Ich würde es wohl einfach bei einem "Guten Morgen" belassen und dann mit dem Unterricht beginnen.
Ist doch eine 3. Klasse, sie werden es überleben, wenn sie dann zwei/dreimal die Woche nicht zur Begrüßung singen
Beiträge von Shadow
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Ich habe nie Hausaufgaben in nem UB aufgegeben, hat auch keinen gestört
Wenn es sich vom Thema anbietet und sinnvoll ist, dann würde ich es machen.
Auf gar keinen Fall sollte darunter aber die "runde Stunde" leiden. -
Ich bin auch kein Freund von durchgehend positiven Formulierungen.
Lediglich bei GU-Kindern, die zieldifferent unterrichtet werden, nutze ich sie häufig.
Ansonsten schreibe ich recht deutlich hin, wo es Schwierigkeiten gibt bzw. wo noch Übungsbedarf ist.
Meine Erfahrung zeigt, dass die ganzen positiven Formulierungen mehr verwirren und ein falsches Bild vom Kind geben, v.a. bei den Eltern. -
Das sehe ich auch so.
Du kannst doch auch in der Kleingruppe bzw. dem FÖ eine Stunde zeigen.
Oder besteht der Schulleiter auf einer kompletten Klasse? Das ist doch lächerlich, wenn du an der Schule nur FÖ unterrichtest. -
Hier der Beleg, hoffe es klappt:
Zitat(7)
In Ausnahmefällen kann eine allgemeine Schule den Antrag nach Absatz 5 stellen,
insbesondere1.
wenn eine Schülerin oder ein Schüler nicht zielgleich unterrichtet werden kann
oder2.
bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im
Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, der mit einer Selbst-
oder Fremdgefährdung einhergeht.Bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im
Förderschwerpunkt Lernen kann die allgemeine Schule den Antrag in der Regel
erst stellen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Schuleingangsphase der
Grundschule im dritten Jahr besucht; nach dem Ende der Klasse 6 ist ein Antrag
nicht mehr möglich.“ -
Nach dem neuen Gesetz können das nur noch die Eltern:
http://tresselt.de/aktuell.htm
Während früher Eltern und Schulen gleichermaßen die Möglichkeit hatten, den Förderbedarf für behinderte Kinder zu beantragen, entfällt dies nunmehr für die Schulen. Jetzt haben Eltern das alleinige Recht dazu. Gerade im Förderschwerpunkt "emotionale und soziale Entwicklung" wird das zu großen Problemen führen. Bisher hatten nämlich größtenteils die Schulen diese Förderungsart beantragt. Da das nunmehr wegfällt, werden die Eltern ihre Kinder dort anmelden, wo sie das größte Förderpotenzial vermuten: in den Gesamtschulen und Sekundarschulen. Diese haben nämlich gerade diese Förderung im Rahmen des gemeinsamen längeren Lernens auf ihr Aushängeschild geschrieben.Zur Zeit läufts ja noch nach den alten Bedingungen.
Also nichts unversucht lassen ...
Soweit ich informiert bin, ist aber selbst nach dem neuen Gesetz ein AO-SF seitens der Schule für ES jederzeit möglich, wenn die Probleme gravierend sind. -
Du solltest auf jeden Fall die Chance nutzen und noch ein AO-SF einleiten!
Einen Versuch ist es wert...
Nächstes Schuljahr wird es ja zu diesem frühen Zeitpunkt wahrscheinlich kein AO-SF mehr geben, also ist es sinnvoll, schnell zu handeln.
Wann die Frist abläuft, ist glaub ich auch je nach Schulamt verschieden, vielleicht hast du sogar noch bis Ende Februar Zeit.
Super, dass du schon einen Termin mit der Sonderpädagogin hast, die sich das Kind ansehen will.
Bei vielen Schulämtern ist das nämlich Pflicht, bevor du ein AO-SF für ES einleitest.
Am besten fragst du diese Kollegin mal, wie du weiter vorgehen sollst...
Wie Cambria schon schreibt, solltest du in deinem Bericht (auch fürs AO-SF) die Probleme ganz deutlich beschreiben (wenn er z.B. Sachen durch die Klasse schmeißt, gefährdet er ja andere Kinder etc...)
Allerdings muss wirklich schon einiges zusammenkommen, dass der Förderbedarf festgestellt wird.
I-Helfer könnte man höchstens parallel beantragen lassen, aber wie gesagt... die Chancen sind leider eher gering. -
Hallo!
Ist das beschriebene Kind denn ein GU-Kind mit Förderbedarf im emotional-sozialen Bereich?
Oder wurde es noch nicht "offiziell" festgestellt?Die Chancen, einen Integrationshelfer zu bekommen, sind nach meinen Erfahrungen leider sehr, sehr gering.
Also erstmal muss das AO-SF gelaufen sein. Wenn der Förderschwerpunkt im Bereich ES liegt, sind die Chancen schonmal größer, als wenn der Förderschwerpunkt "Lernen" ist und die Verhaltensauffälligkeiten nur "dazu" kommen. Aber generell müssen die Auffälligkeiten wirklich schon außergewöhnlich heftig sein. Das Kind, das du schilderst, ist da vermutlich bei weitem noch nicht "schlimm" genug. (Diese Kinder sind ja quasi schon Alltag...)
Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen den I-Helfer beantragen. Die Schule kann dies meines Wissens nur für körperlich behinderte Kinder tun (nicht für L, S, ES Kinder) , wobei diese Kinder in der Regel ja sowieso schon einen I-Helfer von Anfang an haben.In deinem Fall scheint ja das Jugendamt schonmal in der Familie tätig gewesen zu sein, wenn das Kind in einem Heim lebt?
Das ist für einen I-Helfer evtl von Vorteil. Denn entweder kommt das Jugendamt für die Kosten auf, oder das Sozialamt.
Aber das wird alles ganz genau geprüft, das AO-SF muss gelaufen sein, das Jugendamt schaut sich nochmal die Familie und das Kind an usw....
Einen Versuch ist es sicherlich wert, aber mach dir keine großen Hoffnungen.LG
Shadow -
Hallo,
soweit ich weiß, sind die Zuständigkeiten NICHT offiziell geregelt. (Wie so vieles nicht im Rahmen der Inklusion, aber das ist ein
anderes Thema). Evtl. gibt es von deinem Schulamt eine "Handreichung", in der du Hinweise finden könntest.Normalerweise werden solche Zuständigkeiten aber im GU-Konzept der Schule geklärt.
Wenn es noch kein GU-Konzept gibt, solltet ihr euch am besten direkt in einer Konferenz mit diesen Fragen und der Aufgabenverteilung beschäftigen.
Es wird ja demnächst auch nicht mehr nur „einzelne GU-Klassen“ betreffen, sondern die ganze Schule.
Irgendwo im Netz hatte ich auch mal Vorschläge für eine Aufgabenverteilung gefunden, leider weiß ich nicht mehr wo.
Ich kenne es auch so, dass vieles als Team gemacht wird, letztendlich aber die Verantwortung bei der Sonderpädagogin liegt bzw. bei der Schulleitung, was das Einhalten der Fristen betrifft.LG
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Ich finde auch, dass es mit den Kindern immer schlimmer wird. Alte Kollegen bestätigen das total. Wir haben Erstklässler die in Schränke pinkeln, ihren Penis rausholen, Erzieher und Lehrer anspucken, schlagen und treten, den Lehrer und Mitschüler bestehlen. Das sind Grenzüberschreitungen, die es früher nicht gegeben hat.
Kann ich auch bestätigen.
Übergriffe auf Lehrer kamen bei uns zwar bisher "nur" verbal vor, aber das auch schon äußerst heftig.
Es sind bei uns mehr Kinder aus "bildungsfernen" Familien, aber auch einige "überbehütete", die sich alles erlauben.
Finde die Entwicklung auch sehr bedenklich.Was mich in diesem Zusammenhang interessieren würde - Frage an alle:
Werden an euren Grundschulen Ordnungsmaßnahmen angedroht und durchgezogen? -
Ich habe sowohl schon in jahrgangsübergreifenden Klassen 1/2 als auch in Lerngruppen 1-4 gearbeitet.
Noch an der Uni war ich begeistert von den Vorteilen, die das jahrgangsgemischte Lernen versprach und war gespannt, wie es sich in der Praxis darstellen würde.
Mittlerweile sehe ich das Ganze deutlich kritischer.
Das einzige Argument, was mich noch überzeugt, ist, dass Kinder eben 3 Jahre Schuleingangsphase machen können ohne die Klasse zu wechseln.Und für richtig starke Schüler, die in der Lage sind, selbstständig zu lernen, ist das sicher auch machbar, aber für die breite Masse nicht, das zeigt zumindest meine Erfahrung.
Ansonsten kann ich nur sagen, dass ich mich freiwillig niemals mehr für jahrgangsübergreifendes Lernen entscheiden würde.
Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Klar, es mag funktionieren, wenn rundherum wirklich alles stimmt. Aber wann tut es das schon… -
Das heißt ja dann in dem Fall noch nicht direkt "zieldifferent", denn wenn ich das richtig verstehe, soll das Kind nach den 3 Jahren ja die Schuleingangsphase erfolgreich abschließen, oder?
Man weiß ja noch nicht offiziell, ob es wirklich eine Lernbehinderung hat.
Es wird also einfach mehr Zeit (3 Jahre) brauchen, und bekommt natürlich auch Aufgaben auf seinem Leistungsniveau. D.h., dass die anderen Kinder vielleicht was anderes arbeiten, da sie schon weiter sind, aber letztendlich arbeitet das Kind ja trotzdem auf das Ziel hinaus, nach den 3 Jahren versetzt zu werden.
Die Eltern solltet ihr natürlich frühzeitig informieren, dass das Kind 3 Jahre in der SEP bleiben wird und eben ab jetzt in kleineren Schritten arbeitet bzw. andere Aufgaben bekommt.
Wenn ersichtlich wird, dass es die Anforderungen am Ende der SEP nicht erreichen wird, könnt ihr frühstens im Winter des 3. Schulbesuchsjahres einen AO-SF Antrag stellen. -
Zitat
was soll denn ein kind, das mit viel förderung und unterstützung in
geeignetem umfeld vielleicht mal einen quali hinbekommen wird, im
lateinunterricht? das ist einfach sinnlos. so ein kind muss erfahrungen
sammeln in der schule (die es daheim nicht machen kann, da meistens die
eltern da ebenfalls eher überfordert sind...), mal eine schnecke
anfassen dürfen, ordentlich texte verstehen (nicht nur mechanisch
erlesen) lernen, vielleicht auch einfach mal den eigenen stadtbezirk
verlassen, von wegen expedition ins nirgendwo.Das sehe ich ähnlich!
Solche Kinder müssen (noch mehr als andere) aufs LEBEN vorbereitet werden. Oft fehlt gerade von zuhause die Unterstützung.
Da sollte das Ziel sein, dass sie z.B. alleine einkaufen gehen können und das Rückgeld selbst errechnen.
Sie sollten lernen, wie man einen Busfahrplan liest, wie man am Automat ne Karte zieht und wie man sich in der Stadt orientieren kann.
Kochen, backen, abwiegen... eben Tätigkeiten des Alltags, die sie vielleicht irgendwann halbwegs selbstständig erledigen können.
Und nicht auf Teufel komm raus im GU sitzen und dort an differenzierten Arbeitsblättern 3 lateinische Vokabeln malen und behalten.
Weder Regelschullehrer noch Sonderpädagogen können diese Vorbereitung aufs Leben unter den gegebenen Voraussetzungen in dieser Form leisten. -
Ich hab nochmal drüber nachgedacht und bin mir ziemlich sicher, dass die Noten ausgesetzt werden können.
Hatte mal ein Kind aus Polen, was kein Wort Deutsch sprach. Allerdings Grundschule.
Da brauchte ich in Deutsch auch keine Noten drunter schreiben, wäre ja auch sehr demotivierend, sondern hab es bei Kommentaren belassen.
Die Deutschnoten sind auch nicht versetzungsrelevant.
Leider musste ich auf dem Zeugnis damals dann auch "mangelhaft" hinschreiben in Deutsch, aber trotzdem wurde das Kind versetzt.
Ich meine das gilt auf jeden Fall für das erste Jahr, ggf. auch länger.
Frag doch mal deine Schulleitung, die müsste es wissen! -
Können die Noten in solchen Fällen nicht sogar über einen gewissen Zeitraum ausgesetzt werden?
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Es ist ja nicht gesagt, dass er dann auf die Förderschule geht.
Wenn die Eltern dies nicht wollen, bleibt er im Gemeinsamen Unterricht an eurer Grundschule und wird dort mit dem Förderschwerpunkt Lernen zieldifferent unterrichtet.
Somit nimmt er automatisch am Unterricht der nächsten Klasse teil. Er erhält ja auch keine Noten mehr.
Ich weiß ja nicht, wie es in RLP ist, aber m.E. kann man auch als Schule ein AO-SF stellen.
Die Eltern müssen angehört werden und deren Meinung protokolliert werden. Wenn sie dagegen sind, wird das halt festgehalten, aber die Schule kann trotzdem das Verfahren einleiten. -
Danke für den TIpp mit den Meilensteinheften, ich hatte mal ne Leseprobe davon am Schreibtisch liegen und hatte das aber wieder verdrängt.
Werde auch für einige spezielle Schüler Hefte davon bestellen.Ach so, mit den Lese-Stars Heften habe ich auch gute Erfahrungen gemacht, vor allem auch mit dem Silbentrainingsheft.
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Du solltest vielleicht im Vorfeld überlegen, ob du den Schwerpunkt bei der Wörterbucharbeit zunächst nur auf die Nachschlagetechnik legst, oder ob du auch auf die Wortfindetechnik eingehst.
Zusammengesetzte Nomen zu finden, wie du schriebst, wäre für mich schon "Wortfindetechnik".
Wenn die Wörterbucharbeit erst eingeführt wird, wäre vielleicht ersteres ausreichend?
Wobei man es dann im Vorfeld nicht zu sehr auslutschen sollte, sonst ist der Lernzuwachs womöglich nicht ersichtlich... -
Und weist du in welche Entgeldgruppen die Sonderpädagogen an den Grundschulen eingestuft sind ?
Arbeiten diese ausschließlich an Grundschulen ?
Treten sie dort "nur" in Doppelbesetzung mit der regulären Klassenlehrerin auf und reisen stundenweise von Klasse zu Klasse, oder unterrichten sie Klassen auch alleine und verbleiben fest an einer Schule ?Besten Dank
Entweder du bist "richtiger" Sonderpädagoge oder du bist es nicht
Wenn du Sonderpädagoge und verbeamtet bist, bekommst du - egal ob du an der Förderschule, an der Grundschule oder an beiden arbeitest - A 13.
Wie Sonderpädagogen an Grundschulen eingesetzt werden ist unterschiedlich, aber in der Regel wirst du keine eigene Klasse haben, höchstens im Team mit dem Grundschullehrer.
Ob man fest an einer Schule ist oder an mehrere Schulen abgeordnet wird, hängt auch von der Anzahl der GU-Kinder ab.
Wenn du Grundschullehrer bist und dich auf eine "GU-Stelle" bewirbst, musst du in NRW m.W. entweder Sopä nachstudieren oder ein 1,5 jähriges "zweites Referendariat" machen.
Dann bekommst du am Ende auch A13 und darfst dich Sonderpädagoge nennen. -
Vielleicht kannst du auch einfach eine Reihe zum "Symbol Wasser" machen?
Da könntest du die "Rose von Jericho" zur Verdeutlichung nutzen oder so
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