Beiträge von Susannea

    Zitat

    Original von Avantasia


    ... die man sowieso währenddessen von der Unfallstelle weggeschickt hat, sofern sie nicht beteiligt waren...


    À+


    Nein, sicherlich nicht, wenn es auf offener Straße passiert, denn du musst auch die ja beaufsichtigen, also irgendwo hin schicken dem Krankenwagen entgegen mitten in Straßenverkehr würde ich sicherlich nicht machen!

    Ganz wichtig, nicht mit Eltenr darüber diskutieren, dass gibt nur ärger hinterher.


    Wir hatten übrigens gerade noch das Problem, dass die Eltern sich aufgeregt haben, dass die Lehrerin sich um den Schüler gekümmert hat und jemand anders dann die Eltern angerufen hat. Das war ganz dramatisch :rolleyes:


    Aber gut, man hätte natürlich auch erst die Schülerin mit dem Hubschrauber wegfliegen lassen können, die Schüler dann alle stehen lassen um dann in Ruhe die Eltern zu benachrichtigen!

    Ich sehe das z.B. mit dem Spielzeug o.ä. im Arbeitszimemr auch längst nicht so kritisch, denn um arbeiten zu können, müssen ja auch die Kinder bespaßt werden und wenn ich eh nur eine berufliche Nutzung von 10% habe, dann kann ich die restlichen ja auch nutzen, wie ich will ;)

    Solange du deine Arbeitskraft für die Stunden anbietetst und die nciht genommen werden sollte es eigentlich wie sonst auch im Arbeitsrecht sein, dass sie voll bezahlt werden müssen und nicht zu Minusstunden führen dürften. Allerdings kann es somit eben auch nicht zu Überstunden bei dri kommen (wobei die nur eine bestimmte Zeit gegeneinander aufgerechent werden dürfen).


    So mache ich es ja auch, wobei vom MAster da nur geträumt werden kann erstmal. Denn zumidnest bei mir wurde das alles nur für den Bachelor anerkannt und selbst den muss ich nun noch vervollständigen.


    Übrigens arbeitet ich auch schon als Lehrer, warum sollte ich es dann nach einem bestandenen Abschluss nicht dürfen?


    Callium, ich habe es geelsen und bin immer noch der Meinung, dass dies nicht gilt, wenn du ein 2. Staatsexamen hast. Für mich klingt das eher wie eine Vorgabe für Quereinsteiger.


    Denn zum Ref wirst du sicher zugelassen, da du ja ein Staatsexamen fürs Lehramt hast und auch berechtigt bist dazu dein 2. Staatsexamen zu machen!


    Und spätstens wenn du ein 2. Staatsexamen für ein Lehramt hast wird dich auch NRW nehmen und in den anderen Bundesländern ist es kein Problem dies zu machen! Es fragt dich nämlich kein Mensch, ob du schon mal für irgendein Lehramt nicht bestanden hast, sondern immer nur für das spezielle!

    Zitat

    Original von Moebius
    Bei uns gab es zB einen ganz bestimmten Professor, den man im Examen nicht umgehen konnte und der einfach einen gewissen Anteil der Studenten rausgekickt hat und wenn man erst mal auf der Abschussliste war, konnte man da auch mit Lernen nicht mehr viel machen.
    Der Wechsel in ein anderes Fach oder eine andere Schulform sollte möglich sein. Vorher musst du dir aber sicher kritisch die schmerzliche Frage stellen, ob dein Scheitern wirklich an externen Ursachen lag, die du nicht beeinfliussen konntest. Wenn nicht, wäre vielleicht eine andere berufliche Richtung doch die bessere Wahl.


    Genau so gings mir z.B. der netet Prof ist Prüfungsausschußvorsitzender und war der Meinugn, Mathe wäre nichts für mich (oder für Frauen allgemein?). DA half dann auch die 1,7 in der Klausur nichts (aber davon habe ich ja auch eh keine Ahnung gehabt ;)) wenn er einem eine 6 gibt! Achso, beim zweiten Mal hat er dann einfach in der mündlichen Prüfung nicht bestanden gegeben, dann wirds auch schwer!

    Zitat

    Original von callum
    Wenn man das 1. Staatsexamen (endgültig) nicht bestanden hat, kann man nicht mehr Lehrer werden.


    Quelle: Nr. 3.3 des Einstellungserlasses (NRW)


    Da muss ich dich berichtigen, dass kann man auf jeden Fall!
    Ausgeschlossen sind nur Leute die das 2. Staatsexamen entgültig nicht bestanden haben!
    Da du ja bei der Einstellung dann ein bestandenes 1. Staatsexamen für das Lehramt hast, hebt sich das sicher auf! Außerdem klingt das für mich wie Vertretungslehrstellen!

    Zitat

    Original von schlauby
    Es muss nun erst mal ein Gesetz gemacht werden ... bis dahin wird nichts kommen. Auf iregendeiner Seite habe ich gelesen, dass das ungefähr Oktober/November rum sein wird (muss ja durch Bundestag und Bundesrat). Dann dauert es sicher noch ein paar Wochen bis überwiesen wird. Ich rechne mit einer Weihnachtszahlung im Dezember.


    Achso... Hab hier gelesen, dass ihr auch anteilig Strom berechnet. Ist das okay? Wie viel Prozent eurer Stromrechnung nehmt ihr denn für das Arbeitszimmer?


    Da hat mi aber das Finanzamt was anderes gesagt, die Bearbeiter warten nur noch auf die Aktualisierung ihres Bearbitungsprogrammes, denn momentan kann es nur ablehnen. Bis MItte September kommt wohl die nächste und da wird gehofft, dass es dabei ist!

    Könntest du evtl. eine aussagekräftigere Überschrift wählen.


    Danke!


    Also ich denke eher nein, denn Staatsexamensstudiengänge sind doch alle inzwischen eigenltich zeitlich begrenzt. Ich denke, du müsstest das hinterher auch auch BA/MA umstellen dun dabei dann viel Spaß, dass ist nämlich nicht ohne!

    Zitat

    Original von [FoNziE]
    Bald gibt es doch nur noch das verkürzte Ref, oder? Dann muss man ja auch mit noprmalen Staatsexamen reinkommen. Ich glaube bei einem Freund in Niedersachsen ist das auch der Fall. Bin mir aber nicht ganz sicher.


    Ich bin mir nicht sicher, in Berlin wurde bisher unterschieden welches Ref man machen darf, gab also beide parallel, denke das bleibt auch erstmal so.


    Sollte ja auch kein Problem sein, weil man ja bei einem Master das Ref noch weiter verkürzen kann und damit eh lauter verschiedene Längen zustande kommen!


    Zitat

    Dieser dauert für Bewerber und Bewerberinnen mit einer Ersten Staatsprüfung für alle Lehrämter einheitlich 24 Monate, mit lehramtsbezogenen Master-Abschluss für Lehrämter des gehobenen Dienstes 12 Monate und für Lehrämter des höheren Dienstes 24 Monate. Für letzteren können gleichwertige praktische Ausbildungszeiten aus dem Studium bis zu zwölf Monaten angerechnet werden.


    Quelle: http://www.berlin.de/sen/bildu…rden/vorbereitungsdienst/
    Also nein, es gibt zumindest da nicht nur das verkürzte Refrendariat!

    Zitat

    Original von Mikael
    Mal eine Nachfrage:


    Gibt es (irgendwo) die Möglichkeit, sich den "Master of Education" nachträglich als akademischen Grad bescheinigen zu lassen? Die Gleichwertigkeit zum ersten Staatsexamen sollte ja gegeben sein.


    Gruß !


    Die Gleichwertigkeit ist eben nicht wirklich gegeben, hier geht es nicht, denn mit einem Master geht man ins verkürzte Referendariat, mit dem "normalen" 1. Staatsexamen nicht!

    Zitat

    Original von Steffchen79
    Wann ist eigentlich mit den Nachzahlungen zu rechnen?


    MIr würde ja schon der Steubeschied für 2009 ohne Arbeitszimmer nach 3 Maonten Bearbeitungszeit (eigentlich dürften es nur 6 Wochen sein) reichen. Da träume ich von den Nachzahlungen ;)

Werbung