Nein, ganz wichtig, es gibt nur eine ANMELDUNG und die muss alle Zeiten innerhalb der nächsten 24 Monate dann enthalten.
Beiträge von Susannea
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Ich schreibe nachher noch mal ausführlicher, aber ja, man kann das Elterngeld strecken, allerdings nur auf halbes Elterngeld (sogenanntes Elterngeld-Plus) da müsstet ihr dann also gucken, wie das für euch am günstigsten verteilt ist.
Bonusmonate gibt es nur, wenn beide gleichzeitig meine ich Teilzeit arbeiten (da sollte aber was geändert werden), aber in einem ganz bestimmten Rahmen. -
Ein Grundschullehrer kann nicht einfach ans Gymnasium wechseln. In BW erfolgt die Ausbildung der Grundschullehrer doch an den pädagogischen Hochschulen während für das Gymnasium ein Uni-Studium notwendig ist. Oder gilt diese strikte Trennung nicht mehr?
Das hängt vom Bundesland ab, in Berlin und Brandenburg sind beides Universitätsstudien und viele Studiengänge sind für 1-10 (also allgemeinbildende Schulen, somit ist man nur für die Oberstufe eigentlich nicht qualifiziert).
Ich meine, das ist in noch mehr Bundesländern auch noch so, dass inzwischen alles an der Uni ist.
Hier sind die Löcher übrigens auch an den Gymnasien, somit geht selbst da Quereinstieg o.ä. -
Hat jemand das schonmal gemacht oder Erfahrungen damit?
Ja, habe ich. Hängt von vielen Faktoren ab, wie schnell das geht und die Fristen sind dann immer zum Schul- oder Halbjahr, mittendrin geht eben gar nicht mehr ohne Freigabe bei Beamten.
Alles andere meine ich ja, musst dann aber vermutlich über den Ländertausch. -
Es gibt seit kurz vor Corona eine Masernimpfpflicht bei Eintritt in Kiga oder Schule, da dürfte auch der liebe Gott keinen Einhalt gebieten.
Aber auch da gefälschte Impfbücher
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aufgrund eines Zeitformdurcheinanders deinerseits falsch verstanden?
Kein Zeitformdurcheinander, weil ich beim letzten Mal (also beim 3. Kind) die Aussage natürlich in der Gegenwart bzw. Zukunft getroffen habe und das ja zitiert habe.
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Meine Frau hatte dies übrigens vorsichtshalber vorab bei der Personal- und auch der Bezügestelle angefragt, aber keine genaue Auskunft erhalten, warum auch immer.
Weil sie es entweder nicht wissen oder nicht wissen wollen.
Ich hatte das beim letzten Mal ja auch angesprochen, dass ich ja ab dem 22.7. dann bis zum Ende des Schuljahres (denn ich hatte den Zettel mit "im Anschluss an die Elternzeit für das nächste Schuljahr" genau nicht ausgefüllt, sondern angekreuzt "ein Schuljahr beginnend ab dem 1.8." für Teilzeit) und auch vorher schon nach der Geburt vom 1.8. bis zum Ende des Mutterschutzes)Vollzeitgehalt bekomme und auch das wollte mir die Dame der Personalstelle erst nicht glauben, aber der PC wusste es immerhin
Aber schön, dass es geklappt hat.Vielleicht möchte man nicht, dass es sich herumspricht. Vielen Kolleg*innen, mit denen ich oder meine Frau sprachen, war diese Info nämlich nicht bekannt.
Genau das denke ich auch, sonst würde man ja das auf deutlich mitteilen, dass finanziell das Kreuz an der Stelle eher ungünstig ist.
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BTW: Ich notiere zu jedem Kaufbeleg auch die zurückgelegte Entfernung für den Kauf. Das gibt 30 ct pro Entfernungskilometer oben drauf.
DAs hängt aber sehr vom Finanzamt ab, unseres hat da letztes Mal totales Theater gemacht, weil ich ja bei dem Kauf evtl. auch private Sachen gekauft habe oder ähnliches, sie haben jedenfalls alle Fahrten gestrichen.
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Und wo liegt das Problem daran das zwischendurch umzustellen?
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Warum kann man bei Elster eigentlich noch Erklärungen für die Jahre 2017 bis 2019 erstellen? Gibt es wirklich Situationen, in denen solch alte Erklärungen noch abgegeben werden dürfen?
Wenn z.B. noch ein Einspruch läuft, wenn Grundlagenbescheide (kann auch ein Schwerbehindertenbescheid, eine gesonderte Feststellung usw.) geändert werden z.B.
Oder wenn du verpflichtet warst bzw. bist und es bisher noch nicht gemacht hast.
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Ich mache meistens alle 3 Jahre die aufgelaufenen Steuererklärungen. Musste auch noch nie einen Versäumniszuschlag zahlen (puh 😅). Spart effektiv Arbeitszeit, weil man "drin" ist und sich nicht jedes Jahr neu ins Thema reinfransen muss, und die Summe, die gebündelt zurück kommt, ist auch netter 😄
Vermutlich bist du gar nicht verpflichtet abzugeben
Ich gebe ja zu, ich bin diesmal auch später dran als sonst, aber z.B. kam erst gestern die eine Rentenversicherungsabrechnung. Die sind eben auch immer später und halten damit auf. -
Ja klar, da kannst nichts gegen machen. Aber eben nicht länger als nötig.
Naja, aber die Frage ist, was dann nötiger ist, Stress produzieren oder schneller abgeben.
Ich hatte das nun mit im Urlaub und selbst da hat es mich noch mal 4 volle Tage gekostet und musste dann feststellen, dass ich doch noch Infos nur hier habe und von meinem Mann noch welche brauche. Ich denke, ich werde das jetzt die Tage fertig machen (finde aber Garten/Gemüse und Wäsche nach dem Urlaub auch wichtiger) und dann abschicken.
Und wenn ich Glück habe bezahlt uns das Finanzamt somit dann unsere Amerika-Reise im Herbst. -
Meine Finanzverwaltung hat von mir auch nie zinslose Darlehen bekommen
Die bekommen sie bei mir immer und ich kann nichts gegen machen, denn vor Ende des Jahres oder vor dem Erhalt der Bescheinigungen der Banken kann ich die Erklärung auch nicht abgeben, also mache ich mir den Stress dann für die kurze Zeit auch nicht.
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Auch mit Nebenjob, freiberuflich und Kleingewerbe braucht man das nicht. Klar, wenn man sich damit nicht beschäftigen möchte, dann geht's nicht ohne.
Ich fördere das unnötige komplizierte Steuersystem aber nicht gerne noch zusätzlich, indem ich Steuerberater nutze, die es eigentlich gar nicht geben dürfte. Zumindest nicht in dem Ausmaß wie hierzulande.
Meist reicht ja die Investition in ein Steuerprogramm, die auch als Steuerberaterkosten absetzbar ist
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Die genannten Punkte machen einen aber nicht automatisch zum Pflichtveranlagten. Kommt halt drauf an. Auch bei Nebeneinkünften nicht pauschal
Das habe ich ja auch nicht behauptet, dass man dann Pflichtveranlagter ist, aber man könnte es sein (der einzige Grund, warum man zu spät sein sollte)
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Kein Vermögen, kein Eigenheim, keine Nebeneinkünfte... ok.
Auch dann kannst du sie noch abgeben, nur bist du als Pflichtveranlagter evtl. zu spät und könntest Strafe zahlen.
Aber wenn man so einfach durch Versäumnis der Frist die Erklärung umgehen könnte, würden das wohl einige nutzen.
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Es ist auch in NRW so, dass 15(?) Minuten vor dem Unterricht die Aufsicht gewährleistet sein muss. Das muss aber nicht bedeuten, dass sich die Kinder im Klassenraum beschäftigen dürfen und durch eine Lehrkraft beaufsichtigt sind. Sie können sich auch in dieser Zeit z.B. auf dem Schulhof aufhalten (mit "normaler" Aufsicht).
Genau so machen wir das in Berlin meist auch, denn da ist ab 7:30 Uhr die Aufsicht zu gewährleisten, da reichen dann zwei Leute, einer vorne, einer hinten am Eingang
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Dann schreib doch nicht, es sei eine von vielen bayerischen Unverschämtheiten, wie sie mitgeteilt hatten, dass sie Berliner Abizeugnisse nicht anerkennen, wenn es ganz offensichtlich bei deiner Schwägerin ein Fehler war (oder wie darf man das mit dem "heiß gebadet" verstehen) und keine allgemeingültige Regelung. Dieses ständige latente Bayernbashing hier nervt mich echt ungemein.
Abgesehen davon teile ich deine Meinung zur Ausgangsfrage hier im Thread.
Dann soll die Uni nicht so einen Unsinn behaupten und das es ein Fehler war haben die jedenfalls nie zugegeben, sie haben sie einfach nicht genommen mit genau der genannten Begründung.
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In den USA ist die mathematische Herangehensweise eine ganz andere. Auch die Stoffvermittlung unterscheidet sich sehr.
Und, wo liegt das Problem?!?
Auch in Deutschland soll man den Kindern möglichst ihren Weg lassen, schaffen aber viele Kollegen nicht. Geht nur nach ihrem Schema.
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Ja, die gibt es auch in NRW.
Vermutlich weiß nur nie jemand etwas davon, weil sich niemand traut nachzufragen.
Gibt es die nur für Angestellte oder auch Beamte?
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