Nein, die Kopplung von "AG bezahlt Ausbildung, dafür Bindung des AN über eine überschaubare Zeit oder Teilzahlung der Ausbildung" ist kein Knebelvertrag und mit Sicherheit nicht sittenwidrig.
Also für mich ist und bleibt es ein Knebelvertrag, kannst du gerne anders sehen, ändert aber nichts an meiner Meinung und Bezeichnung, denn so wirklich zahlt der AG ja die Ausbildung gar nicht, denn man arbeitet ja parallel auch für sein Geld.