Da gerade Kommunion war, sind die 500€ nicht abwegig.
Bist du dir da sicher, dass das nicht abwegig ist? Selbst zur Kommunion kenne ich niemanden, der solche Scheine dabei bekommen hat.
Da gerade Kommunion war, sind die 500€ nicht abwegig.
Bist du dir da sicher, dass das nicht abwegig ist? Selbst zur Kommunion kenne ich niemanden, der solche Scheine dabei bekommen hat.
Der Personalrat an unserer Schule ist zweifelsohne nett und bemüht, möchte sich jedoch selbst nicht in die Nesseln setzen.
Aber gibts nicht auch bei euch übergeordente Stellen dafür? Also Gesamtpersonlarat, Hauptpersonalrat usw.?
Beamtenrecht ist Landesrecht und deshalb musst du gucken, wie das das entsprechende Beamtenrecht schreibt.
hungrig
Das sind ziemlich viele Fragen, ich versuche sie mal zu beantworten, aber leider mal wieder verkehrt rum
Oder kann ein neuer AG (wäre im günstigsten Fall bei mir das
Land NRW) das aus irgendeinem Grund komplett verweigern?
Ja, wenn das Kind über 3 ist kann das komplett abgelehnt werden, selbst wenn du beim vorherigen AG eine Übertragung beantragt hast.
Kann ich bei
einem neuen Arbeitgeber ein noch ausstehendes drittes Jahr Elternzeit beantragen, wenn
der doch eigentlich gar nichts mehr mit der Geburt meiner Kinder zu tun
hat?
Ja, kann man, aber der AG kann es ablehnen.
Oder gibt es da Fristen?
Ja, bis spätestens zum 3. Geburtstag, eigentlich sogar bis zum Anbruch der Zeit, die übertragen werden soll. Sprich sinds 12 Monate, dann bis 12 Moante vor dem 3. Geburtstag, sinds nur 10 Moante, dann 10 Moante vor dem 3. Geburtstag usw.
Wie sieht es allgemein mit diesem letzten Jahr Elternzeit aus, das man
sich für später (bis zum 8. Lebensjahr des Kindes) aufsparen kann? Hat
man automatisch Anspruch darauf und kann es zu einem beliebigen
Zeitpunkt beantragen, sofern das Kind noch nicht das 8. LJ vollendet
hat?
Nein, nur wenn man das vorher beantragt hat zu übertragen hat man darauf einen Anspruch.
Und habe ich einen rechtlichen Anspruch zumindest auf die
restlichen zwölf Monate, obwohl ich es damals nicht dem Arbeitgeber
angekündigt habe, dass ich mir dieses Jahr für später aufsparen möchte?
Darauf hast du keinerlei Anspruch, probieren kannst du es natürlich trotzdem.
geht davon das eine halbe Jahr verloren,
weil ich es nicht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres meines ersten
Kindes genutzt habe?
Ja, auf jeden Fall, weil höchstens 12 Monate übertragen werden können.
Jetzt zu meinen Fragen: für das erste Kind hätte ich ja eigentlich noch
1 1/2 Jahre Elternzeit übrig;
Nein, maximal hast du noch 1 Jahr übrig!
Achso, gilt alles nur für Angestellte.
Dann macht das immer nur einer und einer ist der Verkäufer? Was machen so lange die anderen? Oder soll ich Stationen aufbauen?
Du könntest Stationen aufbauen (unterschiedliche Läden z.B. Tiergeschäft, Supermarkt, Drogerie usw.). Das von einer Gruppe vor der Klasse vorspielen lassen, der Rest muss mitrechnen um zu kontrollieren, in Partnerarbeit als Rollenspiel einkaufen lassen usw. Da kann man doch problemlos alle mit beschäftigen.
ICh würde bei der Stelle, die dein Gehalt zahlt anrufen, in der Regel müssen die das bezahlen und das gibts dann mit dem Gehalt.
Und ja, zahlen muss der Ag das auf jeden Fall.
Aus dem Grund müssen bei uns jetzt ab der Mittelstufe vor einer Klassenarbeit oder Klausur alle Handys und Ipods etc. vorne auf das Lehrerpult gelegt werden.
.... letztens hatte ein Schüler DREI Handys - die ersten zwei hat er abgegeben
Ja, das ist dann nämlich die Frage, wie komtrolliert man das, dass es alel waren.
Ich hätte es genauso gemacht. Man muss den Schüler übrigens nicht auf frischer Tat ertappen, und es muss auch kein Ipod oh. Äh. gewesen sein. Meist ist es ein ausdrucktes Blatt, in kleine unauffällig handhabbare Zettel zerteilt.
Wie soll denn da vorher was ausgedruckt werden, wenn keinerlei Thema der Kurzgeschichte oder so etwas bekannt war?
Auch wenn der Schreiber nicht berechtigt war, so interessiert mich trotzdem, wie ihr vorgehen würdet.
Bei meiner Mutter in der Klasse passierte dies nämlich in einer Deutscharbeit. Eine Interpretation eines vorher unbekannten Textes. Keinerlei Hinweise vorher darauf, was dran kommen könnte.
Der Text war genau so und zwar wortwörtlich aus dem Netz.
Der schüler hat natürlich eine 6 bekommen, ob er zugegeben hat, dass er seien Ipod unterm Tisch hatte oder dies nur der Lehrer so vermutet hat, weiß ich nicht mehr.
Die Schulleitung hat diese Vorgehen mitgetragen und ich meine, weder der Schüler noch die Eltern haben gemuckt.
Wir hättet ihr euch verhalten?
Bei uns wurden oft Sachen von der Beihilfe übernommen, die die GKV nicht zahlt, z.B. Zahbehandlungen/Zahnersatz, Krankengymnastik usw.
Bei uns heißt es immer "nein", weil die ja auf 2 Jahre gewählt wird und man als Vertretungslehrer maaaaximal einen Jahresvertrag hat.
Was ist das denn für eine Begrüdung?!? Man weiß doch auch sonst bei einem Lehrer nicht, ob er in den nächsten 2 Jahren noch da ist oder dürfen dann Frauen die Schwanger werden und in Elternzeit gehen könnten auch nicht mehr gewählt werden? Kollegen vor der Pensionierung auch nicht? Welche die sich evtl.. versetzen lassen wollen? Die krank werden können?
Hm, aber wer darf denn dann überhaupt noch gewählt werden?!?
Wenn du keinen AG hast, bist du auch nicht in Elternzeit. Also musst du auch nichts abbrechen.
Elternzeit steht nur AN zu. Solltest du noch Elterngeld bekommen, dann gibts eben je nach Umfang weniger bis gar kein Geld mehr.
nussi: Zahlst du Klat-MIete und Nebenkosten oder eine Warmmiete? Wenn nämlich Nebenkosten einzeln, dann nimmst du davon die 17% von der Vorauszahlung, anders machen es Hauseigentümer ja auch nicht, denn ich habe noch keinerlei Stromabrechung von 2010, zumal bei einer NAchzahlugn oder eine Rückzahlugn diese erst in 2011 stattfindet und somit nichts in der 20120er Steuererklärugn zu suchen hat!
Mehrarbeitsvergütung gibt es bei ihnen ja schließlich auch.
Soviel ich weiß gibts die eben zumindest hier nicht bis zu 4 Stunden. UNd ja, das gibts hier als Freizeitausgleich, so wie es eben auch von den Lehrern selbst zu legende freie Tage gibt.
Alles kein Problem!
UNd gerade das von dir genannte Urteil sehe ich etwas anders, denn sie sagen ja, dass das von mir genannte Urteil anzuwenden wäre, berücksichtigen es aber nicht, warum auch imemr, die Begründung fehlt mir irgendwie.
Dieser Logik hat sich im Falle der niedersächsischen Kollegin aber das Gericht nicht angeschlossen.
Deine persönliche Rechtsauffassung in allen Ehren, aber die ist hier nichts wert - gar nichts.
Soviel ich weiß gibts dazu eine neueres Urteil, was besagt, dass Teilzeitbeschäftigte Beamten die Mehrarbeit bis zu dem Umfang, die ein Vollzeit beschäftigter bezahlt bekommt, erhält.
Bin mir aber im Moment nicht sicher, ob das nur für Berlin gilt, ich weiß aber, dass die GEW hier zumindest einen Vordruck hat, wo man die Tage für die Klassenfahrt einträgt und dann z.T. wohl auch bezahlt bekommt (ich denke, dass hängt dann an der Beharlichkeit mit der man das fordert).
Edit: nein, gilt nicht nur für Berlin sondern seit 2006 bzw. 2007 für ganz Deutschland.
http://www.gew.de/GEW_Mehrarbe…esser_bezahlt_werden.html
Finde ich albern. WAs ist so schwer daran dann zu zitieren und einfach sehe ich auch so drutner zu schrieben.
Schade, wenn man nicht mal mehr die Zeit investieren will!
DAs hängt vom Bundesland ab, in Berlin z.B: kannst du problemlos auch während des Studiums schon arbeiten.
Kannst du die Administratoren dort mal fragen, ob sie ein Update durchgeführt haben.
Nein, das wird wohl leider nicht gehen. DAs sind etwas unfähige Admins, lassen alles von einer Technik-Abteilung machen und sind nicht sehr Nutzer-Freundlich, da zählt nur Profit!
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