Beiträge von Susannea

    Und hier noch ein nicht ganz uninteressantes Urteil dazu: http://www.jurablogs.com/de/ov…lte-lehrer-bei-elternzeit


    Das besagt, dass es für Beamte gilt und das Anträge (aber Angestellte stellen dafür keine Anträge!) demnach auch abzulehen sind. DAs BEEG sieht aber eben keine Anträge vor und gibt dem AG überhaupt nicht die Möglichkeit Elternzeit abzulehnen.


    Und nein, das ist für Beamte rechtens, da gilt das nicht, für Angestellte aber haben sie mit der Regelung keine Chance weil die Ablehnung ein GEsetzesbruch ist, zumla ja nur angemeldet wird. Der AN hat das Recht jegliche Zeit innerhalb der 2 Jahre zu nehmen und das ins 2 Teilstücken, dass er die Ferien nicht ausnehmen kann, ist evtl. möglich, alles andere nicht!




    Soll die Elternzeit mit der Geburt des Kindes beginnen, gilt leider dieselbe Regelung. Wenn also das Ende der Elternzeit kurz vor die Sommerferien fällt, wird der Antrag nicht genehmigt. Ein Antrag auf drei Monate Elternzeit, wo die Sommerferien mitgenommen werden, würde hingegen genehmigt.

    Der angestellte Lehrer entscheidet glücklicher Weise selber, was er anmeldet und lässt es nur bestätigen.


    Es geht um die Regelung, dass die Ferien bei der Elternzeit nicht ausgespart werden dürfen - und die ist leider rechtens, was auch schon die Gerichte bestätigt haben.


    Wie dein Urteil bzw. der Artikel besagt (den du übrigens nicht verlinkt hast!) gilt dies nur für Beamte.




    @Fnord: Also wie gesagt, darauf hinweisen, dass dies keine Antrag war und sonst über den Anwalt, denn Landesrecht bricht Bundesrecht nicht! ZUmal das auch nur eine Landesurteil ist und damit außerhalb des Landes wohl kein Blumentopf gewonnen werden kann, weil Gesetzeswidrig!

    Ich erinnere mich jetzt, ich habe einen Tag nach der Geburt den Antrag auf Elternzeit gestellt, denn bei uns musste man das spätestens sieben Wochen vor Beginn angeben. Wie habt ihr es denn gemacht, ihr müsst doch irgendwas beantragt haben oder ist das in NRW so anders?


    Da der Beginn der Elternzeit doch erst nach dem Mutterschutz ist, gehts doch gerade darum, wann dies ist ;)


    Auch wenn dein Kind nur ein Tag nach dem voraussichtlichen Entbindungstermin kommt, ist das Ende des Mutterschutzes ein anderer.

    Nee, war kein Haken drin, ist mir aber auch vollkommen unbegreiflich, warum ich dazu an zwei Stellen Haken setzen muss. Aber das ist ja das Programm (Standardversion vermutet ich) und nicht dein Fehler.



    Danke dir.

    Elternzeit müssen beide Eltern anmelden, würde mich wundern, wenn das in NRW anders ist. Auch da Behörde nach Formularen fragen.

    Anmelden musst du Elternzeit nur, wenn du sie nehmen willst, sprich weniger als vorher oder gar nicht arbeiten. Arbeitest du eh Teilzeit (mit weniger als 30h, die wieder umzurechnen sind, sprich weniger oder gleich 75%), musst du ja keine Elternzeit nehmen um Elterngeld zu bekommen.
    Elternzeit kann grundsätzlich formlos angemeldet werden (Ausnahem sind wieder Beamten, da gibts meist verpflichtendes Papier). :rolleyes:

    Hat deine Frau keinen Schrieb von der zuständigen Behörde (ich weiß nicht wie es in NRW heißt. Landesschulbehörde?)? Bei mir stand da genau drin, wann mein Mutterschutz endet. Zur Not einfach mal da nachfragen, irgendetwas Schriftliches habt ihr doch sicher bekommen, als ihr die Schwangerschaft "gemeldet" habt?


    Am Anfang der Schwangerschaft kann aber auch der öffentliche Dienst das Ende des Mutterschutzes nciht festlegen, auch dort sitzen meist keine Hellseher, sondern nur den Beginn ;)

    Die BezReg lehnen öfter mal mit dieser Begründung Elternzeit ab. Reicht man eine entsprechende Begründung, warum es nicht anders geht (Hinweis auf Geburtsdatum und Elterngeldbezug und entsprechende finanzielle Verluste usw.) bei, wird der Antrag jedoch oft genehmigt. Würed z.B. bei zwei Lehrern mit gemeinsamen Kind sowieso nicht anders gehen.
    Ansprechpartner sollte aber auch der Personalrat bzw. die Gleichstellungsbeauftragte sein. Dort dürften sich die Klagen über solche Ablehnungsgründe häufen.

    Das mag ja bei Beamten sein, dass man das begründen muss, bei Angestellten wird ja wie gesagt überhaupt nicht beantragt, die Bezirksregierung kann also nicht ablehnen, da muss auch niemand etwas begründen!

    Du bist nur angestellt? Dann gilt das BEEG und dies besagt zum einen, Elternzeit wird nciht beantragt, denn der AG hat keine Möglichkeit sie abzulehnen. Somit kannst du einfach mitteilen von wann bis wann du in Eltenrzeit gehst.




    Dies Ausnahmeregelungen gelten nur für Beamten und sind nicht zulässig bei der Anwendung auf Angestellte.



    Aber wie gesagt, du teilst auch nur mit.




    Schicke dann einfach ein Schreiben an die Bezirksregierung mit folgendem Wortlaut.




    Hiermit melde ich nach §16 BEEG Elternzeit für mein Kind für zwei Lebenmoante ab der Geburt an. Der voraussichtliche Entbindungstermin ist der xxx somit das voraussichtliche Ende meiner Elternzeit der xxx. Die genauen Daten teile ich Ihnen schnellstmöglich nach der Geburt nach.


    Bitte bestätigen sie mir meine Anmeldung schriftlich.


    Das einzige womit sie dir dumm kommen können ist, dass du keine 7 Wochen vorher mehr bist. Da würde ich aber mitteilen, dass du das ja schon vorher mitgeteilt hast. Auch der öffentliche Dienst muss endlich lernen, dass auch für sie die Gesetze gelten, manchmal kriege ich echt die Krise bei den Sonderwürsten, die sie in Anspruch nehmen wollen!

    Du meinst als als Lehrer muss ich keine Elternzeit beantragen, wenn ich die 2 Monate nach den 12 meiner Frau zu Hause bleiben möchte?


    Ist Lehrer kein "normaler" JOb? Ich meinte damit eher z.B: als Selbstständiger, als Arbeitsloser o.ä.


    Ferien z.B: zählen auch als Vollzeitarbeit, geht also auch nicht.




    bei normalen Geburt (1 Kind) nach 8 Wochen nach Geburt + 2 Tage, die zu früh entbunden wurde (in deinem Fall)

    Hier unterschiedet sich aber Geburtstmerin und voraussichtlicher Geburttermin um über einen Monat!

    Kannst du (oder jemand anders) mir vielleicht sagem, wann die Mutterschutzfrist endet? (ET: 19.5. tatsächlicher Termin 17.4)

    Der Mutterschutz endet frühestens am 14.7.2011. Ich würde mal nachfragen, ob das Kind aber nicht als Frühchen gilt (dazu gibts eine Bescheinigung), dann sogar erst am 11.8. (also jeweils der letzte Tag vom Mutterschutz).

    Elterngeld gibts bis 17.6.

    Nee, bis 16.6.!

    Wenn ich euch richtig verstehe, muss ich keine Elternzeit für mich anmelden wenn ich meine 2 Monate zu Hause bleiben möchte in denen ich Elterngeld bekomme. Richtig?


    Wenn du aber einen normalen Job hast und meldest keine Elternzeit an, musst du arbeiten! ;)


    Aber ja, es ist so.

    Danke für eure Antworten, ich bin verbeamtet, und ich habe auch schon vage gehört, dass man in Elternzeit flexibel sein darf. Nur würd ich das gern mal schwarz auf weiß nachlesen können, um notfalls darauf verweisen zu können.


    Für Beamten gilt das BEEG nicht, somit findest du alles in dem vom jeweiligen Bundesland erlassenen Beamtengesetz.



    Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und gibt da auch verschiedene Regelungen. Für Angestellte ginge das z.B. nciht sofort wieder raus zu gehen oder so etwas, es sei denn die Kidnerbetreuung ist nicht zu sichern.

    Die 30h/pro Woche gelten natürlich nicht für Lehrkräfte




    Äh doch, dass ist dann nämlich auf das "normale" Stundendeputat runterzurechnen. Da kann man aber keine allgemeine Aussage treffen, weil es ja jedes Bundesland mit den Studnen anders macht usw.




    Aber auch beim ALGI usw. musst du dich Zeitstunden zur Verfügung stellen bzw. je nach Stundenzahl wirds dann runtergerechnet.


    Auch wenn Lehrer keine Zeitstunden unterrichten usw.



    Und nein, Sinn macht es nicht immer. Es macht z.B: keinen Sinn in der Ausbildung/Referendariat, denn dei Zeiten werden cniht als Arbeitszeiten gerechnet, du darfst also beliebig viel arbetien, bekommst aber dann nur 300 Euro, unabhngig ob du über die 30h kommen würdest (ist wieder umzurechnen!).


    Es macht auch nicht wirklich Sinn, wenn man seine Teilzeitarbeit (bei Teilzeitvertrag) fortsetzt, denn während des Elterngeldbezuges gelten auch Kündigungsschutz usw. ohne Elternzeit!

    Dann hättest du Widerspruch einlegen sollen.
    Nachdem ich im dritten jahr in Folge wegen verschiedener Punkte jeweils Widerspruch eingereicht hatte, winkt mein Beamter die Erklärung mittlerweile durch. Er hat eingesehen, dass mich da auskenne - dank Konz etc..


    Habe ich gemacht, haben sie abgelehnt, ist allerdings ok, dass sie das ablehnen, laut Konz und Steuerrecht ;)

    Nein, du musst keine Elternzeit anmelden, wenn du Elterngeld beziehen willst (grundsätzlich nicht) darfst nur nciht mehr als 30h/Woche im Monatsdurchschnitt arbeiten.



    Willst du ganz zu Hause bleiben musst du natürlich auch Elternzeit anmelden. Wie genau bei euch im Bundesland mit welchen Fristen (6,7,8 Wochen vorher), welche Zeiten gehen usw. musst du im zuständigen BEamtenrecht nachgucken

    Das habe ich bereits getan. Mich interessiert nur das weitere Vorgehen...

    Jedes Schulamt/Landkreis oder wie du es nennen willst macht wenn mit dir ein eigenes Gespräch, die sind nicht miteinander vernetzt oder sowas. Das passiert auch direkt in dem jeweiligen Schulamt, zur Vertragsunterzeichnung musst du dann da auch noch mal hin usw. :rolleyes:

    Danke pipoca.


    alias: Diese Dinge zum vroher Anschauen hat mir das Finazamt letzte Jahr gestrichen, da sie ja auch zur privaten Lebensführung gehören. Ja, ist klar, oder?

    aha, das heißt dann also, das fällt dann vermutlich mit in die pauschale von 920 Euro, müsste ich mal durchrechnen (mit anderen Rechnungen), der Laptop hat ja weniger als 487 EUro gekostet.
    danke für eure Antworten.


    Ja, egal wie du Sachen für die Schule oder für den Unterricht einträgst, die zählen alle zu Werbungskosten und sind erstmal in den 920 Euro drin. Auch die Fahrtwege zur Arbeit. KOmmst du da drüber, dann wirkt sich das erst aus.

    Und: wer hat Erfahrung, wie das Bewerbungsverfahren in Brandenburg abläuft? Wird man da auch zu zentralen Gesprächen ins Schulamt geladen?

    Ja, da gibts eine Gespräch im Schulamt, aber jeder Landkreis hat ein eigenes und macht auch bei den Einstellungen sein eigenes Ding, also du musst dich in jedem Landkreis bewerben. Ich kann dir nur etwas über Perleberg sagen, aber sicherlich nicht hier öffentlich was mir zu denen nur einfällt ;)

    Weiss jemand, wie das Gespräch dort abläuft?

    Dazu kann ich dir nicht viel sagen, denn ich kenne die Gespräche nur direkt in der Schule. Viel Glück.

Werbung