Beiträge von Susannea

    Außerdem haben Kitas häufiger geschlossen als vermutlich eine Tamu krank ist (pädagogische Tage, Konzeptionstage, Weihnachtsfeier der Stadtverwaltung, Personalversammlung aller städt. Beschäftigten, ...) Natürlich alles außerhalb der Ferien, häufig kurzfristig angekündigt und oft auch einfach 1 Stunden spätere Öffnung, etc...


    Da scheint mir das bei dir aber sehr speziell zu sein. Bei uns musste ich ein Kind deshalb noch nie abholen und Schließzeiten sind bei uns so gut wie keine.
    Seit dem 24.12. bis 1.1. ist zu (gibt aber nach Anmeldung im Herrbst auch eine Notbetreuung) und an den Feiertagen, sowie nach Himmelfahrt.
    Keine Sommerschließzeit usw.
    Wenn es sein muss gibts hier auch eine Krippe mit Samstagöffnungszeiten.
    Ob ich das bei Tagesmüttern hätte ist fraglich (wobei es sogar welche mit Übernachtung gibt).

    Deshalb sehe ich nämlich die durchgängige Betreuung auch als Vorteil. Mal davon abgesehen, dass das Sozialverhalten natürlich besser ist, als wenn bei einer Tagesmutter mit evtl. 1:1 Betreuung.

    chemikus: Ich kann dir sagen, dass die meisten Bundesländer noch bei 4 Tagen sind, zumindest war das Mitte des Jahres so, als wir eine Umfrage gemacht haben in einem anderne Forum und da wurde dann genau diese Schlechterstellung bemängelt ;)

    UNd nein, es schließen längst nicht so viel Verträge den Paragraphen 616 aus, wie du annimmst, den meisten AG ist dieser nämlich gar nicht bewußt ;)

    Übrigens der TV-L für Angestellte sieht auch nur 4 Tage vor, wenn man nicht Kinder-Krankentage über die KK hat!

    aber wenn die Kids gesetzlich versichert sind, dann hat der gesetzlich versicherter Papa Anspruch auf Kind-Krank-Tage


    Ja, aber sie trotzdem nicht, das wolte ich nur mal klarstellen!

    Bleibt sie aber nicht zu Hause sondern ihr Ehemann, so hat dieser gegenüber seinem Arbeitgeber zwar auch einen Freistellungsanspruch.

    Ja und in erstere Linie, wenn §616 BGB nicht ausgeschlossen ist, zahlt der AG und nicht die KK ;)
    Da müsste man übrigens mal nachgucken, evtl. ist somit auch in der anderen Konstellation derAG derjenige, der zahlen muss! Hängt vom Vertrag ab!

    Sie ist Beamtin und hat Anspruch auf Freistellung nach den beamtenrechtlichen Vorschriften. D.h. der Dienstherr bezahlt ihre Lohnfortzahlung, wenn sie wg. der erkrankten Kinder zu Hause bleibt.

    Naja, wenn das so wäre, dann wäre sie ja wohl imemr zu Hause ;)
    Aber sie hat ja in den meisten Bundesländern nur 4 Tage im Jahr!

    Trotzdem würde ich mir das mit dem Anmelden der Kinder bei der GKV nochmals überlegen.


    Meinst du abmelden?
    Aber auch die Kinder als MItgleid in der GKV ändern nichts daran, dass sie sobald sie privat versichert ist keinen Anspruch auf Kinderkrankentage von der KK hat!

    dass ich als KV nicht über das Gehalt im Ref komme, bekomme ich aus 2 Gründen deutlich weniger Elterngeld, als während meine Ref.


    Aber, du müsstest während des Elterngeldes auch keine KK-Beiträge zahlen, denn du wärst ja vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt und somit pflichtversichert und damit in Elternzeit beitragsfrei!

    Es ist zu schaffen, aber für das Baby ist es die Hölle, wenn die Mama so schnell wieder arbeiten geht.
    Ich habe das hinter mir und bin traurig, dass ich das meiner älteren Tochter antun musste


    Das weißt du, weil du dich daran erinnern kannst, dass deine Mutter wieder so schnell arbeiten gegangen ist? Oder weil du in dein Kind reingucken konntest oder warum?
    Entschuldige, aber ich finde solche Ausagen einfach nur daneben.
    Für das Baby muss es die Hölle sein, wenn die Mutter entgegen ihrer Gefühle zuhause auf dem Sofa rumgammeln muss!

    Achso und außerdem, was ist denn so schnell? Hier ist doch von mindestens einem Jahr Pause die Rede, oder nicht?!?

    Welche Adventskalender, speziell auch für Lehrer kennt ihr?

    http://www.mildenberger-verlag.de hat jeden Tag ein kostenlosese Material zum Downloaden.

    Letztes Jahr hatte Schrodel/Westermann usw. einen, aber ich finde ihn diesmal nicht, hat jemand die Newsletter und evtl. einen Link dazu.

    Gibts noch mehr?

    Ich bin gespannt, was wir zusammen gesammelt bekommen.

    Die werden gegen eine gültige Rechtssprechung und Gesetzeslage auch nichts machen können. Wenn ich richtig informiert bin (und ich bitte die Kollegen der allgemeinbildenden Schulen, mich da ggf. zu korrigieren) gibt es inzwischen einen Rechtsanspruch für behinderte (ich mag dieses Wort gar nicht) Schüler, i.d.R. gemeinsam mit gesunden Schülern unterrichtet zu werden. Bei uns in den beruflichen Schulen ist das zumindest was die körperlich Behinderten angeht auch kein Thema, wenn sie einen Ausbildungsvertrag haben, kommen sie auch in die Berufsschule. Die einzigen Proteste gibt es da nur, weil diese Schüler oft Anspruch auf einen Parkplatz haben, und die sind bei uns sehr knapp


    Ja, es gibt wohl diesen Anspruch und ich habe mir neulich von Sonderpädagogen sagen lassen, es heißt wohl Schüler mit einer Beeinträchtigung und die kann eben von vielen Formen sein, sei es das Sehen, das Hören oder auch psychische Probleme.

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