Beiträge von Susannea

    Da RLP ja auch nach dem TV-L bezahlt wird, hast du Anspruch, wenn du am 1.12. einen Vertrag hast. DAs wird dann anteilig für die Moante und für die Prozentzahl der Stunden berechnet.

    Zitat

    Original von Finchen
    Es kommt wohl darauf an, mit welcher Firma man sein Fertighaus baut. Grundsätzlich hat ein Fertighaus aber nichts mehr mit "von der Stange" zu tun. Wir sind mit ganz klaren Vorgaben (vor allem die Raumaufteilung ist alles Andere als Standard) auf die Suche gegangen und haben genau das bekommen, was wir wollten.


    Genau das sehe ich auch so. Wir hatten eine Firma da kostete jdes verschieben usw. viel Geld, jetzt hatten wir eine wo wir den Grundriss geliefert haben und sie dann gebaut usw.


    Aber ja, ich habe nachher alles selber noch mal kontrolliert, auch die Vorschriften, denn haften tue ich nachher, wenn was nicht stimmt.

    ICh habe sie alle erlebt, bin nun an der HU und eines weiß ich sicher, die entschiedung sollte wenn eine entgültige sein!
    Also keine Kompromisse usw. denn ein Wechsel ist sehr sehr schwer.


    Potsdam und Berlin sind zwei ganz verschiedene Systeme. Bei dem einen ist GSP Hauptfach und das andere Nebenfach, in Potsdam ist das andere Hauptfach und zwei GSP-Lernbereiche Nebenfächer.


    UNd von dem anderen Fach würde ich wohl meine Entscheidung abhängig machen!

    Das sind nicht die Dinge, die ich meine. Mängel haben auch dazu geführt, dass wir nciht überweisen haben, dass ist ja kein Problem. Es geht um Dinge, die nach Bauende kaputtgehen, muss ja gar nichts mit Pfusch zu utn haben, können ja Materialfehler usw. sein, aber damit müßte man sich dann ja an die Baufirma, die an die ausführende Firma und die evtl. an den Herrsteller wenden.


    Wir haben z.B. eine Verriegelung der Heizungsvorwand, die nciht hält, aber die Vailant selber sagt natürlich, da muss sich die Firma an sie wenden usw.

    Zitat

    Original von Nuffi
    Tja, genau hier sieht man die unterschiedlichen Erfahrungen... :D


    Oh, beim Richtfest fanden wir das auch noch alles toll, das böse Erwachen kam erst deutlich später!


    BIs dahin wars nämlich keien Problem, da wurde alles von der Baufirma selber gemacht, die Probleme merkst du erst nach Hausübergabe und auftretenden Gewährleistungssachen ;)


    Also da kannst du noch nicht wirklich viel zu sagen ;) denn damit habt ihr ja noch keine Erfahrung ;)

    Zitat

    Original von Nuffi
    Wir sind gerade dabei! :D


    Wir haben mit einem Generalunternehmer alles vereinbart. Der hat feste Firmen, mit denen er zusammenarbeitet und kümmert sich selber um die Einhaltung der Termine (sehr zu empfehlen !). Er hatte eine Standardausstattung, die im Festpreis mit drin war. Wir konnten uns beim hiesigen Bauausstatter alles aussuchen. Wir haben uns VOR der Unterzeichung des Bauvertrages alles ausgesucht und auch verhandelt, was möglich ist. SEHR NÖTIG !! Denn alles, was nach der Unterzeichnung noch einfällt, lassen sich die Handwerker extrem hoch bezahlen!!


    Genau das würden wir wohl nie wieder tun. UNsere Baufirma meldete während des Baus Insolvenz an, teilte dies nicht mit, wir haben also weiterhin die Bauschritte an sie gezahlt, sie aber nicht an die Frimen, d.h. alle Mängel die waren und teilweise noch sind ändert niemand, Gewährleistung übernimmt auch niemand, denn die haben ja alle keine Geld bekommen und müssen dies nur gegenüber dem Auftraggeber gewährleisten


    Also das würde ich immer alles einzeln vergeben und direkt bezahlen!


    Und niemals Ratenabtretung mitmachen, da ist dann immer was faul!

    Achso und sich nicht irgendwas aufquatschen lassen, was man nicht will oder sich von Kompromissen überzeugen lassen, da ärgert man sich ewig drüber!


    Wenn die Baufirma was falsch macht, sollen sie es richten auf ihre Kosten und nichts mit Preisnachlass usw.

    Verpflichtet sind Leute, die selbstständige Einkünfte haben oder hatten (wenn das Signal nicht gelöscht wurde) und welche mit Steuerklasse 3 und welceh mit Lohnersatzleistungen.


    Trift das alles nicht zu, dann ignorieren.


    Bei mir wars ersteres, es war versehentlich ein Signal gesetzt worden!

    Zitat

    Original von don_lenzo
    "Der erworbene Abschluss Master of Education ist gleichzusetzen mit dem 1. Staatsexamen."


    Impliziert das nicht, dass auch das 1. StEx. mit dem M.Ed. gleichzusetzen ist? Nach meinem Verständnis ist es also das selbe und man dürfte den Titel doch dann tragen.


    Nein, das ist es eben nicht. Hier muss man sogar wirklich den Master erst als 1. Staatsexamen anerkennen lassen wenn man cniht in Berlin studiert hat.
    Master ist nämlich hier auch etwas höher als Staatsexamen weil man mehr Praxis hat und damit weniger Ref machen muss.

    Zitat

    Original von Kiray
    Gibt es bei euch auch diesen einen Moment, oder herrscht in eurem Arbeitszimmer immer Ordnung und Sauberkeit?


    Ich würde sagen, da herrscht immer Chaos. Wann bitte sollte dieser Moment auch sein? Evtl. wenn die Kleine gerade den Wischeimer beim Planteschen umgekippt hat oder die Große meine Unterlagen bemalt und mir erzählt was sie für ein schönes Bild gemalt hat :D
    Achso oder wenn mein Mann gerade seine Sachen sortiert (ach muss man die auch wieder wegräumen?), naja wohl auch eher nicht!


    Ich bin froh, wenn ich da überhaupt treten kann und die Arbeitsplatte ein dinA4 großes Loch aufzeigt :D

    Bei uns werden die PKB-Stellen in der Regel ja alle per Mail ausgeschrieben.


    Meine Antwort enthält immer einen Dank für die Mail, eine maximale Stundenzahl, die ich unterrichten möchte und ob ich zur Verfügung stehe und ein Interesse an einem persönlichen Gespräch. Was ich bisher gemacht habe enthält es nie, allerdings steht dies sowie die Fächer in der Onlinedatenbank wo die Schulen die Adressen her haben von den Leuten, die sie anschreiben.

    Zitat

    Original von krümel2010
    Ist der Start der Elternzeit am Geburtstag des Kindes?
    Oder am ersten Tag nach dem Mutterschutz?


    Am ersten Tag nach dem Mutterschutz.


    Welches Datum du also als Startdatum eintragen musst kann man erst nach der Geburt sagen.


    Das Enddatum ist aber bei ganzen Jahren immer der Tag vor dem entsorechenden Geburtstag!

    Die Anmeldung ist ja erst nach der Geburt abzugeben. Das Ende des Mutterschutzes kann sich ja noch verschieben.


    Wann ist der VET? Denn damit kann man den frühest möglichen Beginn berechnen.


    Und ansonsten trägst du einfach das Ende nur ein, sollen sie selebr ergänzen ;)

    Zitat

    Original von FrauBounty
    die elternzeit läuft ab dem tag der geburt. so endete meine elternzeit nach 3 jahren mit dem 3. geburtstag meiner nun bald mittleren.
    das eine jahr elternzeit (du fragst wg elterngeld, oder?) liefe dann auch bei dir bis zum 1. geburtstag, aber natürlich kannst du auch länger zuhause bleiben. nur dann eben ohne elterngeld, sofern du es nicht auf zwei jahre verteilst.


    DAs stimmt so nicht!


    Die Elternzeit beginnt immer erst nach dem Mutterschutz, aber die Zeit des Mutterschutzes wird auf die Länge angerechnet wenn man sie im Anschluss nimmt.


    Sprich, der erste Arbeitstag bei ganzen Jahren ist wirklcih immer der Geburtstag, aber Elternzeit begonnen hat erst nach dem Mutterschutz!

Werbung