Wie kommst du denn auf 1,5 Arbeitsstunden, es steht dort nichts von Zeitstunden, es steht dort etwas von einer Stunde (und das waren an allen Schulen Schulstunden!!!).
Wenn man so merkwürdig, wie du rechnen würde, dann müssten man das ja auch für 7 Tage bekommen, denn die Arbeitszeit liegt ja nach eigener Entscheidung auf 7 Tagen verteilt.
Sorry nee, was und wie davon Vorbereitunszeit usw. ist interessiert niemanden, eine Schulstunde dafür frei ist üblich und das sind 45 Minuten, übrigens sind bis 90 zulässig je Tag zulässig sind, wenn du die Vorbereitungszeit und somit eben auch die längere Arbeitszeit als berücksichtigungsfähig ansiehst.
Wenn jemand eine Zusatzaufgabe mit 5 Entlastungsstunden inne hat, könnte man auch diese Aufgabe streichen und dafür Freistunden einplanen.
Genau das darf man eben nicht tun, wie dort deutlich nachzulesen ist.
Und darf man auch aus anderen Gründen nicht, jedenfalls in vielen Bundesländern, weil die Gesamtkonferenz deine Entlastungsstunden beschlossen hat und die können nicht einfach im Schuljahr zurückgenommen werden.