Beiträge von Susannea

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    Original von Bolzbold
    (Außer dem subjektiven und mehr oder weniger irrationalen Gefühl, dass man ja trotzdem noch in der Probezeit rausfliegen könnte. Da unterscheiden sich aber Angestelltenrecht und Beamtenrecht).


    Ähm, nein, da das MuSchG für alle gilt, kann auch da niemand in der Probezeit rausfliegen.

    Rein vom Arbeitsrecht zählen Mutterschutz und BV als Arbeitszeiten, aber ich kann mir vorstellen, dass die Länder für Beamten da auch wieder Sonderregelungen getroffen haben. Ich würde sagen, da musst du mal ins entsprechende Landesbeamtengesetz gucken oder noch besser, du rufst beim Personalrat oder der Frauenvertreterin an und fragst nach.

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    Original von sina
    Hallo,


    man bekommt übrigens nur noch 65% und nicht mehr 67%.


    Das stimmt so pauschal nicht. Das hängt von der Einkommenshöhe ab.


    Allgemein heißt es 67%, verdient man mehr als 1200 Euro, gehts runter bis zu 65% verdient man weniger, gehts hoch bis zu 100%.

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    Original von Marigor!
    Auf das volle Gehalt vor der Geburt des Kindes wird man nie (!) kommen.



    NAtürlich kann man darauf kommen, schon alleine dadurch, dass es bei Einkommen unter 1000 Euro bis zu 100% gibt und das man midnestens 300 Euro erhält!
    Wir haben es zweimal geschafft und haben nicht gehext ;)


    nani: DAs was du nennst wäre ja abziehen, wie gesagt, es wird nur angerechnet und dann nur aus der Differenz das Elterngeld gezahlt!

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    Original von Ruhe
    Ich sehe das wie CKR. wenn mir Excel eine Note wie z.B. 3,6 liefert, dann habe ich einen päd. Spieraum. Ich kann eine 3 geben oder eine 4. Excel nimmt einem da doch nur das zusammenrechnen aus dem Notenbuch ab. Auch da entscheidet man beim obigen Beispiel zwischen 3 und 4.
    Oder gibt da jemand eine 2 oder eine 5? Ich nicht. Egal ob mit Taschenrechner aus dem Notenbuch oder direkt mit Excel.


    Edit: Die Gewichtungen sind doch meist durch die Fachkonferenz festgelegt. Ob man nun mit Papier und Bleistift macht oder mit Excel. Was macht das?


    Hm, aber da gibts für mich eigentlich keine Frage (es sei denn, ich will sie pädagogisch begründet anders geben, denn 3,6 ist klar 4, da 3,7 4+ und 3,3, (was deutlich weiter entfernt ist) 3- ist.

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    Original von Moebius
    Auch wenn die Rechtssprechung des EuGH inzwischen auch den Beamten grundsätzlich Streikrecht zubilligt, ist die Umsetzung dieser Entscheidnung in Deutschland immer noch ein heißes Eisen. Ausgerechnet einem Referendar zu zu raten, sich da in dieses Mienenfeld zu begegen, halte ich für unangebracht.
    Zur Vertretung dürfen Beamte übrigens nicht eingesetzt werden, wenn angestellt Kollegen streiken, lediglich zur Aufsicht. Dies sicherzustellen ist aber auch nicht Aufgabe eines Referendares sondern des Personalrates.


    Habe ich geraten zu streiken, wobei ich grundsätzlich auch Beamten (und das vor dem Urteil auchschon) rate zu streiken, denn sie machen es ja nicht aus Lust und Laune (jedenfalls die meisten).
    Ich habe lediglich gefragt, wie man darauf kommt, nicht streiken zu dürfen!

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    Original von der PRINZ
    nein, bei mir kostet sie 7,95 Euro zum BEstellen, aber habe ja nun die Ruhrkartei, die reicht dicke, will nicht ewig mit dem Buch arbeiten, dennoch DANKE !!!


    Da hast du den falschen Link angeklickt, es gibt es als "Arbeitsheft" für den Preis und dann "Download" und da ist es dann für 0,00 Euro ;) (wenn du eingeloggt bist als Lehrer).

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    Original von Vaila
    Ich hatte für 2007 das Arbeitszimmer mit allen erforderlichen Einzelheiten angegeben, allerdings nach dem Steuerbescheid keinen Einspruch eingelegt. Jetzt wird mir die Erstattung wegen des fehlenden Einspruchs nicht gewährt. Sollte man einen Rechtsanwalt einschalten? Wer hat Erfahrung?


    WAr denn kein Vorläufigkeitsvermerk auf dem Bescheid?


    Sonst nützt auch Rechtsanwalt nichts, weil die Frist um ist!

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    Original von icke
    Susannea: genau, das geht nicht, deswegen müssen wir ja eine Alternative zum Sitzenbleiben finden! Im Moment haben wir ja auch Verweiler, und ich rede mir den Mund fuselig, um den Eltern klar zu machen, dass es eben nicht dasselbe ist, wie Sitzenbleiben...


    Naja, aber im MOment musst du es den Eltern ja im Zweifelsfall auch nicht klar machen, dann sollen sie sich doch an die Vorgesetzen wenden, wenn es anders nicht geht. ;)


    Aber es stimmt, euch muss irgendwie eine Alternative einfallen udn die muss organisatorsich udn mit den Vorschriften zu regeln sein.


    Denn z.B. eine zusätzliche KLasse aus Schülern, die eben länger brauchen, die einfach ein Schuljahr 1+ (oder wie man es nennen mag) machen, geht ja nur bei genügend Parallelklassen und damit genügend Schülern um eine zusätzliche Klasse aufzumachen.


    Aber ganz ehrlich, lieber ein gut funktionierendes System mit homogenen Klassen und differenziertem Unterricht, als eine schlecht funktionierendes SAPH-System (was teilweise ja auch nur zum Schein eines ist!).

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