Beiträge von umi

    Hallo Leute,


    da ja nun auch in NRW im nächsten Jahr mit der Dienstrechtsreform die Besoldung von Lebensalter auf Dienstjahre umstellt, habe ich diesbezüglich ein paar Fragen.
    Kann ich meine Zivildienstzeit (Staat) und meine Ausbildung zum Informatiker (Betrieb) anrechnen lassen, so dass diese bei den Dienstjahren mit angerechnet werden? Gibts da irgendwelche Möglichkeiten? Sonst würde ich mit meinen 36 Jahren in der niedrigsten Stufe anfangen und nicht wie zur Zeit noch in "Stufe 7".


    Ach ja, studiere unter anderem Mathematik (wegen der Informatikerausbildung).


    Danke im Voraus

    Hallo!


    Wann sind die Haupteinstellungphasen (LEO)in NRW? Im Februar nach dem Halbjahreszeugnis und im August/September nach den Sommerferien? Wann sind dann ca die Vorstellungsgespräche? Kann man sich auch schon ohne das Zeugnis des 2. Staatsexamens auf die festen Stellen bewerben und dies dann nachreichen?


    Danke im Voraus

    Cheryl


    was meinst du mit "Bewerbungen verschickt an Schulen und Hauptämter"? Kann man die Bewerbungen nicht nur an leo nrw richten? In das Listenverfahren wird man doch automatisch aufgenommen oder? Gibts sonst noch Möglichkeiten aus Eigeninitiative an eine feste Stelle zu kommen?


    Danke im Voraus

    Hallo Leute,


    wie genau setzt sich die Examensnote für das 1. Staatsexamen in NRW zusammen? Man hat ja insgesamt 9 Examensprüfungen, von denen die Examensarbeit doppelt gewertet wird und die restlichen einfach oder?


    Beispiel:


    angenommen ich hätte folgende Noten:
    Examensarbeit 1.0
    dreimal 1.3
    dreimal 2.3
    zweimal 3.3


    wären dann ja zunächst einmal 9 Prüfungen (wobei ich ja die addieren werte, also die Summe, durch 10 teilen muss)


    Die Durchschnittsnote läge dann doch bei 1,9 oder?


    Danke im Voraus

    1. Hat jemand von euch schon mal nach dem Abschlusskolloquium eine schriftliche oder mündliche Prüfung wiederholt? Geht das nun offiziell wenn man zuvor "EINE" Prüfung nicht bestanden. Kann man sich dann trotzdem für die nächste Phase des Refs bewerben?


    2. Welche Möglichkeiten hat man auf den Termin des Abschlusskolloquiums Einfluss zu nehmen? Also offiziell werden ja die Termine durch das LPA vergeben und erstrecken sich über ca 5 Wochen. Kann man da Einfluss drauf nehmen, dass der Prüfungstermin des AQ's gegen Ende dieser 5 Woche stattfindet?


    Danke im Voraus

    hallo!


    wollte mal fragen wie eigentlich das zeugnis bzw die urkunde des 1. staatsexamens aussieht? stehen da sowohl alle einzelnoten als auch die gesamtnote (mit oder ohne komma) auf einem blatt? erhält man überhaupt eine urkunde? wenn ja, was steht auf dieser?


    danke im voraus

    Hallo Leute!


    angenommen ich gehe im November 2013 ins Ref. Glaube spätester Einreichtermin für die Unterlagen müsste dann der 15. Mai 2013 sein. Habe ich dann nicht die Möglichkeit, wenn ich einen Sozialpunkt für Ehrenamt erst 1-2 Monate später bekomme, diesen noch nachzureichen?


    Bin für jede Antwort dankbar

    Nabend allerseits!


    Ich hätte da mal zwei Fragen, die mich interessieren?!


    1. Besteht eigentlich die Möglichkeit, den Freischuss auch bei der Examensansarbeit und bei dem erziehungswissenschaftlichem Abschlusskolloquium zu nutzen?
    2. Kann man den genutzten Freischuss (also eine Verbesserungsprüfung) auch während des Ref's verbessern?


    Danke im Voraus.


    Weihnachtliche Grüße


    umi

    Hallo Leute,


    in NRW beginnt ja das Ref neuerdings im November und Mai. Da die Abschlusskolloquien aber in der Regel im Dezember bzw Juni stattfinden dauert es ja ca 5 Monate bis man mit dem Ref beginnen kann. Gibt es da nicht die Möglichkeit die Note des Abschlusskolloquiums nachzureichen? Hat sonst wer eine Idee was man da machen könnte?


    Danke im Voraus

    Ja, ich habe das zweite Staatsexamen nicht. Ich werde es auch auf gar keinen Fall mehr machen. Ich falle unter eine relativ neue Regellung, nachdem "Quereinsteigern" - und als solches gelte ich wohl - nach einer nachgewiesenen zweijährigen Tätigkeit als Feuerwehrlehrer (egal an welcher Schulform, muss nicht zusammenhängend gewesen sein ) eine feste Stelle angeboten werden muss. Und es ist wohl auch möglich, an eine Förderschule zu kommen. So geschehen dieses Jahr (allerdings kann ich nicht eroieren Wo), Quelle die E&W vom 15. November, Aufstellung Seite 16, unten (blauer Kasten).

    Jan


    mal ne blöde Frage...aber wo liegt denn dann überhaupt der Anreiz das zweite Staatsexamen zu machen wenn es Fakt ist, wie du sagt, dass man nach 2 Jahren Feuerwehrlehrer eine feste (Beamtenstelle?) erlangt. Gib mal bitte die Quellenangabe dazu preis, kann das nicht wirklich glauben.


    PS: Kenne Grundschullehrer mit sehr guten Noten die mehr als 5 Jahre Vertretung gemacht haben und immer noch keine Bemtenstelle in Aussicht haben.

    @Siobhan


    jedenfalls hat jersey es, wie du dem zitat entnehmen kannst, so verstanden, dass das für ihn so gilt wie bei dir, was halt nicht der fall ist.

    Ahhh verstehe,


    ja Du hast recht, dass ist in der Tat nicht nachvollziehbar. - Da würde ja das ganze "möglichst schnell durchs Studium und Ref - hetzen" gar keinen Sinn machen.


    Ahhh verstehe,


    ja Du hast recht, dass ist in der Tat nicht nachvollziehbar. - Da würde ja das ganze "möglichst schnell durchs Studium und Ref - hetzen" gar keinen Sinn machen.

    @Siobhan denke bitte daran das bildung ländersache ist...für hamburg mag das stimmen was du sagst, für nrw ist es definitiv falsch. da bekommt der ältere neuanfangende beamte mehr geld als der junge...es entscheidet also das lebensalter nicht die erfahrung als lehrer


    Jersey siehe meine anmerkung oben...

    Jorge


    hmm irgendwie komisch diese länderspezifische besoldung. in nrw steigt man demnach als a13er mit stufe 3 ein und nicht mit stufe 5.


    in bw hat man doch als junger lehrer eigentlich n vorteil da man direkt in stufe 5 eingestuft wird. allerdings dauerts dann länger bis zur nächsten gehaltserhöhung.
    als älterer neueinsteigender beamter hat man demnach dann aber immer nen nachteil....
    beispielsweise würde man als 35jähriger zur zeit in nrw noch in stufe 7 einsteigen, nach der reform dann in stufe 3 (wenn diese stufe und die stufe 4 nicht wegfällt wie es in bw der fall ist)....das wären dann ja schon imense gehaltseinbuße...


    bin mal gespannt ob bildung also lehrergehalt in ferner zukunft auch ländersache bleibt...kann ich mir kaum vorstellen da die "reicheren" länder dann immer im vorteil sind und die lehrkräfte der "ärmeren" bundesländer einfach abwerben können indem sie diesen beispielsweise attraktivere gehälter zahlen...



    schlussendlich bleibt zu sagen das ich die ganze thematik doch sehr verwirrend finde

    weiß jemand wann diese Dienstrechtsreform in NRW in Kraft tritt? Eigentlich sollte die Änderung bezüglich der Altersstufen bzw Eingruppierungsstufen schon zur letzten großen Dienstrechtsreform in NRW erfolgen oder nicht?

Werbung