Zitat
Original von DFU
Hallo allerseits,
mit der zusätzlichen Bezahlung würde ich aufpassen. Mein Schulleiter würde jedem, der bei Teilzeit vorschlägt, die Stillstunden gegen zusätzliche Bezahlung weiter zu arbeiten, knallhart erklären, dass diese Stunden zum Stillen dann wohl nicht benötigt werden. Und ich finde, da hat er recht.
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Bei einem halben Deputat würde mein Schulleiter die Hälfte an Stillstunden geben. Also abhängig davon, wie viele Tage man unterrichtet, zwei oder drei Stunden. Vier Stillstunden bei zwölf Unterrichtsstunden an vier Tagen wäre aber vermutlich nicht drin.
BEi uns entscheidet der Ag, nämlich das Landesschulamt wieviel man an Stunden kriegt und das MuSchG gibt da klare Vorgaben, du musst an jedem Arbeitstag mindestens 30 Minuten Pause dafür haben. Wenn du deine Stunden also an 5 Tagen hast und da ist es dann egal ob volles oder halbes Deputat ist da das MuSchG knallhart, dann gibts 5 x die Anzahl der Zeit!
Verhält sich dein Schulleiter anders, macht er sich strafbar.
Auch für Beamten ist das MuSchG ja anzuwenden anders als das BEEG!
Der Vorschlag der zusätzlichen Bezahlung kam von der Schule, denn ich konnte nicht zwischendrin nach Hause fahren 1, h einfach Fahrt und Stillen, das heißt ich mußte abpumpen, dazu habe ich die großen Pausen genutzt, hatte aber zur Folge, dass alles was man sonst in der zeit macht (frühstücken, Absprachen mit Kollegen treffen, kopieren o.ä.) ich vor und nach meinen Unterricht machen musste, also die Stunde hinten mehr oder weniger dran gehängt habe.
Wo also die nicht nötig sind (wobei auch das nicht dein Schulleiter sondern das Gesetz festlegt und das nicht danach fragt, was dein Schulleiter meint ) frage ich mich gerade allen Ernstes.
Aber gut, ich kenen von einigen hier nur solche unqualifizierten, rechtswidrigen Antworten!