ZitatOriginal von Olfri
Hallo,
es geht hier um die Situation meiner Lebensgefährtin (Bayern, nicht verheiratet!). Sie ist bis zum 13.09.2010 Studienreferendarin, bedeutet Beamtin auf Widerruf und daher privat versichert mit einer Beihilfe von 50%. Nun erwarten wir voraussichtlich zum 01.10.2010 unser zweites Baby. Ein Jobangebot wurde ihr von Regierungsseite aufgrund der Schwangerschaft nicht gemacht,
Haben sie ihr das so direkt gesagt? Das darf nämlich nicht sein, ist eine Diskriminierung und da müßte man mit Hilfe der Gleichstellungsbeauftragten gegen vorgehen können.
DAmit hätte sie dann Anrecht auf die GKV wenn sie einen Job hat!