Beiträge von Shadow

    Hallo,

    weiß jemand zufällig, wo man die verbundene Grundschrift runterladen kann?

    Hätte nicht gedacht, dass es so schwierig ist, da was zu finden.

    Da es verschiedene Verbindungen gibt und ich die suche, bei der man z.B das l mit einer Schlaufe schreibt, komme ich da nicht weiter.

    Vielleicht hat jemand nen Tipp, danke!
    LG

    Hallo Kalle!
    Wenn ich das richtig verstehe, ist deine Tochter jetzt seit zwei Jahren in der Schule und kommt wahrscheinlich in die 3. Klasse.

    Natürlich verläuft die Rechtschreibentwicklung sehr individuell und es ist kein Grund, in Panik zu verfallen (tust du ja auch nicht).

    Viel lesen ist immer gut!

    Es ist aber schon davon auszugehen, dass in der 2. Klasse Strategien erarbeitet wurden, um die von dir genannten Wörter richtig zu schreiben.


    Ich sehe bei den Wörtern jetzt nicht wirklich einen "Dialekt".

    "Tella" : Die Endungen -er -el -en werden meist bereits im 2. Halbjahr der 1. Klasse thematisiert und in Kl. 2 gefestigt.

    "Könich": Wenn man das Wort verlängert = "Könige" (man sagt doch sicher auch im Dialekt nicht "Köniche"?), hört man das g deutlich. Das Verlängern/Ableiten/Weiterschwingen von Wörtern sollte in Kl. 2 behandelt worden sein und müsste sich somit schon langsam festigen.

    "mogan": Auch hier wieder die Endung - en bzw. das schlecht hörbare "r"... Durchaus Themen der 1. Klasse.


    Ich würde das an deiner Stelle im Auge behalten und ggf. die Strategien nochmal gezielt wiederholen und üben. Für mich hat das weniger mit einem Dialekt zu tun (hier sagen auch alle Tella und Könich, ist eben Umgangssprache, wer spricht schon so überdeutlich "TellER"), als vielmehr mit der Umsetzung der erlernten Strategien.
    Sie wird sich da aber bestimmt nochweiter entwickeln! :)
    LG
    Shadow

    Hallo,

    ich würde mal vermuten, dass das die Lateinische Ausgangsschrift war.

    Kannst du dir bei Wikipedia bestimmt ansehen.

    Heutzutage gibt es neben dieser noch die Vereinfachte Ausgangsschrift und die Schulausgangsschrift sowie in den letzten Jahren die Grundschrift.

    LG

    Bist du sicher, dass es da lokale rechtliche Unterschiede gibt? Die Regelung "wird nicht angerechnet" gilt NRW-weit.

    Ob es Sinn macht, dass Kinder in der Grundschule ihren 12. Geburtstag feiern, da kann man trefflich drüber streiten. Aber ich habe selbst schon "sinnvolle" Fälle gehabt.

    Also wie gesagt, rechtlich kommen die Eltern sicher damit durch, wenn sie klagen, da es für ganz NRW gilt.

    Die Vorgaben vom Schulamt haben wir als Schule, also eher "intern". "Klare Vorgaben" hab ich vielleicht blöd formuliert, sorry. Wenn eben ein solcher Fall eintritt, wird das Schulamt mit ins Boot geholt und nimmt Kontakt zu den Eltern auf. In der Regel treten die Fälle aber gar nicht auf bei uns, da wir das frühzeitig kommunizieren und wenn notwendig einen sonderpädagogischen Förderbedarf überprüfen.

    So einfach ist das in NRW sicher nicht.

    Dieser berühmte Satz "Der Besuch im dritten Jahr wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet" ist im Grunde Augenwischerei.

    Wir haben da in unserem Kreis klare Vorgaben, dass das Kind höchstens 5 Jahre die Grundschule besuchen darf, also einmal wiederholen, egal ob Schuleingangsphase oder danach.
    Dann müssen die Eltern wohl klagen, rein rechtlich kämen sie damit wahrscheinlich durch.
    Wobei es sehr fraglich ist, was das für einen Sinn macht, wenn das Kind völlig überaltert ist und 6 Jahre an der Grundschule verbleibt. Das muss man mal weiter denken, was dann auf der weiterführenden Schule geschieht.

    Wenn ein Kind die Grundschule in 5 Jahren nicht schafft, ist das in der Regel ein Grund für sonderpädagogische Förderung. Der Förderbedarf kann ja später ggf. auch wieder aufgehoben werden.

    Das Schulamt kann ja gar nicht eingreifen, wenn es nichts von dem Kind weiß.

    Ohne jetzt nachgesehen zu haben gehe ich aber sehr stark davon aus, dass hier - genauso wie in NRW - auch die Schule eine Überprüfung veranlassen kann bzw. muss. Auch gegen den Willen der Eltern.

    Eben dann, wenn das Kind nicht zielgleich unterrichtet werden kann, so wie in diesem Fall.


    Ich verstehe wirklich nicht, wo hier überhaupt das Problem ist und wieso die Schule nicht einfach das Verfahren einleitet...

    Zum Thema Pillenrezepte: ich hab immer bei einer niederländischen Onlineapotheke bestellt. Einmal Rezept hinschicken reicht, um unbegrenzt nachbestellen zu können. Meine Ärztin hat mir keine Folgerezepte ausgestellt, wenn ich nicht halbjährlich die komplette Vorsorgeuntersuchung für xhundert Euros gemacht habe, das war mir definitiv zu doof irgendwann...

    Mal interessehallber:

    Gilt das nur für Pillenrezepte oder auch für Folgerezepte in anderen Fällen?

    Bei uns merkt man eine generelle Unruhe und Hibbeligkeit in allen Klassen, auch in denen, die vorher ruhiger waren.

    Am auffälligsten sind bei uns ebenfalls die Zweitklässler. Denen merkt man die fehlenden Monate und die fehlende Struktur sehr deutlich an.

    Auch leistungsmäßig tun sich da bei manchen Abgründe auf.

    Da fragt man sich schon, wie man das wieder in geregelte Bahnen lenken soll...

    Hallo! Du bist bereits fertiger Lehrer und verbeamtet. Deine erste Lehrbefähigung bleibt erhalten, die nimmt man dir nicht weg.

    Du machst lediglich eine Zusatzqualifikation, darfst dich bei Bestehen dann Sonderpädagoge nennen und wirst somit auch als solcher bezahlt (A 13). An der Verbeamtung ändert sich nichts.

    LG

    Ich finde es schon dreist von Schulen die Information so verfälscht wiederzugeben. Diese Notbetreuung hat schon einen wichtigen Grund; und der ist auch für uns Lehrer gut. Ich kann nicht nachvollziehen, dass man sich so egoistisch seine unterrichtsfrei Zeit "besorgt" und nicht sieht, dass man sich damit indirekt selbst schadet.

    In meiner Region geben zumindest die Grundschulen alles korrekt wieder.

    Wie die Notbetreuung genau aussieht, wird sicherlich am Montag/Dienstag noch geklärt.

    Vermutlich wird man da arbeitsteilig rangehen und sich mit der Notbetreuung abwechseln, während einige KollegInnen Homeoffice machen.

    @ Plattenspieler: Danke für die Links! Hab ich gerade mal überflogen.
    Interessant finde ich u.a., dass es "in der Forschungswelt umstritten ist, ob eine AVWS als Ursache für eine Sprachentwicklungsstörung und Lernstörung gelten kann".
    Aufgrund meiner Erfahrungen kann ich das bestätigen.

    Gezielte Lernspiele fallen mir da gerade nicht ein, vielleicht spuckt google was aus.
    Allerdings wage ich auch zu bezweifeln, dass das wirklich allzu viel bringt.


    Ich hatte in der Klasse mal zwei Familien, die wirklich SEHR engagiert waren und zu Hause mit ihrem AVWS-Kind alles Mögliche geübt und trainiert haben. Viele Übungen kann man eben auch gut in den Alltag einbauen, man braucht sich ja nur Einkaufszettel zu merken oder sonstwas.
    Was ich sagen wollte, ist, dass sie wirklich viel getan haben, auch Sport, Instrument und spielerische Gedächtnisübungen, es hat aber die Merkfähigkeit nicht wirklich trainiert, zumindest nicht so, dass man in der Schule Fortschritte feststellen konnte.
    Ich denke, da sind einfach irgendwo Grenzen, über die man nicht hinauskommt.

    Meinst du mit Gedächtnisspielen sowas wie "Ich packe meinen Koffer..." oder "Quatschsilben merken und nachsprechen"?


    Ich muss ehrlich sagen, dass die meisten Kinder, die ich kenne und bei denen eine AVWS diagnostiziert wurde, nahe an der Grenze zur "Lernbehinderung" waren und somit oft in den Bildungsgang Lernen abrutschten. IQ war meist sehr grenzwertig schwach und die Merkfähigkeit so wenig ausgeprägt, dass sie nicht zielgleich unterrichtet werden konnten.


    Ich habe mich immer gefragt, welche Hilfen es im Unterrichtsalltag bei AVWS für die Kinder gibt? Was kann man tun, damit sie besser lernen können?

    Falls es jemanden interessiert:


    Ich habe da mal weiter nachgeforscht, allerdings auch keine bahnbrechenden Ergebnisse.
    Die Problematik der abweichenden Behandlung scheint tatsächlich bekannt zu sein. Es wird davon ausgegangen, dass eine solche Praxis aber auf der Grundlage des sogenannten "Gebotes der sparsamen Mittelverwendung" einer gerichtlichen Überprüfung standhalten dürfte.
    Man könne im Einzelfall prüfen, ob ein gerichtliches Verfahren erfolgreich angestrengt werden kann.


    Das LBV verwies übrigens sofort an die Bezirksregierung. Der Sachbearbeiter dort schien die Problematik allerdings nicht verstehen zu wollen. Vielleicht müsste man dort noch einen Schritt weiter gehen.
    Falls jemand Lust hat zu klagen, über Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar.

    Die Schulleitung sollte dir die Frage eigentlich beantworten können.


    Soweit ich weiß, gibt es aber gar keine Lehrpläne für den Förderschwerpunkt Lernen. Es wird sich an den Lehrplänen der Grund- und Hauptschulen im jeweiligen Fach orientiert. Je nachdem, was das einzelne lernbehinderte Kind in der Lage ist, zu leisten. Da gibt es keine verbindlichen Regeln. Zieldifferente Förderung auf dem Leistungsniveau des jeweiligen Kindes, auch im Fach Religion.


    Aber vielleicht hat jemand noch genauere Informationen.

    Sicher? Ich hatte reduziert und das Geld wurde mir zu August gekürzt (ja, jetzt dieses Jahr 2019).

    Das würde mich auch sehr interessieren.
    Wenn dem so wäre, würde ich nämlich mal einen Beschwerdebrief ans LBV schreiben.


    Ich habe ebenfalls Stunden reduziert und für den gesamten August schon das Gehalt für die reduzierten Stunden bekommen (ab dem 1.8.).
    Eine Freundin hat Stunden erhöht, bei ihr wurde der 1. Schultag berechnet.
    Eben immer so, wie es für den Geldgeber am besten ist.
    Leider scheint das ja rechtens zu sein. Bei Stundenreduzierung gilt der 1.8. bzw. der 1.2., bei Erhöhung jeweils der 1. Schultag.

Werbung