ZitatOriginal von DO_It
Wie macht ihr eure Steuererklärung eigentlich immer?
Steuerberater? Software?
Software, da weiß ich wenigstens was Sache ist und ob eine Steuerberater da pfiffiger ist, fraglich!
ZitatOriginal von DO_It
Wie macht ihr eure Steuererklärung eigentlich immer?
Steuerberater? Software?
Software, da weiß ich wenigstens was Sache ist und ob eine Steuerberater da pfiffiger ist, fraglich!
Wenn du eine Stelle erhältst (Angestellte), dann würdest du bis zum Mutterschutz Gehalt bekommen, danach dann Mutterscahftsgeld in der selben Höhe und dann nach der Geburt und dem Mutterschutz Elterngeld. ICh vermute aber nur 300 Euro, das hängt davon ab, wie die Auslandsschule beurteilt wird usw.
Das müsste man genauer nachlesen.
Versichert wärst du dann gesetzlich und das auch nach der Geburt kostenlos.
Der Mildenberger-Verlag hat einen Adventskalender, wo jeden Tag LInks zu Materialien zum download drin stecken.
Heute gibts aber ein kostenloses Materialpaket zu bestellen, allerdings im Gegensatz zu den anderen Tagen eben wirklcih nur heute!
Das ist gut zu wissen!
DAnke.
Du darfst ja wegen Bestechlichkeit nichts annehmen, ist es aber von allen zusammen, fällt das ja weg. Also annehmen!
Klar darf man dir theoretisch den Platz nicht mehr wegnehmen, praktisch habe ich gerade im öffentlichen Dienst auch schon anderes erlebt.
Also ganz klar, ich würde es erst nach der Vereidigung sagen.
Ja, bewerben, denn sonst erhältst du kein geld während des Mutterschutzes!
ZitatOriginal von BumbleBee82
Wie läuft das denn bei mir mir Versicherung (privat/ gesetzlich) und Elterngeld (wird das nach dem letzten Gehalt berechnet, sprich knapp über 1100 Euro, oder wird es anders berechnet, da der Vertrag im Ref sowieso nur befristet ist?)
Achso, ich bin übrigens in RLP!!
Eine Stelle bekomme ich ja sicherlich nicht, ich könnte sie ja nicht einmal antreten
Sie müssen dich eigentlich bei den Stellen genauso berücksichtigen, wie nicht schwanger! Betonung liegt aber auf eigentlich!
Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten 12 vollen Kalendermonate vor dem Mutterschutz oder vor der Geburt, je nachdem ob du Mutterschaftsgeld erhältst oder nicht.
Wie bist du momentan versichert?!?
Hast du auch angegeben, dass du als BAT arbeitest? IN vielen Bundesländenr findet das nämlich dann auch berücksichtigung und wertet den Schnitt auf oder ähnliches.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Mikael
Aber ob die Versicherung den Prozess finanziert, wird natürlich vorher "geprüft" (Erfolgsaussichten). Und da kann so ein Hinterzimmer-Jurist schnell auf die Idee kommen "Wieso? Beamte dürfen doch nicht streiken. Habe ich so im 1. Semester gelernt.". Es heißt ja nicht umsonst: "Zwei Juristen, drei Meinungen. Ein schlechter Jurist: Keine (eigene) Meinung."
Wenn die Kollegin "privat" finanzieren muss: Ich würde spenden!
Gruß !
Naja, aber hätte sie dann nicht evtl. schon die erste INstanz ausgelassen
ZitatOriginal von Mikael
Und wegen des Prozesskostenrisikos: Falls die Kollegin hier mit liest (oder Personen aus dem näheren Umfeld): Ein Unterstützungskonto wäre eine sinnvolle Sache.
Sie hat doch aber eine Rechtschutzversicherung
ALS GEW-Mitglied ist die im Mitgliedsbeitrag enthalten.
ZitatOriginal von Hermine
Susannea:
Ich war (wie übrigens schon öfter geschrieben!) durchaus schon schwanger und es gibt k e i n Gesetz, das Schwangeren das Aufsicht führen verbietet- in der Regel ist es nämlich so, dass man im Mutterschutz (der ja erst einige Wochen vor der Geburt beginnt) sowieso nicht mehr arbeitet. Komischerweise hab ich es auch mit diplomatischen Gesprächen geschafft, dass während der Schwangerschaft Rücksicht genommen wurde. Wahrscheinlich mehr als wenn ich auf meinen Rechten vehement bestanden hätte. Außerdem fand ich die Aufsichten ganz schön, denn die Kinder haben in der Tat sehr aufgepasst und da war dann auch mal Zeit für das eine oder andere Pläuschchen mit den Schülern, die sehr interessiert waren. "Wissen Sie denn schon, was es wird?" "Wann kommen Sie denn dann wieder?" "Haben Sie schon einen Namen rausgesucht?" etc. Ich fand es wirklich schön.
Aber "Kampfschwangere" finde ich persönlich ganz furchtbar! Das sind dann auch genau die, die einem später mal den Kinderwagen in die Hacken fahren, weil sie ja schließlich ein Kind haben und überall Rücksicht genommen werden muss!
Edit: Ja, ich habe selbst ein Kind (fast 15 Monate), ja ich bin der Meinung, dass Rücksicht auf Schwangere genommen werden sollte. Und es wäre schön, wenn die SL von selbst ein gewisses Maß an Rücksicht nehmen würde. Aber nein, ich bin nicht der Meinung, dass ab Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch um die Schwangere rumgebuckelt werden sollte.
Da irrst du aber gewaltig. Der Mutterschutz beginnt nach dem Mutterschutzgesetz mit Bekanntgabe der Schwangerschaft. Das was du meinst, ist der Mutterschaftsurlaub Siehe §8 MuSchG.
Und dort steht ganz klar, welche Beschäftigungsverbote bestehen und das trifft dann auch nach der Auslegung der meisten Bundeslädner die Pausenaufsicht!
Und dafür muss (auch Heli) der AG sorgen, dass diese Vorschriften eingehalten werden und nicht der AN!
Klar kann der AN es so hinnehmen und freiwillig etwas machen, wird der AG aber dann kontrolliert, begeht er eine Straftat, die mit Freiheitastrafen bis zu einem Jahr und erheblichen Geldstrafen geandet wird.
DAs sollte sich jeder, der meckert, dass Schwangere z.B: darauf bestehen auch immer vor Augen führen, sie beschützen damit nicht nur ihr Kind und sich, sondern auch den AG!
Und ich finde, damit denkt man auch mit an die Kollegen und das sollte die sich auch mal vor Augen führen!
ZitatOriginal von Hermine
Schwangersein ist nicht krank sein, aber letztendlich muss jede Schwangere auch selbst zwischen Risiko und Kollegialität abwägen und verantwortungsvoll danach handeln können.
Liebe Grüße
Hermine
Nein, das heißt es sicher nicht. Schwangersein heißt sich auch an Gesetze zu halten und die besagen eindeutig, was man alles nicht darf und diese Einzufordern, ist dann auch kollegial, weil man nur so die Rechte erhält!
UNd ganz klar, abwegen zwischen, ich belaste mich deutlich mehr, weil das die andenr egut finden oder ich lasse es, weils einem eh keiner dankt, stellt sich für mich nicht mehr als Frage.
Denn seid doch mal ehrlich, die Hälfte der Leute, die alle mögliche von anderen fordern würden davon nicht mal die Hälfte wirklich selber machen. Das sagt sich immer alles einfach solange es einen nicht betrifft!
Und ganz klar, in allen Jobs haben schwangere mehr Pausezeiten zu bekommen, ao eben auch im Lehramt, einfach weil viel ständig aufs Klo müssen, hektisches Essen noch schlechter ist , Streß sowieso usw.
Ich glaube es ja manchmal echt.
Warum sind eigentlich Frauen immer die größten Feinde von Schwangeren?!?
Ganz ehrlich, natürlich ist man nicht krank und natürlich kann ein Sturz gut ausgehen, aber er muss eben nicht!
Der AG will sich absichern, dass er für solche Eventualitäten nicht verantwortlich ist und gestattet eben genau wie das Mutterschutzgesetzt keien Sachen, die zusätzliche Gefahren bringen können, so wie Schwimmunterricht, Pausenaufsichten usw.
Wer von denen, die hier sagen, sie soll sich nicht so anstehen übernimmt denn dann die Verantwortung, wenn doch was passiert?
Freiwillige vor, die könenn dann auch weiter solche Tipps geben!
Ich habe sie gemacht und ganz ehrlich, mich hinterher gefragt, warum eigentlich, das dankt einem keiner und die Gefahr ist einfach nicht zu unterschätzen!
Ich würde es nicht mehr machen!
Du schreibst hier nur, von wann die Behandlungen sind, aber viel wichtiger ist meiner Meinugn nach das Rechnugnsdatum und danach beginnt dann die Frist für die Beihilfe zu laufen.
Und da steht doch wohl ein 2010er Datum drauf, oder?
Du musst 920 Euro Werbugnskosten abziehen und es gibt leider nur noch 65%. Sonst sollte alles normal laufen, bei der Berechnung.
ZitatOriginal von PeterKa
vor allen Dingen ist das Landesrecht
In NRW ist bei Hitzefrei und Kältefrei klar, dass Ausfallstunden anfallen. Da der Abrechungszeitraum immer der Kalendermonat ist, ist das mit dem Nachholen allerdings auch nicht so schwierig
Grüße
Peter
Das sehe ich etwas anders. Wenn die Kollegen da sind und bleiben, dann sinds keine Minusstunden, wenn sie allerdings dann auch sofort weg sind, sinds welche. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Dinge im Landesrecht außer Kraft gesetzt werden dürfen!
ZitatOriginal von Sportkanone
Ja, (fast) alle Kollegen/innen waren einsatzbereit!
DAnn habt ihr eurer Arbeitskraft angeboten und sie wurde nicht angenommen, also keine Minusstunden für euch, zumindest bei Angestellten nicht.
Allerdings ist es ja Arbeitsrecht und da dürfte auch für Beamten ähnliches gelten.
Bist du Beamtin?
Bei Angestellten zählt die ganz normal mit dem durschschnittlichen Einkommen in Deutschland mit, aber nur für ein Elternteil!
Du bist nach TV-L eingestellt, dort stehen auch die Kündigungsfristen drin.
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