Beiträge von textmarker

    Hallo MarioW53,


    "ich denke mal, dass ja mit dem Bestehen des 2. Stex die volle Lehrbefähigung ausgesprochen wird, und somit würde die ja im ganzen Bundesgebiet gelten."


    -> VORSICHT!!!
    einige Bundesländer stellen ehemalige Seiteneinsteiger aus NRW NICHT als Probebeamter ein weil diese ihr 1. Staatsexamen anerkannt bekommen haben! Seiteneinsteigern nach der OVP-B ist das es so ergangen. Als angestellte Lehrer können sie aber dort arbeiten.


    Dies wird wahrscheinlich erst recht für die Seiteneinsteigern nach der OBAS gelten.


    Wie das ist wenn du als Lebenszeitbeamter in NRW arbeitest und dann nach X-Jahren das Bundesland wechselst kann ich nicht sagen.


    Da es aber das 1. Staatsexamen mit dem Bachelor und Masterstudiengang nicht mehr gibt müsste die Beschränkung in Zukunft eigentlich nicht mehr gelten?



    Gruß, Textmarker

    Hallo Peter2002,


    "Ok, wenn ich das richtig verstanden habe, muß ich, bevor ich mich bei einer Schule für das OBAs bewerbe schon neben meinem BWL-Studium ein 2. Fach nachstudiert haben, falls sich aus meinem Studium keines ableitet."
    => JA


    "Da hätte ich mal die Frage, wie das bei voller Berufstätigkeit gehen soll. Dann muß ich dazu ja kündigen und weiß garnicht, ob OBAs noch gilt, wenn ich mit dem Studium fertig bin. Sehe ich das richtig?"
    => JA - leider


    Alternativ könntest du dich als Fachlehrer mit einem Fach (BWL) an einem Berufskolleg bewerben. Die Bezahlung wäre natürlich schlechter.


    Textmarker

    Hallo Rabe Nimmermehr,


    "Oder haben wir uns da missverstanden?"
    => JA!!


    Das mit der Berufserfahrung ist u.a. deshalb eingeführt worden damit "reguläre" Lehramtsstudenten NICHT kurz nach bzw. kurz vor dem 1. Staatsexamen in die OBAS wechseln können. Die OBAS ist eine "Notmaßnahme" um den Lehrermangel aufzufangen.


    Textmarker

    Hallo illubu,


    DANKE für das DANKE :)


    "Wobei das mit dieser Prognose ja wirklich sehr "schwammig" formuliert ist und mir irgendwie suggeriert, dass es je nach "Notlage" der Schule mal großzügiger und mal weniger großzügig ausgelegt werden wird..???"
    => Die Prognose soll der Fachleiter vom Seminar aussprechen und NICHT die Schule!


    "Also, ich bin ja bereits an einer Ersstzschule tätig, die mich unbedingt behalten wollen. ENtweder mit 1 oder mit 2 Fächern. Dann bin ich mal gespannt, wie wir das hinkriegen?"
    => Ob die OBAS auch genauso für Ersatzschulen gilt weiß ich leider nicht. Die Schule kann auf jeden Fall dem Fachleiter deutlich machen wie wichtig du für die Schule bist!! Der Fachleiter entscheidet übrigens beim Einstellungsgespräch (Unterlagen mitbringen) ob du die Voraussetzungen erfüllst. Er spricht ja auch NUR eine Prognose aus und kein wissenschaftliches Gutachten!!!


    "Glücklich bin ich damit allemal, nur finanziell wäre es "dumm", den anderen Weg nicht zu probieren."
    => Versuch es auf jeden Fall. Wenn nicht würdest du dich sicher in einigen Jahren ärgern.


    Viel Erfolg!


    Gruß Textmarker



    P.S: Melde dich doch mal wie es gelaufen ist.

    Hallo zero942,


    puh..schwierig!


    Die OBAS ist eigentlich nur für Uniabsolventen !


    Du jetzt also das 1. Fach komplett?
    Die Berufspädagogik hast du auch und 1/3 der Scheine für dein 2. Fach ebenfalls.


    Aufgrund der Anerkennung würde ich es an deiner Stelle mal versuchen. Eventuell bekommst du aber Probleme wegen der fehlenden 2 Jahre!?


    Textmarker

    Hallo MarioW53,


    OK- mit deiner Berufserfahrung an einer Schule ist das natürlich was anderes. Durch das Seminar und das 2. Staatsexamen müssen alle "regulären" Lehrer. Mit deiner Einstellung wirst du das 2. Staatsexamen aber sicher schaffen!!


    Gruß Textmarker

    Hallo Rabe Nimmermehr,


    "Kann dieses Nachstudieren parallel zum zweijährigen Vorbereitungsdienst (OBAS) erfolgen"
    => NEIN


    oder müssen die jeweiligen Studienleistungen des 2. Fachs bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Schule vorliegen, damit ich eine echte Chance gegen die anderen Bewerber hätte?"
    => JA


    ""Ich bewerbe mich jetzt nur mit meinem einen Fach (Englisch) an einer Schule, studiere parallel das 2. Fach nach, komme solange noch nicht in OBAS, sondern "nur" in die päd. Einführung und bin erst einmal "Hilfslehrer"."
    => JA


    "Nachdem ich die nötigen Scheine für das 2. Fach zusammen habe, versuche ich über die Schule in OBAS zu kommen, mache dann den zweijährigen Vorbereitungsdienst inkl. Pädagogik und schließe mit dem 2. Staatsexamen ab."
    => NEIN, weil um in die OBAS zu kommen MUSST du 2 Jahre Berufserfahrung NACH der Uni haben. Also ein Drittel der Scheine "nachstudieren" und dann in die OBAS funkt nicht. Alternativ kannst du gleich ALLE fehlenden Scheine (= 2. Fach) nachstudieren und danach in das reguläre Ref.


    Textmarker

    Hallo MarioW53,


    was meinst du mit Qualifikationsebenen? Das Unterrichten an einer Schule kann man nicht mit dem Dozieren an einer VHS oder Uni vergleichen!! Unterrichten ist nur EIN Teil der Arbeit eines Lehrers. Die Seminarausbildung ist wichtig und sollte nicht auf "die leichte Schulter" genommen werden. Trotzdem ist das Seminar streckenweise extrem kopflastig (zumindest war es bei mir so).


    Gruß Textmarker

    Hallo illubu,


    Ok, alles klar, es wird stressig, aber, auf in den Kampf!!!
    => das ist die richtige Einstellung!


    Wenn das noch gar nicht richtig geklärt ist, wer die Studienleistungen anerkennt, wohin muss man denn dann die Unterlagen (Studienscheine usw.) schicken? Gibt es denn einen Ansprechpartner bei der BR?


    => zuerst würde ich diese Formular ausfüllen (s. mein Posting vom 23.11.2009)
    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/LE...nleistungen.pdf


    => Die Anerkennung / Prognose soll ein Vertreter des Seminars - wahrscheinlich ein Fachleiter aussprechen. Genau heißt es dort:
    "Die Entscheidung über den Zugang zur Ausbildung für den Lehrerberuf basiert auf der Einschätzung der Eignung der Bewerberin/ des Bewerbers im Rahmen einer Prognose über den zu diesem Zeitpunkt erwarteten Ausbildungserfolg in den beiden Fächern, die im Einstellungsverfahren getroffen wird."


    Der Fachleiter prüft deine Qualifikation nur für das ausgeschriebene Fach bzw. Fächer auf die du dich beworben hast.


    Ein Fachleiter oder ein anderer Vertreter das Studienseminars entscheidet alleine oder bei Unklarheiten zusammen mit der jeweiligen BR.
    Das die Seiteneinsteiger BEZÜGLICH DER ANERKENNUNG / PROGNOSE ->SELBER<- auf die BR, Seminar oder Schule zugehen können, sollen oder müssen glaube ich nicht.



    Gruß Textmarker



    P.S. Ein Fachleiter ist ein "normaler" Lehrer der ganz oder stundenweise am Seminar arbeitet. Er unterrichtet dort angehende Lehrer und vermittelt dabei u.a. Didaktik und Methodik für das jeweilige Fach.

    Hallo illubu,


    1. Wer entscheidet, ob nun dieses Drittel des 2. Faches erreicht ist,
    oder nicht? Der Schulleiter oder jemand vom Studienseminar?
    Bei mir geht es um eine Ersatzschule?
    => so richtig ist das noch nicht geklärt. Die Schule wahrscheinlich nicht sondern das Seminar zusammen mit der BR.


    Da man Lehrer braucht, ist davon auszugehen, dass das eher
    "großzügig" gehandhabt wird? Oder nicht?


    => wahrscheinlich ??

    2. Kann denn der Schulleiter entscheiden, wie er mich einsetzen wird?
    Also, kann der Schulleiter entscheiden, wie er die beiden Ausbildungs
    fächer mengemässig verteilt?
    => Ja, bei der alten OVP-B sollten es min. 6 Std. pro Fach und Woche sein


    Wenn er dann die Stundenanzahl auch
    noch auf ein nicht so gefragtes Fach legen muss, ist das Gesamtthema Einstellung von mir vielleicht doch nicht mehr so interressant?
    => Könnte sein aber daran würde ich nicht denken!!


    3. Also ist diese neue Ausbildung wirklich als Ref zu sehen? Mit
    ähnlich vielen benoteten Unterrichtsbesuchen? Den Unterschied
    sehe ich dann eher im Zugang zu diesem "anderen" Vorbereitungs-
    dienst? Richtig?


    Es ist ein berufsbegleitendes Ref! D.h. VIEL MEHR Arbeit und noch weniger Zeit als ein regulärer Reffi. Lies dir doch mal mein Posting als OVP-B ler durch:


    http://www.referendar.de/referendariat/ovpb.html


    Mit der OBAS sollen die Seiteneinsteiger aber viel besser unterstützt und begleitet werden als wir früher! Als OVP-B´ler wurden wir ins normale Ref geschickt und hatten zeitgleich ca. 20 Std. Unterricht zu halten. Die doppelte Belastung hatte die Seminarleiter nur bedingt interessiert!


    4. Ich habe ein kleines Kind (4 J) - aber, als 1. Fach Sport mit relativ
    ordentlicher Unterrichtserfahrung. Deine Einschätzung - machbar?


    => Ja, aber es wird stressig. Jedes Ref ist übrigens ein Beziehungskiller! (Nicht bei mir :-)) Wenn du einen lieben Partner hast oder Eltern die sich mal um das Kind kümmern können ist es zu schaffen. Außerdem hast du mit deiner Berufserfahrung einen Riesenvorteil!


    Gruß Textmarker

    Hallo callum,


    "Kann man mir auch sagen, was für ein Wert diese "Bescheinigung über die Teilnahme an der Pädagogische Einführung" hat?"


    => die "Pädagogische Einführung in den Schuldienst" dauert ein Jahr. Danach hast du eine Lehrerlaubnis NICHT Lehrbefähigung für dein Fach (Englisch). Sie gilt nur für NRW. Mit der Lehrerlaubnis wirst du schlechter als ein regulärer Lehrer bezahlt und kannst auch nicht verbeamtet werden.


    "Ich denke, ich habe irgendwo gelesen, daß man nach 2 Jahren als Seiteneinsteiger auch *ohne* 1. Staatsexamen den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst machen könnte."


    => http://www.schulministerium.nr…re_zum_Seiteneinstieg.pdf


    => http://www.schulministerium.nr…lasse/2009-10-06_OBAS.pdf



    Textmarker

    Hallo Peter2002,


    illubu hat das sehr gut erklärt!! Als regulärer Lehrer MUSST du zwei Fächer studiert haben - mit der bekannten Ausnahme.


    Mit der OBAS hast du jetzt die einmalige Chance Lehrer zu werden und dabei NUR ein Fach ganz und das Zweite nur zu einem Drittel studiert zu haben.


    Welche Fächer das bei dir sind kann ich nicht sagen. Ich habe alle Anerkennungserlasse durchgelesen und nichts passendes gefunden. Eine andere Frage ist für welches Lehramt eignet sich dein Diplom?


    Lies doch mal in der LPO die §§ 33, 35, 37 und die §§ 3, 4, 5 in der LZV durch. Am besten "passt" wahrscheinlich das Berufskolleg mit der berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft als erstes Fach und als zweites Fach (=spezielle berufliche Fachrichtung) Bankbetriebslehre oder Betriebswirtschaftliche Steuerlehre oder Personalwirtschaft oder Versicherungsbetriebslehre oder Wirtschaftsinformatik.


    Gruß Textmarker

    Hallo illubu


    ich versuch mal den Unterschied darzustellen:


    I. Die alte - noch gültige - reguläre Lehrerausbildung (NICHT die neue zwei-Fächer-Bachelor/ Master of Education Ausbildung)


    1. Studium in ZWEI Fächern (Ausnahme Kunst und Musik Lehramt Gym.) - nach der LPO (Lehramtsprüfungsordnung der Ersten Staatsprüfung an Schulen)
    2. Erstes Staatsexamen (LPO)
    3. Referendariat nach OVP (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen)
    4. Zweites Staatsexamen (OVP)
    5. FERTIG :)



    II. Der Seiteneinstieg nach "alter" OVP-B. Die OVP-B ist ausgelaufen und findet bei Neueinsteigern keine Anwendung mehr!


    1. Antrag auf Anerkennung seines Diploms / Magisters als erstes Staatsexamen (Grundlage der Anerkennung waren diverse Anerkennungserlasse)
    Je nach Erlass wurde mehr oder weniger anerkannt. Wurden NICHT zwei Fächer anerkannt (= Teilanerkennung) mussten die fehlenden Scheine an der Uni nachstudiert werden. Erst DANACH konnte man in das Ref und wurde nach OVP bzw. OVP-B ausgebildet.
    2. Bei einer Schule bewerben und eine Zusage bekommen. (die Anerkennung konnte auch nachgereicht werden)
    3. Referendariat nach OVP-B (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen - BERUFSBEGLEITEND)
    4. Je nach Lehramt und Anerkennung mussten am Ende des 1. Ausbildungsjahres noch folgende Prüfungen abgelegt werden:
    - Besondere Prüfung in Grundlagendidaktik (Mathe oder Deutsch) ODER Berufspädagogik für das Lehramt am Berufskolleg
    - Erziehungswissenschaften
    5. Zweites Staatsexamen (OVP-B / OVP). Grundlage für das Zweites Staatsexamen war die OVP. Innerhalb der OVP-B wurde auf die OVP verwiesen.
    6. FERTIG :)


    Alternativ konnte man mit der Anerkennung auch in das "normale" Referendariat nach OVP!


    ====> Grundlage für alle obigen Ordnungen und Erlasse ist das LABG (Lehrerausbildungsgesetz) vom 02.07.2002 / 27.06.2006 <====


    III. Seiteneinstieg nach OBAS
    Die Anerkennung eines Diploms / Magisters als erstes Staatsexamen ist entfallen!!!
    => Nach dem neuen LABG (Lehrerausbildungsgesetz vom 12.05.2009) das die zwei-Fächer-Bachelor/ Master of Education Ausbildung regelt gibt es KEIN erstes Staatsexamen mehr!


    1. Bei einer Schule bewerben und eine Zusage bekommen. Ein Vertreter des Studienseminars prüft anhand von eingereichten Unterlagen und einem Gespräch von 30 Minuten? die Qualifikation. Die Schule entscheidet natürlich ebenfalls.
    Weiter müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein:


    * Universitätsabschluss nach Regelstudienzeiten von insgesamt mindestens 8 Semestern, der zu den in der Ausschreibung genannten Unterrichtsfächern oder beruflichen Fachrichtungen passt.


    * Mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes, beides allerdings erst NACH Abschluss des Hochschulstudiums.


    * Die für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse vorhanden sein.


    * Eine Einstellung in den Schuldienst mit positiver Prognose über die Ausbildung in zwei Fächern erfolgt.


    Die Entscheidung über den Zugang zur Ausbildung für den Lehrerberuf basiert auf der Einschätzung der Eignung der Bewerberin/ des Bewerbers im Rahmen einer Prognose über den zu diesem Zeitpunkt erwarteten Ausbildungserfolg in den beiden Fächern, die im Einstellungsverfahren getroffen wird. Bei dieser Prognoseentscheidung sind insbesondere für das erste Fach vorgelegte Hochschulabschlüsse und Studieninhalte zu berücksichtigen. Für das zweite Fach sind im Regelfall mindestens ein Drittel der fachwissenschaftlichen Studienleistungen nachzuweisen, die im Rahmen des jeweiligen Lehramtsstudiums für dieses Fach zu erbringen sind. Alter und Note des Abschlusses können in die Gesamtbewertung einfließen; einschlägige Berufserfahrungen sollen berücksichtigt werden. Auch die Eignung für die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern ist für die Entscheidung von Bedeutung.


    2. Referendariat nach OBAS (Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung)
    3. Prüfung in Bildungswissenschaften innerhalb des ersten Ausbildungsjahres
    4. zweites Staatsexamen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für reguläre Refs. (OVP).
    5. FERTIG :)


    ==>WICHTIG>==
    hier ein Formular vom Schulministerium bezüglich der Anerkennung des ersten und zweiten Faches nach OBAS:
    http://www.schulministerium.nr…ung_Studienleistungen.pdf


    ====>Das (neue) LABG vom 12.05.2009 ist auch hier die Grundlage für alle Verordnungen und Erlasse<====

    Hier noch ein paar nützliche Links:


    Informationsbroschüre zum Seiteneinstieg nach OBAS:
    http://www.schulministerium.nr…re_zum_Seiteneinstieg.pdf


    GUTE FAQ zum Thema Seiteneinstieg und Lehrerausbildung:
    http://www.schulministerium.nr…Reform/FAQ/index.html#A_6


    Noch eine gute FAQ zum Thema:
    http://www.bezreg-duesseldorf.…hramtspruefungen11262.php


    OBAS vom 01.11.2009:
    http://www.schulministerium.nr…lasse/2009-10-06_OBAS.pdf


    neues LABG vom 12.05.2009:
    http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/LABG.pdf


    LZV - Lehramtszugangsverordnung vom 18.6.2009 (Nachfolgerin der LPO die am 30.09.2009 außer Kraft getreten ist:
    http://www.schulministerium.nr…ng/LZV_Stand09_06__2_.pdf


    altes LABG vom 02.07.2002 / 27.06.2006:
    http://www.schulministerium.nr…rerausbildung/LABGNeu.pdf


    LPO vom 27.03.2003 / 27.06.2006:
    http://www.schulministerium.nr…ehrerausbildung/LPO03.pdf


    OVP vom 11.11.2003 / 01.12.2006 -- noch gültig:
    http://www.schulministerium.nr…hrerausbildung/OVPneu.pdf


    OVP-B vom 24.07.2003 -- ausgelaufen:
    http://www.kle.nw.schule.de/seminar/formulare/ovp_b.pdf


    Aktueller Anerkennungserlass vom 28.10.2009:
    http://www.schulministerium.nr…se/Anerkennungserlass.pdf
    => Eine (Teil) - Anerkennung ist weiterhin möglich. Für den direkten Seiteneinstieg ist sie aber nicht mehr nötig. Eine Anerkennung ist bis zum 01.10.2011 möglich. Sie kann für ein mögliches Lehreramtsstudium SEHR nützlich sein.


    Gruß Textmarker

    Hallo illubu,


    an deiner Stelle würde ich SO SCHNELL WIE MÖGLICH die Anerkennung deines Sportdiploms beantragen!!! Wer weiß wie lange es noch möglich ist! Uni - Abschlüsse brauchen ja nach der (neuen) OBAS für den Seiteneinstieg nicht mehr anerkannt zu werden.


    Mit der Anerkennung kannst du ja das 2. Fach nachstudieren und ins reguläre Ref.


    Unabhängig davon kannst du natürlich den direkten Seiteneinstieg nach OBAS versuchen. Problematisch könnte aber das 2. Fach werden.


    Mit der Anerkennung eines Fachs könntest du auch an die Schule. Nur würdest du nicht verbeamtet werden und die Bezahlung wäre auch geringer.


    Eine Ausnahme ist der Fachlehrer am BK als sog. Technischer- oder Werkstattlehrer. Die werden auch ohne Anerkennung (1. Staatsex.) und Diplom verbeamtet. Die Bezahlung ist natürlich auch schlechter.


    Textmarker

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