Das kann aber durchaus sein, dass du am Ende deiner Elternzeit ohne Platz über das Ländertauschverfahren da stehst. Dann musst du um Entlassung aus dem Dienst bitten.
Dann kann man sich ja wie schon erwähnt auch ohne Bezüge weiter beurlauben lassen (in Berlin waren das glaube ich maximal 12 Jahre) und es immer wieder versuchen.
Bis man um Entlassung bitten muss, ist noch lange Zeit.