Beiträge von Susannea

    Ich verstehe dein Problem nicht, es ist nicht wirklich anders, als früher und es ist ja auch nicht so, dass wenn ihr sagt, sie ist nicht soweit sie damit automatisch in eine "Regelklasse" kommt.


    Wenn SAPH oder JUL dort ordentlich funktioniert, dann ist es auch kein Problem, wenn sie noch nicht soweit ist.

    Zitat

    Original von gmgelm
    1. Stimmt das? Ist hier irgendjemand im Ref in der GKV geblieben?
    2. Wenn ich im Ref in eine PKV gehe, wie schwer wird es dann, danach wieder zurück zu kommen? Am Ende des Refs werde ich 33 sein, und die Chancen übernommen oder gar verbeamtet zu werden stehen z.Z. schlecht. Mit anderen Worten: Ich werde danach vielleicht arbeitslos sein


    1. Ja das stimmt. Bedeutet, du musst AG und AN Anteil zahlen (also ca. doppelt soviel, wie bisher).
    2. Nur wenn du Anspruch auf ALGI hast, kannst du zurück während der Arbeitslosigkeit, sonst erst bei neuem Job. Du musst didch ja dann privat auch 100% versichern, da die Beihilfe wegfällt.

    Zitat

    Original von Linna


    es ist aber auch reine spekulation, dem schulleiter unwissenheit und desinteresse zu unterstellen.


    Wieso, das hat doch keiner unterstellt, es ist nur gesagt worden, dass es möglich ist, dass er das nicht weiß und nur sie wissen kann wie weit er dazu überhaupt Ahnung hat!


    DA interpretierst du Dinge rein, die hier nirgends stehen!

    Ja, du erhältst den kompletten Mutterschutz (mindestens 8 Wochen nach der Geburt) das volle Gehalt.


    Danach dann bis zum Ende des 12. Lebensmonates eben die 65% (oder mehr bzw. maximal 1800 Euro).


    Es sind übrigens keine 10 Monate, weil 8 WOchen keine 2 Monate sind, zumal es eben auch mehr sein kann!

    Zitat

    Original von Hawkeye
    das klang jetzt hier so wie: jetzt erklär mal dem schulleiter seinen job ;)...


    Das kann passieren ja, je nachdem, wie oft er Stillende oder Schwangere hat, dass man ihm das erklären muss.


    DIe 8 Wochen sind nicht Elternzeit, werden abermit dazu gezählt. Elterngeld ist eine Lohnersatzleistungen und Lohnersatzleistungen gibts maximal 12 Monate (für nicht alleinerziehnde), also du bekommst dann eben nur 12 MOnate abzüglich der Zeit, die es nach der Geburt noch Bezüge gibt.

    Zitat

    Original von Hawkeye


    ich würde mit ihm sprechen, ohne diesen belehrenden unterton - i.d.R. kennen Schuleiter "die Fakten".


    Das kann ich so nicht unterschreiben, denn das hängt doch stark davonab, wie sich das Kollegium zusammensetzt, ob also die Situation schon öfter da war, wie lange der SL schon SL ist usw. Ich denke, je nachdem, wie gut z.B: die SL über die Stillstunden ansich informiert war (und das weiß ja nur die TE),wird sie auch über Zusammenhän ge informiert sein.


    Man merkt ja, auch hier gibts viel, die dazu nicht richtig informiert waren oder die Fakten sogar nicht glauben wollten!

    Zitat

    Original von schoolsout
    Hallo,
    mich würde folgendes interessieren: Ich stille noch und bekomme deswegen auch noch Stillstunden. Jetzt plant das Kollegium eine interne Lehrer-Fortbildung, die über Nacht gehen wird. Muss ich daran teilnehmen? Liegt es an mir, das zu organisieren? Also z.B. hinfahren (Ort steht noch nicht 100%ig fest, aber mind. 30-50 km entfernt) und stillen, dann wieder an der Fortbildung teilnehmen , wieder wegfahren...?
    Kennt sich da jemand aus? LG


    Du darfst daran nicht teilnehmen, denn das ist ja dann wie NAchtarbeit. Du hast auch Elternabende usw. um 20 Uhr zu verlassen!!

    Es zählen bei Beamten die letzten 12 vollen Kalendermonate vor der Geburt, das stimmt. Wichtig ist also vorallem das mit den vollen kalendermonaten und welche Monate dann zählen!


    Auch wenn du weniger gearbeitet hast und dadurch weniger verdient hast, bekommst du ja diesmal 71,5% des Einkommens an Elterngeld, wenn dein 1. Kind noch keine 3 Jahre ist.

    Zitat

    Original von Marigor!
    Kind Nummer eins ist mittlerweile da und ich kann mir gar nicht vorstellen, wieder voll einzusteigen! Außerdem haben wir uns jetzt doch für einen kleinen Abstand zwischen den Kindern entschieden! Ich bin mittlerweile wieder schwanger, wir verzichten auf ein hohes Elterngeld und freuen uns auf den Nachwuchs Nr. 2!


    Aber gerade wenn der Abstand klein ist, hast du doch meist trotzdem das Elterngeld, was dsu vorher auch hattest oder gar noch mehr!

    Zitat

    Original von Lisa*star
    Wenn ich nun innerhalb der Elternzeit erneut schwanger werde, wieviel Elterngeld bekomme ich dann beim zweiten Kind???


    Das kommt darauf an, wie groß der Abstand zwischen den Kindern ist und auch ob verbeamtet oder nicht.


    Als Beamtin ist der mögliche Abstand um das Geld + Geschwisterbonus zu kriegen, was es vorher gab nämlich geringer als bei nicht Beamtinnen.


    Wobei ich mal nachgucken müsste, wie das eigentlich mit den Bezügen im Mutterschutz nach der Geburt ist, denn die müssten als Einkommen fürs nächste Kind angerechnet werden nach meiner bisherigen Überlegung, aber mehr als 12-14 Monate zwischen den Kindern dürften trotzdem nicht sein!

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