Was soll denn damit sein? Du hast einen befristeten Vertrag, der wird ganz normal auslaufen, entweder vor, nach oder im Mutterschutz.
Und dann musst du dir überlegen, was du willst. Wie dein Kidn betreut werden soll usw.
Was soll denn damit sein? Du hast einen befristeten Vertrag, der wird ganz normal auslaufen, entweder vor, nach oder im Mutterschutz.
Und dann musst du dir überlegen, was du willst. Wie dein Kidn betreut werden soll usw.
alias: Naja nach der Auflistung dort würde ich es wohl eher zum Gewerbe zählen. Allerdings, stimmt es, dass die Dauerhaftigkeit fehlt und evtl. auch die Gewinnabsicht, aber damit würde ich wohl besser nicht argumentieren beim Finanzamt
Da ich dies nicht als kpnstlerische Nebentätigkeit sehe würde ich es wohl eher auch genehmigen lassen. Dies sollte ja aber kein Problem darstellen da es keinerlei Auswirkungen auf den Rest hat. Dann bist du einfach auf der sicheren Seite.
ZitatOriginal von alias
Als "Kleinunternehmer" bist du bis zu einem Jahresumsatz von (hab's nicht mehr genau parat, aber ca.) 17.000 € nicht mehrwertsteuerpflichtig - und benötigst keinen Gewerbeschein (Ausnahme: geschütze Gewerbe). Die Einnahmen versteuerst du als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Dazu gibt es in der Steuererklärung ein extra Formblatt.
Wo hast du das denn her, dass du dafür keinen Gewerbeschein benötigst?
Wäre reichlich unlogisch, dass man dann bei der Gewerbeanmeldung ankreuzen kann, dass man das als Kleinunternehmer (muss keine MWSt. ausweisen) ausführen will!
Und was sind bei dir geschützte Gewerbe? Ich kann dir z.B. sagen, dass man als Handeslvertreter ein Gewerbe anmelden muss und auch als IT-Unternehmen. Ich bin mir damit nciht so sicher, dass das einfach so durchgeht.
ZitatOriginal von jotto-mit-schaf
Nicht für die Berechnung macht das einen Unterschied, sondern für das Verständnis derjenigen hier im Forum, die nicht in einem befristeten Vertrag hängen, warum sich diese Frage überhaupt stellt. In diesem einen Fall wäre es halt beim Eingangsposting hilfreich gewesen. Aber das ist ja jetzt auch geklärt.
Das verstehe ich nicht, darf man sich nur mit Sachen beschäftigen, die einen selber betreffen? Und das es befristeete Verträge gibt ist doch allgemein bekannt (oder sollte es zumindest sein!).
ZitatOriginal von Sunrise1408
Susannea, dann solltest du dieses kleine aber extrem wichtige Detail mit in dein Ausgangsposting schreiben! Dann wird einiges klarer!
Und natürlich ist unzerrichtsfreie Zeit nicht mir Urlaub gleichzusetzen. Soviel hab auch ich mitgekriegt!
Sunny
Entschuldige, aber das macht für die Berechnung überhaupt keinen Unterschied. UNd hier gibt ja auch nicht jeder bei jedem Posting an, ob verbeamtet oder nicht!
jotto-mit-schaf: Das ist daran ja aber der nächste Clou, es wird sogar einfach bei befristeten Lehrern vorausgesetzt, dass sie dann eben die ganzen Ferien hindurch Urlaub machen!
Eigentlich müsste man dann ja sogar noch anführen, dass ich ja trotzdem Vorbereitungen und Korrekturern zu machen hatte.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Sunrise1408
Ganz kurz ne ganz dumme Frage!
Kann es einem Lehrer nciht völlig Wumpe und scheiß egal sein, ob er 2, 12, 20 oder 40 Tage Urlaub hat?
ALLE Lehrer die ich kenne haben 2 Wochen Osterferien, 6 Wochen Sommerferien, 2 Wochen Herbstferien und 2 Wochen Weihnachtsferien. Plus diverse Feiertage, Brauchtumstage und Bundeslandspezifische Ferien.
Und da ist es egal, ob mit vollem Deputat oder mit Teilzeit!
Ich versteh das Problem nicht! *dummguck*
Sunny
DAnn scheinst du nur Lehrer zu kennen, die keine befristeten Verträge haben. Ich hatte aber einen befristeten Vertrag, der natürlich, wie in Berlin üblich, vor den Sommerferien endete. Also hatte ich keine Sommerferien die bezahlt wurden, keine Herbsferien und keine Weihnachtsferien.
Und bei den Verträgen wirds da natürlich interessant!
Für Verträge übers ganze Jahr ist das natürlich dann egal.
Aber Ferien sind ja auch nicht mit Urlaub gleichzusetzen, zumindest bei allen, die ich kenne!
ZitatAlles anzeigenOriginal von Super-Lion
@ Susannea:
Frag da nochmal nach, das kann nicht sein.
Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle und das spricht nun mal von den bekannten 24 Werktagen, die dann eben 20 Arbeitstagen bei 5 Arbeitstagen pro Woche entsprechen.
Wenn von 4/5 die Rede ist, wird das wohl so gemeint sein, dass Du eben nur 4/5 von 20 Arbeitstagen Urlaub bekommst. Sprich: bei 4 Arbeitstagen pro Woche ergibt sich ein Jahresurlaubsanspruch von 16 Arbeitstagen, also auch wiederum diese 4 Wochen.
Ich hatte jetzt auch nicht gedacht, dass Du das Schreiben in dem Sinne postest, dass Du es einscannst. Aber man kann ja vielleicht betreffende Passagen hier "eintippen".
Aber gut. Ich würde an Deiner Stelle anrufen und nachfragen. Ich glaube nämlich wirklich nicht, dass das so, wie Du es befürchtest, sein wird.
Viele Grüße
Super-Lion
Doch, es ist genau so, wie ich es befürchte, es ist ja dann auch in dem Brief so vorgerechnet, dass ich eben keinen Urlaubsanspruch außer diesen Ferien (insgesamt 3 Wochen) habe!
UNd klar habe ich nachgefragt und auch argumentiert, das beides nicht geht. Deshalb ist es ja so zum Lachen.
UNd nein, nach Aussage des Herren gitl das BUrlG eben nicht, weil der Tarifvertrag höher ist
Dazu muss man dann doch nichts mehr sagen, oder?!?
Nein, das Schreiben werde ich hier sicherlich nicht posten, das ist mir dann doch etwas heikel.
Nur soviel dazu. Werktage gibts in dem Schreiben nicht. Es ist die Rede von Arbeitstagen die man Urlaubsanspruch hat, davon dass ich nur eine "4-Tage-Woche" habe und somit der Urlaubsanspruch mit 4/5 Arbeitstagen zu berechnen ist und das in den Ferien folgende Tage (und da sind jeweils 5 Tage die Woche aufgeführt) liegen. Werktage gibt es nicht in dem Schreiben und Urlaubstage setzen sie mit Tagen gleich.
Er Endeffekt ist der selbe, ich habe nur 3 Wochen Urlaub und das soll bei Lehrern angeblich immer so gerechnet werden
ZitatOriginal von Jorge
Diese Frage könnte ich dir stellen, tue es aber nicht.
Vom Landesschulamt. Genau um diesen Blödsinn geht es doch!
NUn wirds aber albern. Du nennst ein Rechtlexikon falsch und deine Meinugn dazu ist richtig? Was hast du studiert?!? Jura? Ich denke, die Juristen wissen das wohl etwas besser!
Und nein, die 24 Tage beziehen sich auf 6 Arbeitstage die Woche, das steht ja so im KOmmentar des Gesetzes, aber mach du es dann lieber anders, wenn der KOmmentar falsch ist
ZitatOriginal von kleiner gruener frosch
Ich gebe zu, es ist eine Spitzfindigkeit, die nichts daran ändert, dass du zu wenig Urlaubsanspruch hast. Aber ich würde es über diese Schiene versuchen.
Es sei denn, in deinem Vertrag steht (was ich mir nicht vorstellen kann), dass du nur für 4 Tage eingestellt bist.
kl. gr. Frosch
Ich habe ja auch schon versucht ihnen klar zu machen, das egal wie rum sie rechnen, die Wochenanzahl ja gleich bleiben muss bzw. man sicherlich nicht solche Rechnungen immer zu Gunsten des AG ausführen kann, also erst gekürzt und dann nicht, aber das war dem Herrn überhaupt nicht begreiflich zu machen!
Jorge: Achso, warum sollte ich mich damit zurückhalten?!? Wer den Schaden hat muss für den Spott nicht sorgen, gilt egal für wen
Achso und nein, das ist nicht meine Meinung mit der Kürzung usw. sondern die von diverse Anwälten und sogar vom Bundesarbeitsgericht! Nur gilt das eben nicht für die Herrn, die in der Rechtsstelle sitzen, aber die sind dafür schon bekannt, dass sie von Recht nicht viel Ahnung haben!
ZitatOriginal von Jorge
Auch ein Arbeitnehmer, der nur an zwei Tagen der Woche beschäftigt ist, hat den vollen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen und nicht von 2/5 ?(, d. h. er könnte ebenso vier Wochen nach Mallorca fliegen, wie ein Mitarbeiter mit einer 5-Tage-Woche. Nur fallen bei diesem 20 Arbeitstage aus, bei der Teilzeitkraft hingegen nur 8 Arbeitstage.
Man sollte beim Urlaub nicht von ‚Tagen’ sprechen, sondern ganz klar zwischen Wochentagen, Werktagen und Arbeitstagen unterscheiden. Dann kommt man nicht so leicht zu falschen Ergebnissen.
Nee, um das zu berechnen, kann man auch die Finger nehmen.
Wo hast du denn diese Blödsinn her. Dazu gibts klarer Rechtsprechung, dass natürlich bei 2 Arbeitstagen die Woche nur 2/5 des Urlaubsanspruches (wobei, wenn du von 24 Urlaubstagen ausgehst, die es nur bei einer 6-Tage Woche gibt sogar nur von 2/6 des Urlaubsanspruches) vorhanden ist!
HIer z.B: schön nachzulesen: http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#wieviel
Übrigens hat die Senatsverwaltung das ja auf 4/5 gekürzt. Das ist ja auch ok. Aber andersrum dann eben zu sagen, ich brauche trotzdem 5 Tage um eine Woche frei zu bekommen, ist eine Unding!
Sie gewähren mir eben nur 3 Wochen Urlaub insgesamt für 2010!
Also auch wenn cih deiner "Unlogik" (Was für eine tolle Wortschöpfung) folge, belibts dabei, das ich zu wenig Urlaub hatte!
@Sportskanone, Mikael: Ja, das ist ihr Ernst und ja, sie haben es mir sogar schriftlich geschickt die Rechnung. Der Widerspruch der GEW dagegen ist angeblich bei Ihnen nicht angekommen. Naja, dann kriegen sie ihin nun noch einmal, gibt ja dazu glücklicher Weise keinerlei Fristen.
Ich komme gerade aus dem Lachen nicht mehr raus. Das Lehrer oft anders behandelt werden, ist schon klar. Das es Leute gibt, die der Meingun sind, Lehrer haben ständig Urlaub, auch klar.
Aber wisst ihr schon, Lehrer haben auch besondere Rechenregeln für Urlaub
Wenn jemand nur 4 Tage die Woche arbeteit, bekommt er nur 4/5 des Urlaubsanspruches. Dies ist klar, ist überall so.
Wenn aber jemand anders dann eine Woche Urlaub machen will, muss er auch nur die 4 tage, die er arbeitet frei nehmen! Nicht aber so bei Lehrern (sagt jedenfalls das Landesschulamt Berlin ), die haben ja nun mal 5 tage die Woche Ferien und deshalb müssen sie 5 Tage von den nur 4ern, die sie bekommen frei nehmen.
Sprich Lehrer haben nach der Berechnugn bei 4 Arbeitstagen die Woche dann nur Anspruch auf 3 Wochen Urlaub!
Ja nee, ist klar, dazu muss man echt besonders gut in Mathe sein um so etwas hinzubekommen!
Ich sehe das etwas anders. In einigen Bundesländern können nämlich selbst Tätigkeiten vor dem 1. StEx auf die Länge des Referendariats angerechnet werden, dies gilt natürlich auch für Zeiten nach dem Examen. Also könnte es je nach Bundesland gut sein, dass die Zeit dafür sorgt, dass dein Referendariat kürzer wird.
Das funktioniert natürlich nicht in Bundesländern, wo man eh nur noch ein Jahr Referendariat macht. Daa ist wohl überall die Mindestzeit!
Na dann gute Erholung im Urlaub!
ZitatOriginal von Tintenklecks
Ebenfalls dürfte die Anwesenheit eines Elternteils bei Unfällen oder Behandlungen im Krankenhaus dringender sein, wenn es sich um kleinere Kinder handelt. Da wird man immer von Fall zu Fall entscheiden müssen, was im Moment sinnvoll ist.
Nicht nur dringender, sondern sogar zwingend notwendig, denn sonst dürfen sie ja gar nicht behandeln.
Die Kita erwartet, dass immer jemand zu erreichen ist, denn die dürfen nichts machen ohne Eltern.
Und mein Mann ist genauso zu erreichen, aber mein Kind würde meinen Mann in dem Falle genauso wenig akzeptieren, wie Oma, Opa oder einen fremden. In dem Alter (4) ist in manchen Situationen ebennur Mama gefragt.
Sprich mit deinem Arzt, wenn er das befürwortet kannst du dies natürlich tun.
ZitatOriginal von claudinette
Vielleicht trage ich gerade Eulen nach Athen, aber Berlin wirb gerade um Leher aller Fachrichtungen. Du kannst dich direkt in Berlin bewerben und wirst dann (bei Erfolg) in die Verbeamtung übernommen. Gruß Claudinette
Das mit der Verbeamtung wußte ich nicht sicher, aber alles ander efiel mir bei dem Beitrag auch gleich ein.
ZitatOriginal von Jooge
Heißt das, daas man in den ersten 8 Wochen den Familienzuschlag bekommt? Denn in dieser Zeit erhält man volle Dienstbezüge und ja wohl auch Kindergeld.
Gruß
Jooge
Da sollte von auszugehen sein. Ist ja wie bei Angestellten eine Lohnerhöhung, die dann auch während des Bezugs von Mutterschaftsgeld zu berücksichtigen ist.
ZitatOriginal von Bolzbold
Das weiß ich doch - und das habe ich nie in Abrede gestellt.
Gruß
Bolzbold
Deswegen sage ich ja, wir reden aneinander vorbei. Für mich klang das so, als ob du das bei Beamten anders siehst udn ncihts anderes habe ich dann kommentiert
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