(weil 2 Monate Mutterschutz ja vom Elterngeld abgezogen werden),
Nein, das werden sie nicht, sondern es gibt insgesamt maximal 12 Monate (wenn nicht Alleinerziehend) eine Lohnersatzleistung (und das können eben auch Mutterschaftsgeld oder sogar Bezüge sein).
8 Wochen sind übrigens keine 2 Monate, das wird nachher auch taggenau berechnet ab wann du dann Elterngeld erhältst, deshalb kann der 2. LM betroffen sein, aber auch der 3. wenn sich der Mutterschutz verlängert hat (weil Kind früher gekommen ist).
also beantrage ich ab Geburt Elternzeit ohne Teilzeitoption bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres.
Nein, du meldest Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz an, machst du das ab Geburt, entfällt der Anspruch auf Bezüge. Bei der Länge wird die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt allerdings angerechnet auf die maximale Länge.
b) Elternzeit für mehr als 12 Monate, bspw. 3 Jahre, beantragen und gleichzeitig eine Teilzeitarbeit ab dem 13 Monat beantragen
Du musst dich auf 24 Monate festlegen, daher würde ich immer 24 Monate Elternzeit anmelden und schon mal ankündigen, dass du ab dem 13. Monat vor hast in Teilzeit wieder zu kommen. Lehnen sie das nicht gleich ab, ist es später nämlich bereits genehmigt und du bestimmst nur noch ab wann, wie und wieviele Stunden.
Außerdem Frage ich mich, wie die Elternzeit meine Lebenszeitverbeamtung beeinflusst, da mir noch zwei Revisionen durch die Schulleitung fehlen.
Darf sie eigentlich gar nicht, also klar, wenn du nicht arbeitest, dann kann es nicht gezeigt werden und wenn du weniger Stunden machst, braucht es länger, das ist aber unabhängig davon, ob das nun Elternzeit heißt oder nicht.
deine Rechnung zum Elterngeld passt soweit, wenn du Basis-EG beziehst.
Nein, weil eben 8 Wochen in der Regel keine 2 Monate sind!