Beiträge von Susannea

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    Original von schoolsout
    @ susannea: Bist du sicher, dass man keine Aufsicht machen muss? Ich habe immer das Gefühl gehabt, dass kein SL so richtig mit schwangeren und stillenden Lehrerinnen umzugehen wusste (also rein vom gesetzlichen her, vom persönlichen Umgang her hatte ich einfach Glück u7nd es wurde wirklich oft Rücksicht genommen). lg


    Ja, in Berlin steht dies zumindest im Merkblatt der Gewerkschaft drin.

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    Original von DFU
    Sprichst du von dem kompletten Mutterschaftsgeld (Krankenkassenanteil+ Arbeitgeberanteil) oder nur vom Arbeitgeberanteil?
    Da mein mein momentaner befristeter Angestelltenvertrag während des Mutterschutz endet, gehe ich davon aus, dass sich mein Versichertenstatus zwingend ändert und ich entweder einen Antrag auf freiwillige gesetzliche Versicherung oder auf Familienversicherung stellen muss. (Schließlich will ich bei der Geburt dann krankenversichert sein.) Und den Krankenkassenanteil des Mutterschaftsgeld müsste ich ja auf jeden Fall bekommen, zumindest habe ich meine Krankenkasse so verstanden als ich vor einiger Zeit schon telefonisch nachgefragt habe.


    Ja ich spreche vom kompletten Muttershcfstgeld. Wenn du bereits im Mutterschutz bist bei Vertragsende bleibst du erst übers Muttterschaftsgeld und dann übers Elterngeld selber pflichtversichert! Du bekommst dann im Mutterschutz Muttershcaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der KK.
    Bist du familienversichert bekommst du gar nichts!

    Ich habe das Staatsexamen nciht bestanden (weil bei uns alles zusammen zählte und eine Einzelnote die schlechter 4,0 war reichte um alles nicht zu bestehen) und konnte dann mit einem anderen Hauptfach in den BA/MA-Studiengang wechseln.

    Ich hatte Stillstunden. Ja die müssen schrifltich bei der Behörde beantragt werden und ja, sie stehen dir jeden Tag zu.
    Die Länge hängt dann evtl. von der Anzahl ab, aber eigenltich eben so lange, wie du zum Stillen brauchst (ist schwer nachzuvollziehen). Ich habe pro Tag eine Schulstunde genehmigt bekommen. Du musst übrigens keine Aufsichten machen und darfst nicht mehr nach 20 Uhr in der Schule sein wenn du stillst.

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    Original von sternchen48
    Von Konfetti das gelbe und blaue Buch und ein gelbes Arbeitsheft. Zurzeit unterrichte ich kein Deutsch, so dass ich keines der Lehrerhandbücher kenne.


    Ich entnehme aus euren Beiträgen, dass egal welches der Lehrwerke man benutzt man zusätzliches Material benötigt.


    Dann kennst du ja wirklich so gut wie ncihts von Konfetti, denn KOnfetti setzts sich alleine aus drei Teieln zusammen:


    Für den Anfang Konfetti-Basis,
    fürs Rechtschreiben-Lernen Konfetti Kurs
    und fürs Lesen Konfetti Thema


    Das wichtigste bei Konfetti Basis ist die Basis-KIste, ohen die ist das ganze Material wertlos! Die scheinst du aber gar nicht zu kennen.


    HIer hat sich eine Seminar mit der Bewertung und den vorhandenen Materialien auseinandergesetzt:
    http://www.uteschimpke.de/upload/konfetti.pdf


    http://www.diesterweg.de/shop/…t.php?reiId=KONFETTI06BAS


    Zeigt alle MAterialien wie die zusätzlich die Hefte 1-3, Anlauttabelle, Wörter- und ABC-Heft, Lesebücher, Sachbilderbuch, Begleitheft und Schreiblehrgang auf.

    Wir haben letzte Semester Konfetti analysiert und das sagt ja auch ganz klar aus das Konzept, dass es Anregungen sind, aber man mit zusätzlichen eigenen Materialien (die die Kidner interessieren) arbeiten sollte.


    Zumal es allerdings auch bei Konfetti massig Material gibt. Kennst du die wirklich alle oder nur die Basis-Sachen?

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    Original von moanakea
    Hallo, vielleicht weiß die eine oder andere von euch Bescheid.


    1) Wann, wohin und in welcher Form habt ihr eure Elternzeit angemeldet?
    2) 7 Wochen vor ET gibt der Arzt den genaueren Entbindungstermin heraus, sendet ihr den an das Schulamt nach?
    3) Kann ich in dem Schreiben schon erwähnen, dass ich drei Jahre Elternzeit nehme, aber nach einem Jahr unterhälftig wieder einsteige?


    Vielen Dank. mona


    1) Elternzeit ist überall, auch bei Beamten wo ja das BEEG nicht gilt, 7 Wochen vor Beginn (sprich eine Woche nach der Geburt frühestens) beim AG anzumelden(beantragt wird sie gar nicht!).
    2) Mal davon abgesehen dasss der Arzt diesen Schein frühestens 7 Wochen vor dem ET ausstellen darf und man damit das Mutterschaftsgeld beantragt, hat das nichts mit der Elternzeit zu tun! Und ja, das kriegt auch der AG (also jeweilige Personalstelle) als Kopie bei den gesetzlich versicherten (Original geht an die KK).
    3)Können tut man alles, rechtlich verbindlich ist es nicht. Machen würde ich es sowieso nicht, sondern mich erstmal nur für die vorgegebenen 24 MOnate festlegen und die Teilzeitwünsche angeben. Wer weiß was bis dahin passiert!

    Hilfreich wären NUmmerierungen usw. gewesen.


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    Original von DFU
    - Kann bei einer Einstellung im Angestelltenverhältnis mit zugesicherter Umwandlung in ein Beamtenverhältnis diese Umwandlung ausgesetzt werden, wenn man in Elternzeit geht? Oder müsste diese Zusicherung seitens des Regierungspräsidiums auf jeden Fall eingehalten werden?


    - Ich gehe davon aus, dass bei einer Einstellung im Angestelltenverhältnis mit zugesicherter Umwandlung in ein Beamtenverhältnis das Angestelltenverhältnis in den Sommerferien 2012 nicht unterbrochen wird. Kann das jemand bestätigen? Und das Beamtenverhältnis beginnt dann vermutlich wieder mal nicht zum 1.8.2012 sondern nach dem Sommerferienende. Vielleicht kann mich da jemand aus eigener Erfahrung korrigieren?


    DAzu kann ich leider nichts sagen.


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    - Wenn ich einmal Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung beantragt habe, kann ich dann auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers / Dienstherrs diese Teilzeitstelle weiter reduzieren oder aufgeben, wenn ich feststelle, dass ich es mit zwei Kindern doch nicht hinbekomme? (Gibt es da Unterschiede bei Angestellten und Beamten?)


    Ja, es gibt deutliche Unterschiede, schon alleine wonach du dich richten musst. Als Angestellte gilt das BEEG, als Beamtin das jeweilige Landesbeamtenrecht.
    Als Angestellte kannst du dies.


    Zitat


    - Wenn ich ein volles Deputat beantrage, bekomme ich dann während der Mutterschutzzeit auch ein volles Gehalt ersetzt oder zählt da mein jetziges Teilzeitgehalt von vor dem Mutterschutz als Referenz für das Mutterschaftsgeld? (Wie sieht das im Angestelltenverhältnis aus und wie im Beamtenverhältnis? Wer wäre bei einer Einstellung im Beamtenverhältnis für Fragen zuständig? Die LBV?)


    Wenn du jetzt mehr Gehalt bekommen würdest ohen Mutterschutz, dann steigt auch das Mutterschaftsgeld stattdessen an.


    Zitat


    - Hat einer Erfahrungen und Tipps zum Vorgehen bezüglich der Krankenversicherung, wenn ich tatsächlich während des Mutterschutzes zunächst gesetzlich pflichtversichert bin, dann gesetzlich familienversichert bin und dann möglicherweise (nach einer Vereidigung im September) die Option zum Wechsel zu Beihilfe und PK habe. Muss man da etwas beachten, wenn man in die PK wechseln möchte.


    Wenn du gesetzlich Pflichtversichert bist bleibst du das auch im Mutterschutz und wirst keinesfalls Familienversichert (und lass dir das auch nicht aufquatschen, du verlierst dann den Anspruch aufs Mutterschaftsgeld!).
    ZU dem rest kann ich dir da leider nicht weiterhelfen.


    Bist du in der Gewerkschaft? Zumindest bei uns hat die GEW eine hervorragende Rechtsberatung für solche IDnge.

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    Original von Monika
    Irren ist menschlich.
    Sind Fachleiter Menschen?


    Monika :)


    Es geht hier ja aber nicht um die Wirtschaft usw. die ja vieles anders nennt als in der Schule, aber da dies nun genau eben von den Didaktikern des Sachunterrichts und des Biologieunterrichts so unterschieden wird und die wohl die Grundlage für jede Prüfung bilden werden in der Schule, sollte man sich danach schon halten oder die Unterschiedung zumidnest kennen und besser als mit, in der Wirtschaft wird das aber auch so genannt, begründen können, warum ma selber dies anders sieht.


    Die meisten Fachleiter akzeptieren es mit einer ordentlichen Begründung sicherlich, wobei dies sicher nicht für alle gilt, aber mit solch einer dürftigen Begründung, wird dies einem wohl um die Ohren gehauen.

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    Original von LAA1
    Tendiere auch eher zu einem angeleiteten Versuch.. aber vielleicht mit der Option, den Versuch auszuweiten und in ersten Ansätzen zu experimentieren.. also den Versuch umzuwandeln bzw. mit anderen Materialien durchzuführen.. das wäre doch dann strenggenommen kein vollständig angeleiteter Versuch, oder?


    Naja, aber auch kein Experiment ;)


    SAchick dir die Literaturliste gleich mal per PN.

    Zitat

    Original von Monika
    Worin besteht deiner Meinung nach der Unterschied zwischen Experiment und Versuch?


    Monika :)


    Oh, da geht es nicht um meine Meinung, sondern dazu gibt viele Literatur, allem voran fällt mir da gerade Hamman ein. Es gehen aber auch Giest, Köster, Hartinger, Kaiser oder Pech.


    Wie bereits oben definiert ist ein Experimernt etwas was keinerlei Einschränkung hat, d.h. der Schüler sucht sich ein Problem, stellt eine wissenschaftliche Hypothese auf und versucht die ohne Aufgabenstellungen, Anleitungen und Hilfestellungen zu beweisen oder widerlegen und wissenschaftlich zu begründen.


    Können dies die Grundschüler? Arbeiten sie so frei? Meist geben wir doch die Versuchsanleitungen usw. vor. Und damit das es angeleitet ist, ist es dann nur noch ein Versuch.

    Vorsicht, alles was du benennst sind keine Experimente. Es sind nur Versuche.


    Denn die Kinder haben ja keine wissenschaftlichen Hypothesen, die sie mit selber gewählten Versuchen Nachweisen bzw. widerlegen udn dann wissenschaftlich begründen können im Sachunterricht.


    Ich würde mich da wohl noch mal genauer mit Eperiment und Versuch vorher auseinandersetzen.

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    Original von Shadow
    Trotzdem muss man immer im Hinterkopf haben, dass man ja noch einige Stunden halten muss, bevor die GF kommt. Das nervt mich manchmal.


    Oh, ich kenne viele die nichts zu den Themen machen und trotzdem klappts wunderbar.

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    Original von Hermine
    Ich bin jetzt wirklich keine erschreckende Erscheinung, aber ich wage mal zu wetten, dass kein Schüler unserer Schule es wagen würde, in meiner Anwesenheit eine Prügelei anzufangen.


    Naja, du bist aber auch an einem Gymnasium, da ist den Schüler ja wohl in den meisten Fällen die Konsequenz bewußt. Diese Schüler die ich erlebt habe wissen 5 Minuten später überhuapt nicht mehr, dass sie ausgerastet sind, denn sie bekommen diese Kontrollverluste gar nicht mit!


    Deshalb wäre ich sicher, diese Schüler würden auch in deiner Gegewart prügeln. UNd nein, ich rede nicht von Raufereien, einmal landete das Opfer auf der Intensivstation, weil es solange gewürgt worden war.

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    Original von Dejana


    Sollte man schon, aber nicht, wenn man eine Klasse hat, in der Schueler anscheinend keine Skrupel davor haben sich zu pruegeln, wenn niemand da ist.
    Meine fangen dann vielleicht an zu quatschen und ein bissl albern zu sein, aber sie wuerden es nicht wagen gewalttaetig zu werden.


    Man stelle sich mal vor, einem der beiden waere ernsthaft was passiert. Wer uebernimmt denn dann die Verantwortung, wenn keiner da war?


    Die Schüler die ich als gewalttätig erlebt habe, denen ist es dabei vollkommen egal, ob der Leher in der Klasse ist oder nicht. UNd da das von jetzt auf sofort losgeht, kannst du meist nicht mal schnell genug dazwischen springen, denn du kannst ja nicht die ganze Stunde neben dem Knaben stehen! (Bzw. könnte ich weder die 5. noch die 6. lLässler halten die das betraft!).

    Also bei uns sind die 5 Minuten Pause auch Pause für die Lehrer, das heißt die sind nicht unbedingt im Klassenraum (da es aber nicht klingelt, verpasse ich sie im Moment ständig , so dass ich dann gleich in der Klasse bleibe.


    Aber ja, Prügeleien kenne ich inzwischen leider als Normalität bei vielen Schulen und ja, da reichen sogar eine oder zwei Minuten dass jemand ausrastet. Hat wohl auch was mit den "Inklusiven Schulen" zu tun.

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    Original von Friesin
    Aber gut, wenn das in Berlin anders ist....


    KLar ist das in Berlin anders gewesen, jeder musste trotzdem Knut ansehen, auch wenn er den anderne Eisbären ziemlich ähnlich sah. Vor dem Gehe gabs ein Extra Kiosk nur mit "Knut"-Sachen usw- Also hier war und wird es wohl auch lange bleiben, immer in aller Munde.

    Zitat

    Original von kleiner gruener frosch
    barmeliton, Friesin:
    für Schüler an einer Förderschule oder einer Grundschule mag es wichtiger (da näher) sein, dass Eisbär Knut tot ist. Ich wüsste also nicht, warum man sich nicht ggf. damit beschäftigen und dazu Gedanken machen sollte.


    kl. gr. Frosch


    Das denke ich auch und ich denke, ja es wird in "meiner" 6. Klasse am MIttwoch in NaWi Thema sein, denn Knut ist uns hier in Berlin viel viel näher als Japan, als Atomkraftwerke usw. Für viele ist es das Symbol der Stadt! Nicht umsonst hat gestern der Berliner Fernsehsender sein Programm geändert und das wird heute wohl so weiter gehen!


    Also selbst deie Berliner Presse setzt es genauso wichtig wie der Tod eines Schauspielers oder das momentane Weltgeschehen!

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    Original von schlauby
    Naja, ein Bissel Strom und Internet vielleicht.


    Naja und evtl. Papier um Skizzen zu machen und dein Arbeitszimmer um zu arbeiten usw. Also mindestens das Arbeitszimmer würde ich wohl prozentual mit angeben inkl. Strom und Internet. ;)


    Das mit den 400 Euro kann schon hinkommen, wobei ich es nicht kenne, bei mir wirds ab dem ersten Euro angerechnet (kann aber am Gewerbe liegen). Wäre ja aber nur gerecht.

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