Beiträge von Susannea

    Was zieht man in einer Schule bei einem Bewerbungsgespräch an? Normal wie in der Wirtschaft...Anzug & Krawatte oder wie ist es in der Schule üblich?

    Wir in der Schule üblich, wenns beim Schulleiter stattfindet.

    Auch wenn es Haarspalterei ist, aber auf den Formularen der Bezirksregierungen NRWs steht immer "Antrag auf Elternzeit", nicht "Anmeldung von..." womit suggeriert wird, dass man nicht automatisch ein Recht darauf hat, schon blöd.

    Das ist ja das, was ich in dem anderen Thread schon angemerkt habe, ich finde diese Dormulare der Bezirksregierungen und Merkblätter einfach nur peinlich, weil sie inhaltlich einfach falsch sind! Aber ich bin mir nicht sicher, ob sie eben damit die Leute verurnsichern wollen.

    Ganz im Gegenteil. Ich muss beim Elternzeitantrag (der bei der BezReg gestellt wird) angeben, wann die Mutterschutzfrist endet. Also nicht die BezReg informiert mich, sondern ich (und der Schulleiter, über den ich den Antrag Stellen muss: Dienstweg) informieren die BezReg. Die Rechnerei liegt also bei uns. Mag sein, dass die BezReg das dann kontrolliert. Hilft mir aber im Moment nicht weiter.





    Wovon das Gegenteil? Ende des Mutterschutzes habe ich dir doch angegeben. Der Mutterschutz endet am 14.7.2011. Oder was brauchst du noch für ein Datum?


    Ihr seid sicherlich privat versichert, oder? Sonst könntet ihr nämlich auch bei der KK nachfragen, die geben das einfach in ihr Programmm ein, aber ich suche noch mal, es gibt das auch im Netz, wenn du meiner Rechnugn nicht glaubst ;)


    http://www.lohn24.de/tools/Rechner/MuSchu2/index.php


    Sagt dies auch:


    Wäre es möglich, dass die Reihenfolge der Zitate andersrum angezeigt wird. Also in der Reihenfolge wie man sie auswählt und nicht entgegen der Reihenfolge, das würde meist mehr Sinn machen. Momentan wird das letzte Zitat (oft ja dann der letzte Satz) vor dem 1. Zitat angezeigt (oft ja erste Satz) und das macht wenig Sinn in vielen Fällen.


    Edit: Bei Anhängen ist es übrigens auch so, dass sie am Anfang des Threads und leider nciht am Ende bzw. der aktuellen Stelle eingefügt werden.

    Dann habe ich Bescheid bekommen, dass Elternzeit gewährt wird und WANN die beginnt, nämlich acht Wochen nach Geburtstermin. Wenn auf eurem Bescheid also der errechnete Termin als Grundlange genommen wird, ist es definitiv ein Fehler und ihr müsst es beanstanden.

    Nein, das ist kein Fehler, wenn der errechnetet Termin plus 8 Wochen genommen wird, wenn das Kind früher kam (und kein Frühchen ist).


    "Ich wundere mich einfach die ganze Zeit, dass ihr keine Angaben habt"
    Wir haben Angaben über die Mutterschutzfrist, die sich am errechneten Termin orientiert. Diese Angfaben sind hinfällig.

    Nein, sind sie nicht, s.o. und s.u.


    "und dann ausgehend vom errechneten Entbindungstermin die Länge des Mutterschutzes berechnen lassen"
    Das Ende des Mutterschutzes wird nicht ausgehend vom errechneten Termin , sondern vom tatsächlichen Geburtstermin berechnet (Nämlich Geburtstermin plus 8 (12) Wochen plus die Zeit, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen wurde).


    UNd wenn ich den tatsächlichen Geburtstermin plus die Tage die nicht verbraucht wurden+8 Wochen nehmen, bin ich( da hier wie man sie das Kommutativgesetzt gilt ;) ) dann bin ich ja, wieder bei dem errechneten Entbindungstermin plus 8 Wochen, also ist die Berechnung nicht hinfällig ;)



    Achso und weil hier immer wieder falsch geschrieben wird, Elternzeit beantragt man zu keiner Zeit, man muss sie spätestens 7 Wochen vor Beginn dieser anmelden (auch bei Beamten ;) )

    Aber nur angestellte Lehrer, oder habe ich da jetzt was falsch verstanden? Für die Beamten gilt eine spezielle Regelung, nach dem, was du schreibst, oder?

    Ja, das hast du richtig verstanden. Für Beamte gilt dies Gesetz nicht sondern für jedes Bundesland ein eigenes, z.T. unterschiedliches Beamtengesetz und dort ist auch das Thema Elternzeit enthalten.

    DAmit es sich lohnt, habe ich mir heute noch einmal die Richtlinien angeschaut zur Elternzeit, diese besagen ganz klar, die Elternzeit darf frei von den Eltern gewählt werden (ohne jegliche EInschränkung) und ausgenommen sind dvon nur Selbstständige, Soldaten und Beamten, für alle anderen AN gilt das Gesetz in ganz Deutschland.



    Also ganz klar, auch Lehrer dürfen frei wählen!

    Ist bei normalen Geburten nicht das errechnete Datum massgebend? Wenn das Kind zu früh geholt wird, wird die Zeit drangehängt, oder gilt das nur bei Frühchen?

    Jein, kommt das Kind früher ist der errechente Termin maßgeblich. Kommt es später ist der tatsächliche Termin maßgeblich. Bei Frühchen wird dann nicht nur die Zeit angehängt, die vorher fehlte, sondern es gibt nach der Geburt auch 12 Wochen Mutterschutz, somit kommt die Mutter dann auf insgesamt 18 Wochen Mutterschutz, die ihr zustehen, der Rest eben nach der Geburt.


    Das Kind ist doch vor der 37ten Woche geholt worden und damit ein Frühchen oder habe ich die Fristen falsch im Kopf? Damit ist der MuSchutz verlängert und es gibt deutlich länger das volle Gehalt statt des Elterngeldes.


    Als Frühchen wird das Kind nur gezählt, wenn das Krankenhaus die Bescheinigung dazu ausstellt, denn nur dann gibts die 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt. Die Frist ist dabei egal, die Interessiert nicht.


    UNd ja, der Mutterschutz ist damit deutlich länger (s.o.), hier fast ein Monat. Dies kann aber auch ein Nachteil sein, weil damit zum einen beim Splitten die Auszahlugnsdauer kürzer ist (muss man dann selber verteilen und das scheint leider einge zu überfordern), damit evtl. auch die kostenfreie Kranekversicherung kürzer ist und weil eben auch deutlich mehr Monate als Verbrauchte Elterngeldmoante gelten. Wollte also der Vater nach dem Mutterschutz Elternzeit nehmen, dann geht das jetzt erst deutlich später.

    Das Argument des finanziellen Problems, wenn man mehr Elternzeit als man Elterngeld bekommt nehmen muss, interessiert die Leute von der Bezirksregierung übrigens nicht, weil es rechtlich nicht greifbar ist.


    Greifbarer aber als eine Ablehnung einer Anmeldung! Da kann ich mich wirklich vor Lachen nur kugeln und finde es einfach nur peinlich. :X:



    Edit: Ich muss mich trotzdem korrigieren, die Unterlagen der Bezirksregierung wären mir nicht nur peinlich, wenn sie als aktuell veröffentlich werden, sie sind es allesamt, die auf dieser Seite zu finden sind, soviel falsche Begriffe auf einen Haufen habe ich noch nirgends gesehen! Einfach nur peinlich! :whistling:

    Ich kann nur noch einmal klar stellen, dass ich mehrere Fälle kenne, bei denen ein paar Tage vor den Ferien die Elternzeit auhörte bzw. nach den Sommerferien anfing. Alle die Anträge wurden zunächst abgelehnt, aber mit entsprechender Begründung und Hinweis auf die Neuregelungen und die Kopplung ans Elterngeld, bzw. auf die Tatsache, dass beide Elternteile Lehrkräfte sind, war das in ieinem der Fälle mehr ein Problem.

    Das ist ja das, was ich sage, versucht wurde es bei vielen, umgesetz bei keinem, weils nicht haltbar ist.

    Und abschließend noch eins: Woher nimmst Du eigentlich Deine ganzen Weisheiten? Ich wage es zu bezweifeln, dass die Bezirksregierung ein veraltetes Merkblatt veröffentlicht. Und Deinen Verschwörungstheorien in dieser Sache vermag ich nicht zu folgen.


    Aus dem Gesetz.


    Auch wenn du es bezweifelst, ist es veraltet, es wäre jedenfalls fahrlässig von der Bezirksregierung wenn diese Merkblatt aktuell wäre, wenn es nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften entspricht und falsche Fachtermini benutzt.





    Kannst Du diese Behauptung durch irgendetwas Handfestes belegen?

    Ja, auch durch das Gesetz. Zitate bzw. Abschnitte dazu sind ja schon angegeben.

    Und dem Fachjuristen des Philologenverbands (= PhV) würde ich doch in dieser Sache eher trauen als Dir.


    Da bin ich mir nicht sicher, ob du damit gut beratern bist, aber ich möchte mich über die Qualifikation von diesem Verband besser nicht mehr äußern!


    Ist ja deine Entscheidung, ich würde wohl eher der Expertin statt den Juristen vertrauen und ich könnte dir mehrere Dutzend Eltern nennen, die damit bisher gut gefahren sind ;) (Auch wenn das nun evtl. eingebildet klingt, ich dneke auf diese Wissen kann ich mir etwas einbilden, denn nicht umsonst habe ich schon einigen Elterngeldstellen und Behören erklrt, wie sie arbeiten müssen und nicht andersrum ;)).

    Da bringst du ein wesentliches Datum ins Spiel, diese Urteil stammt aus 2006, ergo, es ist auf ein am 1.1.2007 in Kraft getretendes vollkommen neues Gesetzt (BEEG) nicht anwendbar, denn nach dem BEEG hat der AN ja keine andere Wahl als sich an die Lebensmonate zu halten, wenn er Elterngeld beziehen will.


    UNd, es ist möglich, dass er dies beim Erziehungsurlaub nicht machen konnte, den kann er aber seit dem 1.1.2007 nicht mehr nehmen, bei der Elternzeit kann er dies.




    Auch dieses Merkblatt weist darauf hin, dass es vor 2007 erstellt wurde und somit unwirksam ist, denn auch bei der Anmeldung werden falsche Fristen genannt. Einheitlich ist Elternzeit 7 Wochen vor Beginn anzumelden.


    Da gibts für mich keinerlei Diskussionsgrundlage zu, ich weiß aber, dass NRW es öfter versucht und das sie jedensmal einen Rückzieher gemacht haben, denn es ist einfach nicht mit dem Gesetz zu vereinbaren.




    Wie gesagt, der wesentliche Punkt ist einfach, dass sie keinerlei Möglichkeit haben sich gegen diese Anmeldung auszusprechen! Damit ist übrigens genau die Wichtigkeit des Begriffs deutlich, ein Antrag kann abgelehnt werden, eine Anmeldung ist nur eine Mitteilung, die keinerlei Genehmigung bedarf, der AG wird dabei nicht nach seiner Meinung oder sonstigem gefragt!


    Achso und ja, auf meine Aussagen dazu für Angestellte kann er sich verlassen und dies hat bisher auch die Bezirksregierung dann getan, auch wenn man ihnen erst die Paragrafen zeigen muss auf die sich dann auch das OVG bzw. viel interessanter das BVG verlassen kann und es tut!

    Und da lasse ich mich lieber von Herrn A. von PhV-NRW beraten als dass ich über die formaljuristischen Fragen einer "Anmeldung" von Elternzeit oder eines "Antrags auf Elternzeit" diskutieren wollen würde.

    Was auch immer PhV ist, aber wenn dieser Herr genauso viel Ahnung hat, wie hier die Personlsachbearbeiter bei der Senatsverwaltung, dann würde ich mir lieber einen Juristen suchen, gerade zur Elternzeit sind soviele Berater den Namen nicht wert!


    Die Bezirksregierung geht bei einer Nichtbeachtung dieser Ferienfristen von einem Rechtsmissbrauch aus, so dass ein Antrag oder ein Anmelden von Elternzeit aus diesem Grund abgelehnt würde.

    Dies Möglichkeit gibt es nach dem Gesetz aber nicht, der AG kann dieses Anmeldung nicht ablehnen. Der AN kann also dann einfach zu Hause bleiben wenn der Ag das Schreiben zur Kenntnis genommen hat.


    Die Ferienregelung gilt ja für Angestellte und für Beamte.
    http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen…_elternzeit.pdf


    Da diese Regelgung in keiner Weise mehr dem geltenden Gesetz entspricht würde ich darauf überhaupt nichts geben und im Text habe ich auch nirgends gefunden, von wann es ist, wer das veröffentlich haben will und mit welchem Recht.



    Ich würde mich also wenn lieber an die Gewerkschaft wenden, die der zuständigen Behörde mal wieder Gesetze erklären werden. Ist ja hier leider auch so, dass da immer gedacht wird, im öffentlichen Dienst kann man machen, was man will und die AN ausbeuten!

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