Beiträge von Susannea

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    Original von Olfri
    Hallo,


    es geht hier um die Situation meiner Lebensgefährtin (Bayern, nicht verheiratet!). Sie ist bis zum 13.09.2010 Studienreferendarin, bedeutet Beamtin auf Widerruf und daher privat versichert mit einer Beihilfe von 50%. Nun erwarten wir voraussichtlich zum 01.10.2010 unser zweites Baby. Ein Jobangebot wurde ihr von Regierungsseite aufgrund der Schwangerschaft nicht gemacht,


    Haben sie ihr das so direkt gesagt? Das darf nämlich nicht sein, ist eine Diskriminierung und da müßte man mit Hilfe der Gleichstellungsbeauftragten gegen vorgehen können.


    DAmit hätte sie dann Anrecht auf die GKV wenn sie einen Job hat!

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    Original von Anja82
    Titer ändern sich doch aber. Das kann bei Röteln zum Beispiel der Fall sein. ?(


    Das kann man wohl wie Halbwertzeiten in etwas berechnen, denn die sinken doch relativ gleichmäßig. Also höher wird er definitv nur bei einer Erkrankung ;)

    Ich denke, das hängt am Bundesland und der jeweiligen Uni. Bei uns geht gar nichts mehr mit Staatsexamen. Obwohl ich also mit Erziehungswissenschaften usw. im Staatsexamen fertig war wird nun alles BA (um dann hinterher als 1.StEx anerkannt zu werden :rolleyes:).

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    Original von katrin34327
    ob das wohl auch für nds gilt? das wäre spitze, dann müsste ich mich nicht entweder für pensionsansprüche oder für den abbau der probezeit entscheiden.


    Jedes Bundesland hat ein anderes Beamtenrecht! Also nein!

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    Original von Anja82


    Wieso? Die Elternzeit beginnt mit der Geburt.Die beiden Mutterschutzmonate gehören sowohl zur Elternzeit als auch zur Elterngeldzeit.


    LG Anja


    Elterngeldzeit beginnt mit der geburt, Elternzeit nicht! Aber bei der maximalen Länge von 3 Jahren wird der Mutterschutz mit eingerechnet!


    Zitat

    wenn du im ersten jahr 67% bekommen hast und du im zweiten jahr teilzeit in elternzeit gemacht hast, wurde dir dann im nachhinein von deinem elterngeld aus dem ersten jahr noch was abgezogen oder angerecht (wegen dem verdienst)?


    Nein, was du im 2. jahr machst interessiert nicht fürs Elterngeld, egal wie lange du es auszahlen läßt!

    Ich habe sowohl die kleine Version von der Sparkasse (kostenlos) als auch den Schulplaner den mir die GEW schenkt (vom FLVG-Verlag), ist dann allerdings A5.


    Wenn ich schon zwei kostenlose habe bin ich ehrlich gesagt zu geizig mir noch was zu kaufen ;)

    Mir fallen zu Bilderbüchern im Religionsunterricht nur welche ien, eine ganze Reihe die wir im evangelischen Kindergarten hatten, wie Pixibücher gibts eigentlich die komplette Bibel.


    Wenn du eher wie Abschied von Rune suchst gibts seit Anfang des Jahres noch ein neues Buch zu dem Thema, das heißt "ein Himmel für Oma" auch zum Thema Tod, Beerdigung usw. das hat meiner Tochter zumindest sehr geholfen zu verstehen was gerade passiert ist.

    @Beli: Meine Erfahrung zeigt mir, dass gerade die Studenten mit Kindern längst nicht soviel Streß haben (oder zumindest nicht soviel jammern wie der Rest ;))
    Man ist einfach viel durchgeplanter, da bringt einem dann eine Woche dazwischen nicht um, weil man mit Lernen schon vor der ersten Prüfung z.B. komplett fertig ist. Ich habe übrigens zwei Prüfungen je Woche gehabt ;)
    Und auch die Bekannten mit Kindern im Ref sagen, dass sie längst nicht soviele Probleme haben wie die anderne ohne Kinder, denn sie sind längst im Leben angekommen was vielen anderen fehlt usw.


    Allerdings scheinst du auch noch deutlich jünger als ich zu sein, da kann man mit den Kindern vielleicht noch etwas warten.

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    Original von sina
    Ich bin sicher, dass Susannea dir aber wg. Verbeamtung etc. ganz genau Bescheid geben kann - die scheint mir bzgl. Schwangerschaften / Elternzeit etc. sehr genau Bescheid zu wissen.


    Leider nicht wirklich, denn Beamtenrecht ist Ländersache, jedes Bundesland kocht seine eigene Suppe.


    Aber klar ist, es darf keinen Unterschied bei der Verbeamtung machen, egal ob schwanger oder nicht. Im Zweifelsfall muss die Gleichstellungsbeauftragte ran oder ein RA, denn damit würdest du schlechtergestellt und das ist verboten.


    Ansonsten ist auch klar, dass das Gesetz dir gar nicht vorgibt, ob und wann du die SS mitteilen musst, du bist dazu überhaupt nicht verpflichtet, es ist eine "sollte" Bestimmung, keine "muss".


    Aus eigener Erfahrung und den Erfahrungen rundherum würde ich es dem Schulleiter evtl. vorsichtig stecken, aber keinesfalls schon in der Personalabteilung bescheid geben.


    Jetzt habe ich aber was ganz wesentliches vergessen: Herzlichen Glückwunsch.


    Achso, das Attest was der Schulleiter oder das Schulamt evtl. haben wollen müssen die zahlen, wenn sies verlangen. Anrecht auf eine Kopie vom Mutterpass haben sie nicht, dass ist dein Privatraum!

    Also ich kann mir nicht vorstellen, dass die Praktikantin im Schlüssel berücksichtigt ist. Darf sie eigentlich ja nicht wirklich!


    Ich befürchte also, dass der Schlüssel ohne Praktikantin der richtige ist.


    Habt ihr keinen Kitarat o.ä.? Die müßten die die Quellen nennen können.

    ZUr Elternzeit kann ich dir nicht weiterhelfen wenn ich nicht weiß ob Beamtin oder Angestellte. Das ist ein großer Unterschied. Für Angestellte gilt in allen Bundesländern das BEEG und damit ist es einheitlich, für Beamte nicht!


    Zum Elterngeld brauchst du die AG-Bescheinigung nur wenn du keine Verdienstbescheinigungen einreichst.

    Du darfst irgendwas angeben?
    Ist das bei euch so üblich?


    Bei uns werden die Stunden nach belieben der Schulleitung gelegt und man kann sich einen freien Tag wünschen, aber der ist nicht garantiert.
    Von Stunden, die ich gerne zur Auswahl geben würde habe ich in Berlin zumidnest noch nie was gehört!

    Zitat

    Original von christophe


    Was meinst Du mit Grundschule? Was hat das mit Grundschule zu tun? Kann man mit Kleinmaster auch in Grundschulen unterrichten? Ich dachte es wäre eine ganz andere Sparte.


    Hast Du Mathe auf Lehramt studiert oder als Wissenschaft? Wenn als Wissenschaft, würde mich nun interessieren, wie Du ins kalte Wasser gesprungen bist. Da ich nie unterrichtet habe, muss ich irgendwo anfangen, wo sie mir eine Chance geben.


    Ja, mit dem Kleinmaster kannst du von Klasse 1-10 unterrichten. Siehe Hu-Berlin:

    Zitat

    Dieser Masterstudiengang ist für die angestrebten Laufbahnen
    - Amt des Lehrers/der Lehrerin
    - Amt des Lehrers/der Lehrerin mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern
    - Amt des Lehrers/der Lehrerin an Sonderschulen/für Sonderpädagogik


    Klar wäre für die Grundschule Grundschulpädagogik als Fach wünschenswert, ist aber keineswegs zwingend notwendig.


    Mathe habe ich für Lehramt studiert, genaueres dazu aber nur noch per PN ;)

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    Original von Cecilia
    Ich habe von einer Kollegin (sie studiert noch), die eine Vertretungsstelle in Neukölln übernommen hat, gehört, dass alle Vertretungslehrkräfte, die Mathematik studiert haben, entfristet werden sollen. Das hört sich für mich nach einer Quereinstiegsmöglichkeit an.


    Ich würde mich an deiner Stelle in die BEO Vertretungsbörse einschreiben und unbedingt auch bei der zentralen Nachsteuerung. Ich denke, wenn du erst einmal von einer Schule heiss begehrt bist und es keinen Ersatz für dich gibt, wird es vielleicht Möglichkeiten geben, auf Umwegen zur Lehrbefähigung zu kommen.


    Wie soll das denn klappen. Ich habe auch Mathematik als Fach und nein, es gibt keinen Ersatz für mich, aber der Vertrag war nur befristet und da Zöllner die Gelder wieder abgezogen hat, ist nun auch kein Geld mehr da. Also egal was bis Weihanchten an der Schule passiert, es ist kein Geld mehr da, also kann ich weder befristet noch unbefristet eingestellt werden.


    Also ich halte diese Aussage deienr Kollegin für ein Gerücht. Selbst die dringend benötigten Stellen, die eigentlich von vollwertigen Lehrern zu besetzen waren bei uns an der Schule sind befristet von PKB-Kräften besetzt worden und zwar für ein Schuljahr.


    christophe: Ab diesem Schuljahr, spätestens ab dem nächsten gibts in Berlin keine Realschulen mehr, sondern nur noch Sekundarschulen. Ob du das willst must du dann wissen, mir zumidnest würde es reichen, weils auch die Grundschule ist.
    Achso, mit dem Lehramt bis zur 10. KLasse (gabs vorher auch mit Staatsexamen in Brandenburg schon) kann man auch an Gymnasien, aber eben dort nicht in die Oberstufe.


    Meiner Meinung nach kommt im Master noch sehr viel Didaktik, gerade an der FU liegt doch die ganze Fachdidaktik dort.

    Ich glaube lachen kann ich über solche sich selbst disqualifizierenden Bemerkungen nicht mehr.


    Naja, schön zu wissen, dass die Leute hellsehen können usw.


    Ich arbeitete in Berlin, stimmt, da muss man nicht besonders gut sein in dem Bezirk, wo ich war, um besser als alle Eltern zusammen zu sein ;) aber über alles andere, also wo ich herkomme usw. kann man doch gar keine Aussage machen ;)

    Tut mir leid dir da im moment auch nicht helfen zu können. Ich weiß, dass meine Mutter in der Bücherei solch einen Stempel hatte, genauso wie zuhause den mit dem Notenspiegel, aber die weilt im Urlaub.


    Es muss sie aber zu kaufen geben.

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