Beiträge von Shadow


    Allerdings habe ich eine große Ausnahme in meinen Deutsch-Grundkurs Klasse 8. Da sitzt ein LE-Schüler, der daheim viel Unterstützung hat, fleißig ist und dadurch die Regelschüler in meinem Grundkurs abhängt. :aufgepasst:
    Durch den LE Status werden seine Noten "aufgewertet", somit hat er bei mir eine 2. Regulär wäre es aber auch eine 3. Finde ich toll. Ist aber leider eine Ausnahme.

    Erstmal hierzu: Das ist natürlich toll! :)
    Aber ist er nur in deinem Fach so gut? Wenn er in anderen Fächern auch klar kommt, dann könnte der Förderbedarf doch aufgehoben werden?


    Bei uns wird Förderstatus LE auch nur bei einer "Lernbehinderung" attestiert. Aber soweit ich weiß - da muss ich nochmal das Dokument raussuchen - hängt der Status nicht einzig und allein am IQ Wert. Wenn also ein Kind noch einen halbwegs normalen IQ hat, die Noten aber trotzdem nicht ausreichen, um versetzt zu werden (woran auch immer es liegt), dann wird es ein Kind mit Förderbedarf. Dieses "Mitnehmen in die höhere Klasse" gibt es hier soweit ich weiß nicht (mehr).


    Aber es kann doch nicht sein, dass man einen Schüler dann, wenn ich das richtig verstehe, immer aufrücken lässt und wieder aufrücken lässt und wieder aufrücken lässt? Das macht doch keinen Sinn... Und beliebig oft Sitzenbleiben geht doch auch nicht?? Mal ganz abgesehen von der Überalterung... Das muss doch irgendwie geregelt sein :ohh:

    Nein, erst nach festgestellten Förderbedarf wird zieldifferent unterrichtet.
    Und noch mal: Die schlechten Noten entstehen durch den massiven Schulabsentismus!

    Ja, das ist schon klar.
    Aber es geht doch darum, dass die Noten dann insgesamt so schlecht sind und er nicht versetzt werden kann. Egal, warum die Noten schlecht sind, spielt das eine Rolle?
    Er kann doch nicht mit 13 immer noch in Klasse XY hängen.
    Dann braucht er einen Förderstatus, damit er ohne Noten weitergeht. Er kann ja sogar zielgleich unterrichtet werden, wenn er es inhaltlich schafft, nur eben ohne Noten und ohne Versetzung. Sollte er sich in ein paar Jahren wieder fangen, kann der Förderstatus wieder aufgehoben werden.

    Ich kann leider auch nur bestätigen, dass es für Förderschwerpunkt LE fast unmöglich ist, einen I-Helfer zu bekommen, egal, wie sehr sich die Eltern darum bemühen und welche Gutachten existieren.
    Es sei denn, die Eltern bezahlen jemanden aus eigener Tasche.


    Zum Mut machen:
    Wir hatten auch 2 Kinder im ersten Schuljahr, die im Kiga einen Integrationshelfer hatten und zur Einschulung leider nicht mehr. In beiden Fällen lief es in der Schule tatsächlich besser als erwartet und die Kinder fanden sich im Schulalltag zurecht.
    Vielleicht hast du Glück!

    Er hat übrigens keine Förderstatus, ist kein "lernbehindertes" Kind.


    Er kommt aus sehr miesen Verhältnissen und fängt sich die schlechten Noten durch extremes Schwänzen!
    Wenn er mal da war und ne Arbeit mitschrieb, dann könnte es passieren, dass er ne 3 oder 4 schrieb.
    Würde er also regelmäßiger am Unterricht teilnehmen, wäre er in der Lage ein mittleres bis schwaches Hauptschulniveau zu halten.


    Wurde der Förderbedarf schon offiziell überprüft?
    Er mag ja aus Sicht der Gutachter kein lernbehindertes Kind sein, aber vielleicht hilft es, mit diesem Jungen mal Klartext zu reden. Wenn die Noten - aus welchen Gründen auch immer - nicht ausreichen, um versetzt zu werden und das mehrmals hintereinander - dann muss er doch zieldifferent unterrichtet werden, oder nicht? Klar ist das frustrierend, wenn man weiß, dass er es eigentlich besser könnte.


    Vielleicht bringt es was, ihm klarzumachen, was das für seine Zukunft bedeutet. Und wenn es ihn und die Eltern nicht interessiert, dann kann einem das einfach nur leid tun, aber letztlich würde der Junge - hier in NRW - dann vermutlich trotzdem den Förderbedarf LE bekommen, solange, bis er sich vielleicht wieder fängt. Dann nimmt er ohne Versetzung am Unterricht der nächst höheren Klasse teil.

    Das hab ich auch so verstanden. Ich würde das trotzdem ansprechen, schließlich hat dein Sohn dir davon erzählt.
    Wann das war, spielt ja auch keine Rolle, er hat es gesagt.
    Und deine Beobachtungen vom WE passen da ins Bild.

    Ich würde die Eltern über die Beobachtungen und die Äußerungen informieren.


    Aus deinem Beitrag geht - so empfinde ich es - hervor, dass du dir Sorgen und Gedanken machst. Wenn später einmal irgendwas passieren sollte, wirst du dir womöglich Vorwürfe machen, dass du deine Beobachtungen den Eltern nicht mitgeteilt hast. Zumindest würde es mir so gehen.


    Auch wenn der Junge bereits in Therapie ist - man weiß ja nicht, weshalb genau er dort ist und was für eine Art der Therapie es ist.
    Vielleicht sind die Eltern auch dankbar, wenn du mit ihnen Kontakt aufnimmst und deine Sorgen äußerst.
    Und wenn sie unwirsch reagieren - dann auch gut, aber dann hast du es wenigstens versucht.

    Für mich klingt das nicht nach FS Sprache, sondern nach FS Lernen oder der Kombination FS Sprache im Bildungsgang Lernen.


    Natürlich hat das Kind enorme sprachliche Schwierigkeiten, keine Frage, aber erstens kann es, wenn ich die Aussagen so lese, nicht zielgleich unterrichtet werden (was es aber ja im FS Sprache müsste) und zweitens verfügt es nicht über eine angemessene Merkfähigkeit.
    Und gerade letzteres spricht doch dann für den FS Lernen, wo es dann zieldifferent unterrichtet werden könnte.


    Wenn die Eltern keine Förderschule wollen, kannst du nichts machen.

    Ich habe anfangs auch immer gesammelt. Mittlerweile sind die Rechnungen aber zu hoch ^^
    Normalerweise bekommt man doch von der Versicherung immer im Vorfeld ein Schreiben, wo der Betrag drin steht.
    Dann kann man sich ausrechnen, ob es sich lohnt, die Rechnungen einzureichen, oder nicht.

    Was die Pensionsansprüche angeht:
    Die Zeit, die man als verbeamteter Lehrer verbracht hat, wird angerechnet. Wenn man kündigt, verliert man die Pensionsansprüche, aber wenn man wieder eine neue Beamtenstelle antritt, wird die Zeit, die man im Beamtenverhältnis verbracht hat, angerechnet. Wenn man zwischendurch mal nicht verbeamtet war, wird eben nur die "Lücke" nicht berechnet.
    Die Erfahrungsstufen bleiben gleich.



    Frage: Könnte man seine Entlassung beantragen, dann in dem Bundesland nicht mehr verbeamtet sein und sich dann in einem neuen Bundesland nach erfolgreicher Bewerbung verbeamten lassen? Ginge das generell oder heißt es: einmal quasi-gekündigt, Beamtenstatus adé - Deutschlandweit!?

    Ob das wirklich deutschlandweit gilt, weiß ich nicht. Wie schon in einem anderen Thread geschrieben: Es ist ein Ammenmärchen, dass man nicht mehr verbeamtet werden kann, wenn man einmal raus ist.
    Das ist - für NRW weiß ich es sicher - problemlos möglich, natürlich sofern Stellen vorhanden sind. Und man muss eben den gesamten Verbeamtungsprozess neu durchlaufen. Viel Glück!


    .... Weil jetzt aber die Noten in allen schriftgebundenen Fächern total unterirdisch waren, ...


    Bezieht sich diese Aussage auch auf Mathematik, oder kommt das Kind in Mathe gut zurecht?
    Wie kommt das Kind im Allgemeinen klar, versteht es Aufgabenstellungen, wenn du sie mündlich erklärst usw?


    Vielleicht liegt sogar eine Legasthenie vor. Eine außerschulische Förderung wäre da dringend vonnöten, das kannst du in der Schule nunmal nicht auffangen. Auf jeden Fall musst du die Mutter in die Pflicht nehmen, das Kind benötigt sicher weitergehende Förderung!


    Mit Anwenden des Nachteilsausgleichs und Aussetzen der Noten (in NRW Lesen/Rechtschreiben) könnte das Kind ja vielleicht "durchkommen".
    Wenn es jedoch auch in Mathematik leistungsmäßig katastrophal ist und eine schwache Merkfähigkeit hat etc., dann kann man schon eher davon ausgehen, dass es eine allgemeine Lernbehinderung ist und nicht nur eine LRS. Das sollte dann schon nochmal überprüft werden.

    Und wenn es besonders schnell gehen soll und du dir wirklich sicher bist, schreibst du noch dazu, dass du auf die zweiwöchige Rückziehfrist verzichtest.
    Dann kann die Bezirksregierung die Entlassungsurkunde sofort ausstellen.

    Ich weiß nicht, wie das in deinem Bundesland ist, aber in NRW kannst du dich nach deiner Entlassung wieder auf Beamtenstellen bewerben.
    Es ist ein Ammenmärchen, dass man, wenn man einmal raus ist, nicht wieder als verbeamteter Lehrer arbeiten kann.
    Natürlich muss man dann den ganzen Verbeamtungsprozess neu durchlaufen, inkl. Amtsarzt, Probezeit usw.
    Erkundige dich, wie das in deinem Bundesland ist. Viel Erfolg!

    Ich finde auch, dass dieses Klassenlehrerprinzip völlig überschätzt wird.
    Wenn es dazu führt, dass Kinder es psychisch nicht verkraften, wenn die Lehrerin mal einen Tag fehlt, dann kann etwas nicht stimmen.

    Ich finde das Klassenlehrerprinzip gut und gerade in den ersten beiden Klassen sehr wichtig.
    Fachunterricht bei anderen KollegInnen findet ja immer noch genug statt.


    Gerade in der Grundschule wird auch viel mit Ritualen und wiederkehrenden Abläufen gearbeitet und wenn dann der Klassenlehrer einen Tag fehlt, kann das die jüngeren Kinder (Kl. 1 / 2) durchaus verunsichern. Ich würde nicht so weit gehen, zu sagen, dass sie es psychisch nicht verkraften, aber es ist in der Tat oft so, dass an solchen Tagen, an denen die Klassenleitung fehlt, nicht alles rund läuft. Feste Bezugspersonen sind da schon wichtig.
    Natürlich müssen die Kinder später damit klar kommen, dass jede Stunde ein anderer Lehrer unterrichtet und dass sie sich nicht nur auf eine Person fixieren. Aber gerade am Anfang finde ich das Klassenlehrerprinzip absolut sinnvoll und wenn es nach mir ginge, wäre eine Klassenleitung auch jeden Tag da. Dass das in der Realität anders aussieht (und dass Teilzeitkräften auch ein Ausgleich/freier Tag zusteht), ist natürlich klar und auch nachvollziehbar.

    Bisschen komisch diese Geschichte.


    Wenn du selbst der Schüler warst, der gespickt ha und jetzt Sorge hast, es könnte raus kommen, lass es halt beim nächsten Mal einfach bleiben und lerne vernünftig.
    Im Nachhinein wird dir da vermutlich niemand etwas nachweisen können, auch wenn dich noch jemand bei der Lehrerin verpetzt.


    Wenn die Lehrerin dich (als Praktikant?!) beauftragt hat, in den hinteren Reihen nach dem Rechten zu sehen (komisch, dass sie nicht selbst herum geht), dann hätte es doch nun nichts mit "Aufspielen" zu tun, wenn du es der Lehrerin gesagt hättest.

    Das ist eine für mich sehr befremdliche und rechtlich nicht korrekte Antwort, zumindest was NRW anbelangt.

    Ich weiß jetzt nicht, worauf du dich genau beziehst, strubbelsuse, aber man kann doch auch in NRW eine Überprüfung des Förderbedarfs ohne Einverständnis der Eltern beantragen. Aber für den Bereich Lernen geht das erst im 3. Schulbesuchsjahr, wenn die Leistungen nicht ausreichen.


    Das Mädchen hier ist allerdings erst im 2. Schuljahr und mit den rechtlichen Grundlagen in Bayern kenne ich mich nicht aus. Aber ohne Einverständnis der Eltern wird man da zu diesem Zeitpunkt nicht weit kommen.


    Eine LRS wird hier vermutlich auch nicht vorliegen, wenn das Mädchen in allen anderen Fächern und Bereichen ebenfalls sehr schwach ist.
    Für eine 4 im Aufsatz wird es wahrscheinlich tatsächlich noch reichen, wenn der Inhalt stimmt. Allerdings würde ich durchaus das Einhalten von Wortgrenzen im Erwartungshorizont aufnehmen.


    Zum Trainieren könnte man dem Mädchen ja auch so einen "Abstandhalter" basteln und zum Beispiel Schlangensätze nehmen, die es dann unter Beachtung der Wortgrenzen abschreibt. Das lässt sich dann auch irgendwann auf eigene Texte übertragen, ist natürlich auch eine Übungssache.

    Bei uns wurden Vorfälle, die in der Betreuung oder OGS vorkamen, auch dort geregelt und sanktioniert. Erst als es um schwerwiegendere Vorfälle ging (Fremdgefährdung, Verletzung anderer Kinder etc.), die gehäuft vorkamen, wurde die Schule mit eingeschaltet. Es folgten Gespräche mit allen Beteiligten inkl. Eltern natürlich.


    Eine Ordnungsmaßnahme seitens der Schule war nicht nötig, da es dem Träger der OGS oder Betreuung zusteht, Kinder, die solches Verhalten zeigen (vorübergehend oder dauerhaft) aus derselben auszuschließen. Das zieht bei Eltern und Kindern durchaus.


    In der Regel sind die Kinder, die nachmittags auffällig sind, auch im Unterricht oder zumindest in den Pausen ebenfalls auffällig. Häufig geht das mit einem Förderbedarf im Bereich emotional-soziale Entwicklung daher. Wir haben daher sofort entsprechende Anträge gestellt.

    :D Warum?


    Das ist dieses Lied "A BE CE DE E EF GE HA I JOTT KA EL usw."


    Es ist einfach nur kontraproduktiv für den Deutschunterricht in Klasse 1. Die meisten kriegen es dann nach einigen Wochen hin, im Kopf wieder "umzudenken" und nur die Laute zu sprechen, aber manche kämpfen da noch eine ganze Zeit mit und behindern sich damit in ihrem Lernen. (Stichwort Anlauttabelle)


    Aber leider kann man das kaum verhindern, wird ja auch zuhause oft gesungen, gut gemeint sicherlich.


    Stattdessen sollte man lieber Wert auf die Dinge legen, die hier im Thread schon genannt wurden.

Werbung