Beiträge von Susannea

    Möglichkeit B) Änderung meines Versicherungsvertrages: Diese Möglichkeit ist finanziellen Nachteilen verbunden, da eine rückwirkende Änderung nicht möglich ist und eine Neu-Versicherung mit erneuter Gesundheitsprüfung etc. notwendig ist.

    Warum solltest du irgendwen neu versichern? Deine Versicherung muss einfach um eine bestimmte Prozentzahl erhöht werden, da du hoffentlich einen Beihilfeergänzungstarif hast, sollte das kein Problem sein. Die Kinder kriegen doch immer noch die selben Prozente an Beihilfe, da ändert sich nichts, nur das der andere den Beihilfeantrag stellen muss.


    Die Kinder waren bei mir versichert obwohl sie bei meiner Frau hätten versichert sein sollen, da ich keine Beihilfeberechtigung für den Zeitraum hatte.

    Warum sollten sie bei deiner Frau versichert sein, die sind und bleiben bei dir, deine Frau muss nur den Beihilfeantrag bei sich einreichen.

    Unsere Kreisel haben nur Fußgängerüberwege und da haben die Autos vorfahrt. Sollte es da auch irgendwo einen Radweg geben, gilt dasselbe: der Radfahrer muss warten.

    Kann ich dir sagen, ist bei uns nicht so, da ist jeder Überweg für Fußgänger und Radfahrer inzwischen mit Zebrastreifen (der mit Radfahrer frei beschriftet ist) und damit haben Radfahrer und Fußgänger Vorrang

    Ich verstehe dich schon. Und ich kenne auch die Situation, ich hatte auch mal eine Kollegin, deren Kind 100% bei jeder zweiten Konferenz krank war und nach JEDER LK-Klausur. Und leider fällt mir sowas auf, so dass ich mich auch sehr ärgere.

    Wir hatten mal eine Klassenlehrerin, die mindestens nach jeden Ferien, aber eigentlich generell Montag/Freitag krank war. Wenn das den Schülern schon auffällt, dann auch den Kollegen und ja, da darf man sich drüber ärgern.


    Bei uns gibt es in der Regel übrigens keine Mehrarbeit für Teilzeitkollegen (und selten für Vollzeit), weil die bezahlt werden müssten ab der 1. Stunde. Das habe ich bisher erst einmal gehabt.

    Was passiert denn eigentlich , wenn ich den Antrag zur Elternzeit exakt 7 Wochen vor dem ET einreiche ?Wird die EZ dann dennoch früher gewährleistet , wenn das Kind 2 WOchen früher käme ?

    Natürlich, denn das ist dann ein wichtiger Grund und somit gehen auch kürzere Anmeldezeiten. Bei Frühgeburten kannst du es ja teilweise sogar erst nach der Entbindung machen, das ist dann halt so.

    Hier wurde jeder einzelne Personalausweis genau begutachtet.

    Dafür hatte ich plötzlich einen angetrunkenen Wähler mit in der Wahlkabine stehen, der der Meinung war, er wäre nun dran (ohne sich hinten anzustellen und ohne zu warten, dass die Wahlkabinen leer sind).


    Weiß eigentlich jemand, warum gerade die AfD ganz oben auf dem Wahlzettel der Europawahl steht? Wird der dümmste zuerst eingeordnet oder wo liegt der Grund? Alphabetisch kann es nicht sein, danach kam dann meiner Meinung nach die SPD.

    Damit wäre es kein 3. Abschnitt, sondern erst ein zweiter, einziger Punkt, einige sagen, wenn du bereits die komplette Elternzeit angemeldet hast und sie beendet hast, ist sie verfallen, ist aber umstritten.

    Ich würde es einfach versuchen anzumelden und schauen, was passiert.

    Wenn du noch 13 Wochen Vorlauf hast und es nicht der 3.Abschnitt ist (Wie hast du vorher Elternzeit genommen), kann die Elternzeit nicht abgelehnt werden. Wenn du vorher fürs nächste Schuljahr mehr als 6Stunden beantragt hattest, dann kann auch Teilzeit in Elternzeit eigentlich nicht abgelehnt werden).
    Bei allem anderen hängt es von dem guten Willen des Bearbeiters ab, allerdings kannst du immer damit argumentieren, dass du eben dann in 13 Wochen einfach weg bist und das natürlich für die Stundenplangestaltung besser wäre, wenn eine Reduzierung schon zum Schuljahresbeginn stattfindet.

    Das ist arbeitsrechtlich äußerst bedenklich. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der Erholungsurlaub im vollen Umfang genommen wird. Kann ich mir im ÖD kaum vorstellen, dass dagegen verstoßen wird.

    Wenn dem nicht so wäre, müssten nicht die Gewerkschaften gerade mal wieder Arbeitszeiterfassungen durchführen. Und die bei mir belegt es schwarz auf weiß, es ist nicht ein Feiertag bisher abgezogen (das geht erst am Schuljahresende) und nicht ein Urlaubstag in dem Schuljahr genommen und trotzdem habe ich die durchschnittliche Arbeitszeit erreicht (die man ohne Abzug der Ferien braucht, die mit auch schon fast).

    Wenn Du nicht in der Schule bist, weil Du keine Unterichtsstunde zu leisten hast, Du aber keinen Urlaub hast und Dich innerhalb Deiner formalen Arbeitszeit befindest, dann handelt es sich um Arbeitszeit.

    Bei uns muss aber kein Urlaub eingetragen werden (dann würde nämlich auffallen, dass wir die 30 Tage nie erreichen), also ist alles außerhalb der Schulzeit Freizeit!

    Auch für dich gerne noch einmal ... ich schrub:


    "Wenn der Tag nur "zufällig" unterrichtsfrei ist, weil die Unterrichtsstunden ungleichmäßig über die Woche verteilt sind und eben dieser Tag keine abbekommen hat, dann handelt es sich die Jure um einen Arbeitstag, telefonische Erreichbarkeit kann erwartet werden.


    Wenn - wie hier geschildert - unterichtsfrei, weil in Teilzeit gearbeit wird, dann handelt es sich um Freizeit, telefonische Erreichbarkeit darf nicht erwartet werden"

    Willst du uns damit sagen, dass wenn man Vollzeit arbeitet und das ein freier Tag ist, es keine Freizeit ist?!? Geht ja auch nicht, denn die Freizeit ist dafür ja an anderen Tagen kürzer. Frei ist frei, egal ob zufällig oder nicht zufällig.

    Seit wir wieder Schneckenkorn (und Kaffee) streuen erholen sich unsere Kohlpflanzen langsam wieder. Die Erdbeeren sind nur in den Kästen angefressen, das Beet ist ihnen scheinbar viel zu trocken. Bei uns sind es hauptsächlich Nacktschnecken und ich befördere diese Teile, wenn ich sie nicht gleich zertrete auf die Straße.

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