Auch die Tätigkeit von Schülern - insbesondere unter Anleitung einer Lehrkraft - sind entsprechend versichert. Das ist also sicher nicht der Grund.
Sicher doch, wenn es nämlich verboten ist, wie es der Fall ist, dann ist da gar nichts versichert.
Ich wüsste übrigens auch nicht, wie das versichert sein sollte, Sachschäden sind bisher immer, wenn möglich über private Haftpflichtversicherungen der Eltern beglichen worden oder blieben offen, eine Versicherung hat noch nie eine defekte Glasscheibe, eine defektes Ipad oder ähnliches bei uns ersetzt.
Lediglich eine Unfallversicherung gibt es, soviel ich weiß.