Beiträge von Susannea

    Zitat

    Original von suffel
    @all: Die Unterteilung in Berlin in Ost/West ist doch aber auch mittlerweile aufgehoben, oder?


    Grüße


    Nein, die ist nciht aufgehoben. Sie ist in der Höhe des Grundgehalts nciht mehr unterschieden, aber in anderen Bereichen bleibt es noch, das betrifft VBL, Weihnachtsgeld usw. UNd dadurch gibts dann auch unterschiedliche Endsummen.


    @Sprtkanone: Die PKB Verträge sind in 2008 alle auf TVL umgestellt worden, da gibts eine einheitliches Formular für alle. http://www.bjsinfo.verwalt-ber…DokLoader.aspx?DokID=2914


    Netto zu verlgeichen ist eh immer schwierig, ich bekomme mit Steuerklasse 5 doch was ganz anderes raus, als jemand mit Steuerklasse 1 oder 3. DAnn gibts noch Kirchensteuer usw. was sich auch auswirkt.


    Ich kann dir allerdings sagen, dass ich bei E6 Stufe 2 ca. 600 Euro monatlich mit einer halben Stelle bei Steuerklasse 5 mit Kirchensteuer raus hatte.

    Zitat

    Original von ann-e
    habs gefunden.


    also werden pkb-stellen nach bat und nicht tv-L bezahlt. oder wie??? ein enormer Unterschied. in meinem fall von über 400 euro


    Nein, PKB Stelle in Berlin werden nach dem Berliner Übergangs TV-L bezahlt. DAs ist eine deutlich geringere Tabelle als der TV-L in den anderen Bundesländern. Aber eigentlich gitbs keine Bezahlugn mehr nach BAT dabei. Und vor allem, du musst berückscihtigen, dass das Entgelt in derTabelle für Lehrer im TV-L und im Übergangs TV-L geringer ist als für andere Berufe!


    Berlin:
    http://oeffentlicher-dienst.in…rlin-lehrer-2010&matrix=1


    andere Bundesländer:
    http://oeffentlicher-dienst.in…tv-l-lehrer-2010&matrix=1


    Edit: Und unterscheiden musst du in Berlin auch noch zwischen Ost und West!

    Eigentlich haben die Stufen wenig mit dem Schultyp zu tun, die sollte überall gleich sein, denn es ist ja der Abschluß nach dem man eingruppiert wird, aber ich habe auch schon alles erlebt von E8 bis E12 für Master bzw. 1.StEx.
    Warum, keine Ahnung, es scheint einfach nicht 100%ig festgelegt zu sein.

    DAs ist eigentlich vollkommen korrejt dass er nur so verlängert ist jetzt, denn die Lehrerin hat Anspruch nach dem Mutterschutz wiederzukommen.


    Hier ist es so, dass sobald sie in Elternzeit geht die Gelder aus einem anderen Topf kommen, also ginge ein durchgängier Vertrag nicht!

    Ich habe hier eine etwas unvollständige Literaturangabe, dort steht leider zu dem Artikel nur drin, dass er von 1991 aus dem Heft Unterstufe kommt.


    Welcher Verlag gibt es raus? Weiß das jemand?


    Geht um den Artikel "Können unsere Kinder noch spielen?" von D. Spanhel (hier steht Daniel, ich habe nur Dieter gefunden).


    Ich glaube, du hast mich da deutlich missverstanden, ich sage ja, dass sie sich diese Änderung sparren können, denn dazu gehört soviel, damit ein Kidn zurück gestellt werden kann, das das sowieso kaum klappen wird.


    Ich finde die Einschulung gut in dem Alter und gut, dass es nun Jahrgangsweise gemacht wird, es entfällt nämlich im Sport z.B. das gezicke, dass in der Schule, aber die Klassen anders sind. Und ganz ehrlich, die Probleme die du jetzt hast, hatten andere mit anderen Geburtstagen. Irgendwo muss die Grenze sein und nun trifft sie euch, sonst hätte sie wen anders getroffen! Und das Eltern das nicht alleine entscheiden dürfen, finde ich sehr gut, denn sie sind einfach nicht objektiv, sie erleben ihr Kind gar nicht in den Situationen, auch als Lehrereltern nicht ;)


    Und doch, es gibt die Schulen, wo das alles wunderbar geklappt hat und auch SAPH oder JÜL wunderbar funktioniert, wenn du sie noch nicht kennst, nenne ich dir gerne einige Beispiele (und die Kolleginnen nehmen auch meist gerne Kollegen als Hospitanten), aber ich weiß auch aus meiner Schule, dass es da eben nicht geklappt hat, weil die Lehrer gar nicht die Notwendige Ausbildung dafür haben!


    Und vor allem hat da beiden Schulen, wo es funktioniert auch die Raumgestaltung und die Zusammenarbeit so funktioniert, dass eben die Parallelklasse in ganzen Fluren alls Team zusammenarbeiten, denn ganz ehrlich, ohne das geht es nicht! Ich habe vorher auch imemr gedacht, die Theorie ist gut, die Praxis sieht anders aus, aber das muss sie eben nicht.


    Und nein, um Disziplin muss da nicht gekämpft werden, aber es finet eben auch überhaupt keine Frontalunterricht mehr statt, sondern jeder arbeitet vielmehr individuell.


    Aber das geht nicht, ohen das man es auch gelernt hat. Der Fehler im System liegt mehr darin, dass die Lehrer dafür einfach nicht ausgebildet wurden, sondern ihnen das übergestülpt wurde, was sie nie gelernt haben, nun aber umsetzen sollen.


    DA stellt sich dann die Frage, wie das klappen soll!


    Nein, siehe hier:

    Zitat

    Sollte der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lassen, kann auf Ihren Antrag hin die regional
    zuständige Schulaufsicht - auf Grundlage Ihrer Begründung, einer Stellungnahme der besuchten Kindertagesstätte sowie eines Gutachtens des zuständigen Schularztes oder des Schulpsychologischen Dienstes - eine Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr genehmigen, sofern dann eine entsprechende Förderung in einer Einrichtung der Jugendhilfe erfolgt.


    Sprich, Kinder die keine Einrichtung vorher besucht haben, können auch nicht zurückgestellt werden, denn es fehlen dann die Voraussetzungen.


    Und für mich klingt das auch nach reiner Zeitverschwendung, denn bis alle Unterlagen zusammen sind, ist das wohl eh zu spät.


    Nein, würde er nicht, weil nicht verheiratet und eine eingetragende Lebenspartnerschaft gibts nur in gleichgeschelchtlichen Beziehungen.

    Zitat

    Original von icke
    In dem Jahr bis zur Einschulung muss das Kind dann in einer Kita gefördert werden.


    Ich meine, diese Klassen gibts auch wieder in einigen Schulen, weil die Kitas das nicht mehr abfagen konnten. UNd nein, schwerst gestört müssen die Kinder dafür überhaupt nciht sein, sie müssen bloß in einem Bereich über sehr hohen Förderbedarf verfügen und das kann auch der Spracherwerb sein oder die Deutsche Sprache.

    Zitat

    Original von cubanita1
    Zur Zurückstellung in Berlin weiß ich nicht, in Brandenburg geht es und das ist gut so. (weiß ich von mehreren Familien im Umfeld)


    In Berlin geht es nicht mehr, da werden aber auch alle früher eingeschult, als in Brandenburg (ein halbes Jahr bis ein Jahr früher, Stichtag eben 31.12.) und das ist gut so, denn damit sind auch die Kinder schulpflichtig, die sonst nie eine Einrichtung vorher von innen gesehen haben.

    Zitat

    Original von kleiner gruener frosch
    Wenn die Kollegin die 6 so argumentiert hat (unter Zeugen), dürfte der Schüler ggf. Chancen haben, da die Zeugnisnote aufgrund von unangemessen vergebener Noten entstanden ist.


    Ähm, da aber eine Bildungsgangskonferenz die Klausur als mit "ungenügend" zu bewerten eingestuft hat, sollte das wohl das ausschlaggebende sein, denke ich.

    Zitat

    Original von Tesla
    Genau da liegt der juristische Denkfehler! Die Verweigerung wird nicht geahndet. Noten sind als Erziehungsmaßnahme verboten. Eine Leistungsverweigerung ist als nichterbrachte Leistung "6" zu nennen. Sprüche wie diese würde ich vor den Schülern und vor allem in der Notenbegründung tunlichst vermeiden. Sollte die Note auf einem Abschlusszeugnis wieder auftauchen, wird sie gerichtsfähig und die Bauchlandung der Schule ist vorprogrammiert.


    LG Tesla


    Zumindest in Berlin wird genau das gemacht, es ist ein Grund einer nicht vorliegenden Leistung beim Schüler, somit wird genau dies so bewertet und ob du nun sagst, es ist die ncoht vorhanderne Leistung oder die Verweigerung der Leistung belibt da vollkommen uninteressant, denn es ist gleich!


    Zitat

    Werden Leistungen nicht erbracht aus Gründen, die die Schülerin oder der Schüler zu
    vertreten hat, so ist unter Berücksichtigung von Alter und Reife der Schülerin oder des
    Schülers zu entscheiden, ob sie oder er die Note „ungenügend“ erhält


    Achso und nein, in Berlin sind sie nicht verboten, es sind vorrangig andere Mittel zu nutzen.

    Ich sage doch, ich dneke, da wird gar nicht viel passieren. Aber letztendlich muss es eh über deinen Schulleiter und je nachdem, wie er das dann handhabt wird dann verfahren. Bei uns ist es z.B. teilweise überhaupt nicht weiter als in sein Büro gekommen ;)


    Und wie gesagt, Klausur verweigern ist Arbeitsverweigerung und mit 6 zu ahnden!

    Zitat

    Original von Micky
    Wer kann mich "zwingen", aus der 2 eine 1 zu machen?


    Ich denke, die Note einfach ändern, geht eh nicht.
    Solange du ja auch die Notengrundlagen belegen kannst (und Arbeitsverweigerung ist nun mal 6 und ist ja auch so bei euch beschlossen worden und trifft alle) wird da nicht viel passieren!

    Zitat

    Original von moanakea
    Ich gebe zu, wir arbeiten hier nicht jahrgangsübergreifend,aber von Berlin kam einiges Negatives bezüglich jül. Bin gespannt, wie viele Schulen bei dem tollen Konzept bleiben, wenn es bald freiwillig wird:-).


    JÜL mag ich auch nicht, ich befürworte SAPH und da gibts nichts negatives, denn was meinst du, wie vielen Kindern das mit den 3 Jahren gar nicht auffält usw.
    Aber ohne SAph und JÜL ist das natrüclih Mist!

    Zitat

    Original von Mama Muh
    Zumindest hier haben die Knder zwei Jahre Zeit um die Kompetenzen zu entwickeln, die sie für den Übertritt in Klasse 3 benötigen.


    LG
    Mama Muh


    Hier haben sie sogar bis zu 3 Jahren Zeit und ja genau so sehe ich das auch, denn eigentlich soll nicht UNterricht für 2 Gruppen vorbereitet werden, dann bräuchte man das nicht (ich weiß, dass es in der Praxis oft nicht anders geht), sondern für 25 Schüler, egal wie alt und für jeden das richtige.


    Und 45 Minutenblöcke, ganz fürchterlich, lass das mal keinen Grundschulpädagogen hören.

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