Beiträge von Shadow

    Ich lese gerade den Thread und bin ganz erstaunt, dass noch keiner die GRUNDSCHRIFT in den Raum geworfen hat.


    Viele Grundschulen sind hier in den letzten Jahren tatsächlich darauf umgestiegen. Ich bin auf Erfahrungswerte gespannt, gerade, wie sich die verbundene Schrift dann entwickelt. Das, was ich bisher gesehen habe aus Schülerhand, war jetzt gar nicht so schlecht. Aber Übung braucht es natürlich trotzdem, die Buchstaben zu verbinden.

    Ist es ein Open Air Gelände, wo extra für das Konzert mobile Bühnen aufgestellt werden?
    In aller Regel sind die Tribünen so hoch, dass man auch im Sitzen in der 1. Reihe über die Stehplätze hinweg zur Bühne sehen kann. Zu 100% kann dir das natürlich nur der Veranstalter sagen, den hast du ja schon angefragt.


    Was ich allerdings zu bedenken gebe und weshalb ich dazu raten würde, die Plätze in der 1. Reihe zu behalten, ist folgendes:
    Je nachdem, was es für eine Veranstaltung oder ein Konzert ist, kann es gut sein, dass auch die Leute auf den Sitzplätzen von Beginn an stehen! Und dann würde dein Sohn in der 6. Reihe tatsächlich weniger sehen, da er einfach kleiner ist. Da wäre die 1. Reihe meiner Meinung nach besser.


    Und denk ggf. an Lärmschutzkopfhörer...
    Viel Spaß!

    Hallo zusammen und vielen Dank! Ich habe nun eine, in meinen Augen, seriöse Quelle für den Download der Grundschrift gefunden. Falls noch jemand Interesse hat, auf der Website vom Grundschulverband...

    Ich finde es gut, dass du dir im Vorfeld überhaupt Gedanken zu diesem Thema gemacht hast! Das machen leider nicht alle Erstklasslehrer und es werden munter irgendwelche Schriften von Arial über Times, Courier New bis hin zur Comic Sans genutzt. Das geht in Klasse 1 gar nicht, da bin ich voll und ganz bei dem, was Anja82 schreibt.


    Achte auch darauf - aber das ist dir sicherlich klar- dass du an der Tafel ebenfalls formklar und bewegungsrichtig schreibst und zwar genau die Schrift, die die Kinder erlernen und wie es im Lehrwerk vorgegeben ist. Sollte wenigstens in Klasse 1 selbstverständlich sein, ist es aber leider nicht immer. Lege auch Wert darauf, dass man große und kleine Buchstaben deutlich voneinander unterscheiden kann und dass du z.B. als i-Punkt keine Kreise malst. Alles schon gesehen.

    Ich habe mal gelesen, dass Comic Sans die beste Anschrift für Personen ist, die sich mit dem Lesen schwer tun. Auf welchen Studien das beruht kann ich allerdings nicht sagen.

    Das würde ich für eine 1. Klasse allerdings nicht empfehlen.
    Zwar kommt die Comic Sans durchaus einer Druckschrift in vielen Dingen nahe und ist sicher in diesem Zusammenhang besser als die sonstigen gängigen, aber dennoch werden nicht alle Buchstaben so abgebildet, dass sie eindeutig erkennbar sind für Erstleser.


    Von daher kann ich jedem Erstklasslehrer nur raten, sich an der zu erlernenden Schrift zu orientieren und sich die Druck- oder Grundschrift für den PC zu beschaffen. Wird vieles erleichtern.

    „Leichte Sprache“, wenn man es denn so nennen möchte, ist m.E. doch nichts anderes als das, was die allermeisten Grundschullehrer und Sonderpädagogen schon seit vielen Jahren im Rahmen der Differenzierung machen. Ein komplexer und vom Satzbau anspruchsvoller Text, der für den Großteil der Klasse absolut geeignet ist, wird für lese- oder sprachschwache sowie lernbehinderte Kinder vereinfacht, so dass sie am Thema auf ihrem Niveau mitarbeiten können. Halte ich für absolut legitim und unverzichtbar.

    An meiner Uni (NRW) sind tatsächlich sehr viele Studenten an Mathe gescheitert. Ich war in Mathe früher in der Schule eher unterer Durchschnitt und musste an der Uni viel lernen und üben. Das hat dann aber glücklicherweise gut funktioniert und die Klausuren waren später kein Problem mehr.


    Gibt es für dich keine Möglichkeit ohne Mathe, also SEK I / II?

    In der Aufzählung der Redner steht


    „Rede der Stufenkoordinatoren Frau X und Herr X“, aber „Grußwort des Vorsitzenden Herrn Z“ -


    Für mich ist es genau so richtig, wie es dort steht.
    Vom Prinzip her könnte man höchstens eine Gender-Diskussion entfachen, wenn die Frau die weibliche Form bevorzugt.
    Aber das Wort Stufenkoordinatoren bezeichnet mehrere Personen und somit ist Frau und Herr richtig.
    Im zweiten Fall Herr mit n ist für mich auch korrekt.


    Wenn diese Aufzählung irgendwo in einem Programm erscheint, wird es aber sowieso niemandem auffallen, schätze ich ;)

    Hallo,
    nein, du musst nicht Regelschule und Förderschule vorschlagen.
    In der Regel wird nur eine Schulform vorgeschlagen.
    Es gibt allerdings auch Ausnahmen, z.B. wenn sich die beiden Gutachter nicht einigen können (auch wenn ein einheitlicher Vorschlag das Ziel sein sollte) oder wenn es Argumente für beide Schulformen gibt.
    Die Eltern äußern ihren Wunsch und wenn der Wunsch Regelschule heißt, kommt das Kind auch auf die Regelschule. Das letzte Wort hat allerdings die Schulaufsicht, die das entscheidet. Um ein Kind gegen den Willen der Eltern auf eine Förderschule zu schicken, muss meiner Erfahrung nach schon sehr viel zusammenkommen, also ein wirklich sehr auffälliges Kind im emotional-sozialen Bereich beispielsweise.
    LG

    Die DAZ Kinder haben drei Stunden pro Woche extra Förderung in der flexiblen Vorbereitungsklassen (also dort sind aus allen Klassenstufen die DAZ-Kinder in unterschiedlichen Konstellationen). Aber ich habe nicht das Gefühl, dass Ihnen das viel bringt. Die Kollegin dort ist auch ziemlich überfordert mit der Aufgabe und hat auch keine Lehrersusbildung und noch dazu hat sie den Kindern jetzt die Namen der Bustaben (also „be“, „de“ usw.) beigebracht anstatt die Laite, was uns Erstklasslehrern das Leben natürlich schwer macht und beim Leseen und Schreibenlernen nicht wirklich hilft.

    Das ist ja wohl nicht wahr! :autsch:
    Was soll man dazu noch sagen.

    Wenn ich als SL einer Förderschule die Wahl habe, dann behalte ich die originär ausgebildete Sonderpädagogin und ordne die VOBASOF-Kollegin ab. Insbesondere dann, wenn so offensichtlich ist, dass deren Ausbildung so mau ist.

    Das ist durchaus auch noch ein Argument, wohl wahr.
    Auf der anderen Seite kann man es so pauschal ja nicht sagen, es mag ja auch enorm engagierte VOBASOF Kolleginnen geben, die mit einem studierten Sonderpädagogen sehr gut mithalten können. Da entscheidet sich vielleicht ein SL auch mal bewusst für die VOBASOF Variante.


    Aber die Abordnung in den GU ist und bleibt wohl immer ein Restrisiko.

    Puh, das ist wirklich ziemlich verzwickt und ich befürchte, dass du da niemals eine rechtssichere Antwort von der Bez. Reg. bekommst.


    Beim ZfsL Dortmund steht "...haben die Möglichkeit, sich auf speziell ausgeschriebene Stellen an Förderschulen oder für den Gemeinsamen Unterricht an Grundschulen (A 13 gehobener Dienst ) zu bewerben, wenn sie bereit sind, dauerhaft eine solche Tätigkeit auszuüben".


    Das spricht ja leider dafür, dass es kein Zurück mehr gibt, wenn du den Vertrag für die Beamtenstelle erstmal unterschrieben hast.



    Du kannst aber auch VOBASOF beenden und dann diesen Vertrag NICHT unterschreiben. Das geht natürlich, du wirst nicht gesperrt und du könntest dich dann immer noch auf Regelschulstellen bewerben. Dann hättest du zumindest als Bonus bei der Bewerbung, dass du durch die VOBASOF-Geschichte Erfahrung im Bereich der SoPä hast. Kann ja auch nicht schaden, wenn du alles gut begründen kannst.



    Im allergrößten Notfall, wenn du einige Jahre als SoPä gearbeitet hast und feststellst, dass es doch absolut gar nicht Deins ist, kannst du immer noch deine Entlassungsurkunde beantragen und dich neu bewerben auf Regelschulstellen, musst aber dann das ganze Prozedere der Verbeamtung wieder durchlaufen. Ist ein Risiko, aber machbar.




    Letztlich musst du überlegen, was überhaupt deine Beweggründe sind, als SoPä zu arbeiten oder eben nicht. Du wirst dir dabei ja was gedacht haben, sonst hättest du dich ja sicher schon längst auf eine Regelschulstelle beworben ;)

    Richtig, ich bin nicht verbeamtet sondern bin derzeit angestellt mit einer Stelle, die auf vobasof hinausläuft. Von der Bezirksregierung bekommt man leider in der Tat diesbezüglich nur wischi-waschi infos wie "es könnte sein, möglicherweise, xy hat gesagt, aber z sieht das soundso" :daumenrunter: Und solche (Un-)aussagen helfen mir leider überhaupt nicht.
    @Shadow kennst du dich da näher aus? Also aus erster Hand als Absolvent oder über Bekannte?


    Knebelverträge mit "du kommst hier nicht raus" kann ich nämlich so gar nicht gebrauchen.

    Ich muss nochmal nachfragen, sorry. Was bedeutet "angestellt mit einer Stelle, die auf VOBASOF hinausläuft"?
    Hast du dich über leo auf diese Stelle beworben, oder gab es einen anderen Weg? Also du hast dich zur VOBASOF verpflichtet, nimmst aktuell an der Maßnahme teil, bist aber nach wie vor angestellt und nicht auf Probe verbeamtet?


    Die Bezirksregierung rückt bewusst nur mit wischi-waschi Infos raus. Solange so ein Mangel an Sonderpädagogen besteht, wirst du aus der Nummer nicht rauskommen. Sonst würden sie dir sicherlich schriftlich bestätigen, dass dies prinzipiell möglich ist. Aber das tun sie nicht, also wäre ich sehr skeptisch.
    Es spricht ja erstmal nichts dagegen, VOBASOF zu Ende zu bringen und sich dann ggf. doch auf eine Regelschulstelle zu bewerben.
    Dass die Durchfallquote sehr hoch wäre, kann ich nicht bestätigen, denn es werden ja händeringend SoPä gesucht und da reicht zum Bestehen ja auch einfach ein ausreichend. Ich habe VOBASOF nicht gemacht, kenne aber einige und bin aus anderen Gründen ein bisschen in der Thematik drin.

    genau, soweit so gut ☺ Wie sieht die Lage aber nun aus, wenn ich nach erfolgreicher Ausbildung als Sonderpädagoge verbeamtet werde? Angenommen ich würde nach ein paar Jahren doch wieder zurück in mein Regelschullehramt wollen. Laut Aussgae mancher Ansprechpartner wäre das unmöglich. Das sagt nicht jeder und ich kann das irgendwie auch nicht glauben. Wie du schon sagtest, die können ja nicht kommen und mein Zeugnis einsacken. (Hoffe ich)

    Ich muss nochmal nachfragen: Du bist Regelschullehrerin, aber noch nicht verbeamtet (!), hast also vermutlich eine Vertretungsstelle?
    Du absolvierst die VOBASOF Ausbildung. Wenn du damit fertig bist, erhältst du eine feste Stelle als Sonderpädagogin und wirst damit auch verbeamtet.
    Soweit richtig?
    Wenn dem so ist, stehen die Chancen tatsächlich schlecht, wieder ins Regelschullehramt zurück zu kommen, auch per Laufbahnwechsel.
    Dein altes Lehramt geht aber nicht verloren. Du kannst natürlich deine Entlassung beantragen und dich neu bewerben mit dem alten Lehramt, aber das ist natürlich mit Risiken verbunden und das wirst du vermutlich nicht wollen.
    Solange du von der Bezirksregierung keine klare - schriftliche!!! - Aussage erhältst, dass du irgendwann per Laufbahnwechsel ins Regelschullehramt zurückkommst, kann ich dir nur raten:
    Lass die Finger von der VOBASOF!


    Was ist jetzt besser? Im Eilverfahren (gemeinsam mit der Mutter) doch einen Verfahrensantrag stellen, obwohl wir zwei Wochen zu spät sind? Oder gibt es die Möglichkeit ihn mit den anderen LE-Schülern sonderpädagogisch zu fördern, auch ohne offizielles Verfahren? Ich weiß in der Grundschule ist dies möglich - ist das in Klasse 6 auch machbar?


    Auch wenn ihr zwei Wochen zu spät seid, stellt auf jeden Fall den Antrag! 2-3 Wochen sind jetzt auch nicht sooo viel. Da kommt es zeitlich noch gut hin, dass das Verfahren bis zum Sommer durch ist. Aber klärt das direkt mit dem Schulamt und schildert den Fall.


    Wocky hat recht, ab Kl. 6 darf kein Antrag auf LE mehr gestellt werden. In gut begründeten Ausnahmefällen wird dies aber vermutlich vom Schulamt auch noch durchgewunken, aber darauf würde ich es nicht ankommen lassen.


    Selbst wenn du dir von den Erziehungsberechtigten schriftlich bestätigen lassen würdest, dass du ihr Kind zieldifferent fördern sollst, würde ich mir das ganz gut überlegen. Natürlich sollst du den Schüler individuell fördern, aber solange das Verfahren so in der Schwebe ist, würde ich das keinesfalls riskieren und ihn nicht "richtig" zieldifferent unterrichten.


    Ist das in der Grundschule wirklich so ohne weiteres möglich, oder wie ist der letzte Satz gemeint?
    LG

    Grundsätzlich logisch und richtig. Trotzdem würde mich interessieren, was mit dem Rest der Klasse ist, während du in der Nachbarklasse bist oder telefonierst? Oder auch: was ist mit der Nachbarklasse, wenn die Kollegin mit zu dir kommt?(...)


    Das kommt auf die Situation an. Wenn ich weiß, dass ich Kinder in der Klasse habe, die sofort aufeinander los gehen, gerade dann, wenn es eine aufgeheizte Atmosphäre ist, schicke ich ein zuverlässiges Kind los, um eine Kollegin oder den SL zu holen. Dann würde ich die Klasse auch lieber nicht allein lassen. Allerdings ist es im Schulalltag unmöglich, Kinder rund um die Uhr im Auge zu haben. Aber du hast recht, in solch einer Situation ist es besser, als Aufsicht in der Klasse zu bleiben.
    Wenn die Nachbarklasse auch so eine Klasse ist, die man nicht alleine lassen kann, dann bleibt die Kollegin eben dort und ich rufe direkt an. Handy habe ich immer dabei.


    @ Conni: Wenn die Eltern nicht ans Telefon gehen, auch unter den Notfallnummern nicht, schaue ich, ob ich mit dem Rest der Klasse den Raum verlassen kann. Klappt auch nicht immer. Wenns so extrem ist, dass das Kind sehr aggressiv wird etc., also extrem fremdgefährdend, dann rufen wir die Polizei an. Kam erst einmal vor.

    Das hat wohl weniger mit dem Alter als mit dem Einzugsgebiet zu tun. Bei uns verweigern das bereits vereinzelt Erstklässler und manche - gerade der 3. und 4. Klassen - wissen auch schon, dass man sie nicht anfassen darf. Die krallen sich dann irgendwo fest, z.B. auf dem Stuhl oder auf dem Tisch oder im Türrahmen... Ohne Sozialarbeiter / Schulleitung ist man da aufgeschmissen.(Mein Eindruck aus bisherigen Threads ist, dass es bei der TE um ein ähnliches Einzugsgebiet geht - oder noch härter.)

    Wenn es soweit kommt, dass Schüler sich irgendwo festkrallen, ist es ja im Grunde schon zu spät. Soweit darf es erst gar nicht kommen. Ist manchmal leichter gesagt, als getan.
    Fest steht, dass man in Teufels Küche kommen kann, wenn man Kinder "rausschleift" oder sonstwie anfasst. Die Kinder und Eltern kennen da ihre Rechte meistens sehr genau.
    Sollte in dem Moment Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegen, ist das natürlich was anderes, da muss ich als Lehrer eingreifen.


    Wenn das Kind einfach "nur" den Unterricht stört und die Klasse verlassen soll, es aber nicht tut, zähle ich ihm zunächst die Konsequenzen auf und gebe ihm 2 Min. Zeit zu überlegen, ob es das Theater jetzt wert ist. Ansonsten gehe ich in die Nachbarklasse und bitte eine Kollegin, mitzukommen und mit dem Kind zu sprechen. Geht das Kind immer noch nicht freiweillig würde ich den SL dazu holen, der ist meistens aber nicht verfügbar. Also rufe ich die Eltern an, schildere die Situation und erkläre, dass kein Unterricht mehr möglich ist. Das Kind muss sofort von den Eltern abgeholt werden. Sollte das aus div. Gründen nicht möglich sein oder die Eltern wollen nicht, haben sie durchs Telefon dafür zu sorgen, dass das Kind jetzt augenblicklich freiwillig die Klasse verlässt. Das hat bisher immer funktioniert. Zum nächst möglichen Zeitpunkt findet dann ein Elterngespräch statt, wo die Pflichten der Eltern und das Verhalten des Kindes ganz energisch besprochen werden, mit Hinweis auf spätere Ordnungsmaßnahmen bei andauerdem Verhalten etc. Das zieht durchaus auch in schwierigen Familien.

    Teamteaching kann wunderbar funktionieren, wenn beide Seiten die Chance bekommen, es täglich durchzuführen und nicht für 1-2 Stunden in der Woche. So macht Teamteaching für mich überhaupt keinen Sinn. Aber die Bedingungen sind nun mal miserabel, das wissen wir ja alle.


    Wenn sie da saßen, saßen sie meist in der Ecke hinten und haben "hospitiert". Die Klassenarbeiten habe ich konzipiert und sie wollten dann meine Arbeit abändern. Deshalb sollte diese ein paar Tage vorher fertig sein. Die Korrektur habe ich dann auch meist übernommen (allerdings auf eigenen Wunsch). Im Zeugnis sollte ich dann 10-12 Zeilen Bemerkung für ein Hauptfach schreiben.

    Dass Sonderpädagogen in der Ecke sitzen und hospitieren, ist mir noch nie passiert. Allenfalls stehen sie zunächst in einer Ecke, passen auf, dass die Schüler aufmerksam sind und sobald es in die Arbeitsphase geht, kümmern sie sich vorrangig um einige SuS im Speziellen. Aber auch um alle anderen Kinder.


    Dass du zuerst die Klassenarbeit konzipierst und der SoPä dann diese Klassenarbeit für SuS mit Förderbedarf umwandelt bzw. abändert, halte ich für ein absolut legitimes Vorgehen. Die Alternative wär, dass ihr euch zusammen setzt und die Arbeit gemeinsam konzipiert. Aber das bedeutet meiner Erfahrung nach deutlich mehr Aufwand. Wenn natürlich einzelne Schüler derart zieldifferent unterrichtet werden, dass sie überhaupt nicht am Lernstoff der anderen mitarbeiten, wäre es sicher gut, der SoPä würde sofort eine eigene Arbeit konzipieren. Dennoch kann es sinnvoll sein, diese Arbeit anzupassen an die Arbeit der anderen Kinder im weiteren Sinne.


    Mit wie vielen Stunden ist denn der Sonderpädagoge in deiner Klasse bzw. in deinem Unterricht?
    Zeugnisse für SuS mit Förderbedarf werden bei uns gemeinschaftlich bzw. in Absprache geschrieben. Ich erwarte nicht, dass der Sonderpädagoge, der die Schüler 1-2x Stunden die Woche sieht, alleine Zeugnisse schreibt.

Werbung