Danke erstmal für euren Hinweis mit dem Ordnungsamt!
An die Möglichkeit habe ich gar nicht direkt gedacht.
Das wurde bisher an unserer Schule (Grundschule) wenig eingesetzt, höchstens einmal angedroht.
Leider fehlen hier sowieso oft die Konsequenzen bei häufigem, unentschuldigten Fehlen usw.
Ich bin mir unsicher, wo man die Grenze zieht, ob man das Ordnungsamt /Jugendamt nun einschaltet, oder nicht...
Nehmen wir folgenden Fall an:
Schüler (verhaltensauffällig, entwicklungsverzögert) 2. Klasse, kommt öfters mal eine Stunde zu spät, unentschuldigt bzw. wegen Verschlafen.
Eltern nehmen Gesprächstermine mehrfach nicht wahr und sind telefonisch nicht zu erreichen.
Ein Hausbesuch bei den Eltern findet dann einmal statt. Eltern geloben - wie immer- Besserung, aber nichts passiert.
Von der Schule dringend empfohlene Arzt/Untersuchungstermine mit dem Kind werden nicht gemacht oder abgesagt, auch Therapien werden nicht fortgeführt oder angebahnt.
Briefe seitens der Schule werden nicht gelesen.
Hilfsangebote (Unterstützung durch Familienhelfer) werden rigoros abgelehnt.
Gespräche mit dem Schulsozialarbeiter fanden statt, aber führen auch nicht weiter.
Kindeswohlgefährdung in dem Sinne, dass das Kind vernachlässigt wird (Essen, Kleidung etc...) ist NICHT ersichtlich.
Ist das eurer Meinung nach ein Fall für eins der beiden Ämter? Ich denke doch schon?!?
Wenn ja, für welches am ehesten?