Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird, einen gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich tatsächlich längere Zeit aufhält.
DAs ist falsch, einen Erstwohnsitz kannst du nur dort haben, wo du dich hauptsächlich aufhältst und dies wäre dann nicht der Fall also ist der dort abzumelden! Auch wenn die Wohnugn behalten wird. Eine Wohung an einem Ort zu haben heißt noch lange nicht den Wohnsitz dort zu haben
HIer wurde gefragt, wie das mit der Meldepflicht aussieht, dies hat aber nicht unbedingt etwas mit der Schulpflicht zu tun!