PeterKa: Du denkst immer dran, Beamtenrecht ist Lädnersache, auch das handhabt jedes Bundesland anders! Es gibt einige, da bleiben es 4 Tage. Es sei denn, es gibt ein Urteil dazu, dass dies nicht gilt!
Beiträge von Susannea
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Zumidnest die ABC-Lieder kamen gestern an.
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Ganz ehrlich, das ändert sich alles so schnell, ich würde nicht nach momentanen Mangelfächern usw. studieren, sondern nach dem, was dir liegt. Zumal das in den einzelnen Bundesländern nachher mit den Mangelfächern auch noch total verschieden ist!
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Original von Linna
beschwerden wegen kinkerlitzchen bügelt meine sl deutlich und freundlich gekonnt ab.ganz schlimm finde ich schulleitungen, die - wie du es beschreibst - dem willen der eltern folge leisten und das auf dem rücken und zu lasten der lehrer. geht gar nicht, habe ich an einer schule gehabt, in der ich vertreten habe. wenn ein vater gesagt hat: "ich bin arzt", hat der alles bekommen.
So kenne ich es vom letzten Schulleiter auch, nun gibts eine Schulleiterin und die ist zweiter Fall *kotz* -
DAs klingt für mich einfach als ob es unterschiedliches Verkäufer sind und nicht direkt von Amazon kommt!
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Wir haben alle noch nichts, also weder miene Mutter, noch mein Mann, noch ich!
Aber kommt sicher noch!
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Original von Sonnenkönigin
In der Wirtschaft ist es ja auch üblich, die Stunden und Mehrverpflegungsaufwand abzurechnen - an Schulen Fehlanzeige.
Du kannst die natürlich wie jeder andere auch über die EInkommenssteuererklärung abrechnen!
Anders läuft das auch in der Wirtschaft oft nicht ab, das der AG das ersetzt ist purer Luxus!Und ganz ehrlich, was meldest du dich für zusätzliche Sachen, wenns cniht geht. LAss doch dann den anderne erstmal den Vortritt!
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Berlin hat im Merkblatt dazu drin stehen, dass du in solchen Klassen nicht mehr unterrichten darfst.
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Original von try
Wie siehts mit privater Nachhilfe aus. Bringt nicht so viel, aber was Vater Staat nicht weiß, wird eben auch nicht angerechnet
Zählt zu Schwarzarbeit, ist somit nicht erlaubt und sicherlich im schlimmsten Fall ein Grund zum Ende eines Beamtenverhältnisses, wobei ich nicht denke, dass es soweit geht! -
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Original von webe
Nein, das geht nicht. Der Raum muss durch Wände und Türen vom Rest der Wohnung getrennt sein und darf nur als Arbeitszimmer genutzt werden, ansonsten ist es nicht absetzbar.
Das ist dann wieder die Frage, was in ein Arbeitszimmer gehörtIch würde es wohl darauf ankommen lassen und eben dann nur eine 50% dienstliche Nutzung z.B. angeben, denn das ist ja zulässig. Genau wie eine Teilung bzw. gemeinsame Nutzung des Arbeitszimmers udn was mein Ehepartner in seinem Teil macht, das hat ja ncihts mit dem was ich absetze zu tun!
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Original von Solveig8
Hallo,wie ist das denn im ersten Jahr nach der Geburt? Wenn ich es richtig verstanden habe, bekommt man max. 1800 € und davon muss man auch noch die Krankenkasse bezahlen???? Was ist wenn man sich das finanz. nicht leisten kann? Darf man einige Stunde geben um das Erziehungsgeld aufzubessern? Sofern der Krippenplatz oder eine Tagesmutter nicht teurer ist als das was man dann dazu verdient.....hat damit jemand Erfahrung? Kindergeld bekommt man auch noch aber das wars oder?
LG
Solveig
Sobald du arbeitest wirds angerechnet. Also bringts nur teilweise etwas. Es gibt oft Zuschüsse zur Versicherung. -
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Original von Dalyna
Ja, schon. Aber sie hatte ja einen Termin, den sie nicht wahrgenommen hat, weil sie einkaufen wollte. Ich würde meinen Chef wohl fragen, ob ich ihr einen Ersatztermin anbieten muss, nachdem sie so freundlich zu Dir war.
Ich denke auch, der Lehrer ist seiner Verpflichtung nachgekommen, sie nicht. Warum soll er also nun noch einmal dazu gezwungen werden? -
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Original von silke111
weiß jemand, ob das auch geht, wenn man einen raum nur zur hälfte als arbeitszimmer nutzt?
Ich denke, dass ist dann so wie 50% private Nutzung des Arbeitszimmers und das geht. -
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Original von Panama
Meine Frage an die "Wochenendvorbereiter" wäre: Wie macht ihr das das unter der Woche beim Unterrichten....zieht ihr euren Plan dann so durch? Geht das immer ? Müsst ihr nicht doch mal Stunden umschmeißen und sitzt dann abends.....??
Bei mir wars dann so, dass ich dann evtl. den Plan noch verschoben habe, aber ganz was anderes nein. Klar mal schnell noch was gemacht oder so, das geht dann auch mal zwischendurch. -
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Original von tigerente303
Ich glaube langsam, dass da was nicht stimmen kann. Muss das mal in aller Ruhe am WE durchschauen.
Du vergisst, dass die Höhe der Erstattung doch noch von viel mehr Abhängig ist. Dem Sterusatz, der Höhe des Einkommens usw.Das Vergleichen der Arbeitszimmer und der Ausgaben dafür nützt gar nichts!
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Original von suffel
Hallo,ich habe nochmal eine Frage zur Vertretung in Berlin. Susannea, kannst du mir nochmal genau erklären, wie das mit der Ferienbezahlung läuft?
Kann man das rückwirkend einfordern? Dh. wenn mein Vertrag bis Juli läuft, bin ich ja erstmal raus. Kann ich dann zu Schulbeginn das Geld rückwirkend für die Ferien einfordern oder muss es vor den Ferien schon feststehen, dass ich weiterbeschäftigt werde?Grüße, Suffel
Na Auskunft des Personalrates kannst dud as dann rückwirkend einfordern bzw. evtl. wird das sogar automatisch gezahlt.
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Das geht sicherlich, aber ich würde das wohl im Vorfeld klären. UNd das mit dem Mutterschutz nicht berücksichtigen, es sei denn, du willst keine Geld haben!
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Original von der PRINZ
ich glaube, dass die Ferien mitbezahlt werden (also nicht als ALG, sondern als Lehrerinnengehalt), ist nur dann der Fall, wenn du danach genau dieselbe Lehrerin vertrittst, also den gleichen Vertrag wieder hast wie vorher. Vertretungsverträge sind ja immer an die zu vertretende Person gebunden. ALso wieder mal IN HESSEN
In Berlin ist es z.B: so, wenn du bis zwei Wochen nach Schuljahresbeginn einen neuen Vertretungsvertrag hast, egal für wen, müssen die Ferien mitbezahlt werden, wenn du länger als 6 Monate beschäftigt warst. Da hilft aber Personalrat und Gewerkscahft mit Info gerne weiter! -
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Original von KatjaK
arbeitslosengeld kann man nicht beantragen, da man keine 12 monate am stück gearbeitet hat.
ich finde das unmöglich.
kann das denn sein?
Das ist doch totaler Blödsinn!Du musst 12 MOnate mindestens in 24 MOnaten gearbeitet haben, 2x10 wären 20 Monate, wären 10 Moante Anspruch auf ALGI!
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