Beiträge von Susannea

    Ich habe mich mal genge eine Schule entschieden, denn der Weg war lang, sie lag ungünstig (entgegen der Tagesmutter) und es war eine Hauptschule und nachdem ich mitbekam, was dort vorging und wieviel gerade ausgeschlossen waren, hatte ich keine Lust mehr.


    Ich muss aber dazu sagen, ich hatte ein 4 Moante altes Baby zuhause, wollte eh nur 10 Stunden arbeiten und zwar nur für mich und nicht des Geldes wegen, wollte aber nicht drauf zahlen, weder mit Geld noch mit Gesundheit!

    Zitat

    Original von FrauBounty
    Susannea, vielleicht wirds bei euch anders gehandhabt, zieh das doch mal in betracht. ich habe bei allen kindern kurz nach bekanntgabe der schwangerschaft ein schreiben bekommen, in dem mir der voraussichtliche beginn der mutterschutzfrist mitgeteilt wird.


    Das ist das Schreiben vom Schulamt, das habe ich auch bekommen, ist aber nichts wert, denn den Mutterschutz bzw. den voraussichtlichen Entbindungstermin legt der Arzt fest. Hatte damals nachgefragt, die wußten auch nicht so genau, was das Schreiben eingetlich soll.


    Also nein, es wird nicht anders gehandhabt, aber das was ich dir schreibe ist eben das MuSchG und die Paragraphen darin, der Rest ist zusätzliche Bürokratie, die aber keinesfalls eine Rechtsgrundlage haben muss ;)


    Finchen: Bei mir kam dann irgendwann mal ein Schreiben des Aufsichtsamtes, aber da war dann alles schon vorbei, kann also dauern ;)

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    Original von PeterKa
    Dre Mutterschutz wird doch länger im Voraus zumindest unverbindlich festgelegt, oder sind das wirklich nur Ausnahmen. Ist ja auch wichtig für die Famileie, da ja einges darum geplant werden muss.


    Das sich dabei kurzfristig z.b. bei Frühchen usw. noch viel ändern kann ist klar.


    Eine schriftliche Bescheinigung sorgt aber zumindest dafür, dass die entspechenden Regelungen und Vorschriften für Schwangere überhaupt Anwendung finden können.


    Verbindlich festgelegt ist er erst mit dem Schrieb 7 Wochen vorher, sonst könnte man den ja auch viel früher rausgeben ;)
    Und nein, Anwendung finden die Vorschriften eigenltich sobald der Chef davon weiß und nirgends steht, dass er das schriftlich haben muss. Eine mündliche Ausage reicht um das MuSchG zur Anwendung zu bringen. Wie gesagt, schrifltich gibts das eh nur auf Kosten des AG!

    Zitat

    Original von FrauBounty
    Schriftlich braucht die SL es schon, aufgrund der Bescheinigung wird ja der Mutterschutz berechnet.
    !


    Nee, das stimmt nun eindeutig gar nicht. Der Mutterschutz wird auf Grund der Bescheinigung des Arztes zum Mutterschutz 7 Wochen vor der Entbindung festgelegt, denn bis dahin darf er den Termin noch beliebig oft ändern ;)


    Wenn der Schulleiter es schriftlich haben will bzw. muss das wohl eigentlich die Personalstelle entscheiden, dann muss der Ag es auch bezahlen. Ansonsten muss es ihm mündlich reichen!


    flecki: Genau, die Bescheinigung gibts erst kurz vorher!

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    Original von Tootsie
    Chiara: Ich bin für so eine Testung gar nicht ausgebildet. Da sollen lieber die Fachleute ran. Bin zwar "Alleskönner" aber kein Psychologe.


    Da genau liegt aber der Denkfehler, denn LRS wird nur bei den Psychologen als Krankheit gesehen. Alles andere ist einfach nur ein längeres Verweilen auf den Lernstufen, wenn man es grundschulpädagogisch betrachtet und wenn du dafür als Grundschullehrer nicht ausgebidlet bist, zu sehen auf welcher Stelle ein Kind steht und es dort zu fördenr, dann finde ich dies bedenklich!


    Nein, dass es am Stillen hängt hat auch niemand so gesagt, aber es wird damit noch mehr auf die Mutter bezogen, denn das kann dann niemand anders erledigen ;)
    Bei allem anderen hat das Kind ja meist zwei Eltern ;)


    Und auch bei deinem zweiten Ansatz,(auch wenns nicht Threadtheam war, aber von dem ist nun mal Scooby, als ein 3. was überhaupt nicht zur Debatte stand, eingefügt wurde) muss ich dir wiedersprechen, ich biin weder beim 1. noch beim 2. Kind esprungen und mache das auch heute nicht. Diese Freiheit, wie es hier genannt wird und Lockerheit nehme ich mir und die gab mir eben auch die Möglichkeit zu Arbeiten bzw. zu studieren und trotzdem voll zu stillen (denn das Kind kriegt ja nur Muttermilch).

    Was ist daran denn so merkwürdig? Wer hat denn das getestet? EIn Psychologe? Die Merkmale der Psychologie haben nämlich etwas mit allgemeinen Dingen zu tun und nichts mit dem Schreiblehrgang an sich. Da sind es dann Sachen wir motorische Störungen, evtl. sogar Gendefekte usw. die dort als Merkmale genommen werden.


    Wenn man es allerdings aus grundschulpädagogischer Sicht betrachtet, dann ist es ja nur eine längeres Verweilen auf frühen Kompetenzstufen und dann scheint es natürlich etwas merkwürdig.

    Zitat

    Original von Friesin
    Und bei vier Kindern muss jede Mutter darauf achten (oder sollte es) nicht zum Sklaven ihrer Kinder zu werden, aber das liegt mit Sicherheit NICHT am Stillen !!!!


    Wenn du das Stillen so ausführst, wie hier von einigen beschrieben, sofort füttern wenns Kind hunger hat und keiensfalls arbeiten, weil man die Flasche mit Muttermilch nicht geben darfst, dann würdest du gerade bei 4 Kindern wohl doch zur Sklavin der Kindes werden ;)


    SunnyGS: Hier gings aber nicht um eine "echte Berufstätigkeit!" sondern um überhaupt eine Berufstätigkeit, also auch keine Teilzeitstellen.

    Zitat

    Original von sina
    "Sklave des Kindes" ist hart formuliert, aber im Prinzip stimme ich da Susannea zu: Soll man als Mutter 6 Monate (oder auch länger / kürzer) nie für länger als ein paar Minuten sein Kind jemand anderem anvertrauen, weil es just in diesem Moment Hunger kriegen könnte????


    Genau das meine ich, hier ist jemand der das verstanden hat. Hier gehts nicht um Kinobesuche oder Disko usw. hier gehts dann um solche Dinge wie den Besuch einer Dusche, einer Toilette usw. der mir dann schon fast verwehrt wäre, wenn ich mich so verhalten würde, wie ihr es hinstellt. Und nein, bloß weil ein Kind nicht mehr voll gestillt wird, ist es doch noch längst nicht abgestillt. Ich habe über ein Jahr gestillt und dann eben auch ab und an zur Flasche gegriffen (und lange war das MuMi), denn sonst geht man als Mutter daran kaputt!


    Friesin, ich frage dich lieber nicht, ob du Kinder hast, gestillt hast usw.

    Zitat

    Original von PeterKa
    Eine Einzelfallregelung setzt voraus, dass man sich mit dem speziellen Fall beschäftigt hat. Generelle Vorgabe sind da schon etwas anderes.
    Warum sollten 60 Minuten denn in der Schule nicht gehen? 45 Minuten Unterrichtsdauer und 15 Minuten der Pause sind doch fast immer möglich.


    Aber die Pause hast du ja eh frei, die können sie dir nciht freigeben bzw. wird die auch nicht zusätzlich bezahlt ;)


    Zitat

    3. Wenigstens für die Dauer der Stillzeit beim Baby bleiben und erst danach wieder in die Schule gehen? Stillen ist mehr als das Füttern von Muttermilch... (sagte meine Frau, die ehrlich verwundert war, als sie dieses Thema hier gelesen hat).


    Hm, das heißt also, man soll sich möglichst über eine Jahr zum Sklaven seinees Kindes machen?!? Das kann ja nicht dein Ernst sein, dann dürfte ich ja nirgends mehr hin.


    Mal ganz ehrlich, mein Kind hat früh abgepumpte Muttermilch bekommen (nein eigenltich beide), denn ich habe z.B. nach 6 Wochen wieder Handball gespielt und es nicht immer abends mitgenommen, ich habe gearbeitet, da war mein Kind 3 Tage alt als Selbstständige, ichhabe studiert, da fragt keiner danach, wie lange du noch Stillen willst usw.


    Ganz ehrlich wäre ich auch nie auf die Idee gekommen, weil ich stille nur noch neben meinem Kind zu sein, denn es muss ja gestillt werden, wenn es Hugner hat :rolleyes:

    PeterKa: Da hat man im Schuldienst eben die Einzelfallregeleung, denn 60 Minuten gehen bei 45 Minutenstunden nicht. Mit Pause kommt man dann evtl. auf 60 Minuten, aber anders ists nicht zu handhaben. Dazu hat dann die GEW das ganze für Lehrer rausgegeben und die schreiben 45 Minuten mindestens pro Tag.


    Da habe ich doch als Lehrer auch vielmehr von als zwei Stunden mit 3o Minuten und 15 Minuten Unterricht ;)

    Hier in Berlin entschiedet das Schulamt, was sie dir zugestehen und das muss midnestens 45 Minuten sein, d.h. du mußt dann pro Tag eine Stunde weniger unterrichten, wie das dann geregelt wird, kann aber wohl die Schulleitung entscheiden. Ich habe sie mehr bezahlt bekommen über Honorarbasis.

    Was bin ich froh, dass ich mir um so etwas keien Gedanken machen muss. Ich nehme mein Steuerprogramm gebe ein von wann bis wann gearbeitet, wieviel Arbeitstage die Woche, welches Bundesland und somit zieht er Ferientage selbstständig ab. Somit gebe ich dann extra noch die Anzahl Urlaubs- und Krankheitstage ein und dann steht dort meine Zahl.

    Zitat

    Original von Ninni
    Aber mit Elterngeld plus 10 -14 Stunden könnten wir vielleicht ein paar Monate überbrücken bis ich wieder voll einsteige.


    Da ist dann aber ein denkfehler, denn wenn du arbeitest sinkt ja das Elterngeld!
    Da zählt dann nämlich bei der Berechnugnsgrrundlage fürs Elterngeld Einkommen vor der Geburt abzüglich 920 Euro im Jahr minus EInkommen nach der Geburt (vorher abzüglich 76,67 je Monat) und davon gibts dann 67%.
    Als Alleinverdiener da nur mit weniger als 50% einzusteigen, denke ich, würde nicht reichen.

    Zitat

    Original von C.B.
    Fraesi, kleiner Tip: über Beo dauert es ziemlich lange, bis man was Passendes findet.


    Das kann ich so überhaupt nicht bestätigen, ich werde mit Angeboten zugeschmissen und das ging auch ganz schnell!

    Mal ein ganz anderes Thema, aber ich dneke, die Hebammen brauchen gerade unsere Hilfe. UNd jeder der ein Kind hat, weiß das wir die Hebammen brauchen.


    Also bitte alle mitzeichnen!


    Liebe Frauen, Familien und Interessierte!
    Müssen Frauen ab dem 01.07.2010 auf Hebammenhilfe verzichten ?
    Wie einige von Ihnen in den letzten Monaten mitverfolgt haben, spitzt sich die Lage für alle Hebammen in
    Deutschland immer weiter zu:
    In den Krankenhäusern werden kontinuierlich Stellen abgebaut, im Gegenzug steigen aber die
    Arbeitsbelastung und Aufgabenfelder für jede einzelne Hebamme, so dass eine gute Betreuung der
    Gebärenden kaum noch möglich ist. Nicht selten betreut eine Hebamme 6 Frauen pro Schicht. Die
    Gehälter der angestellten Hebammen sind so gering, dass sie ihre Familien nicht ernähren können und
    zusätzlich noch freiberuflich arbeiten müssen, um ihr Leben zu bestreiten.
    Bei den freiberuflichen Hebammen sieht die Lage auch nicht besser aus – im Gegenteil: die
    Gebührenverhandlungen mit den Krankenkassen stagnieren, so dass der Stundenlohn von 7,50 € auch in
    diesem Jahr nicht steigen wird. Diese Bezahlung ist angesichts der großen Verantwortung und
    Einschränkungen für das eigene Privatleben absolut inakzeptabel.
    Stattdessen steigen die Ausgaben für selbständige Hebammen enorm, vor allem durch die immer teurer
    werdenden Haftpflichtversicherungen, die sich bald viele Hebammen nicht mehr leisten können. Eine
    freiberufliche Hebamme, die Geburten – also die ureigene Tätigkeit der Hebammen – betreuen möchte, muss
    ab 01.07.2010 eine Jahresprämie von 3700 € aufbringen.
    Durch diese Schieflage zwischen Einkommen und Ausgaben ist die Existenz vieler Hebammen akut
    gefährdet!
    Bereits im letzten Jahr haben viele Hebammen ihren Beruf aufgeben müssen. Die Wahlfreiheit des
    Geburtsortes und der Geburtsbegleitung sind nicht mehr gewährleistet.
    Bitte unterstützen Sie unseren Protest für eine angemessene Bezahlung der Hebammenarbeit und die damit
    verbundene Sicherstellung Ihrer Wahl von Geburtsort und Begleitung. Ein guter Start ins Leben ist ein
    wichtiger Grundstein für die Gesundheit von Mutter und Kind und darf nicht dem Sparzwang in die Hände
    fallen!


    Liebe Frauen, Familien und Freunde,
    ab heute steht die E-Petition zum Unterzeichnen bereit, bitte unterstützen Sie uns, indem Sie
    di ePetition mitzeichnen und diese Mail an möglichst viele Menschen weiterleiten!


    https://epetitionen.bundestag.de/


    Petitions-ID 11400



    Herzlichen Dank

    Zitat

    Original von C.B.
    Kurzgefasst: wie groß ist der Spielraum der Schule ? Ich verstehe mich gut mit der Schulleitung, die sind aehr zufrieden mit mir.


    Das würde ich dann dort einfach fragen. Sie haben Spielraum, aber für jede Verlängerung müssen sie z.B: vorher beim Personalrat die Bewerberliste abgeben. Wobei auch die sich manchmal schnell erstellen läßt ;)

    Du bist im Moment über PKB in der schule, dass ist das einzige, was Schulen selber machen können.
    Alles andere geht nur übers Landesschulamt.


    Evtl. kann dir da auch jemand weiterhelfen bei den zuständigen fürs Referendariat.

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