Beiträge von Susannea

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    Original von paulepinguin
    Ich kann da Cubanita1 nur zustimmen: Es war natürlich ein Studium, nämlich an einer Fachschule. Bei mir fiel auch die Wendezeit in mein Studium, dieses wurde verlängert und nach insgesamt 6! Jahren plus Referendarzeit war ich endlich Grundschullehrerin.
    Paulepinguin


    Ich kenne aber Leute, die nur eine Ausbildung machen mussten dafür und sich nun erst nach dem Nachmachen des 2. Staatsexamens Lehrer nennen dürfen (auch wenns erst anders hieß).


    Die sind dann auch im Schuldienst beschäftigt worden, mussten aber die Unterrichtsbesuche und die Hausarbeit noch nachreichen.
    Scheint also unterschiedliche Varianten zu geben!

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    Original von Hamilkar


    Nein, in Nds bekommt nicht jeder, der das Examen besteht, sicher eine Stelle [=hat Anspruch darauf].


    Sondern es ist nur so: Bestanden ist bestanden, und das bedeutet, dass die Prüfer der Meinung sind, dass man mindestens ausreichend qualifiziert genug ist dazu, ein Lehrer zu sein. Wenn man also eine Schule findet, die einen einstellen möchte, dann geht das. So ist das auch logisch.


    So ist es hier auch und so muss es meiner Meinung nach auch sein!


    Zitat

    Original von Friesin
    was an der bayersichen Variante für Nichtbayern so fremd erscheint, ist ja weniger die Tatsache, dass es mit schlechter Abschlussnote keine Stelle gibt, als vielmehr der automatisierte Mechanismus, der da lautet:
    schlechter als 3 Komma irgendwas = generell keine unbefristete Anstellung möglich.


    Genau, meienr Meinung nach darf man die Leute nicht vom Bewerbungsverfahren generell ausschließen.

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    Original von J4m3s90
    mir geht es nicht darum was unterrrichtet wird sondern um die qualifikation!


    DAs schreibst du aber oben vollkommen anders.


    Hier schient die Qualifikation einfach anders eingestuft zu sein, somit kann das sein.

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    Original von Hawkeye


    Werden bei euch echt alle eingestellt, die das zweite staatsexamen bestehen, egal, WIE sie bestehen? das scheint mir eine seltsame praxis zu sein. bis wohin gilt bestanden? bis 4,49? umhimmelswillen.


    Ja, hier gehts auch so, bis 4,0 ist bestanden und auch ohne Examen kannst du in den Schuldienst, wenn auch nur befristet.


    Und ja, ich finde das gut, dass egal welcher Schnitt jeder in den Schuldienst kann, denn sonst muss man ihn auch nicht bestehen lassen!

    Ja, das kann problemlso sein. Welche Fächer du unterrichtest hängt bis auf die Sek II vom Schulleiter ab, nicht unbedingt von der Ausbildung.

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    Original von silke111
    zu aufwändig und nervig ;)
    ich möchte meine dosen einfach bestellen oder im laden kaufen, fertig! :)


    DAs kannst du doch oft auch. Du kennst jemanden der auf iene Tupperparty geht, dann bestellt er sie z.B., du kennst eine Tupperberater(in), dann bestellt er/sie sie oder du gehst zu einem Tupper-Stand, einem Tupper-Laden o.ä. (wobei ich dir im Moment nicht sagen könnte, wo) und bestellst sie einfach ;)


    Niemand ist doch verpflichtet sich was schenken zu lassen oder so etwas ;)


    In Deutschland kann man sie leider noch nicht im Online-Shop kaufen (oder vielleicht auch glücklicher Weise für uns, so muss man uns noch kontaktieren usw. ) aber in Amerika ist das problemlos möglich.


    Wobei du sie auch heir schon über nciht gern gesehen Seiten erhalten kannst.


    Also wenn dich die Dosen von ihrer Funktion überzeugen, wirds sicher nicht an der Beschaffung scheitern!

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    Original von silke111
    webe:
    ich weigere mich auf tupperware-parties zu gehen ;)


    Die kann man auch anders beziehen ;)
    Am besten bittest du eine Kollegin zu dir nach Hause zu kommen, dann kann sie dir das entweder alles alleine oder mit einigen Fruenden erklären und du bekommst z.B. im MOment die tolle Mikrowellenkanne geschenkt oder suchst dir mit dem 30 Euro Gutschein gleich die entsprechenden Dosen aus. Ich liebe die neuen Cool'n Fresh Dosen mit der Membran, aber es gibt auch noch andere.


    Ich gehe von E12 aus, das kenne ich hier mit Master im TV-L auch so ;)
    Es gibt für jeden Kalendermonat den man arbeitet etwas, wenn man am 1.12. beschäftigt ist!


    Dann gibts also 5/12 mal die Prozentzahl (hier glaube ich 50%) mal deine Arbeitszeit.

    In Berlin meldest du dich ienfach beim Beo an, da melden sich dann die Schulen bei dir:
    https://www.senbjs.berlin.de/b…stellungen/BEOVertretung/
    Achso, suchen tun sie immer. Momentan ist allerdings etwas Mau weil ja der Schulsenator den Schulen das ausgezahlte Geld fürs PKB-System wieder weggenommen hat. Aber ich hatte alleine zum Schuljahresbeginn bzw. ab da schon 8 Anfragen. Aber die suchen eben meist Vollzeit und das geht bei mir neben dem Studium und mit zwei Kindern nicht!


    Brandenburg ist deutlich schlechter, die haben so etwas nicht, da kannst du nur die Schulämter durchtelefonieren und die schweben z.T. noch etwas hoch und sind nicht in der Realität!


    Was auch gut klappt ist http://www.lehrcare.de

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    Original von Jule87
    Das Problem ist allerdings, dass in meiner Uni mittlerweile auf Bachelor/Master umgestellt wurde, sodass ich - falls ich mein Zweitfach ändern wollen würde - entweder den Studiengang wechseln, oder zunächst ein Zweitstudium aufnehmen müsste bis ich die Scheine, die ich zur Einstufung Staatsexamen brauche, nachgeholt habe.


    Ginge das denn überhaupt noch? Bei uns kannst du das gar nicht mehr machen, 2011 müssen alle fertig sein mit dem Studium oder doch umstellen.


    Also ganz ehrlich, ich würde es, wenn du von der Leistung keine Probleme hast zu Ende machen und dann nachher gucken ob noch ein Zweitfach dazu nachmachen oder eben dann nur mit einem wirklichen an die Schule gehen.

    Zitat

    Original von [FoNziE]
    das weiß die Studienberatung


    Uni Jena: Vollzeitstudium und Beruf wenn Beruf weniger als 20h pro Woche ist... sonst Teilzeitstudium (dann andere Regelstudienzeit etc)


    Gibts das bei euch für Lehramt? Bei uns muss Lehramt als Vollzeit studiert werden, heißt auch so bei z.B. 18SWS die offen sind bei mir über 1,5 Jahre.


    Total bescheuert und dabei konnte ich neben zwei Kindern problemlos mit 50% in der Schule arbeiten.


    Bei uns ginge das wegen teilweise Anweisenheitspflicht nicht mit den unregelmäßigen Arbeitszeiten!

    Danke euch, bisher sind also folgende Punkte aufgefallen, die ncoh geändert werden müssen:


    Beurteilung, muss richtig Zeugnis heißen
    Ihren, muss richtig ihren heißen
    UNd der Satz mit den Bundesjugendspielen

    Zitat

    Original von MrsX
    Das Zeugnis klingt für mich auch gut.
    Was mich allerdings stutzig macht: Da wird dein Mitwirken an den Bundesjugendspielen erwähnt. Das ist ja eigentlich selbstverständlich. So alleine klingt das komisch, da gibts dann vermutlich noch viel, viel mehr Dinge, die man aufzählen könnte. Und das sollte man dann auch tun.


    Ja, es sollten dort eigentlich stehen, dass ich mich an den schulischen Veranstaltungen , z.B. den Bundesjugendspielen beteiligt habe. Aber es war nur stichpunktartig auf dem "alten" Zeugnis vermerkt. Das ist dann daraus geworden.


    Ich möchte aber ungerne meinem Schulleiter das nun noch ein drittes oder viertes Mal schrieben lassen, deshalb wollte ich erst hören, ob noch was auszusetzen ist.


    Und dann warte ich evtl. erst ab bis er mir beim Praktikumsbericht für mein Unterrichtspraktikum geholfen hat ;)
    Nein, Scherz beiseite, aber ich möchte sobald wieder Geld da ist an die Schule zurück und bisher wollen sie mcih auch zurück, also sollte ich mit vieler Nerverei etwas vorsichtig sein!


    Danke, nein, das hilft mir überhaupt nicht weiter, weils ja hier nicht um eine Beurteilung sondern ein richtiges Arbeitszeugnis geht mit dem ich mich woanders bewerben kann/soll.

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    Liebe Susannea, vielen Dank für deine schnellen Antworten! Ich finde das echt toll, wie kompetent und schnell (und geduldig) die (vermutlich) immer wieder gleichen Fragen beantwortest, auch im Elterngeld-Forum. Ich habe das Forum übrigens schon vielen werdenden Eltern im Bekanntenkreis oder meinen Schülern empfohlen und höre immer wieder Dankesworte für den Tipp.


    Gerne.


    Aber um nochmal auf deine Frage zurück zukommen. Bei der Kosntellation ist es vollkommen egal wann Nummer 2 kommt.

    Moment, du bist nur während des Elterngeldbezuges zu Hause und arbeitest sonst Vollzeit? DAnn ist es wirklich völlig egal, wann Kind 2 kommt-


    Und nein, wenn du bis 24.1. noch Elterngeld beziehst, dann zählt der komplette MOnat Januar für die Berechnugn nicht mit (immer volle Kalendermonate). Also dürfte Kind 2 irgendwann im Januar kommen, da dann auch der komplette Monat nicht mehr zählt!
    HAst du aber vorher Elterngeld bezogen, ist das uninteressant, denn wie gesagt, da werden dann die Monate ersetzt!

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