Weil ich momentan überhaupt keinen Studienabschluss habe. Und damit ist es dann Stufe 6.
Beiträge von Susannea
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Original von suffel
@all: Die Unterteilung in Berlin in Ost/West ist doch aber auch mittlerweile aufgehoben, oder?Grüße
Nein, die ist nciht aufgehoben. Sie ist in der Höhe des Grundgehalts nciht mehr unterschieden, aber in anderen Bereichen bleibt es noch, das betrifft VBL, Weihnachtsgeld usw. UNd dadurch gibts dann auch unterschiedliche Endsummen.@Sprtkanone: Die PKB Verträge sind in 2008 alle auf TVL umgestellt worden, da gibts eine einheitliches Formular für alle. http://www.bjsinfo.verwalt-ber…DokLoader.aspx?DokID=2914
Netto zu verlgeichen ist eh immer schwierig, ich bekomme mit Steuerklasse 5 doch was ganz anderes raus, als jemand mit Steuerklasse 1 oder 3. DAnn gibts noch Kirchensteuer usw. was sich auch auswirkt.
Ich kann dir allerdings sagen, dass ich bei E6 Stufe 2 ca. 600 Euro monatlich mit einer halben Stelle bei Steuerklasse 5 mit Kirchensteuer raus hatte.
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Original von ann-e
habs gefunden.also werden pkb-stellen nach bat und nicht tv-L bezahlt. oder wie??? ein enormer Unterschied. in meinem fall von über 400 euro
Nein, PKB Stelle in Berlin werden nach dem Berliner Übergangs TV-L bezahlt. DAs ist eine deutlich geringere Tabelle als der TV-L in den anderen Bundesländern. Aber eigentlich gitbs keine Bezahlugn mehr nach BAT dabei. Und vor allem, du musst berückscihtigen, dass das Entgelt in derTabelle für Lehrer im TV-L und im Übergangs TV-L geringer ist als für andere Berufe!Berlin:
http://oeffentlicher-dienst.in…rlin-lehrer-2010&matrix=1andere Bundesländer:
http://oeffentlicher-dienst.in…tv-l-lehrer-2010&matrix=1Edit: Und unterscheiden musst du in Berlin auch noch zwischen Ost und West!
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Eigentlich haben die Stufen wenig mit dem Schultyp zu tun, die sollte überall gleich sein, denn es ist ja der Abschluß nach dem man eingruppiert wird, aber ich habe auch schon alles erlebt von E8 bis E12 für Master bzw. 1.StEx.
Warum, keine Ahnung, es scheint einfach nicht 100%ig festgelegt zu sein. -
ZUrück in die Elternzeit, dauert 7 Wochen Vorlauf!
Und ob es geht, hängt davon ab, wie alt das Kind ist und von wann bis wann du schon in Elternzeit warst, denn nicht immer hat man die nicht genommene Zeit noch zur Verfügung.
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DAs ist eigentlich vollkommen korrejt dass er nur so verlängert ist jetzt, denn die Lehrerin hat Anspruch nach dem Mutterschutz wiederzukommen.
Hier ist es so, dass sobald sie in Elternzeit geht die Gelder aus einem anderen Topf kommen, also ginge ein durchgängier Vertrag nicht!
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Ich habe hier eine etwas unvollständige Literaturangabe, dort steht leider zu dem Artikel nur drin, dass er von 1991 aus dem Heft Unterstufe kommt.
Welcher Verlag gibt es raus? Weiß das jemand?
Geht um den Artikel "Können unsere Kinder noch spielen?" von D. Spanhel (hier steht Daniel, ich habe nur Dieter gefunden).
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Original von moanakea
Susannea: Es geht mir nicht darum, wie Berlin es handhabt, wenn ein Kind tatsächliche Defizite hat. Ich bin generell gegen eine Einschulung mit gerade 6!
Wenn ein Kind kognitiv und vor allem vom sozialen Verhalten her die Reife für den Schulbesuch besitzt, ist es ja toll, dann kann ja ein Antrag gestellt werden. Aber über den Kopf von Eltern und Kigaerzieherinnen zu bestimmen, geht mir einfach zu weit. Gelockert ist mit dieser Regelung in Berlin rein gar nichts!
Meine Tochter ist einfach "nur" sehr zierlich, sie ist immer die Kleinste, Schmächtigste, aber das zählt ja nicht, was habe ich für Stepkes gesehen, denen bei der Einschulung die Schultüte zu schwer wird, die sich nicht alleine den Ranzen anschnallen können, Jacke oder Brotbüchse öffnen.Während meine Tochter in Thüringen und Mecklenbug noch Zeit zur Entfaltung hätte (das raue Leben kommt früh genug!), muss sie eben in anderen Bundesländern schon die Schulbank drücken, an einer Schule, die keineswegs geschafft hat, sich dem immer jünger werdenden Schülern und deren Bedürfnissen nach Bewegung und Ordnung (mit entsprechend viel Zeit) anzupassen.
Viel zu große Klassen mit einigen viel zu jungen Kindern, die jeglichen Ablauf einfach stören und gerade das 1. Schuljahr zur Herausforderung machen.
Wünschenswert wären vermutlich 2 Einschulungstermine im Jahr, denn ich habe nichts gegen eine Einschulung mit 6 1/2.Mensch, die sollen doch mal endloch die Augen aufmachen, dass sie aus ihren wirtschaftlichen Gründen den Schulerfolg von Menschen zerstören können.
Viele Eltern klagten bei mir, sie wären nicht durchgekommen mit einer Rückstellung ihres August- oder Septemberkindes. Ist das nicht Bevormundung bei einer so wichtigen Entscheidung?Wer keinen Blick hinter die Kulissen hat, glaubt gerne zu wissen, wie spielerisch Unterricht heute abläuft, wie Unterricht heutzutage sich vom früheren Unterricht unterscheidet und die Kinder dort abgeholt werden wo sie sind, jeder lernt in seinem eigenem Tempo, etc.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es keineswegs so läuft an vielen Schulen.
Alte Verfahrensweisen werden einfach beibehalten, Schulstoff muss in fest gesteckten Zeitabschnitten geschafft werden, ohne Rücksicht auf das einzelne Kind, ja sogar die Masse. Es ist einfach so, war schon immer so...wird gekontert.
Und sind wir mal ehrlich, in einer ersten Klasse mit 28 Schülern bleibt in einem kleinem Klassenraum nicht wirklich der Bewegungsraum, den sie brauchen, nein, man hockt dicht an dicht und der Lehrer kämpft um Disziplin, weil Kevin meint, lauter, als der Rest der Klasse zu sein, Oscar vom Stuhl fällt, Justin in der Pause Steit mit Dustin hatte, worauf der Lehrer aufgrund des Zeitmangels gar nicht wirklich eingehen kann und auch Susi übersieht, die sich die Fingernägel schon bis aufs Blut runtergeknabbert hat, da sie schlicht von dem schnellen Lernen überfordert ist.Ich glaube, du hast mich da deutlich missverstanden, ich sage ja, dass sie sich diese Änderung sparren können, denn dazu gehört soviel, damit ein Kidn zurück gestellt werden kann, das das sowieso kaum klappen wird.
Ich finde die Einschulung gut in dem Alter und gut, dass es nun Jahrgangsweise gemacht wird, es entfällt nämlich im Sport z.B. das gezicke, dass in der Schule, aber die Klassen anders sind. Und ganz ehrlich, die Probleme die du jetzt hast, hatten andere mit anderen Geburtstagen. Irgendwo muss die Grenze sein und nun trifft sie euch, sonst hätte sie wen anders getroffen! Und das Eltern das nicht alleine entscheiden dürfen, finde ich sehr gut, denn sie sind einfach nicht objektiv, sie erleben ihr Kind gar nicht in den Situationen, auch als Lehrereltern nicht
Und doch, es gibt die Schulen, wo das alles wunderbar geklappt hat und auch SAPH oder JÜL wunderbar funktioniert, wenn du sie noch nicht kennst, nenne ich dir gerne einige Beispiele (und die Kolleginnen nehmen auch meist gerne Kollegen als Hospitanten), aber ich weiß auch aus meiner Schule, dass es da eben nicht geklappt hat, weil die Lehrer gar nicht die Notwendige Ausbildung dafür haben!
Und vor allem hat da beiden Schulen, wo es funktioniert auch die Raumgestaltung und die Zusammenarbeit so funktioniert, dass eben die Parallelklasse in ganzen Fluren alls Team zusammenarbeiten, denn ganz ehrlich, ohne das geht es nicht! Ich habe vorher auch imemr gedacht, die Theorie ist gut, die Praxis sieht anders aus, aber das muss sie eben nicht.
Und nein, um Disziplin muss da nicht gekämpft werden, aber es finet eben auch überhaupt keine Frontalunterricht mehr statt, sondern jeder arbeitet vielmehr individuell.
Aber das geht nicht, ohen das man es auch gelernt hat. Der Fehler im System liegt mehr darin, dass die Lehrer dafür einfach nicht ausgebildet wurden, sondern ihnen das übergestülpt wurde, was sie nie gelernt haben, nun aber umsetzen sollen.
DA stellt sich dann die Frage, wie das klappen soll!
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Original von Panama
Frage: Entscheiden in Berlin das alleine die Eltern mit der Zurückstellung oder werden dazu auch ErzieherInnen und KooperationslehrerInnen befragt? Die haben ja meistens noch einen anderen Blick auf das Kind....???
Panama
Nein, siehe hier:ZitatSollte der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lassen, kann auf Ihren Antrag hin die regional
zuständige Schulaufsicht - auf Grundlage Ihrer Begründung, einer Stellungnahme der besuchten Kindertagesstätte sowie eines Gutachtens des zuständigen Schularztes oder des Schulpsychologischen Dienstes - eine Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr genehmigen, sofern dann eine entsprechende Förderung in einer Einrichtung der Jugendhilfe erfolgt.Sprich, Kinder die keine Einrichtung vorher besucht haben, können auch nicht zurückgestellt werden, denn es fehlen dann die Voraussetzungen.
Und für mich klingt das auch nach reiner Zeitverschwendung, denn bis alle Unterlagen zusammen sind, ist das wohl eh zu spät.
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Original von ninale
"Sonderurlaub für Beamtinnen und Beamte aus persönlichen Anlässen:- Niederkunft der Ehefrau oder eingetragenen Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes: 1 Arbeitstag".
Das bedeutet doch, dass Du frei bekommst, oder??
ninale
Nein, würde er nicht, weil nicht verheiratet und eine eingetragende Lebenspartnerschaft gibts nur in gleichgeschelchtlichen Beziehungen. -
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Original von icke
In dem Jahr bis zur Einschulung muss das Kind dann in einer Kita gefördert werden.
Ich meine, diese Klassen gibts auch wieder in einigen Schulen, weil die Kitas das nicht mehr abfagen konnten. UNd nein, schwerst gestört müssen die Kinder dafür überhaupt nciht sein, sie müssen bloß in einem Bereich über sehr hohen Förderbedarf verfügen und das kann auch der Spracherwerb sein oder die Deutsche Sprache. -
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Original von cubanita1
Zur Zurückstellung in Berlin weiß ich nicht, in Brandenburg geht es und das ist gut so. (weiß ich von mehreren Familien im Umfeld)
In Berlin geht es nicht mehr, da werden aber auch alle früher eingeschult, als in Brandenburg (ein halbes Jahr bis ein Jahr früher, Stichtag eben 31.12.) und das ist gut so, denn damit sind auch die Kinder schulpflichtig, die sonst nie eine Einrichtung vorher von innen gesehen haben. -
Ich würde wohl auch mal mit der SL reden, da geht nämlich doch oft viel mehr, als müßte.
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Original von kleiner gruener frosch
Wenn die Kollegin die 6 so argumentiert hat (unter Zeugen), dürfte der Schüler ggf. Chancen haben, da die Zeugnisnote aufgrund von unangemessen vergebener Noten entstanden ist.
Ähm, da aber eine Bildungsgangskonferenz die Klausur als mit "ungenügend" zu bewerten eingestuft hat, sollte das wohl das ausschlaggebende sein, denke ich. -
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Original von Tesla
Genau da liegt der juristische Denkfehler! Die Verweigerung wird nicht geahndet. Noten sind als Erziehungsmaßnahme verboten. Eine Leistungsverweigerung ist als nichterbrachte Leistung "6" zu nennen. Sprüche wie diese würde ich vor den Schülern und vor allem in der Notenbegründung tunlichst vermeiden. Sollte die Note auf einem Abschlusszeugnis wieder auftauchen, wird sie gerichtsfähig und die Bauchlandung der Schule ist vorprogrammiert.LG Tesla
Zumindest in Berlin wird genau das gemacht, es ist ein Grund einer nicht vorliegenden Leistung beim Schüler, somit wird genau dies so bewertet und ob du nun sagst, es ist die ncoht vorhanderne Leistung oder die Verweigerung der Leistung belibt da vollkommen uninteressant, denn es ist gleich!ZitatWerden Leistungen nicht erbracht aus Gründen, die die Schülerin oder der Schüler zu
vertreten hat, so ist unter Berücksichtigung von Alter und Reife der Schülerin oder des
Schülers zu entscheiden, ob sie oder er die Note „ungenügend“ erhältAchso und nein, in Berlin sind sie nicht verboten, es sind vorrangig andere Mittel zu nutzen.
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Ich sage doch, ich dneke, da wird gar nicht viel passieren. Aber letztendlich muss es eh über deinen Schulleiter und je nachdem, wie er das dann handhabt wird dann verfahren. Bei uns ist es z.B. teilweise überhaupt nicht weiter als in sein Büro gekommen
Und wie gesagt, Klausur verweigern ist Arbeitsverweigerung und mit 6 zu ahnden!
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Original von Micky
Wer kann mich "zwingen", aus der 2 eine 1 zu machen?
Ich denke, die Note einfach ändern, geht eh nicht.
Solange du ja auch die Notengrundlagen belegen kannst (und Arbeitsverweigerung ist nun mal 6 und ist ja auch so bei euch beschlossen worden und trifft alle) wird da nicht viel passieren! -
Und je nach Tarifvertrag und Länge des Arbeitsvertrages, wird das Krankengeld dann aufgestockt für eine gewisse Zeit.
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Original von moanakea
Ich gebe zu, wir arbeiten hier nicht jahrgangsübergreifend,aber von Berlin kam einiges Negatives bezüglich jül. Bin gespannt, wie viele Schulen bei dem tollen Konzept bleiben, wenn es bald freiwillig wird:-).
JÜL mag ich auch nicht, ich befürworte SAPH und da gibts nichts negatives, denn was meinst du, wie vielen Kindern das mit den 3 Jahren gar nicht auffält usw.
Aber ohne SAph und JÜL ist das natrüclih Mist! -
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Original von Mama Muh
Zumindest hier haben die Knder zwei Jahre Zeit um die Kompetenzen zu entwickeln, die sie für den Übertritt in Klasse 3 benötigen.LG
Mama Muh
Hier haben sie sogar bis zu 3 Jahren Zeit und ja genau so sehe ich das auch, denn eigentlich soll nicht UNterricht für 2 Gruppen vorbereitet werden, dann bräuchte man das nicht (ich weiß, dass es in der Praxis oft nicht anders geht), sondern für 25 Schüler, egal wie alt und für jeden das richtige.Und 45 Minutenblöcke, ganz fürchterlich, lass das mal keinen Grundschulpädagogen hören.
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