Hallo Koch04,
unabhängig von dem was PeterKa geschrieben hat versuche ich mal die Fragen zu beantworten:
„1.) Was besagt der Einstellungserlass vom 20.12.2008 und im folgenden die Punkte 2.5.4. und 2.5.5. bzw. wo finde ich den Erlass?“
http://www.schulministerium.nr…s_20_12_2008_Original.pdf
=> Der Erlass regelt GRUNDSÄTZLICH welche Schulformen Lehrer mit welcher Ausbildung einstellen dürfen. Wobei die Anstellung eigentlich über die jeweiligen BezReg laufen. Die Schulen sind so was wie "Erfüllungsgehilfen" für die BezReg. (ändert sich aber - Stichwort: Selbständige Schule)
Die Punkte 2.5.4 und 2.5.5 regeln ob und wie Seiteneinsteiger mit und ohne Erstem Staatsexamen eingestellt werden dürfen.
„2.) Die Stelle ist für den Seiteneinstieg für FH-absolventen zugelassen. Ich habe im Internet u.a. die Bemerkung gefunden das man dazu dann "nur noch" die pädagogische Einführung in den Schuldienst (einjährig) besuchen muss (von einer Anerkennung des FH-abschlusses bei der Bezirksregierung ist dort nicht mehr die Rede gewesen).“
=> Das ist in der Tat verwirrend! Zur Zeit hast du VIER Möglichkeiten an das BK zu kommen:
I. Der reguläre Weg: UNI -> erstes Staatsexam -> Ref -> zweites Staatsexam -> Anstellung
II. Du beantragst die Anerkennung deines FH / UNI Abschlusses und studierst die fehlenden "Scheine bzw. Fach" an einer UNI nach. Machst das 1. Staatsexam und gehst in das Ref. Bei dir ist es das Ref für das "Lehramt an Berufskollegs". Abschluss 2. Staatsexam!
III. Du bewirbst dich an einer Schule und wirst genommen. Jetzt hast du zwei Möglichkeiten:
->A. Du stellst einen Antrag auf Anerkennung. Zudem unterrichtest du und gehst parallel zur UNI und machst die fehlenden "Scheine bzw. Fach" nach. Absolvierst das erste Staatsexam. Danach, ebenfalls parallel, besuchst du das berufsbegleitendes Ref. (ehemals OVP-B). Abschluss 2. Staatsexam!
->B. Du stellst keinen Antrag auf Anerkennung. Du unterrichtest und machst parallel die sog. "pädagogische Einführung". Nach einem Jahr beurteilt dich die Schulleitung -positiv- und du kannst an der Schule bleiben. Du hast dann aber weder das 1. noch das 2. Staatsexam.
Info:
http://www.schulministerium.nr…ng_von_FH-Absolventen.pdf
http://www.schulministerium.nr…en_zum_Seiteneinstieg.pdf
Hinweis: Zur Zeit (15.04.2009) ist das sog. berufsbegleitende Ref (ehemals OVP-B) noch NICHT wieder eingeführt worden. Deshalb müssen ALLE Seiteneinsteiger die das erste bzw. zweite Staatsexamen anstreben ebenfalls in die "pädagogische Einführung". Sobald das neue "OVP-B" steht findet ein Wechsel für diejenigen statt, die das 2. Staatsexam ablegen möchten. Die Zeit in der "pädagogische Einführung" soll dann angerechnet werden. Die "pädagogische Einführung" dauert ein Jahr - das OVP-B dauerte zwei Jahre. Aufgrund der Änderungen in der Lehrerausbildung wird aber das zukünftige OVP-B aber eventuell kürzer werden.
Info: http://www.schulministerium.nr…ngsbestimmungen_OVP-B.pdf
IV. Du bewirbst dich als Werkstatt oder technischer Lehrer am BK. Auch hier ohne 1. und 2. Staatsexam. Einen Antrag auf Anerkennung brauchst du nicht stellen. Technische Lehrer müssen ebenfalls an einer "pädagogischen Einführung" teilnehmen. Für die Werkstattlehrer gibt es was anderes.
Info: Werkstatt bzw. technischer Lehrer
http://www.bezreg-duesseldorf.…hnische_Lehrer_in8398.php
Angebote für Werkstatt- bzw. technischer Lehrer:
http://www.bezreg-duesseldorf.…ngen_an_Berufskollegs.php
Pädagogische Einführung für Technische Lehrer (identisch mit der einjährigen pädagogischen Einführung):
http://www.schulministerium.nr…agogische_Einfuehrung.pdf
„3. Muss die Anerkennung durch die BZR Köln vor dem Einstellungsgespräch erfolgt sein?“
=> NEIN!!!
Gruß,
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