Mir ist jetzt nicht ganz klar, in welche Richtung der Förderbedarf gehen soll.
Ist das Mädchen (mehr oder weniger) problematisch vom Verhalten oder von den Leistungen?
Wenn es die Leistungen sind und das Kind völlig überfordert ist, würde das AO-SF vielleicht Sinn machen, damit das Kind dann offiziell zieldifferent im Bildungsgang "Lernen" unterrichtet werden kann.
Wenn es das Verhalten ist, hilft das insofern, dass der Klassenlehrer evtl. dann mehr Unterstützung durch einen Sonderpädagogen bekommt... Wobei das mittlerweile ja nicht mehr in "2,X Stunden pro Kind" gerechnet wird. Bei schweren Fällen ist das AO-SF meist auch die Voraussetzung für einen Integrationshelfer etc.
Wenn der Klassenlehrer aber meint, dass es so viel Auffälliges gar nicht gibt, was ein erneutes AO-SF rechtfertigen würde, würde ich das den Eltern auch so kommunizieren.
Vermutlich werden die Eltern den Antrag trotzdem stellen und dann würde ich es in der Stellungnahme des Klassenlehrers eben so formulieren, wie ich es vertreten kann.
Letztlich entscheidet ja sowieso das Schulamt bzw. das Gutachten.