Hallo HHer,
... hier eine gute Übersicht zum Seiteneinstieg in den einzelnen Bundesländern:
http://www.lehrer-online.de/quereinstieg.php
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Hallo HHer,
... hier eine gute Übersicht zum Seiteneinstieg in den einzelnen Bundesländern:
http://www.lehrer-online.de/quereinstieg.php
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Hallo idus,
frag doch mal in Münster nach
Brasch, Hartmut
Anerkennung von 1. und 2. Staatsexamen aus anderen Bundesländern
Telefon: 0251/411-4208
Fax: 0251/411-4453
Die langen Anerkennungszeiten gelten für die (vielen) Seiteneinsteiger.
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Hallo Alchimist,
als nächstes solltest du hier deinen UNI-Abschluss bzw. "Doktor" als erstes Staatsexam anerkennen lassen:
http://www.bezreg-muenster.nrw…ngstaatsexamen/index.html
Erwähne UNBEDINGT (schriftlich) das du die Anerkennung umgehend benötigst da du im August 2008 mit dem Vorbereitungsdienst beginnen willst!! Die Bearbeitungszeiten für die Anerkennungen können sonst 6 Monate und länger betragen.
Die Anerkennung von Diplomabschlüssen wird in diesem Erlass geregelt:
http://www.schulministerium.nr…se/Anerkennungserlass.pdf
Gruss Textmarker
Für den Einstellungstermin für den Vorbereitungsdienst zum 25. August 2008 für alle Schulformen.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON
Anmeldung auch "online"
Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden!!!
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Hallo Alchimist,
... hier eine Übersicht:
http://www.schulministerium.nr…Seiteneinstieg/index.html
Generell hast diese Möglichkeiten:
1. Als Technischer- oder Werkstattlehrer am Berufkolleg (früher Berufsschule) = kein regulärer Lehrer
2. Die Anerkennung deines Diploms als erstes Staatsexam beantragen. (Gegebenenfalls musst du noch "nachstudieren")
---> mit dem erstes Staatsexam ins Referendariat (2Jahre) - dann Abschluss zweites Staatsexam = regulärer Lehrer
ODER
---> mit dem erstes Staatsexam sich an einer Schule bewerben - dann berufsbegleitend ins Referendariat (2Jahre) - dann Abschluss zweites Staatsexam = regulärer Lehrer (zumindest in NRW)
Heute (22.04.08 ) ist der letzte Anmeldetermin für den Vorbereitungsdienst der im August beginnt. Im Februar beginnt der nächste Vorbereitungsdienst (Anmeldeschluss 15.08.08 )
Gruß Textmarker
Hallo MisterX,
... eventuell ist das hier genau das Richtige für dich:
An der FH Münster kannst du mit "Fachabi" auf Lehramt studieren! Aber nur das "Lehramt an Berufskollegs". Die FH bietet verschiedene Möglichkeiten über Bachelor-Studiengänge den Abschluss "Master of Education" (Lehramt an Berufskollegs) zu erlangen.
Der Abschluss "Master of Education" entspricht dem 1. Staatsexam für das jeweilige Lehramt.
1. Berufliche und allgemeine Bildung (BAB):
- Zugang nur mit Abitur
- bereits im Bachelor wird ein allgemein bildendes Fach studiert
- Studium an zwei Hochschulen (FH und UNI-Münster)
2. Berufliche Bildung (BB):
- Zugang auch mit Fachhochschulreife!!!!!!!!!!!
- Studium an der FH
- im Bachelor wird die berufliche Fachrichtung studiert, das allgemein bildende Fach kommt erst später im Masterstudiengang (UNI)
Übersicht: https://www.fh-muenster.de/ibl…oads/graphik_bb_01_08.pdf
Bewerbungsfristen Wintersemester 2008/2009:
Die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge endet an der Universität am 15. Juli 2008 (Ausschlussfrist). An der Fachhochschule endet sie für Altabiturienten (Abitur vor dem 15. Januar 2008 erworben) am 31. Mai 2008, für Neuabiturienten am 15. Juli 2008. Falls das Zeugnis bis dahin noch nicht vorliegt, muss eine Bescheinigung des zuständigen Schulsekretariats beigefügt werden, aus dem die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung hervorgeht.
Für zulassungsfreie Studiengänge kann man sich an der Fachhochschule Münster bis Mitte August 2008 einschreiben, an der Universität Münster bis einen Werktag vor Vorlesungsbeginn - Mitte Oktober 2008
Weitere Infos:
https://www.fh-muenster.de/ibl/index.php
https://www.fh-muenster.de/ibl…g_gestellte_fragen_1_.pdf
Zum Thema "Perspektiven im Lehrerberuf in NRW" gibt es hier eine sehr gute Übersicht:
http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Chancen/Prognosen.pdf
Beachte besonders die Fächer für das Berufskolleg!
Laut Runderlass vom 9. August 2007- BASS 21-01 Nr. 16 (siehe Punkte 2.2.1, 2.4.2 und 2.5.1) können Bewerberinnen und Bewerber, die über eine der nachfolgenden Lehramtsbefähigungen (hier Berufskolleg) verfügen, am Ausschreibungsverfahren und / oder am Listenverfahren teilnehmen:
http://www.schulministerium.nr…ass_Lehrereinstellung.doc
Soll heißen: mit dem "Lehramt am Berufskolleg" kannst du dich an o.g. Schulformen bewerben und dort unterrichten.
Gruss Textmarker
Hallo ChristianH,
... viele Fragen - ich fang mal an:
"Welche Möglichkeiten habe ich?"
I) Über die Anerkennung Deines zukünftigen Diploms als erstes Staatsexams. Die Bez. Reg. Köln ist für FH Abschlüsse zuständig:
http://www.bezreg-koeln.nrw.de…46/anerkennung/index.html
Die rechtliche Grundlage ist der sog. Anerkennungserlass vom MSW. Hier wird vorgegeben welche Abschlüsse voll, also ohne weitere Überprüfung und welche nur teilweise anerkannt werden. FH Abschlüsse werden meines Wissens nur noch als Teilanerkennung ausgesprochen :-(. (gilt für alle Schulformen)
http://www.schulministerium.nr…se/Anerkennungserlass.pdf
Nach der Anerkennung bzw. Nachstudieren musst du in das Referendariat. Das dauert noch zwei Jahre und endet mit dem zweiten Staatsexamen. Danach bist du "richtiger" Lehrer und darfst dich an Schulen bewerben.
II) Eine andere Möglichkeit ist der Technische- bzw. Werkstatt Lehrer. Diese können aber nur an Berufsschulen unterrichten.
http://www.bezreg-duesseldorf.…hnische_Lehrer_in8398.php
Beispiel für eine Ausschreibung:
http://www.bezreg-duesseldorf.…ngen_an_Berufskollegs.php
Eine gute Übersicht:
http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/index.html
Wie sind die Perspektiven im Lehrerberuf?
http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Chancen/Prognosen.pdf
"Muss ich ein komplettes Studium auf Lehramt an einer Uni anhängen oder benötige ich nur einige Scheine von der Uni?"
Kommt auf die Schulform bzw. die Anerkennung an!
"Darf ich überhaupt an eine Uni gehen mit FH-Abschluss, ohne Berufserfahrung???"
Ja!
"Und muss ich noch 2 Jahre Referendariat dranhängen, falls es mal soweit kommt?"
Ja, aber das Ref wird in den nächsten Jahren schrittweise verkürzt. Ab 2015 sind es dann 12 Monate.
"Kann ich mich direkt an einer Berufsschule bewerben?"
Ja, die BK sind sog. eigenverantwortliche Schulen und dürfen selber einstellen. Als was? - siehe oben.
Außerdem kannst du versuchen über Vertretungsunterricht erste Erfahrung sammeln:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/VERENA
ABER bevor du in den Schuldienst wechselt - hospitier unbedingt einige Zeit!!
Viel Erfolg, Textmarker
Hallo paul kl,
... in NRW sieht es ab 2009 nicht mehr so gut aus :-(. Es kommt aber auf die Fächer an. Hier eine SEHR GUTE Prognose für NRW:
http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Chancen/Prognosen.pdf
Gruss textmarker
Hallo Dumdidum,
... an deiner Stelle würde ich mich zuerst erkundigen ob und was NACH deinem regulären Abschluss anerkannt werden WÜRDE.
Für NRW findest du hier den aktuellen Anerkennungserlass:
http://www.schulministerium.nr…se/Anerkennungserlass.pdf
Auskunft gibt es hier:
http://www.schulministerium.nr…Seiteneinstieg/index.html
Chancen im Lehrerberuf:
http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Chancen/index.html
Gruß Textmarker
Hallo,
das MSW hat wieder Stellenangebote ins Netz gestellt:
http://www.schulministerium.nr…P/LEO/Angebote/index.html
Viel Erfolg
Textmarker
Hallo
...in NRW steht das im Landesbeamtengesetz. In Bayern betimmt auch!
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HALLO D.I.C.K.
....hier ist eine Stellenausschreibung (Werkstattlehrer Elektrotechnik) - Anmeldeschluss ist der 22.02.08!!!!!!!
http://www.brd.nrw.de/BezRegDd…ngen_an_Berufskollegs.php
Viel Glück,
Textmarker
Hallo Anne1981,
die Aussichten eine Stelle an einem Berufskolleg in NRW zu bekommen sind nach dem Schuljahr 2008/09 schlecht!!
http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Chancen/Prognosen.pdf
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Hallo D.I.C.K.,
wie du schreibst kommst du aus D-Dorf. In NRW hast du mehrere Möglichkeiten in den Lehrerberuf "einzusteigen".
I. regulärer Weg
1. und 2. Staatsexamen in zwei Unterrichtsfächern, danach 2 Jahre Referendariat
II. über eine Anerkennung
1. dein FH-Diplom anerkennen zulassen
Mit einem FH-Diplom wirst du aber nur eine Teilanerkennung für das Berufskolleg (früher Berufsschule) bekommen.
http://www.schulministerium.nr…P/LEO/Hinweise/text7.html
Außerdem sollen ab Schuljahr 2008/09 kaum noch Lehrer im BK eingestellt werden!
http://www.schulministerium.nr…Seiteneinstieg/index.html
Du könntest versuchen für das Lehramt GHR-GE (früher SEK-I) eine Teilanerkennung zu bekommen
http://www.schulministerium.nr…se/Anerkennungserlass.pdf Das bedeutet (wie beim Berufskolleg), dass du wahrscheinlich ein Fach ganz oder teilweise nachstudieren musst :-(.
2. Mit dem Abschluss kannst du dann in das Referendariat "gehen". Alternativ könntest du mit dem 2. Staatexamen und zwei Jahre Berufserfahrung NACH dem 2. Staatsexam direkt an eine Schule "gehen" und das Ref. berufsbegleitend absolvieren (nach OVP-B).
III. Technischer- oder Werkstattlehrer
du kannst dich auf Ausschreibungen der Berufskollegs DIREKT bewerben. Voraussetzungen für den Technischen- / Werkstattlehrer:
http://www.brd.nrw.de/BezRegDd…hnische_Lehrer_in8398.php
Stellenangebote findest du hier:
http://www.schulministerium.nr…P/LEO/Hinweise/text4.html
Weitere wichtige Adressen:
http://www.schulministerium.nr…tieg/Grundinformation.pdf
http://www.schulministerium.nr…Seiteneinstieg/index.html
http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Chancen/Prognosen.pdf !!!!
http://www.tresselt.de/Seiten.htm
http://www.brd.nrw.de/BezRegDd…hramtspruefungen11262.php
Gruß Textmarker
Hallo Kölle,
..hast du das 2. Staatsexam bzw. die Anerkennung? Wenn ja, sind es 2 Jahre! Wenn nein, dann ist es 1 Jahr (früher Basisqualifikation jetzt Pädagogische Einführung)
Infos zur Pädagogische Einführung:
http://www.schulministerium.nr…agogische_Einfuehrung.pdf
Gruss textmarker
Hallo Prisoner,
...für NRW findest du hier eine SEHR gute Prognose zum Lehrerarbeitsmarkt
http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Chancen/Prognosen.pdf
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Klage von angestellten Lehrern (Seiteneinsteigern) auf Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgreich.
http://www.vg-duesseldorf.nrw.…/pressem/2007/p071205.htm
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P.S. Das Urteil ist NUR für die Seiteneinsteiger (nach OVP-B NICHT OVP!!) interessant, die zum Zeitpunkt der AUFHEBUNG des Mangelfacherlasses (Juli 2006) schon im "Berufsbegleitenden Referendariat" waren.
Hallo bella,
1. ob du nach dem Ref oder nach dem Seiteneinstieg (OVP-B) in der PKV bleiben kannst würde ich GENAU prüfen!!!! Als Beamter kannst du es dir aussuchen ob PKV oder GKV. Als Angestellter kannst du nach einem Wechsel in die GKV NICHT mehr in die "normale" PKV zurück. (hast du ja wahrscheinlich nicht vor)
2. Seiteneinstieg (OVP-B):
Vorteil:
- Mit dem Antritt als OVP-Bler bist du Inhaber einer Planstelle.
- Dein Vertrag sollte eine Übernahmegarantie nach dem 2. Staatexam beinhalten :-). In der Regel bleibst du an der Schule - eine Garantie hast du aber so viel ich weiß nicht.
- Du wirst besser als ein Ref. bezahlt. (eine Gehaltsstufe unter dem Lehrereinstiegsgehalt).
Nachteil:
- Du wirst ein zweites Fach unterrichten müssen (siehe OVP-B). Mindestens 12 Stunden Unterricht plus 7 Stunden Seminar. Je nach Anerkennung des 1. Staatsexams musst du bis Ende des 1. Ausbildungsjahres noch 2 zusätzliche Prüfungen ablegen. Erziehungswissenschaften und Didaktische Grundlagen (Deutsch oder Mathe).
- Insgesamt ist die Belastung und der Stress enorm!
- Je nach Schule kein Mentor und keine Zeit zum Hospitieren.
- Je nach Seminar noch Hausaufgaben, Portfolio, Gruppenhospitationen etc....
3. Referendariat
Vorteil:
- weniger Stress - ist aber noch stressig genug!!
- viel mehr Zeit zum Hospitieren, Portfolio, Hausarbeit......
- Anspruch auf Mentor und AKO
Nachteil:
- weniger Geld
- nach dem Ref geht die Jobsuche los
Fazit
wenn du keine oder pflegeleichte Kinder hast und einen lieben und geduldigen Partner mach den Seiteneinstieg. Aber NUR mit Übernahmegarantie!
Die Ausbildung im regulären Vorbereitungsdienst ist besser. Du hast viel mehr Zeit u.a. neue Methoden etc. kennen zulernen und umzusetzen. Als OVP-Bler lernst du mehr „on the Job“
Übrigens, reguläre Referendare und OVP-Bler haben im Seminar gemeinsam Unterricht (NRW).
Tipp: lies dir mal diese Handreichung durch (besonders Seite 7):
http://www.studienseminare.nrw…eichungseiteneinstieg.pdf
Gruß Textmarker
Hallo vangough,
eine sehr gute Übersicht zum Thema Altersgrenze und Verbeamtung:
http://www.gew.de/Binaries/Bin…eL%C3%A4nder-07-05-16.pdf
In NRW ist DEFINITIV die Altersgrenze bei 35 Jahren.
=> Du darfst noch nicht deinen 35. Geb. gefeiert haben wenn Du eine unbefristete Stelle NACH dem Ref. antrittst.
ABER Du bist doch Landesbeamter. Den Status behält du auf jeden Fall!!! Ich habe von verbeamteten Telekommitarbeitern (Seiteneinsteiger) gehört, dass sie natürlich ihren Status beim Wechsel in den Schuldienst behalten haben.
Sport Hauswirtschaft gute Kombi?
Hier steht ob es rechtlich möglich ist: http://www.schulministerium.nr…ehrerausbildung/LPO03.pdf
Hier wie die Chancen sind:
http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Chancen/Prognosen.pdf
Gruß Textmarker
...das 1. Staatsexamen "gibt es nur im Doppelpack". Ausnahme Kunst und Musik (SEK-II in NRW).
Gruß Textmarker
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