Beiträge von Susannea

    Zitat

    Original von sina


    Bist du ganz sicher? Ich dachte immer, man bekommt zu dem selbst verdienten Geld nur das hinzu, was bis zum vollen Elterngeldbetrag fehlt.


    Bsp: Vor der Geburt habe ich 2500 € verdient. Mir stünden somit ca. 1675 € Elterngeld zu. Ich arbeite aber schon im 1. Lebensjahr des Kindes und verdiene 900 €. Dann bekomme ich meiner Meinung nach noch 775 € (900+775=1675).
    Oder erhalte ich doch tatsächlich 67% von den 1600 €, die mir zum "Ursprungsgehalt" von vor der Geburt fehlen (also 1072 €)? Das wären dann ja insgesamt 1972€ (900+1072). Dann würde es sich ja tatsächlich evtl. lohnen, auch in der Zeit, wo man Elterngeld bekommt, arbeiten zu gehen.


    Die Annahme von Marigor! ist vollkommen korrekt, rechnet einem auch jeder Elterngeldrechner so aus ;)



    Allerdings ist bei deiner Überlegung ein Rechenfehler drin. Du hast die Werbungskosten nicht abgezogen, dir städnen nur 1620 Euro Elterngeld ca. zu!

    BIst du verbeamtet?


    Denn wenn nicht, muss du dich gleich für 2 Jahre festlegen, ob du Elternzeit nimmst und darfst dann in dieser maximal 3/4 arbeiten! Und ja, dann kannst du bis zweimal reduzieren und der AG muss es hinnehmen, aufstocken muss er nie.


    Aber als Beamtin ist das etwas schwieriger, denn da ist es in jedem Bundesland anders ;)

    Bekommen habe ich keines, weil mein Vertrag von Mitte November bis 5.12. unterbrochen war und nach §20 TVL hat nur Anspruch wer am 1.12. im Arbeitsverhältnis steht. Wenn du das tust, dann bekommst du welches.


    DAs solltest du also zum Monatsende mit auf deinem Konto haben. ZWar nur anteilig für die Monate in denen du gearbeitet hast, aber das ist ja auch schon mal was.


    Es handelt sich dabei bei E1-E8 um 95/ 71,5% (West/Ost), E9 bis E11 80/60%, E12/E13 50/45% und E14/15 35/30%.

    Zitat

    Original von Marigor!
    Liebe Susannea,
    ich wollte damals auch vor den Ferien meine Elternzeit beenden. Ich habe mit dem Schulamt telefoniert und die sagten mit, dass ich mind. 6 Wochen vor den Sommerferien (so lange, wie die Ferien sind) wiederkommen muss. Somit komme ich jetzt Mitte Juni 2011 wieder.
    Ruf' dein Schulamt an und frag nach oder gib einfach als Rückkehrdatum den ersten eines Monats kurz vor den Sommerferien an. Vielleicht hast du Glück und sie lassen es durchgehen.


    LG


    Wie gesagt, bist du "nur" angestellt gilt das BEEG und das läßt solche Bedingungen vom Schulamt nicht zu!

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    Original von Sonnenkönigin
    Ist natürlich genial gemacht, weil Juli/August auf jeden Fall in den Sommerferien liegen, und das die Zeit ist, wo die Verträge auslaufen und man bis zum Beginn des neuen erst mal keine Kohle sieht - dann wird einem das beim Weihnachtsgeld also auch noch abgezogen, so dass man doppelt gestraft ist - super!


    Nee, da jhast du dann den Rest nicht gelesen.


    Wenn dan ciht gearbeitet wird, werden anderne Monate genommen ;)


    Achson und es wird natürlich nur anteilig gezahlt, hast du also nur 9 von 12 Monaten gearbeitet, dann werden auch nur 9/12 des eigentlichen Geldes gezahlt!

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    Original von flecki
    Hinzu kommen 4 Pausenaufsichten (natürlich) alle im Stehen, Lehrerkonferenzen, Klassenkonferenzen, Fachkonferenzen ....


    Pausenaufsichten darfst du gar keine mehr machen!
    Genau um dir die entsprechende Ruhe zu gönnen.
    Als erstes die abgeben und dann wohl ganz zu Hause bleiben!


    Edit: Gut, dass du dich so entschieden hast, das ist wahrscheinlich in dem Falle wirklcih für alle besser!

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    Original von alias
    Ba-Wü: 0


    Weihnachtsgeld wurde schon vor Jahren ins Grundgehalt "eingearbeitet" und festgefroren.
    Das war eine raffiniert angelegte Sparmaßnahme.


    Aber nicht für angestellte, die bezahlen genau wie die meisten anderen Bundesländer nämlich dann nach TV-L und das ist das, was callum aufgeschrieben hat ;)

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    Original von Strubbel
    Bin auch völlig überrascht, wie locker an manchen Schule mit schulfrei umgegangen wird. Bei uns fehlen im Moment auch teilweise bis zu vier Lehrern. Aber außer mal einer Stunde später zur Schule kommen oder eine Stunde früher gehen (natürlich einen Tag vorher Elternbrief), muss der Ausfall irgendwie aufgefangen werden. Ob man es dann immer Unterricht nennen kann... Wir sind auch OGTS, aber die Betreuer fangen nur in der ersten Stunde und nach der vierten Std im Notfall die Ganztagskinder auf. Erst für 10 Uhr oder nur bis 11 Uhr die Kinder bestellen oder Eltern einzusetzen, wäre undenkbar. Auch wenn alle anderen Lehrer dadurch extrem belastet werden und im schlimmsten Fall selbst krank werden.


    Das geht aber an einigen Schulen gar nicht!
    Wenn du kleinere Schulen hast und du hast eben nur noch 9 Lehrer für 10 Klassen, dann kannst du sie nicht alle gleichzeitig kommen lassen.
    Klar kann man dann auch mal zwei Klassen zsuammen nehmen, aber bei 30 Schülern in einem Raum gehen keine weiteren 20 rein!


    So gings uns vor 2 Jahren und da fiel dann auch eingies aus!

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    Original von Dalyna


    Steh ich aufm Schlauch? Bis eben war ich der Meinung, dass es für den Mensch keine Impfung gegen Borreliose gibt. Man kann doch nur gegen die Hirnhautentzündung impfen.


    Nö, hast du Recht, gibts nicht.
    Man kann nur gegen FSME impfen und nicht gegen Borreliose.

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    Original von Hermine
    Natürlich darf sie auch im Pixibuch deuten und vorsichtig umblättern. Ich bin ja dabei. Dafür finde ich Schokolade in dem Alter total daneben und gar nicht sinnvoll (so sind die Geschmäcker eben verschieden :)Achja, ich vergass, älteres Geschwisterkind, gell ;)) Und ich glaube, es hängt ganz viel davon ab, dass mein Mädchen eben (noch) ein Einzelkind ist. Da hab ich viel mehr Zeit und kann eben das Pixibuch auch "überwachen" und sie sieht auch nicht, dass ihre älteren Geschwister Schokolade essen.


    Genau das könnte der Unterschied sein, die große hatte zu dem Zeitpunkt so etwas auch noch nicht, war allerdings auch 1. Enkelkind und 1. Kind usw. Denn inzwischen kriegt natürlich auch mein Neffe mit 6 Monaten einen Schokoladenadventskalender, weil mein Vater allen 7 Enkeln den schenkt ;)
    Und ich werde nie vergessen, wie ich geguckt haben muss, als die kleine mit ca. 6 Monaten (gerade nach dem Beikoststart) von oben bis unten mit Schokolade beschmiert war und die große kam um mir freudestrahlend zu erzählen, sie hätte ihr Schokolade abgegeben. Jipiieh, da sind dann alle regeln dieser Art eh außer Kraft gesetzt :D
    Nicht mal eine Seite durfte ich heute im Pixibuch der Schwester lesen, denn sie wollte lieber ein Pappbilderbuch angucken ;)

    Zitat

    Original von Hermine
    Aber warum sollte denn etwas in einen Adventskalender, was Kind nur allein nutzen kann? (Sonst dürfte ich dieses Jahr noch gar keinen Adventskalender machen, denn Schnuller benutzt meine nicht)Und Vorlesen ist doch sinnvoll?
    Sorry, ich verstehe es gerade nicht.


    Ich finde Vorlesen in dem Alter noch nicht wirklich sinnvoll und mein Kind interessiert es wenig. Mein Kind will gerne selber angucken, inzwischen dazu erzählen usw. dazu sind Pixibücher durch die dünnen Seiten leider total ungeeignet.
    Ich muss sie also immer hochlegen und dann finde ich sie im Adventskalender meiner Kinder sinnlos.


    Und ja, die kleien hatte letztes Jahr keinen anderen Adventskalender außer den aus Schokolade weils nichts sinnvolles gab.


    Achso, nein Leo Lausemaus ist im Moment der Bücherstar und daraus hat dann aldie seine Sachen bezeichnet und nicht andersrum ;)


    In andern Varianten ohne Pappseiten und mit längerne Geschichten gitsb übrigens davon noch viel mehr Bücher, die Kinder im Kidnergarten bei meinr Tochter lieben sie alle.

    Zitat

    Original von Hermine
    Also ehrlich, langsam nervt es mich gewaltig, nachdem Hawkeye und ich jetzt wirklich ausführlich geklärt haben, wie es ist. Wie oft soll man es denn wiederholen?


    Moment, wieso sollte ihr das geklärt haben. Ihr behauptet, dass wir es falsch verstanden haben und es gar nicht so ist, sondern nur scheinheilig wie Melosine es so schön nennt, geregelt wird.
    TinaTina hat aber eine andere Auskunft von einer offiziellen Stelle bekommen. Somit ist hier nichts wirklich geklärt!
    Denn das ihr es belegt habt, habe ich nicht gefunden!

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    Original von Flipper79


    Wenn ich Hermine richtig verstehe: Die Threaderstellerin kann sich bewerben. Die Frage ist halt nur, ob sie ein Stellenangebot bekommt. Wenn ein Schulleiter ihr eine STelle anbietet, wird sie nicht verbeamtet, kann aber als angestellte Lehrerin arbeiten.


    lg


    Das sagt Hermien, der TE ist aber gesagt worden, sie kann gar keine Stelle bekommen!

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