Du hast scheinbar deine Frage nicht klar gestellt.
Du fragst, wo steht, dass du 8 Wochen nach der Entbindung dein volles Gehalt bekommst, das steht im Landesbeamtengesetz.
Wenn du wissen willst, wo die Anrechnugn beim Elterngeld steht, das steht im BEEG, was nur fürs Elterngeld für dich gilt, nicht für die Elternzeit!
Google hätte dir sicher auch gezeigt wo, wenn du es gewollt hättest
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__3.html Absatz 1! Dort steht eindeutig, dass dies auch für Dienstbezüge gilt und die erhältst du, kein Gehalt!
Achso und Elterngeld endet dann, wenn du es willst und das kann jeder Zeitpunkt sein und das wieso und warum geht auch deinen Schulleiter nichts an!