Beiträge von KerstinI

    Hallo ihr Lieben,

    ich befinde mich aktuell in Elternzeit und möchte Sept 22 wieder einsteigen (spätestens).

    Leider muss ich ein Ländertauschverfahren anstreben (entweder nach BY oder HE - das steht noch nicht ganz fest). Jedenfalls habe ich vorher drei Jahre an einer Schule in BW als normale Lehrkraft gearbeitet. Da ich mir aber grundsätzlich schon immer vorstellen konnte, auch ein Konrektorat oder Rektorat (das vielleicht eher später) mal zu übernehmen, wollte ich mich vorab mal informieren, wie da meine Chancen stehen. In Hessen sind ja doch einige Funktionsstellen ausgeschrieben. Ich weiß nur nicht, wie groß meine Chancen sind, wenn ich mich direkt aus der Elternzeit heraus auf so eine Stelle bewerben würde. Ich hatte überlegt, ob ich vielleicht auch schon jetzt innerhalb meiner Elternzeit Fortbildungen zu dem Thema machen könnte. Weiß allerdings nicht, ob da erlaubt ist oder geht.

    Kann mir da vielleicht jemand von Erfahrungen berichten?


    Viele Grüße und herzlichen Dank
    KerstinI

    Hallo ihr Lieben,


    vielleicht könnt ihr mit weiter helfen. Von den offiziellen Stellen bekomme ich irgendwie keine konkrete Aussage bzw. die Gewerkschaft gibt mir nur mangelnde Auskünfte und das KUMI meldet sich nicht.


    Wisst ihr wie das Ländertauschverfahren funktioniert? Ich möchte gerne von BW nach BY wechseln. Bin in BW schon auf Lebenszeit verbeamtet und habe 4 Jahre Berufserfahrung. Momentan bin ich in Elternzeit und würde gerne ein Tauschverfahren 2019 anstreben. Studiert habe ich in BW Deutsch, ev. Religion und Geographie für GS/HS - Schwerpunkt GS.


    Wisst ihr, ob meine Verbeamtung ohne weiteres übernommen wird und ob meine Abschlüsse anerkannt werden?


    Wenn ich mich normal bewerbe, dann müsste ich wohl nochmal Mathe studieren, weil kein Mathe studiert habe und das in BY Voraussetzung ist. Ist das für ein Tauschverfahren auch Voraussetzung? Achja und kennt sich evtl. jmd aus, ob man das auch per Fernstudium nachholen könnte? Mit zwei kleinen Kindern kann ich mich schlecht nochmal in die Uni setzen.....


    Würde mich freuen, wenn jemand berichten kann :)


    Viele Grüße
    Kerstin

    Also um das ganze nun aufzulösen. Man muss wirklich das Formular vom LBV ausfüllen und ein Teil davon an die Schule weitergeben...

    Hallihallo,


    ich bin gerade am Umziehen. Nun suche ich fieberhaft nach einem Formular, wo ich das angeben kann, damit das dann auch schön über den Dienstweg bis zum Regierungspräsidium ankommt. Das einzige was ich gefunden habe, war vom LBV wegen der Besoldung....
    Wer kann helfen?

    Hallo Fred,


    danke für deine Antwort. Ja, all dies habe ich nun aufgelistet.
    Ich vermute nur, dass es an der Einstellung der Eltern nicht viel ändern wird: Der Lehrer ist an den schlechten Noten schuld.... :staun:

    Hallo ihr Lieben,


    ich habe dieses Jahr eine sehr schwierige Klasse erwischt. Sowohl mit schwierigen Schülern als auch sehr schwierigen Eltern....
    Nun möchte ich einem Elternpaar gerne deutlich machen wie die Pflichten verteilt sind. Denn meiner Meinung nach, habe nicht nur ich als Lehrer Pflichten, sondern ebenso Eltern und Schüler.
    Bisher ist mir eingefallen: Schüler: Aufpassen, HA aufschreiben und machen, Fragen stellen
    Eltern: HA kontrollieren, HA-Aufschriebe kontrollieren ggf. Hefte durchschauen
    Lehrer: Stoff angemessen vermitteln, Übungen anbieten, HA kontrollieren/auf Vollständigkeit prüfen, Hefte prüfen



    Fällt euch noch mehr ein?

    Hallo,


    der Thread ist zwar schon etwas älter. Aber ich suche im Schulgesetz BW die Festhaltung wie viele Klassenarbeiten in der GS geschrieben werden sollen/müssen. Ich finde nämlich nichts darüber, dass die Anzahl in Deutsch und Mathe vorgegeben ist.
    Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

    Es war keiner außer mir an dem Unfall beteiligt! Ich habs inzwischen dem Regierungspräsidium gemeldet. Hab Rücksprache mit meinem SL gehalten und der hat mir bestätigt, dass man den Unfall weiterleiten muss.

    Also ich mache eine Abschluss-Übernachtung (Märchenerzähler kommt und geht mit uns in Wald -> echt super!) und dann gibt es ein allgemeines Abschlussfest mit den Eltern. Da wir immer so kleine Veranstaltungen haben, wo wir als Klasse was aufgeführt haben, werd ich da bisschen was als Potpourri nochmal aufführen. Ansonsten habe ich den Eltern gesagt, dass sie gerne was beitragen dürfen.


    Zum Abschied gestalte ich jedem Kind ein paar DIN A4-Seiten mit Fotos von den letzten beiden Jahren. Diese Seiten möchte ich dann spiralisieren. Außerdem gibt es noch eine Foto-CD, wo alle Bilder drauf sind. Jedes Kind bekommt dann am letzten Schultag noch einen Trommelstein (gibts günstig bei E*ay) und eine kleine Karte von mir.


    Die Idee mit den Umschlägen find ich auch toll!

    Also mir wurde bisher nichts gesagt (von Seite der Schulleitung). Ich hab das gerade nur bei der Gehaltsabrechnung gesehen, als ich den angehängten Kram hinten mal durchgelesen habe... Sonst wüsste ich davon immer noch nichts :engel:

    Hallo ihr,


    ich hatte Anfang des Jahres einen Skiunfall. Nun habe ich gerade gelesen, dass man auch private Unfälle der personalverwaltenden Dienststelle melden muss. Das bedeutet ich muss dem Regierungspräsidium einen Unfallhergang schicken? Was wollen die damit? Hat das schonmal jemand machen müssen?


    Bei der Beihilfe ist klar, da hab ichs angegeben - allein auch wegen den Folgekosten. Und die Schule wusste auch Bescheid, da ich ja sechs Wochen ausgefallen bin.


    Wäre über Hilfe dankbar! :)

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