Wenn Fußweg und ÖPNV nicht in Frage kommen
Also bei uns würde dir ÖNVP eher nichts bringen, denn du sollst dann deine eigene Karte nutzen
Wenn Fußweg und ÖPNV nicht in Frage kommen
Also bei uns würde dir ÖNVP eher nichts bringen, denn du sollst dann deine eigene Karte nutzen
Nein die Abrechnung habe ich noch nicht, aber es gibt im Netz den TVL Rechner, sowohl in der 2023 Version, als auch die ab 01.11.25. bisher hat der immer korrekte Ergebnisse geliefert.
Okay, bei mir liegt der immer daneben, deshalb fragte ich ja, da ist das immer nur eine grobe Abschätzung.
Interessant, bei mir als Tarifbeschäftigter mit Steuerklasse 3 , kommt auf den Punkt genau ein Erhöhung um Netto 120 Euro raus. Also Punktlandung, wenn das Ziel war den Nettobetrag im November zu halten, also die Inflationsprämie sozusagen auszugleichen.
Hast du die Abrechnung schon, unsere kommt frühestens um den 15.11. rum für den November, der Rechner sagte aber auch was von ca. 100 Euro mehr, Steuerklasse 5 und 3 Kinder die Pflegeversicherungswirksam sind.
mein Verband hat mich natürlich nicht nur beraten (durch eine Rechtsanwältin, zu der man einfach hingeht), sondern vertritt mich auch vor Gericht bzw. trägt die KOsten dafür
Für Tarifbeschäftigte fällt die steuer- und sozialbeitragsfreie Inflationspauschale weg, dafür kommt die Tariferhöhung, auf die Steuern und Sozialbeiträge anfallen, sodass das Nettogehalt niedriger ausfällt. Bei Beamten kommt auch die Erhöhung, die versteuert wird, aber da kommen keine Sozialbeiträge drauf, sodass hier sogar Netto mehr rauskommen kann.
Nach dem Rechner soll es bei mir minimal mehr sein, trotz Angestelltem, ich bin also gespannt.
Zumindest hat es ein Landesarbeitsgericht im Streitfall ähnlich gesehen. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.3.2024, 12 Sa 719/23
Das Landesarbeitsgericht hatte andere Grundlagen, in deinen genannten Abschnitt steht das nicht!
Gab es, ja. Aber 50% sind bei uns z.B. 14 Stunden.
Meine Ergänzung war: Wenn die Unterbrechung zwischen zwei Anstellungen kürzer als ein Monat im Kalenderjahr ist, startet die Stufenlaufzeit nicht bei 0 sondern wird fortgeführt.
Das steht so in deinen Abschnitten nicht. Aber gut, lies das so raus, wenn du möchtest.
Keinerlei Probleme bei keinem von uns an der Schule und diesmal nicht mal die Bitte doch noch aufzustocken.
Und, wo siehst du den Widerspruch zu meiner Aussage?!? Ich sehe keinen.
vermutlich sofort Widerspruch einreichen und die Zivilklage prüfen.
Ohne schriftliches dazu gar nichts einreichen, sondern abwarten, denn es liegt ja nur die Bestätigung, dass bestanden ist, vor.
Bei mir sind das 6 €... weniger als vorher, weil die Inflationsprämie wegfällt. Kann das sein?
Das ist leider möglich, weil ja nur das Brutto verglichen wird.
Wenn die Unterbrechung kurz genug war (Ich meine es war weniger als ein halbes Jahr) zählt die Stufenlaufzeit weiter
Nö, weiter zählt sie nie, Es kann nur sein, dass sie dich in die Stufe wieder einstufen, aber die Zeit bis zum Erreichen der nächsten Stufe startet wieder bei 0.
Gehaltserhöhung? Habe ich da was `verprasst?
Nach TVL ab 1.11. z.B., war doch bei der letzten Verhandlung rausgekommen.
Bin Mitglied im VBE, ja. Aber ich befürchte, dass, bevor die etwas erreichen, viel Zeit ins Land geht. Zeit, die ich nicht habe, da ich meine Planstelle am 01.11. antreten möchte.
Warum sollte da viel Zeit ins Land gehen? Die sind sicherlich recht fix, wenn sie den Termin kennen, aber du hast schon Zeit verloren indem du sie nicht direkt kontaktiert hast.
Bist du Mitglied in einer Gewerkschaft? Die machen eine Rechtsberatung, stellen auch Anwälte und sollten sich kümmern. Aber das du nun für ihre Unfähigkeit bestraft werden sollst, geht meiner Meinung nach nicht.
Es gibt arbeitsrechtlich, bis auf die Arbeitszeit natürlich, keinen Unterschied im Pflichtenkatalog zwischen Teilzeit und Vollzeit
Mir ging es eher um den Unterschied zwischen befristet und unbefristet, dass es den bei den außerschulischen Verpflichtungen nicht gibt,
Diese kranken aber oft daran, dass sie oft zwischen verbeamteten und tariflich Beschäftigten nicht aber zwischen befristeter und unbefristeter Anstellung unterscheiden.
Warum sollten sie auch`?
Bei uns sind Klassenarbeiten richtig lange Tests, dauern eine Unterrichtsstunde, im Ausnahmefall 2,
Nur in der Grundschule, in der Oberschule können das auch mehrere Zeitstunden dann sein.
Bei uns gibt es nichts einstündiges, also nichts was nur einmal die Woche unterrichtet wird,
bei uns werden vor allem zweistündige Sachen nur einmal die Woche unterrichtet. Aber in Musik z.B. schreiben wir keine Klassenarbeiten.
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