Nicht komplette Gleitzeit würde bedeuten, dass man bspw. zwischen 7 und 9 anfangen kann zu arbeiten und dann entsprechend zwischen 15 und 18 Uhr aufhört.
Das ist Gleitzeit mit Kernarbeitszeit von 9-15 Uhr
Nicht komplette Gleitzeit würde bedeuten, dass man bspw. zwischen 7 und 9 anfangen kann zu arbeiten und dann entsprechend zwischen 15 und 18 Uhr aufhört.
Das ist Gleitzeit mit Kernarbeitszeit von 9-15 Uhr
Also bei uns geht auch viel zwischendurch bei meinem Mann, aber ja der hat Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit und noch dazu Vertrauensarbeitszeit, da sind wir i der Arbeitszeit sogar schon los in den Urlaub gefahren und er konnte als Beifahrer im Auto noch ein bisschen was machen am Laptop oder auch mit einem Kunden telefonieren, das ist genial.
Das wird dir keiner sagen können, denn das handhabt jeder ZUsteller auch anders.
Bei uns kam z.B. raus, dass Pakete einer bestimmten Größe gar nicht mitgenommen werden, sondern immer Benachrichtigungen verteilt werden und man sie abholen muss bei der Post. Sehr nervig.
Also z.b Vormittags wenn sie später los muss, oder direkt nach der Schule wenn ich eh mit den Kinder abholen dran bin. Aber immer spricht etwas dagegen, direkt der Schule geht es nicht weil sie erst eine Pause braucht. Abends wenn die Kinder im Bett sind ist es für sie zu spät.
Aber genau, zusätzlich zum Wochenende sind die Zeiten, wann ich meine Sachen vorbereite (vorbereitet habe, nun mache ich es auch manchmal an meinen zwei freien Tagen, aber eigentlich sind die anders belegt).
Ansonsten kann man eben auch gut, gerade vormittags wenn alle weg sind schon etwas Haushalt machen und dann hat man nachmittags/abends eben mehr Zeit für Vorebereitung.
Jugendherberge und Bus auch. Da muss (zumindest bei Fahrten in einer Grundschule) Niemand was vorstecken.
Das hängt leider sehr vom Anbieter ab, wir müssen mindestens eine Anzahlung machen, wenn man aber geschickt ist, lässt man die komplett von den Schülern tragen und zahlt eben seinen Teil erst später, aber ob das so ganz legal ist, nunja.
Das Essen ja, hinzugehen und wenigstens zu gucken, dazu sollten sie meiner Meinung schon im Zweifelsfall gezwungen werden und auch die Aufgaben wenigstens rauszuholen, das geht bei einigen Personen gar nicht.
Sie kamen satt gegessen mit, meist erledigten, Hausaufgaben nach Hause, ich von der Arbeit.
Ich denke auch das hängt sehr von den Einrichtungen ab, wenn da die Hausaufgaben nur angeboten werden und dann unbearbeitet nach Hause kommen oder das Essen so schlecht ist, dass das Kind nie gegessen hat, dann hat es zuhause viel Mehrwert
Das kann allerdings auch innerhalb einer Einrichtung total vom einzelnen Personal abhängen. Einige Erzieher bekommen Essen und Hausaufgaben hin, andere verstehen es nur als Angebot, was freiwillig ist.
Bei all meinen Kolleginnen hat keine länger als 1 Jahre EZ genommen (edit: dann meist der Mann 2 Monate zur Eingewöhnung in die kita), unisono sagen alle: Da endet das Elterngeld, also bedeutet das, dass ich wieder arbeite.
Übrigens Elternzeit nehmen und wieder arbeiten schließen sich nicht aus, da ist hier also noch viel mehr "unsauber".
Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen und nach 10 Monaten wieder gearbeitet.
Doch, es ist die alte Diskussion. Zauberwald schrieb, dass ihr die armen, verhaltensauffälligen Kinder leid tun, die damals ab einem Jahr im Kindergarten waren.
Das lese ich etwas anders raus, nämlich, dass es eben eine fest eingeschworene Gruppe ist (was für die Gruppe nicht unbedingt positiv ist), die sich eben schon so lange kennt.
Das ist übrigens wirklich so, diese festen Gruppen, auch jetzt in der 11. Klasse noch, gibt es nur bei meiner Großen, die eben schon vor 2 Jahren, also in der Krippe in die Kita gegangen ist.
Aber, die Krippe war eben für mich wirklich noch so "ostig", dass ich klar wusste, das gibt es so bei keinem 2. Kind (ich wusste aber auch, dass meine Erwartung an eine Tagesmutter, die nämlich meiner eigenen entsprach mit der ich jetzt noch ab und zu Kontakt habe und die damals "Familie" war, von keiner Tagesmutter hätte erfüllt werden können.
Und die Frage stellte sich mit dem Zuhause bleiben damals nicht beim 1. und 2. Kind, ich war noch im Studium, der Studiengang lief aus, die Zeit war also deutlich begrenzt. Wenn ich damals allerdings gewusst hätte, dass ich eh mit einem anderen Studiengang beenden muss, hätte ich evtl. anders entschieden.
Angenommen, man wäre 2 Jahre zu Hause und würde dann wieder schwanger, würde man dann kein Elterngeld für das zweite Kind erhalten?
Je nachdem, wie groß der genaue Unterschied zwischen den Kindern ist, welche Monate eingerechnet werden und welche nicht (ist eine Wissenschaft für sich) evtl. nur den Sockelbeitrag, ja, das könnte schon sein.
Großeltern sind keine fremden Menschen.
Aber du hast du geschrieben mit "fremden Menschen" außer Eltern.
Ich finde, das ist wieder zu allgemein. Mein jüngster z.B. ist erst mit 3 in den Kindergarten gekommen, trotzdem habe ich drei Tage die Woche gearbeitet und er die Zeit deiner Aussage nach mit fremden Menschen (nämlich seinen Großeltern und Urgroßeltern verbracht. Zeit, die er sonst so nicht mehr hätte haben können, die keines seiner Geschwister hatte und Zeit um die ich ehrlich zwischendurch auch beneidet habe.
Sach ich doch. Du kommst als Lehrkraft nicht aus der Nummer=Verantwortung raus.
Naja schon, für die Aufsicht bist du nicht mehr verantwortlich, nur wenn derjenige sich als ungeeignet erweist, ist der verantwortlich für die falsche Auswahl, der ihn beauftragt hat.
DAs lassen wir daher oft die Schulleitung machen, dann sind wir komplett raus! Gerade bei Klassenfahrten
Zitat2 - Aufsichtspflichtige Personen und Gegenstand der Aufsichtspflicht
...
(4) Erziehungsberechtigte oder andere geeignete Personen können mit der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht beauftragt werden. Die Beauftragung erfolgt in der Regel schriftlich durch die Lehrkraft.
(5) Die verantwortliche Lehrkraft kann in Ausnahmefällen auch geeignete Schülerinnen und Schüler der weiterführenden allgemein bildenden und der beruflichen Schulen mit der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht beauftragen. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern müssen die Erziehungsberechtigten vorher schriftlich zugestimmt haben.
(6) Die Beauftragung geeigneter Personen gemäß Absatz 4 oder 5 entlastet die aufsichtspflichtige Person. Ihre Aufsichtspflicht bleibt aber im Hinblick auf die sorgfältige Auswahl, Instruktion und Kontrolle der ausgewählten Personen bestehen.
Dann ist jedoch die Schulleitung dafür verantwortlich, geeignete Personen ausgewählt - und diesen entsprechende Handlungsvollmachten ausgestellt zu haben.
Ja, aber das kann eben nach dem Schulrecht auch jeder Lehrer, der ist nur dafür zuständig geeignete Personen (und warum sollte das nicht die Putzfrau sein, die kann doch dafür gut geeignet sein) für die Unterstützung zu suchen.
So steht es in der AV Aufsicht.
Meine Erfahrung mit Untis ist, dass es einfacher wird, je größer die Schule wird, weil sich dadurch auch mehr Spielräume eröffnen. Zumindest war das bei uns so.
DAs könnte sein, dass die 500 Schüler und die nur 3-4 zügige Grundschule (wenn auch 6 Jahrgangsstufen) einfach zu klein ist, damit vernünftig was rauskommt.
Abbilden konnten wir übrigens dann unsere Pläne hinterher auch, die sind dann nachträglich eingetragen worden, ob das der Sinn ist?!? Auch Vertretungspläne werden wieder an der Stecktafel gemacht.
neugier-Modus: wir haben kein Untis aber in wiefern stößt es an die Grenzen?
Bei uns stößt es schon an einer viel kleineren Grundschule mit jahrgangsübergreifend usw. dermaßen an seine Grenzen (es kamen völlig untragbare Pläne raus), dass wieder per Hand gesteckt wird-
Bei meinem Kinder sind es über 700 Schüler und wie gesagt, da wird das problemlos so eingetragen
Die Verschiebung von Stunden ist keine Minusstunde für den Kollegen.
Es hat ja auch niemand von Minusstunden gesprochen, sondern Freizeitausgleich für Mehrarbeit in einer Woche (die hier eindeutig gegeben ist, wenn man dann später kommen muss)
Verantwortung bleibt Verantwortung. Ich kann nicht die Putzfrau bitten, mal die Aufsicht über die Klasse zu übernehmen, weil ich kopieren und Kaffee trinken möchte oder dringend zum Arzt muss. Ob die Putzfrau 17 oder 77 ist, bleibt unerheblich. Die Verantwortung ist nur an eine/n Kolleg:in delegierbar.
Aber eben nicht in allen Bundesländern, in Berlin kannst du das problemlos oder kann die Schulleitung (hat sie auch schon an die Sekretärin delegiert z.B.), delegiert sie regelmäßig an Sozialarbeiter und Erzieher.
Direkt im Schulgesetz steht aber, dass die Aufsichtsführung Aufgabe von Lehrkräften ist, woraus dann eben abgeleitet wird, dass insofern Leute ohne entsprechendes arbeitsrechtliches Verhältnis, wie Praktikantinnen und Praktikanten, diese Aufsicht in letzter Verantwortung nicht übertragen bekommen können.
DA steht danach noch was von Hilfskräften als Aufsichtspersonen, hatte ich für BW gefunden.
Nein, so funktioniert das nicht.
Doch, so würde ich es auch für Berlin lesen, denn dort steht, dass die Lehrkraft verantwortlich für die geeignete Auswahl der Aufsichtspersonen ist.
Wenn der also dann nachweislich ungeeignet ist, dann ist eben die Frage, wie das für die Person, die beauftragt hat (haben wir in der Regel an die Schulleitung abgegeben) ausgeht.
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