Beiträge von textmarker

    Hallo Koch04,


    unabhängig von dem was PeterKa geschrieben hat versuche ich mal die Fragen zu beantworten:


    „1.) Was besagt der Einstellungserlass vom 20.12.2008 und im folgenden die Punkte 2.5.4. und 2.5.5. bzw. wo finde ich den Erlass?“


    http://www.schulministerium.nr…s_20_12_2008_Original.pdf


    => Der Erlass regelt GRUNDSÄTZLICH welche Schulformen Lehrer mit welcher Ausbildung einstellen dürfen. Wobei die Anstellung eigentlich über die jeweiligen BezReg laufen. Die Schulen sind so was wie "Erfüllungsgehilfen" für die BezReg. (ändert sich aber - Stichwort: Selbständige Schule)
    Die Punkte 2.5.4 und 2.5.5 regeln ob und wie Seiteneinsteiger mit und ohne Erstem Staatsexamen eingestellt werden dürfen.


    „2.) Die Stelle ist für den Seiteneinstieg für FH-absolventen zugelassen. Ich habe im Internet u.a. die Bemerkung gefunden das man dazu dann "nur noch" die pädagogische Einführung in den Schuldienst (einjährig) besuchen muss (von einer Anerkennung des FH-abschlusses bei der Bezirksregierung ist dort nicht mehr die Rede gewesen).“


    => Das ist in der Tat verwirrend! Zur Zeit hast du VIER Möglichkeiten an das BK zu kommen:


    I. Der reguläre Weg: UNI -> erstes Staatsexam -> Ref -> zweites Staatsexam -> Anstellung


    II. Du beantragst die Anerkennung deines FH / UNI Abschlusses und studierst die fehlenden "Scheine bzw. Fach" an einer UNI nach. Machst das 1. Staatsexam und gehst in das Ref. Bei dir ist es das Ref für das "Lehramt an Berufskollegs". Abschluss 2. Staatsexam!


    III. Du bewirbst dich an einer Schule und wirst genommen. Jetzt hast du zwei Möglichkeiten:
    ->A. Du stellst einen Antrag auf Anerkennung. Zudem unterrichtest du und gehst parallel zur UNI und machst die fehlenden "Scheine bzw. Fach" nach. Absolvierst das erste Staatsexam. Danach, ebenfalls parallel, besuchst du das berufsbegleitendes Ref. (ehemals OVP-B). Abschluss 2. Staatsexam!
    ->B. Du stellst keinen Antrag auf Anerkennung. Du unterrichtest und machst parallel die sog. "pädagogische Einführung". Nach einem Jahr beurteilt dich die Schulleitung -positiv- und du kannst an der Schule bleiben. Du hast dann aber weder das 1. noch das 2. Staatsexam.


    Info:
    http://www.schulministerium.nr…ng_von_FH-Absolventen.pdf


    http://www.schulministerium.nr…en_zum_Seiteneinstieg.pdf


    Hinweis: Zur Zeit (15.04.2009) ist das sog. berufsbegleitende Ref (ehemals OVP-B) noch NICHT wieder eingeführt worden. Deshalb müssen ALLE Seiteneinsteiger die das erste bzw. zweite Staatsexamen anstreben ebenfalls in die "pädagogische Einführung". Sobald das neue "OVP-B" steht findet ein Wechsel für diejenigen statt, die das 2. Staatsexam ablegen möchten. Die Zeit in der "pädagogische Einführung" soll dann angerechnet werden. Die "pädagogische Einführung" dauert ein Jahr - das OVP-B dauerte zwei Jahre. Aufgrund der Änderungen in der Lehrerausbildung wird aber das zukünftige OVP-B aber eventuell kürzer werden.


    Info: http://www.schulministerium.nr…ngsbestimmungen_OVP-B.pdf


    IV. Du bewirbst dich als Werkstatt oder technischer Lehrer am BK. Auch hier ohne 1. und 2. Staatsexam. Einen Antrag auf Anerkennung brauchst du nicht stellen. Technische Lehrer müssen ebenfalls an einer "pädagogischen Einführung" teilnehmen. Für die Werkstattlehrer gibt es was anderes.


    Info: Werkstatt bzw. technischer Lehrer
    http://www.bezreg-duesseldorf.…hnische_Lehrer_in8398.php


    Angebote für Werkstatt- bzw. technischer Lehrer:
    http://www.bezreg-duesseldorf.…ngen_an_Berufskollegs.php


    Pädagogische Einführung für Technische Lehrer (identisch mit der einjährigen pädagogischen Einführung):
    http://www.schulministerium.nr…agogische_Einfuehrung.pdf


    „3. Muss die Anerkennung durch die BZR Köln vor dem Einstellungsgespräch erfolgt sein?“
    => NEIN!!!



    Gruß,
    Textmarker

    Hallo mausilienchen04,


    wenn du einen Vertrag mit 25,5 Std. bekommst und wirst für 7 Std. freigestellt, so bedeutet dies, dass du 25,5 Std. bezahlt bekommst. (NRW)


    Dafür musst du 18,5 Std. unterrichten und 7 Std. ins Seminar.


    Da das berufsbegleitende Ref SEHR stressig ist würde ich an deiner Stelle überlegen ob du nicht Stunden reduzierst. An den Schulen ist das gar nicht so selten. Das Minimum wäre beim OVP-B 7 Std. im Seminar und jeweils 6 Std. pro Fach -> 19 Std. bezahlt.
    Du bekommst zwar weniger Geld aber wahrscheinlich immer noch mehr als ein regulärer Refi (du arbeitest als OVP-B-ler auch viel mehr!!).



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    Hallo mausilienchen04,
    den berufsbegleitende Vorbereitungsdienst gibt es zur Zeit nicht mehr. Er soll aber in den nächsten Monaten wieder eingeführt werden.


    Die Zeit im Seminar bekommst du natürlich bezahlt!!


    Wenn in deinem Vertrag 25,5 Stunden stehen bekommst du diese Zeit auch bezahlt. Egal ob du 5 oder 7 Stunden im Seminar bist.


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    Es gibt einen neuen Anerkennungserlass:


    http://www.schulministerium.nr…se/Anerkennungserlass.pdf


    Die wichtigsten Änderungen:


    1. Das "Vereinfachte Verfahren" zur Anerkennung ist weggefallen. In der Regel werden die Abschlüsse vom jeweiligen "Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen" überprüft.


    2. FH-Abschlüsse werden nur noch als "Teil-Anerkennungen" anerkannt.


    3. Fachdidaktische Anteile des Lehramtsstudium (z.B. in anderen Bundesländer abgelegt) sind jetzt auch Teil des Überprüfungsmaßstabes.


    4. Der Nachweis "einer mindestens zweijährigen berufspraktischen Tätigkeit nach Abschluss des Studiums" ist nicht mehr nötig! Dies gilt explizit für FH-Abschlüsse für das Lehramt GHR-Ge.


    5. Die Anlagen, mit der Auflistung von Diplomprüfungen die ohne Überprüfung durch das Prüfungsamt anerkannt worden sind, sind weggefallen -> Wegfall des Vereinfachten Verfahrens.


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    Hallo Ducky,


    in NRW hast du mit deiner Ausbildung (kein Studium) nur die Möglichkeit als Werkstattlehrer oder Technischer Lehrer an einem Berufskolleg zu arbeiten:


    Die genauen Voraussetzungen findest du hier:


    http://www.bezreg-duesseldorf.…hnische_Lehrer_in8398.php


    Hier eine aktuelle Ausschreibung (15.02.2009) die zu dir passen könnte:


    http://www.bezreg-duesseldorf.…ngen_an_Berufskollegs.php


    "Gibt es denn eine Art "dickste Qualifikation", die man studieren/belegen kann, um dann in der gesamten BRD in den obersten Jahrgängen unterrichten zu können/dürfen?"


    Die "dickste Quali" ;) ist das 2. Staatsexam für die jeweilige Schulform. Da in Deutschland die Lehrerausbildung "Ländersache" ist, hat jedes Bundesland seine eigenen Abschlüsse. In der Regel werden diese aber beim Wechsel in ein anderes Bundesland anerkannt.


    Viel Erfolg bei der Bewerbung,


    Textmarker

    Hallo Katinka,


    "Ist es richtig und der einzige Weg einen Antrag auf Anerkennung des FH-Diploms an die Bezirksregierung Köln zu stellen?"
    -> JA!! Die Bezirksregierungen haben sich die Anerkennungen untereinander "aufgeteilt". Köln ist u.a. für FH-Abschlüsse zuständig!


    "Und funktioniert das nur mit Anerkennung auf ein Fach und muss somit ein zweites Fach später parallel nach studiert werden?"
    -> Ja, seit 1.1.2009 werden FH-Abschlüsse nur für ein Fach anerkannt (ist aber im Grunde seit dem Erlass vom 01.02.2005 so).
    -> Du kannst nur parallel nachstudieren wenn du gleichzeitig eine Anstellung an einer Schule bekommen hast.
    --> Als regulärer Lehrer musst du 2 Fächer studiert haben. Nur für das "Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen" gibt es eine Ausnahme: Kunst und Musik als einzelnes Fach.

    "Nun gibt es doch noch die zweite Möglichkeit als Werkstattlehrer/Technischer Lehrer zu unterrichten. Zu einer Anerkennung als solcher konnte mir niemand weiterhelfen.
    Wo und unter welchen Bedingungen kann ich diese beantragen?"


    -> Die Anerkennung von der hier geschrieben wird bezieht sich auf des 1. Staatsexamen. Für den Technischen bzw. Werkstattlehrer gibt es KEINE Anerkennung sondern nur Voraussetzungen:
    http://www.bezreg-duesseldorf.…hnische_Lehrer_in8398.php


    Technische Lehrer (im Sinne der Ausbildung) brauchen NICHT das 1. und/oder 2. Staatsexamen besitzen.



    Generell gibt es zur Zeit diese Möglichkeiten (NRW) in den Schuldienst zu kommen:


    1. Anerkennung des FH / UNI Abschlusses als 1. Staatsexamen. Oft muss aber noch ein Fach oder Prüfungsleistungen "nachstudiert" werden. DANACH ins reguläre Ref ODER berufsbegleitendes Ref. - jeweils mit dem Abschluss 2. Staatsexam. ==>"richtiger" Lehrer
    http://www.schulministerium.nr…se/Anerkennungserlass.pdf


    2. Als "klassischer" Technischer Lehrer" Voraussetzungen:
    http://www.bezreg-duesseldorf.…hnische_Lehrer_in8398.php


    3. Als Werkstattlehrer (siehe Punkt 2)


    4. Seit Ende 2008 gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Mit der TEILANERKENNUNG für ein Fach kannst du dich direkt an einer Schule (Berufskolleg) bewerben. Mit der Anstellung erhältst du eine Pädagogische Einführung bzw. wenn das neue Lehrergesetz verabschiedet worden ist kannst du das berufsbegleitende Ref. besuchen. PARALLEL kannst du die fehlenden "Sachen" nachstudieren. In der Zeit bis zum 2. Staatsexam wirst du mit der BERUFSBEZEICHNUNG "Technischer Lehrer" eingestellt (arbeitest aber wie ein "richtiger" Lehrer).
    http://www.schulministerium.nr…ng_von_FH-Absolventen.pdf


    5. Modellstudiengang in Münster (FH und UNI) – siehe mein Posting vom 15.04.2008
    Master of Education (Zulassung etc.)


    6. Last but not least ;) das reguläre Lehramtsstudium mit Abschluss 1. Staatsexam danach Ref. mit Abschluss 2. Staatsexam.


    WICHTIG:
    Lehrer mit 2. Staatsexamen MÜSSEN (Erlass vom Ministerium - NRW) von den Schulen IMMER vorrangig eingestellt werden. Dabei ist es aber egal ob das 2. Staatsexamen über die reguläre Lehrerausbildung oder über den Seiteneinstieg abgelegt worden ist!


    Hast du in MG studiert?



    Textmarker

    Hallo Daniela81,
    ich habe noch mal im LPO (§37 Abs. 2) nachgeschaut.


    Es gibt definitiv KEINE berufliche Fachrichtungen "Hauswirtschaftswissenschaft"!!!
    Die richtige Bezeichnung (für das Lehramt an Berufskollegs) lautet:


    "Ernährungs- UND Hauswirtschaftswissenschaft"


    Auf diese Bezeichnung würde ich bestehen. Nur so hast du eine volle Anerkennung des Faches.


    Seit Dezember 2008 ist es auch für FH-Diplomaten mit der Anerkennung für EIN Fach möglich sich direkt beim Berufskolleg zu bewerben!!!!!!! Diese Möglichkeit passt zu 100% auf dich.


    Also bewerben. Mit einer Stellenzusage hast du zwei Optionen:


    1. Du machst parallel eine einjährige Pädagogische Einführung und bist danach Technische Lehrerin. Wenn du noch nicht 35 bist kannst du sogar noch Verbeamtet werden - Besoldung A11


    2. Du unterrichtest mindestens 13 Stunden und studierst parallel an einer Hochschule die fehlenden (siehe deine Anerkennung) Sachen nach. Danach legst du das 1. Staatsexamen ab. Mit bestandener 1. Staatsprüfung gehst du in das berufsbegleitende Referendariat. Nach frühestens einem Jahr kannst du dann die 2. Staatsprüfung ablegen und bist "richtiger" Lehrer. Die ganze Zeit bist du fest an der Schule angestellt.


    Bis zum 1 . Staatsexamen wirst du nach TV-L EG 11 (Angestellter) bezahlt. Danach bis zum 2. Examen nach TV-L EG 13 (Angestellter). Mit 2. Staatsexamen bekommst du als „richtiger“ Lehrer und als Beamter A13 mit etwas Zulage. Als Angestellter TV-L EG 13 plus eine Stufe.


    In einem Posting schreibst du, das du dich ärgerst weil du den Antrag nicht früher gestellt hast. Die oben beschriebene Möglichkeit wird es sicher auch nicht lange geben!


    Hier werden alle Stellen ausgeschrieben. Die Berufskollegs können jeden Mittwoch neue Stellen ins Netz setzen:


    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/LeoAngebote


    Tipp:
    Klicke auf „Stellen suchen“,
    1. Stellenangebote für Lehrkräfte mit passender Lehramtsausbildung, hier Berufskolleg und das Fach Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft auswählen
    2. Stellenangebote für den Seiteneinstieg an Berufskollegs, hier wieder das obige Fach auswählen


    Von der FH Münster wird ein Modellstudiengang angeboten. Näheres habe ich in diesem Posting beschrieben:


    Master of Education (Zulassung etc.)


    Vielleicht ist das auch was für dich oder du kannst dort die fehlenden Sachen dort nachstudieren.


    Gruss textmarker

    Hallo Daniela81,
    das mit der Anerkennung NUR für Hauswirtschaft ist eigenartig. Laut Lehramtsprüfungsordnung (LPO) kannst du für das "Lehramt an Berufskollegs" gar nicht das das Fach Hauswirtschaft studieren!! Das entprechende Fach heißt "Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft" (LPO §37 Abs. 2).


    Das Fach "Hauswirtschaft" wird für das "Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen" angeboten (LPO §32 Abs. 2)


    Hier der Link zur LPO:
    http://www.schulministerium.nr…ehrerausbildung/LPO03.pdf


    Die Anerkennungen müssen sich meines Wissens IMMER nach der LPO bzw. LABG richten. An deiner Stelle würde ich mal gezielt nachfragen.


    Wo hast du dein Diplom gemacht? In MS oder MG?


    Textmarker

    Hallo Bluemey,
    herzlichen Glückwunsch für die Anerkennung und viel Glück beim Auswahlgespräch!


    Ein Anzug wäre wirklich overdressed, Eine Ausnahme wäre vielleicht das Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung :-).


    Beim Bewerbungsschreiben reicht eigentlich ein solides Anschreiben (Ausschreibungsnummer im Bezug nicht vergessen), Lebenslauf und Zeugnisse. Vielleicht solltest du den Jobverlust nicht zu sehr betonen sondern mehr Gewicht auf andere Gründe legen warum du Lehrer werden möchtest!!


    Tipp: jede Schule hat ein eigenes Schulprogramm. Fahre so schnell wie möglich bei der Schule vorbei, stell dich als Bewerber vor und frage nach diesem Programm!


    Mach dir auch Gedanken wie du dich in der Schule sonst noch einbringen könntest. Vielleicht kennst du ja Firmen die Schulpraktikanten aufnehmen etc.


    Sei dir aber auch bewusst das der Lehrerjob ein Knochenjob ist. Die „lieben Kleinen“ sind SEHR anstrengend und viele sind im wahrsten Sinne unerzogen. Den Unterricht den du von früher noch kennst -Frontalunterricht und die Schüler arbeiten mit- funktioniert so heute nicht mehr.


    Viel Erfolg,
    Textmarker

    Hallo ataeb,


    "Danke an Textmarker für diese Informationen" Bitte!!! Danken wird leider immer seltener!


    Für die Verbeamtung in NRW musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:


    Du darfst noch nicht deinen 35. Geburtstag gefeiert haben wenn du NACH dem Ref (also mit 1. und 2. Staatsexamen) eine UNBEFRISTETE Stelle (=Planstelle) antrittst. Das du EU-Bürger, gesund (Amtsarzt) und nicht vorbestraft bist ist selbstredend. In NRW brauchst du keinen extra Antrag für die Verbeamtung stellen. Obige Voraussetzungen reichen. Die Noten der Staatsexamen sind egal.


    Die Anerkennungsregeln sind wie die Verbeamtungsvoraussetzungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.


    Gruß Textmarker

    Hallo ataeb,
    ich kann nur für NRW sprechen (Altersgrenze 35):


    Die notwendige Befähigung für einen "vollen" Leher erhälst du durch das Ablegen des 1. UND 2. Staatsexamens. Eventuell kann das 1. Staatsexamen auch durch frühere Studien voll oder teil anerkannt werden.


    Als weitere Optionen inkl. Verbeamtung gibt es den Technischen- bzw. Werkstattlehrer. Diese arbeiten in NRW am Berufskolleg.


    Neuerdings - seit Ende 2008 - können sich Interessierte direkt bei den Schulen bewerben - auch OHNE Anerkennung!!!. Bei einer anschließenden Teilanerkennung (ein Fach) werden sie ENTWEDER wie Technische Lehrer "eingestuft" ODER sie können das 1. und 2. Staatsexamen berufsbegleitend ablegen.


    Textmarker

    Hallo Daniela81,


    ich würde es auf jeden Fall probieren!


    Hier ein Beispiel einer aktuellen Stellenausschreibung via:
    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/LeoAngebote


    Die Käthe-Kollwitz-Schule in Aachen (Ausschreibungsnummer: 3-BK-1594) sucht einen Lehrer für Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft.


    Unter "Möglichkeiten für Lehrkräfte mit anderer oder ohne Lehramtsbefähigung" steht:


    Möglichkeit der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Lehramtsbefähigung (Hochschul- bzw. Fachhochschulabsolventen), aber mit jeweils mindestens einem der ausgeschriebenen Fächern. Am Verfahren können auch Bewerberinnen und Bewerber teilnehmen, die nur die 1.Staatsprüfung abgelegt haben bzw. eine entsprechende Anerkennung vorlegen, jeweils mit mindestens einem der ausgeschriebenen Fächer.


    Was für eine Teilanerkennung für das Berufskolleg hast du bekommen?


    Gruss, Textmarker

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