Das hatte ich auch gerade überlegt, ob bei einer Verlängerung wegen Erkrankung (die es in Berlin auch explizit gibt) eine Besoldungskürzung nicht eine Diskriminierung ist und daher nicht möglich ist.
Beiträge von Susannea
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Es ist doch eher ungewöhnlich, dass eine SL solche Aussagen verbindlich macht.
Wieso ist das ungewöhnlich? Gibt es bei uns auch und meine Reaktion als es mal anders aussehen sollte war ja auch die, mitzuteilen, dass ich unter den Voraussetzungen kündige.
Siehe da, plötzlich ging es doch. -
Das heißt also, man kann jederzeit verpflichtet werden, fachfremd zu unterrichten? Jedes beliebige Fach? Ob das rechtlich so haltbar ist?
DAs heißt es in vielen Bundesländern ja, nur Sport ist in Berlin davon z.B. ausgenommen, das darf man nur mit Zustimmung fachfremd unterrichten.
Alles andere (wobei Religion bei uns ja rausfällt, weil von den Kirchen besetzt) muss man machen, wenn das die Schulleitung so möchte.Wenn ich aber nun denke, dass ich die fachlichen Voraussetzungen nicht erfülle? Wer entscheidet das?
Die Schulleitung.
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Ihr seid ja auch eine Grundschule.
Und haben genauso NAWI, wie andere 5./6. Klassen auch.
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ich persönlich mag Hohlstunden nicht und bin auch froh, dass ich nur sehr selten mal einen Hohlblock habe. Kann aber verstehen, wenn das jemand zum Arbeiten nutzen kann. Wieso Susannea das verwirrt, verwirrt mich.
Mich verwirrt gar nichts (dann hätte ich wohl einen verwirrten Smiley genutzt ) , es erheitert mich, dass du meinst, Nawi-Kollegen haben immer die Sammlung. Bei uns besteht die Sammlung aus Schwerlastregalen an jeder Wand und zwei Abschließbaren Metallschränken mit den Chemikalien und dem Brennofen. Der Hausmeisterhelfer hatte sich dann an einer Ecke auf die Heizung mal einen Bildschirm gestellt, aber Tisch und Stuhl geht da nicht wirklich rein, man könnte natürlich den Brennofen als Ablagefläche nehmen.
Aber du siehst, selbst das ist also von den Räumlichkeiten abhängig und nicht immer gegeben, dass man dort arbeiten kann (in meiner Schule hatte die Sammlung einen offenen Abzug (also mit Glasscheiben auf beiden Seiten) zum Chemie-Raum, sprich du saßt vom Lärm also mit im Klassenraum drin, da hätte auch niemand vernünftig arbeiten können usw. -
Wenn du das doch bist, dann musst du mit den Hohlstunden leben, wie jeder andere Kollege.
Mit so einen Plan muss niemand leben, egal ob schwanger oder nicht, der ist eine Unverschämtheit.
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Interessant, auch in NRW?
Das müsstest du mal nachfragen, das haben leider nicht alle Bundesländer mit dem Innendienst.
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Was bedeutet denn 2x die 1 am Nachmittag? Sind das die Konferenzen?
Vermutlich wird die zweiziffriges Zahl nur nicht korrekt dargestellt, wird wohl 10. und 11. Stunde sein.
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der BAD sagte mir sogar, dass ich während meines Unterrichts in der Sek I jederzeit jemanden anrufen können muss, der mich vertritt, wenn ich mal auf Toilette oder mich hinlegen muss . Aber das kann ja nicht die Lösung sein. Das System ist einfach undurchdacht. Es ist einfach Mist, dass auch so viele andere KuK dadurch belastet werden. Also ob ich im Lehrerzimmer anrufe und eine/n KoK aus seiner Pause rufe, um mich zu vertreten. Das schlechte Gewissen lässt grüßen.
Das muss aber während dem Hamburger Modell z.B. auch so sein, dass du jederzeit gehen kannst, wenn es doch nicht klappt.
Blöd nur, wenn es eben keine Vertretungsreserven für solche Fälle gibt.
Bei uns kann man ab dem 5. Monat in den Innendienst gehen, dafür gibt es dann Ersatz, wenn man allerdings dies nicht tut, dann gibt es mit dem Mutterschutz keinen Ersatz. Also bittet unsere Schulleitung alle darum mindestens ein paar Tage vor dem Mutterschutz (das kann man dann nämlich täglich ansagen) in den Innendienst zu gehen.
Ist doch auch total bekloppt, warum gibt es dafür Ersatz und für den Mutterschutz nicht. -
Der Beginn der Elternzeit ist 12 Monate her und endet diesen Monat.
Dann hast du Recht, dann hat er 12 Monate lang (wenn es denn der erste Beginn war) auf weitere Elternzeit verzichtet (weil er sich ja für 24 Monate festlegen musste genau wie du).
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und kann nicht einfach kurzfristig wieder Elternzeit nehmen, bei denen herrschen strengere Bedingungen.
Entschuldige, aber das ist ein Bundesgesetz, dein Mann hat die selben Recht mit der Elternzeit, wie du. Wenn der Beginn der ersten Elternzeit länger als 24 Monate her ist und das Kind unter 3 ist, dann 7 Wochen Vorlauf, ist das Kind über 3, dann 13 Wochen Vorlauf.
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Gerne.
Ich würde erstmal versuchen, die für euch gültigen Vorgaben der Bezirksregierung zu finden. Da der Personalrat dir nicht helfen will. Was ist mit der Gleichstellungsbeauftragten?
Wenn der Plan für viele nicht passt, zusammen schließen und fordern, dass der Plan für alle nochmal gerechnet wird.
Das klang doch als ob das kein unbekanntes Problem an der Schule wäre und vermutlich versprechen sie sich nicht viel Erfolg und wollen daher noch andere in die selben Kerbe hauen lassen.
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Genau, wenn du dazuverdienst, dann lohnt sich ElterngeldPlus auf jeden Fall, damit es nicht komplett angerechnet wird bzw. nicht so große Auswirkungen hat.
Aber Achtung, es wird immer sämtlicher Verdienst zur Elterngeldberechnung auf die Höchstgrenze (meine 2770 Euro waren das) gekürzt bevor gegengerechnet wird.
Und ja, herzlichen Glückwunsch. -
Wie wäre es, du nimmst die Kinder mit uns setzt sie ins Büro der Schulleitung?
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In Bayern ist das so, wie er schildert, nicht möglich.
Die Frage ist ja nicht, was jetzt möglich ist, sondern was möglich war.
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Was verwirrt dich? @ Susannae?
Mehrere Dinge, die ich gleich mal rausgepickt habe.
aber man hat noch 3 Didaktikfächer aus verschiedenen Bereichen. Meine waren Kunst, Bio und Reli.
Gab es bei uns noch nie, es gibt in der Grundschulpädagogik bzw. gab je nach Uni (innerhalb eines Bundeslandes also sogar unterschiedlich) Seminare, die aus den Bereichen Mathe, Sachunterricht und Deutsch kamen, an einer Uni reichten zwei davon, an der anderen alle drei, In Potsdam auch nur zwei Bereiche, da konnte man allerdings weitläufiger wählen, da wäre auch Musik o.ä. gegangen.
Aber, es war eben nicht überall so.
In Berlin gab es eben ein Hauptfach (z.B. Biologie oder Mathe oder Sport...) und ein Zweitfach, was Grundschulpädagogik hieß.
Für alle Lehramtsfächer mussten zusätzlich noch Erziehungswissenschaften besucht werden, aber in Berlin recht wenig und die gehörten auch zu keinem Fach dazu und waren auch kein zusätzliches Fach.o viel ich weiß, muss man auch heute außer dem Hauptfach auch 3 Schulfächer studieren und nicht Germanistik und "Grundschuldidaktik."
Doch, genau so ist es in Berlin Berlin studiert worden, ein Fach und dann Grundschulpädagogik.
Und dass du auch im Gymnasium arbeiten kannst, glaube ich nicht.
Dann glaube es nicht, ich habe es schriftlich, dass es mich berechtigt in den Klassen 1-10 damit zu unterrichten. Also wüsste ich nicht, warum das nihilist nicht auch können sollte.
Übrigens hießen die Studiengänge früher SekI/P und Sek I/ SP (Sprich Schwerpunkt Primarstufe, aber sie berechtigten dich natürlich genauso zum unterrichten in der Sek I und die ist nun mal auch am Gymnasium vorhanden.So oder so ähnlich war es für Grundschullehramt schon immer, nämlich seit das Studium auf der Uni möglich war.
Genau das, aber das widerspricht dem von nihilist meiner Meinung nach eben so gar nicht.
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Wo steht, dass der Dienstherr Kinderbetreuung stellen muss?
Im Frauenförderplan.
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Aber evtl. könntest du noch eine Fortbildung besuchen für die nächsten Wochen, die mit der Kinderbetreuung passt
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Leider nein, die Aufstockung ist offiziell. Ich bin dafür sogar aus der Elternzeit zurückgekehrt... Ich ärger mich wirklich schwarz.
Hast du noch Elternzeit? Dann würde ich diese nun nehmen dann ist das zumindest in 7 bzw. 13 Wochen nicht mehr dein Problem mit der Aufstockung.
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Wie gesagt, die wichtigste Frage ist das Bundesland, in Berlin müssten sie in der Regel auf die Kinderbetreuungszeiten Rücksicht nehmen und sonst eben Kinderbetreuung stellen, wenn es gar nicht anders geht.
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