Beiträge von Susannea

    Ich habe vorher in Potsdam studiert, aber einen Teil der Veranstaltungen in Berlin besucht. War Staatsexamen. Die Studienordnung sagt, dass diese Sachen nach Ermessen des Prüfungsausschussvorzitzenden anerkannt werden können oder nicht.


    Scheine waren bei uns nur z.T. benotet, aber z.B. die Praktikumsscheine waren sogar schon z.T. mit Leistungspunkten weil wirs mit den BA/MA Studenten zusammeng emacht haben. Interessiert aber nicht!

    Ich würde es nicht machen, ich habe gerade in Berlin auch BA/MA gewecxhselt und obwohl die VEranstaltungen z.T. sogar aus Berlin waren wurden sie aus dem Staatsexamen nicht anerkannt, auch die Praktika nicht.
    Also machs erst fertig und dann geh nach Berlin, sonst kanns Probleme geben!

    Zitat

    Original von Matula
    Ich kenn die rechtliche Lage nicht, aber ich kann den Ärger des Direktors verstehen. Der Lehrerberuf ist mit Privilegien ausgestattet. Dazu gehört, dass ich Kernzeiten i.d.R. nur bis 13Uhr habe. M.M. heißt das aber nicht, dass der Lehrer ein Recht darauf hat, um 13 Uhr den Stift fallen zu lassen und für dienstliche Belange keine Zeit mehr hat.
    "Lehrer" ist wie jeder andere Beruf ein Ganztagesjob. Welcher Ingenieur kann sagen "Boss, ich kann nur bis 13h arbeiten. Mein Kind kommt da aus der Schule"?


    UNd genau das kann ich mir bei vielen Müttern nicht vorstellen. Ganz im Gegenteil ich gehe bei den meisten davon aus, dass es sich um einen Teilzeitjob handelt und dann zu verlangen, dass man nicht mehr als 8 h am Tag arbeiten muss, finde ich sehr richtig.


    In jedem anderne Job gibts auch das Recht auf Teilzeit und man muss sich auf die Arbeitszeit einigen und nirgends steht, dass der Chef sie alleine festlegen darf. Zumal wenn er nur Vorgesetzer, nicht Chef ist!

    Zitat

    Original von Janneken
    Was würde das dann bei einem möglichen Wechsel nach Berlin bedeuten? Was sind Konsequenzen ohne TVL?
    Bedeutet das, dass du dich eher nach Brandenburg bewerben würdest, weil die dem TVL angehören?


    Das bedeutet, dass Berlin weder verbeamtet momentan, man also nie so ganz sicher ist, noch das sie so bezahlen wie TVL, osndenr da drunter liegen.


    Also ich würde mich wohl in beiden bewerben aber eher Brandenburg nehmen!

    Zitat

    Original von SemantaSyntax
    Aber, wenn du es erlaubst, lass' mich bitte fragen, ob du eine rechtskräftige Kündigung erhalten hast und wenn ja, aus welchem Grund. Du kannst mir eslbstverstäündlich mailen.
    Grüße,
    SemantaSyntax


    Nein, ich habe keine Kündigung erhalten, hätte auch nie ein rechtskräftige kriegen können. Nur wurde mir damals erzählt der Amtsjurist mußte für so einen Fall erst einen Vertrag entwerfen um mich im Zweifelsfall loswerden zu können. Wäre aber niemals gegangen ;)


    Der hatte also einfach keine Ahnung von dem, was er getan hat :rolleyes:


    Und das kann ja bei dir auch gut der Fall sein!

    Die Frage ist ja, welche Ausbildung du hast. Ich werde als Studentin bei E6 eingestuft und bekomme dadurch bei voller Stelle Brutto ca. 1800 Euro in Stufe 1.
    Halbe Stelle (hier 14 Stunden) wären dann auch nur ca. 900 Euro brutto. Also liegt das etwa in deinem Bereich. Damit wäre ich übrigens bei 15 Euro die Studen noch glücklich gewesen. Netto kam bei mir die letzten Monate ca. 530 Euro raus, damit wäre ich unter 10 Euro die Stunde und davon ist dann noch Kinderbetreuung und Fahrtkosten zu tragen (bei 38 km einfache Fahrt 4 Tage die Woche ganz schön heftig).

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    Original von abgestürzt
    Es wäre also für mich gleichermaßen unverhältnismäig wenn das Bewerrbungsfoto oder ähnliches vergessen würde.


    Und auch dann würdest du es zurück bekommen. Berlin hat so viele Bewerber, da müssen sie sich genau an die Vorschriften halten, denn ansonsten können sich die anderne Einklagen!


    Also ich sehe da keine unverhältnismäßige Härte, immerhin stehts überall so drin, dass du rausfällst wenn etwas fehlt!

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    Original von Melosine
    Das mit den Amtsjuristen wollte ich auch gerade schreiben. Hab auch schon Einblicke in das Vorgehen der Schulbehörde erhalten und weiß, dass Dienstaufsichtsbeschwerden jursitisch geprüft werden müssen.


    Leider sind viele juristen schienb ar auch alles andere als Gesetzesfest.


    Mein Vertretungsvertrag in Brandeburg war z.B: so formuliert, dass ich überhaupt nicht kündbar gewesen wäre, aber er ist extra von dem Juristen formuliert worden, damit sie mich kündigen können.


    Der Jurist hätte aber vorher schon merken müssen, dass das bei einem befristeten Vertrag von 2,5 Monaten ohne Grund und bei bestehendeer Schwangerschaft nicht werden wird.


    Soviel also zu den Amtsjuristen!

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    Original von Mia
    Informiere dich am besten dann auch nochmal über Stillzeiten, die dir zustehen. Ich habe so ganz dunkel in Erinnerung, dass man da eine Art "Deputatsstunde" bekommt.


    Bis zu einer Stunde am Tag steht dir Stillzeit zu.


    Marigor!: Klar gibts Elterngeld ohen Elternzeit, sonst könnten Studenten, Hausfrauen usw. keines bekommen. Denn die können ja keine Elternzeit nehmen!

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    Original von katrin34327
    danke für eure zahlreichen infos!


    zu den bezügen:
    ich hatte mal auf irgendeiner seite gelesen, dass man das durchschnittsgehalt der letzten drei monate vor eintritt der ss weiter gezahlt bekommt. aber ich denke, dass gilt nur für angestelle im öd in niedersachsen. denn das wäre für mich ungünstig, da ich davor als feuerwehr (bis mitte februar) eine richtig miese bezahlung hatte und auch keine vollzeitstelle.


    DAs gilt auch für dich, aber du hast dann das MuSchG nicht zuende gelesen. DA steht nämlich auch, dass du bei Gehaltserhöhungen das erhöhte Geld bekommst, selbst wenns die erst im BV gibt!

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    Original von kielerin
    Hej,


    das droht mir in ähnlicher Form auch. Gilt die Sache mit dem Antrag beim Amt auch dann, wenn mna das Referendariat gemacht hat und somit einen Vertrag von 2 jahren vorweisen kann? ich meine dann habe ich doch in die Sozialkassen eingezahlt?!


    Nein, das gilt da nciht, denn du hast nicht eingezahlt. Du ahst keinerlei Anspruch auf ALGI da du ja Beamtin auf Zeit warst. DAmit keine Zahlungen zur ALV geleistet hast!

    Die Eingangstüren kriegt man glaube ich mit unseren Schlüsseln nicht auf, wohl aber die Glastüren nach der großen Tür. DAnn KLassenräume und Lehrerzimmer. Vom Lehrerzimmer kommt man ins Sekretariat (wenn das nicht auch von außen der gleiche Schlüssel ist) und dort hängen die Fachraumschlüssel.

    Zitat

    Original von Conni
    Mein Zusatz zu Klasse 2 bezieht sich darauf, dass in Klasse 2 nicht zensiert werden darf laut GV von 2005 - und so wie es sich anhört scheint es ja so zu sein, dass in der neuen Variante auch die Zensierung in Kl. 2 nicht vorgesehen ist - und teilweise nichtmal in Kl. 3.


    Ok, das klang so als ob du hier jemandem vorwirfst in der Klassenstufe zu zensieren.


    Gefunden habe ich das hier:
    http://www.berlin.de/sen/bildung/rechtsvorschriften/
    wobei die Grundschulordnung eben mit der Neuerung nur auf §58 Schulgesetz verweist bei der 3. Klasse.

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