Beiträge von Susannea

    Das spielt aber doch keine Rolle, wenn sie 12 Monate Basis-EG beziehen will, oder?

    Natürlich spielt das eine Rolle, weil man eben nur 8 Wochen das volle Gehalt bekommt und danach schon nur noch Mutterschaftsgeld, für die Länge spielt es keine Rolle bei 12 Monaten Basis-Elterngeld, aber man muss eben auch wissen, ab wann eben kein Geld oder weniger vom AG kommt und dann eine andere Stelle zuständig ist, die meist etwas länger braucht bis das erste Mal gezahlt wurde usw.

    (weil 2 Monate Mutterschutz ja vom Elterngeld abgezogen werden),

    Nein, das werden sie nicht, sondern es gibt insgesamt maximal 12 Monate (wenn nicht Alleinerziehend) eine Lohnersatzleistung (und das können eben auch Mutterschaftsgeld oder sogar Bezüge sein).

    8 Wochen sind übrigens keine 2 Monate, das wird nachher auch taggenau berechnet ab wann du dann Elterngeld erhältst, deshalb kann der 2. LM betroffen sein, aber auch der 3. wenn sich der Mutterschutz verlängert hat (weil Kind früher gekommen ist).


    also beantrage ich ab Geburt Elternzeit ohne Teilzeitoption bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres.

    Nein, du meldest Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz an, machst du das ab Geburt, entfällt der Anspruch auf Bezüge. Bei der Länge wird die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt allerdings angerechnet auf die maximale Länge.


    b) Elternzeit für mehr als 12 Monate, bspw. 3 Jahre, beantragen und gleichzeitig eine Teilzeitarbeit ab dem 13 Monat beantragen

    Du musst dich auf 24 Monate festlegen, daher würde ich immer 24 Monate Elternzeit anmelden und schon mal ankündigen, dass du ab dem 13. Monat vor hast in Teilzeit wieder zu kommen. Lehnen sie das nicht gleich ab, ist es später nämlich bereits genehmigt und du bestimmst nur noch ab wann, wie und wieviele Stunden.


    Außerdem Frage ich mich, wie die Elternzeit meine Lebenszeitverbeamtung beeinflusst, da mir noch zwei Revisionen durch die Schulleitung fehlen.

    Darf sie eigentlich gar nicht, also klar, wenn du nicht arbeitest, dann kann es nicht gezeigt werden und wenn du weniger Stunden machst, braucht es länger, das ist aber unabhängig davon, ob das nun Elternzeit heißt oder nicht.



    deine Rechnung zum Elterngeld passt soweit, wenn du Basis-EG beziehst.

    Nein, weil eben 8 Wochen in der Regel keine 2 Monate sind!

    Vergütung ab der 4.UE finde ich auch fair, ein Unterschied zwischen TZ und VZ gibt es aber in der VwV nicht in Bezug auf Mehrarbeit?

    Doch, da gibt es einen deutlichen Unterschied, nach TVL muss soviel ich weiß ab der 1. Stunde Mehrarbeit bei Angestellten in Teilzeit bezahlt werden (weswegen bei uns auch die Springstunden wieder abgeschafft wurden, denn ich hätte sie ja nie kostenlos als Vertretungsstunde nutzen können, also sind sie Unfug ).


    Wenn man Beispielsweise 10,5 h macht und die Stundenplaner einen Plan mit 11 h erstellen, wäre das zulässig?

    In Elternzeit eher nein, wenn du genauso Wochen im Monat mit 10 Stunden hast, denn deine Elternzeit hängt ja mit dem Stundenumfang usw. gerade beim Elterngeld auch zusammen.


    Aber, wenn ich diese Woche durch Vertretungen 2 Stunden Mehrarbeit mache, dann kann sie nicht mit der nächsten Woche verrechnet werden, in der ich weniger Stunde durch Praktika habe?

    Je nachdem, in welchem Umfang gegen gerechnet wird (also welches Bundesland) ist das schon möglich.

    Ich nehme dich jetzt beim Wort und werde dich dann wieder zitieren.

    Mögest du Recht haben.

    Ich befürchte, das ist genauso unsinnig dahergesagt, wie das blödsinnige Geschwätz von Lindner. Das hat er sich alles selber zuzuschreiben und da waren sich ja auch alle Parteien einig (und wenn ich das richtig mitbekommen habe, sogar welche aus der FDP), dass er gestänkert und blockiert hat und es die einzige richtige Variante war, ihn vor die Tür zu setzen.

    Also bei uns gehören Wahlen auch in die Lehrpläne und das auch schon in der Grundschule, ob man ihnen allerdings die Bedeutung der USA-Wahl versuchen muss zu erklären und ob sie nicht schon mit der Situation, die heute in Deutschland entstanden ist, genug beschäftigt sind, ist dann ja die Frage.

    1. Kannst du, wenn du da noch Elternzeit hast, wenn du die nur bis zum Halbjahr angemeldet hast, kannst du nur auf den Goodwill der Behörde hoffen.
    2. Nach dem 2. Geburtstag kannst du problemlos noch die restliche Elternzeit von den 3 Jahren (in 1-2 Abschnitten) nehmen, vorher nur, wenn die Behörde zustimmt, was sie nicht muss.

    Also wesentliche Frage auch von mir, was hast du angemeldet, denn du musstest dich bei der ersten Anmeldung ja für 2 Jahre festlegen (nach dem Gesetz).

    In Berlin geht das schon lange, in 1 und 2 gibt's keine Noten, in 3 und 4 entscheiden die Eltern

    Das kommt auf die Eingangsphase an, wir haben JÜL, da gibt es natürlich in 1-3 keine Noten und nur in 4 dürfen die Eltern entscheiden. In Brandenburg bei SAPH ja genauso, da gibt es natürlich keine Noten, in Schulen mit homogenen Klassen können die Eltern entscheiden.

    Bei uns klappt das übrigens wunderbar mit dem Ankreuzen und seit das Zeugnisprogramm auch auf den Dienstgeräten läuft, ist es auch kein Ankreuzwahnsinn mehr (musste mir das immer von allen kopieren, dann ankreuzen, die Klassenlehrerin ins Zeugnisformular übertragen usw. das war Wahnsinn)

    Was meint ihr? Kann man in der Grundschule auf Zensuren verzichten? Welche Pros und Cons würdet ihr anführen?

    Bei uns geht die Grundschule ja bis Klasse 6 und wir verzichten 3 bzw. 4. Jahre darauf und ich bin ein totaler Fan ohne Notenzeugnisse zu arbeiten. Es nimmt überall soviel Druck raus (gerade auch bei Sachen wie Schwimmenlernen usw.) und gibt den Eltern viel deutlichere Aussagen (wenn sie die Kreuze mal verstanden haben), was genau das Kind kann und was nicht.

    Bei uns gibt es übrigens keinerlei Texte, die Formuliert werden müssen, sondern es werden nur Kreuze gesetzt und da muss nichts positiv bei sein.

    Grundschulempfehlung kommt hier bei uns ja erst nach 6, daher kein Problem, aber auch da könnte man das gut mit Ankreuzen machen bzw. macht es sogar so.

    Keine Garantie, aber ich meine, dass du die Sonderzahlung für die Monate Februar und Dezember im vollen Beschäftigungsumfang erhalten solltest. Ich hatte letztes Jahr eine Stelle am 28.08. angetreten und der Monat wurde in vollem Umfang gezählt, wenn ich mich nicht komplett vertue.

    Genau, wenn das aber andere Vergütung ist als vorher, dann eben danach gerechnet.

    Auch ein Tag im Monat reicht, um für den Monat Anspruch auf Jahressonderzahlung zu haben und wenn eben selber AG, dann wird das addiert mit den Monaten.

    Die bekommst du anteilig, wenn du am 1.12. noch beschäftigt bist, mit der Höhe des Septembergehaltes als Grundlage, meine ich.


    Sprich 11/12 müsstest du dann bekommen.

    Ja, ich wollte unbedingt noch einmal in die USA, vermutlich das letzte Mal mit meiner Mutter, meinen Vater konnten wir schon nicht mehr mitnehmen. Aber ganz ehrlich, die 3 Tage Gastfamilie waren für mich soviel schöner als Chicago oder jetzt Miami, das hatte soviel mehr. Meinen Kinder wollte ich das noch einmal zeigen und ich glaube, ihnen hat das auch allen dreien gefallen, wobei die großen alles andere auch gut fanden, wenn man genug shoppen konnte.


    Aber ja. es gibt Orte, die ich einmal gesehen habe (okay, Chicago war ich nun zum 3. Mal) und nie wieder brauche. St. Petersburg z.B. (wobei die Zugstrecke, die wir damals gefahren sind, aktuell lebensgefährlich wäre) oder auch Paris, war nett, aber die Leute waren nicht so meines. Venedig, kann man machen, muss man nicht. Wien war okay, aber eben auch keinerlei Kontakt zur "Außenwelt" außer der deutschen Botschaft. Aber ja, Bekannte würde ich da noch einmal besuchen. aber ansonsten ist mir der kleine Ort mit Familienanschluss tausendmal lieber.

    Danke für den Tipp, wir gucken, sind direkt in Miami, Brickell Bay, aber hier kann man nicht wirklich ins Meer. Sind gestern viel am Meer lang spaziert, aber ohne Badestelle, dafür mit Ausblick auf Kreuzfahrtschiffe.


    Sind also mehr oder weniger zwischen Miami Beach und Key biscayne

    Wir fliegen jetzt hoffentlich gleich noch mal in den Sommer (Miami), wobei schon Chicago jetzt die Woche genial war (also 4 Tage in der Nähe bei meiner Gastfamilie und 3 Tage in der City), es war doch noch tagsüber recht warm, nur gestern Abend auf dem Schiff haben wir uns echt den Ar**** abgefroren, aber wir haben dafür so tolle Bilder machen können.

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