles von der KK erstattet!

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    Original von Knödelfee
    Ich wollte niemanden eines Betrugs bezichtigen und hoffe, dass das so auch nicht angekommen ist. Allerdings finde ich es moralisch eben nicht ok. Wenn du in der gleichen Lage ähnlich gehandelt hast, wertest du das auch anders. Ich habe die andere Seite erlebt, wie alles bei uns drunter und drüber ging aus ebensolchen Gründen und wir die Mehrarbeit leisten mussten, da keine Vertretung gestellt werden konnte.
    Jeder sieht es eben aus seiner Sicht.


    Nochmal, die Sicht ist hier doch aber gar nciht gefragt gewesen. Dabei gibts dann keine unterschiedlichen Sichtweisen.


    Siehe hier:


    Zitat

    Original von krümel2010
    Nun meine Fragen:
    Kann das Angebot zurückgezogen werden, wenn mein (zukünftiger) Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt?
    Wann muss ich es ihm mitteilen?
    Ist es so ohne weiteres überhaupt möglich sofort in die Elternzeit zu gehen, ohne jemals dort gearbeitet zu haben?


    Danke und Grüße


    Würde also sage komplett am Thema vorbeigéschrieben ;)

    Zitat

    Original von Knödelfee
    Entschuldige bitte. ich dachte das wäre ein öffentliches Forum, in dem man seine Meinung vertritt und nicht das sagt, was der andere gern hören möchte.


    Hier gings aber um dié rechtliche Frage und es war nicht nach persönlichen Meinungen gefragt!


    Und jemanden des Betruges zu beschuldigen und das in einem öffentlichen Forum und noch dazu, wo man weiß, dass es keiner ist, ist nicht die feine Art.


    Man wird dir sicher nicht den Mund verbieten, aber evtl. würde ich mal gucken wo ich was schreibe!

    Wir haben oft Kinder ohne wirkliche Deutschkenntnisse und die Erfolge und Schnelligkeit des Lernens ist sehr unterschiedlich. In einer Klasse habe ich zwei Beispiele erlebt. Ein polnischer Junge der zu Beginn des Schuljahres kam, viel wurde ihm einfach ohne Frage von einem polnischen Mitschüler übersetzt, geantwortet hat er erst selten, weder auf deutsch noch auf polnisch. DAs hat sich bald gegeben. INzwischen spricht er nicht schlechter Deutsch als manch andere Kinder, wenn auch viele Wörter noch fehlen und er immer weiter ein Vokabelheft füllt.


    Eine Mitschülerin ist erst zum neuen Jahr gekommen, sie hat ihn einfach überholt, weil sie viel lernen wollte. Gut, sie ist nun auch deutlich älter als er, wenn sie auch in der selben Klasse ist, aber sie hat in der Pause oft nach Wörtern gefragt usw.


    Am Anfang eben alles mit Zeichensprache oder Übersetzungshilfe inzwischen redet man mit ihr normal und die fehlenden Wörter reimt sie sich zusammen.

    Zitat

    Original von ***Andi***
    Ich habe dich schon verstanden, finde diese Art von Veralgemeinerung dennoch nicht angebracht. Hier ist nicht der richtige Ort für Frustabbau in Form einer Rundumklatsche gegen Integrationskinder.


    Gruß, Andi


    Wenn du mich verstanden hättest, dann würdest du auch lesen, dass dies keine Rundumklatsche ist und kein Frustabbau. NUr leider sind eben genau diese drei typen von schwierigen Schülern, wenn sie aufeinandertreffen dann wirklich gefährlich. Der eine kann seine Wut nicht kontrollieren, merkt dann gar nicht, wenns zu viel wird. Der nächste merkt aber durch sienen Status nicht, dass er den anderen provoziert usw. da fliegen dann eben auch mal Stühle und die Gründe werden dir nur die Schüler selber sagen können und ob das wirklich sein muss!


    UNd die "vielen" bezog sich auf die "vielen" bei uns und niemanden anders! Also bitte nicht zuviel reininterpretieren!

    Zitat

    Original von ***Andi***


    Finde dieses Statement ehrlich gesagt etwas fragwürdig und in anderer Hinsicht problematisch. Vielleicht sollten wir drauf achten, dass die Diskussion nicht abgleitet.
    Das jetzt wäre eher ein Thema für eine Supervision....


    Gruß, Andi


    Was ist daran fragwürdig? ICh wurde gefragt, ob Stühle fliegen müssen und habe darauf geantwortet. Denn nein, eigenltich sehe ich da keinen Grund, diese Art von Schülern bei uns und davon gibts in bestimmten Bezirken Berlins leider eine Menge, warum auch immer so gehäuft dort, sehen das eben anders!

    Zitat

    Original von FrauBounty
    na ja, hier ist es einfach so, dass man keine aufsichten machen darf. es ist ein unterschied, ob man das nun nicht möchte oder eben nicht darf. es geht doch letztlich nur ums geld - wenn dem baby in der schulzeit etwas passiert, muss das land nrw zahlen. wenn privat etwas passiert, ist es eben eine privatangelegenheit.
    genauso beim beschäftigungsverbot - ich wollte auch nicht zuhause bleiben bei meinem 2. kind, wurde aber nicht gefragt. es gab eine gefährdungsbeurteilung der schulleitung, inwiefern ich mit speichel, aggressiven kindern usw in berührung kommen könnte (bei sonderpädagogen sind die richtlinien aber auch strenger als bei grundschullehrerinnen oder lehrerinnen in der sekundarstufe) und ausgehend vom immunschutz sprach der arzt vom bad dann eine empfehlung aus, an die sich dann bezreg oder schulamt zu halten hatten.
    da ists sekundär, ob ich mein 1. oder 10. kind bekomme :D



    (mal ganz davon ab, finde ich es zeitweise auch stressiger, mit zwei kindern einkaufen zu gehen als mit einem kollegen eine pausenaufsicht zu führen ;-))


    Genau so ist es. Ich brauchte sogar eine Genehmigung um 7 Tage in den Mutterschutz reinarbeiten zu dürfen.


    Zitat

    Original von Friesin
    und muss mal ganz naiv fragen: MÜSSEN da Stühle fliegen ???


    Frag das doch mal bitte die vielen verhaltensauffälligen, verhaltensgestörten und INtegrationskinder.


    Antwort in der Woche vor dem betreffenden Schüler der den Stuhl beim tollen Spiel "Stühle werfen" geworfen hat "ich habe ihn geworfen und, was wollen sie nun von mir!"


    Das sagt doch alles, oder?


    Man darf übrigens nach Aussage der GEW auch nicht mehr in Klassen mit gewalttätigen Schülern unterrichten in der Schwangerschaft!

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