Beiträge von Susannea
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Richtig, aber die meisten meiner Kids wollen das nicht und dann steh ich wieder da und brauche ne halbe Stunde für die Notenverkündung.
Das gibts bei mir nicht, entweder vor der Klasse oder sie kommen irgendwann in ihrer Pause an. Während der Stunde nur während andere arbeiten usw. -
Laut Datenschutz dürfen Noten ja nicht laut in der Klasse vorgelesen werden
Klar dürfen sie das mit Zustimmung des Kindes.
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Sämtliche PKB-Kräfte werden erst einmal mit E6 Stufe 1 eingestellt. DAnach erfolgt evtl. eine höhere Einstufung, wenn Sachen anerkannt werden.
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Es scheinen noch irgendwelche Zuschläge beim Rechner mit eingerechnet worden zu sein. Wenn es die nciht gibt, muss natürlich auch das Netto-Gehalt niedriger liegen.
Also evtl. mal gucken, ob es irgendwelcheZuschläge gibt (Familienzuschlag usw.) die vielleicht noch nicht dabei sind.
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Berufsverbot existierenden Liste gegen das Berufsverbot
Es ist doch sehr zu hoffen, dass hier keienr der Leute eine Berufsverbot erhält. Es geht hier um eine Beschäftigungsverbot
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Rein rechtlich gesehen verdienst du als Seiteneinsteiger voll und zahlst damit auch wie alle anderen deine Unterrichtsmaterialien selbst. Der Rabatt ist ja gerade eben für Referendare, die nur minimal etwas verdienen.
Das hat mit der Verdiensthöhe nichts zu tun, denn dann müssten Studenten den ja erst Recht bekommen, das hat mit einer vereinbarung zur Buchpreisbindung zu tun.
Die meisten Verlage lassen sich deshalb eben nicht nur einen Schul- oder Seminarstempel geben sondern die Ernennungsurkunde. Bücher die als Prüfexemplare gehen, werden ja mit Lehrerrabatt versehen, das sind meist so ca. 20%. -
Bei mir gabs in der regel wöchtenliche Noten, mindestens einmal im Monat werden sie angesagt bzw. teilweise vorher auch gemeinsam eingeschätzt usw. Dadurch erlebte niemand eine böse Überraschung.
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Aufgrund der Buchpreisbindung ist es nur bei Referendaren zulässig Quereinsteiger, Studenten usw. dürfen diesen rabatt nciht bekommen. Wurde uns neulich gerade wieder bei Klett erklärt.Aber frag mal nach, sie dürfen nmlich Sachen verschenken
So hat eine Fruendin ein Buch bezahlt und eines geschenkt bekommen, dann hatte sie den Rabatt, den man ihr nicht geben durfte damit ja auch erreicht.
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@ Susannea: Man kann ja die Regelung einrichten, dass Beiträge nur aus wichtigem Grund gelöscht werden können. Wenn ich jetzt also an den kleinen grünen Frosch ne PN schreiben würde, dass ich all meine Beiträge gelöscht haben möchte, könnte er mich fragen, ob ich noch ganz bei Trost bin (nicht böse gemeint). Als wichtigen Grund würde ich z.B. Beiträge ansehen, die eindeutige (!) Rückschlüsse auf die Identität des Users zulassen. Da dies meist nicht der Fall ist bzw. man die Beiträge ja von Anfang an nicht zu persönlich gestalten sollte, ist auch der Wunsch nach Löschung der Beiträge hinfällig. Einen entsprechenden Passus könnte man ja in die Boardregeln übernehmen. Wenn ich einen thread eröffne, so kann diese Fragestellung für andere User auch zu einem späteren Zeitpunkt relevant sein. Schon allein aus diesem Grund sollten Beiträge nur im Ausnahmefall gelöscht werden.
Das ist aber leider rechtlich nicht haltbar, denn der Verfasser ist Eigentümer des gesagten. Hatten wir gerade im anderne Forum, letztendlich musste es gelöscht werden!
Gibt sonst viel Ärger!
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In einem anderen Forum hatten wir einmal eine (sorry) doofe Nuss, die innerhalb von ein paar Tagen ALLE ihre weit über 500 Beiträge mit einem "-" editiert hatte.
Grund: sie war mit anderen Usern in Streit geraten.Wenn sie das aber fordert und nciht selber machen kann, dann müsstet ihr dies machen!
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Bin ich nicht für. Letztlich sind es ja schon die eigenen Beiträge, auf man m. E. Zugriff haben sollte.
Das sehe ich auch so, denn das würde auch mehr Arbeit für die Mods bedeuten, denn wenn jemand seine Beiträge gelöscht haben will, müssten sie die trotzdem löschen, da es die der User sind.
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Man kann doch auch einen befristeten Vertrag vorher kündigen.
Grüße
Nur wenn der Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag dies vorsieht. -
Wieso? Wenn das Kind kein chaotisches AK ist (dann würde es ja sicher nicht mitkommen) braucht man doch keine Bedenken haben. Es gibt sicher etliche Mädels und Jungs, die dann auch mal babysitten.
Das denke ich eben auch und bei mir waren in der Grundschule immer ca. die Hälfte der schüler somit gut ausgelastet und konnten keinen Blödsinn machen. Obs in einer 11. noch funktioniert, weiß ich natürlich nicht!
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Am Schreibtsich zu sitzen und Noten auszurechnen, die du ja sicherlich in deiner Amtszeit gemacht hast, kann doch nicht viel belastender sein als hier im Forum zu posten, wenn ich das jetzt etwas überspitzt formuliere
Natürlich kann es das, gibt ja auch BVs wegen Steß mit allem was mit Arbeit zu tun hat usw.
Genau genommen darf sie es nicht, der Schulleiter darf sie überhaupt nicht beschäftigen, aber mal ganz ehrlich, was soll daran so schlimm sein, jemandem z.B. am Telefon die Npten anzusagen. Wenn gerechnet werden muss usw. kann das ja jemand anders machen!
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Ich würde generell nciht alleien mit Schülern ins Schwimmbad gehen, wenn doch, dann sehe ich auch kein Problem darin das Kind mitzunehmen.
Ich hatte das Kind schon öfter mit auf Wandertagen!
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Bei uns wurden die Noten immer genau anteilig berechnet, sprich auch kranke Lehrer mussten, wenn in irgendeiner Weise möglich, ihre Noten abgeben.
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falls der Schüler die Arbeit versehentlich eingesteckt hat :
darfst du sie dann ganz normal korrigieren?Du kannst doch gar nicht beurteilen, ob nicht daheim dran manipuliert worden ist
Das kommt ja darauf an, welche Dinge zum korrigieren erlaubt sind, sind Tintenkiller usw. verboten, danns sieht man so etwas doch schon. -
Einen ‘Erstwohnsitz’ gibt es nicht
Doch, den gibt es, das sagen alle anderen Rechtsauskünfte auch, dass man nicht immer von Hauptwohnsitz sondern meist von Erstwohnsitz spricht, da das andere ja auch ein Zweitwohnsitz ist.
Der Hinweis mit Wikipedia war ja wohl mehr als unnötig, denn ich habe dir ja gesagt, dass es eine nicht sichere Quelle ist!
UNd nein, man muss sich nicht abmelden, das hat niemand gesagt, aber darf sie nciht mehr als Hauptwohnsitz führen sondern muss sie als Zweitwohnsitz führen, so sagt es das Merkblatt vom Finanzamt!
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Susannea, könntest du bitte belegen, warum dies falsch sein soll. Sonst steht Meinung gegen Meinung, und das hilft der Fragestellerin nicht weiter. Vielen Dank.
Es geht nicht um Wohnsitz ansich oder gemedlet sein, sondern du kannst es nciht mehr als Erstwohnsitz behalten. Welchers Gesetz dies war, weiß ich nicht mehr, ich habe aber damals extra ein Schreiben vom Land Berlin bekommen, wann eine Wohnsitz ein Erstwohnsitz nur sein darf!
Ich kann dir leider momentan auf die schnelle nur die nicht wirklich Sichere Quelle wikipedia angeben, die sagt aber genau auch dies aus, was ich auch gesagt habe
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