Beiträge von Susannea

    ?? Wenn jemand ungeeignet ist, dann gehört er nicht in den Schuldienst. Das auf andere Schulen abzuwälzen, finde ich schon ziemlich mies. Alle Schüler haben ordentlichen Unterricht verdient, nicht nur die an der eigenen Schule.

    Hat aber sehr gut funktioniert, die andere Schule kommt gut mit ihr zurecht, der Unterricht ist okay. Aber Planung und die anschließende Umsetzung von den UBs war einfach nicht ihrs und alles drumrum in der Schule eben auch nicht und das fließt in die Noten der Schule ja mit ein.

    Ich kenne viele. Aber vielleicht ist es in der Sonderpädagogik mal wieder anders als im Regelschulbereich.

    Nein, ist es nicht. Bei uns sind an meiner jetzigen Schule alle übernommen worden, mit einer gab es einen Handel, dass sie keine 5 bekommt, wenn sie gleich einen Versetzungsantrag stellt.
    Die Quereinsteiger z.B. haben bereits einen laufenden Vertrag während der kompletten Ausbildung und damit auch einen Platz an genau ihrer Ausbildungsschule sicher. Sie mussten sich sogar verpflichten noch mindestens x Jahre nach dem Ref im Schuldienst des Landes zu bleiben.

    Das Referendariat ist ja Teil der Lehrerausbildung und es gibt in ein paar Bundesländern das Recht, seine angefangene Ausbildung zur Lehrkraft auch fertigmachen zu dürfen. Der Anspruch auf Beendigung der angegangenen Ausbildung ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einem Anspruch auf Beschäftigung als dann fertige Lehrkraft. Aus dem Grund werden ja vorab die Bedarfsprognosen für die einzelnen Lehrämter und Fächer veröffentlicht, die sich aber mit der Zeit durch äußere Umstände ändern können.

    Es gibt in einigen Bundesländer auch eine Übernahmegarantie nach dem Ref, auch beschränkt auf einzelne Fächer, aber auch das ist in jedem Bundesland anders.
    In Berlin z.B. sind es sicherlich immer noch mehr offene Stellen als Absolventen, das wird auch noch einen Moment so bleiben, auch wenn was anderes behauptet wird, aber die nächste Pensionierungswelle rollt gerade an bei uns.

    Gutes Beispiel dafür, dass direkt wieder Unterstellungen kommen. Ich sagte lediglich, dass ihr euch keine Mühe mehr machen braucht, ich sagte nicht, dass es euch verboten ist, weiter darüber zu sprechen. Tut das gern, nur nicht um meinetwillen und genau so steht es da auch.

    Nein, du sagtest, ob du den Thread schließen kannst und das sagt ja, dass du nicht willst, dass andere weiter diskutieren. Also keinerlei Unterstellung, sondern nur deine Aussage kommentiert.

    Die Eltern haben sie entschuldigt, damit ist die Schülerin entschuldigt, fertig.

    Hm, also sowohl in Brandenburg als auch Berlin bitten die Eltern um Entschuldigung (oder haben um Entschuldigung zu bitten, einige begreifen es einfach nicht) und ob die Schule dies tut, ist dann eine andere Sache. Erst wenn die Schule dies akzeptiert ist jemand entschuldigt (bei uns gibt es viele unentschuldigte Tage, weil die Eltern die Kinder nicht ordnungsgemäß vorher beurlauben oder einfach aus den Ferien später zurück kommen, früher wegfahren usw.

    Sind dann alles unentschuldigte Fehltage, die zu Schulversäumnisanzeigen führen.

    Eltern müssen einfach lernen, dass es Regel gibt, gerade auch im Bezug auf Schulpflicht, das müssen nicht nur die Schüler lernen.

    Ich vermute mal, dass auch andere Bundesländer ähnliche Regelungen haben, dass nicht alles einfach entschuldigt ist.

    Bei uns hat die Flexibilität entschieden, mein Mann ist trotz Vollzeit immer noch flexibler als ich in Teilzeit und somit haben wir den Weg gewählt, auch wenn es eben dann doch dem typischen Rollenmodell entspricht, dass aber beide im Haushalt einiges machen, er z.B. fast immer kocht abends usw. sieht man dabei ja nicht (er spart ja die Fahrtwege, weil er viel im Homeoffice ist)

    Das Kindergeld für 2 Kinder beträgt 6000€ und der Kinderfreibetrag ca. 19000€.

    Wenn man in der Spitze bei einer Steuer von 30% ankommt, dann sind 19000€*0,3 = 5700€. Da wird der Freibetrag nicht verwendet, man gewinnt quasi 300€ im Vergleich und fertig.

    Wenn man in der Spitze bei einer Steuer von 32% ankommt, dann sind 19000€*0,32 = 6080€ und man bekommt über die Steuererklärung etwas zurück (die Differenz zu den 6000€ Kindergeld). Diese Prüfung macht das FA automatisch.

    Achtung: Das ist im Detail deutlich vereinfacht, soll aber mal das Prinzip grob verdeutlichen. Die Zahlen stimmen so nicht exakt, geben aber das Grundprinzip wieder.

    Wesentlicher Punkt, der es komplizierter macht, es wird für jedes Kind einzeln geprüft. Wir haben z.B. für 3 Kinder Kindergeld erhalten, meist ist das auch günstiger, dieses Jahr nicht, dieses Jahr gibt es für zwei Kinder Kindergeld und für eines den Kinderfreibetrag.

    Warum spielt meine Schule eine Rolle? Zauberwald hat ja ein sehr grundschulspezifisches Szenario genannt.

    Also ich kenne dieses Jahr auch nur Grundschulen, die keine Stunden für AGs, Doppelsteckungen usw. bekommen haben.
    Schulgarten mit 27 Kindern und einer Lehrkraft macht doch auch viel mehr Sinn als nur halb soviele Kinder ;) Da braucht man sicherlich hinterher kein Unkraut mehr jäten usw. da ist eh alles hin.

    Heute hat sich das Prozedere in einer anderen Bildungsgangkonferenz aber mit denselben Protagonisten wiederholt. Meine rechtlichen Hinweise wurden weggewischt mit "das passt so schon".

    Joah, ich hatte heute ein ähnliches Schauspiel, ein Vorsitzender der Elternkonferenz, der nicht neu wählen wollte, sondern alle altern Mitglieder der Gremien übernehmen solange sie nicht die Schule verlassen haben, das war ein ähnlich lustiges Schauspiel ;)

    Aber das man zweimal sich so verhält, unglaublich.

    Ihr habt sicher andere Tabellen:

    Weil ich das gerade in der Tabelle sehe und noch nichts dazu gefunden habe.

    Familienzuschlag wird auch in dem Prozentsatz gezahlt (maximal), wie man Teilzeit arbeitet, oder? Wenn der Partner dann auch einen bekommt, dann wirds noch schwieriger, weil er insgesamt nicht über 100% gehen darf.

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