Beiträge von textmarker

    Hallo Schnorchel,


    "Du hast ja beim letzten Seiteneinstiegserlass zugegriffen und damals erfolgreich ein berufsbegleitendes Referendariat gemacht, wenn ich das richtig verstanden habe?"
    -> Ja, nach OVP-B


    "War das Verhältnis Unterrichtsverpflichtung/Seminarunterricht gleich oder gab es da Unterschiede?"
    -> Für die Teilnahme an der Ausbildung durch das Studienseminar für Lehrämter an Schulen erhalten die Lehrkräfte in Ausbildung während der gesamten Ausbildungszeit durchschnittlich sechs Anrechnungsstunden auf ihre Unterrichtsverpflichtung laut OBAS. Bei mir waren es 7 Stunden (OVP-B).


    "Hast du die volle Stundenzahl gegeben oder konntest/wolltest du ermäßigen?"
    -> Die volle Stundenzahl! Hätte ich gewusst das es an Schulen NICHT ungewöhnlich ist zu reduzieren hätte ich es SICHER auch für die zwei Jahre gemacht.


    "Hattest du vorher schon Unterrichtserfahrung oder bist du blind reingesprungen?"
    -> Ich hatte schon Unterrichtserfahrung - aber nicht an Schulen


    "Bist du im Anschluss übernommen worden?"
    -> Ja


    "Bist du auch voll gleichgestellter Lehrer und verbeamtet worden?"
    -> Ja


    "Ich frage deshalb weil ich ein bisschen besorgt bin, ob ich mit meiner Familie im Hintergrund das Referendariat gut durchstehe. Eigentlich kann nichts mehr schlimmer sein, als die ersten 3 Monate meines Vertretungsunterrichts nachdem ich innerhalb von sehr wenigen Tagen Vorlaufzeit 21 Stunden Unterricht gegeben habe, und das ohne jede Vorerfahrung, Material geschweige denn Anleitung. - GLAUBE ich, aber irre ich vielleicht?"
    -> So ähnlich habe ich mich auch in der ersten Zeit gefühlt! Aber - es ist zu schaffen! Klär das mit deinem Partner das die nächsten zwei Jahre stressig werden! Das Ref "nagt" an vielen Beziehungen.


    "Falls vorher die Gesundheitsprüfung durchgeführt sein sollte wird das wohl erstmal nichts denn das Gesundheitsamt hatte vor Februar keine Termine mehr frei."
    -> In NRW muss man als angehender Lehrer in der Regel NUR EINMAL zum Amtsarzt. Die regulären Refs meistens nicht vor dem Ref sondern erst mit der eigentlichen Anstellung.
    Die Seiteneinsteiger bekommen ja einen Angestelltenvertrag da sieht es anders aus. Sie müssen vor Arbeitsantritt zum Gesundheitsamt. An deiner Stelle würde ich so schnell wie möglich zum Amtsarzt!

    Textmarker

    Hallo illubu,
    NEIN, es wird "nur" die schriftliche Arbeit im Rahmen des ersten Staatsexamens erlassen. Die Note der Diplomarbeit wird übernommen.


    Die Hausarbeit für das 2. Staatsexamen muss geschrieben werden :(


    Textmarker

    Hallo illubu,


    JA, DU KANNST ES SCHAFFEN!!


    Die Zeit wird stressig werden. Aber du hast Lehrerfahrung, kennst die Schule und die Kollegen! Allein diese beiden Punkte sind nicht zu unterschätzen!


    Folgende Tipps möchte ich dir noch geben:
    - wenn es eben (finanziell) geht reduziere deine Stunden auf das absolute Minimum!! ->es ist egal wenn die Kollegen "blöd gucken" - der Seiteneinstieg ist VIEL anstrengender als das reguläre Ref!
    - sei in der Zeit KEIN Klassenlehrer!!!!
    - nimm an keinen Klassenfahrten teil. (Schlafmangel, Stress....)
    - versuche nur in den beiden "OBAS Fächern" zu unterrichten - also kein drittes Fach!
    - spreche mit dem Stundenplanmenschen bzw. der Schulleitung und lass dir einfache / liebe Klassen "geben".
    - versuche möglichst viele Kurse / Klassen zu bekommen die parallel liegen (Zeitersparnis durch einmal vorbereiten und viermal unterrichten ;) )
    - spreche Kollegen an ob sie dir mit Unterrichtsmaterialien aushelfen bzw. dir Stundenentwürfe geben können!!!


    "Und immer kommen die Fachleiter doch auch nicht zu Besuch - dann muss es dazwischen eben auch mal eine "ganz normale Stunde" aus dem Buch geben. Hier ist doch bestimmt auch Einsparungspotential? Oder?"


    -> Ja!! In NRW gibt es 11 Unterrichtsbesuche (5 * pro Fach und 1 * Hauptseminar) beim regulären Ref. (OVP) bzw. bei der alten OVP-B


    Gruß Textmarker

    Hallo Rheinland,


    die OBAS regelt den Seiteneinstieg in das Lehramt. Zugelassen sind - obwohl es NICHT aus der OBAS hervorgeht - eigentlich NUR Universitätsabsolventen! Du wirst daher "nur" an der einjährigen "Pädagogische Einführung" teilnehmen können.


    http://www.schulministerium.nr…agogische_Einfuehrung.pdf


    Mit dem Abschluss bekommst du eine Lehrerlaubnis. Diese gilt nur in NRW und ist nicht mit einer Lehrbefähigung (= 2. Staatsexamen) zu vergleichen. Weitere Nachteile sind eine schlechtere Bezahlung und eine Verbeamtung ist damit leider auch nicht möglich. :(


    Falls du doch an der OBAS teilnehmen kannst melde dich BITTE. Gerne auch per PN!


    Textmarker

    Hallo,


    im Laufe der letzten Jahre gab es eine Reihe von Optionen als Seiteneinsteiger in den Schuldienst zu kommen.


    Wenn das Schulministerium eine Ausnahmeregelung ermöglicht so ist dies eine Notlösung um vorübergehend den Lehrermangel zu beheben.


    Vereinzelt wird geschrieben, das Seiteneinsteiger von der OBAS ungerecht behandelt werden. Ich bitte zu bedenken, dass sich reguläre Lehramtsstudenten gezielt auf ihren Master of Education / 1. Staatsexamen vorbereiten.
    Mit der erlangten Qualifikation dürfen diese aber NICHT direkt in die OBAS. Die OBAS bietet mehr Geld und einen sicheren Job nach dem 2. Staatsexamen. Wenn jemand benachteiligt wird so sind es die regulären Referendare!


    Wie die anderen Seiteneinstiegsoptionen (Anerkennungen, OVP-B, Basisqualifikation, ....) hat die OBAS sicher auch Mängel. Letztendlich ist sie aber eine EINMALIGE CHANGE ohne Lehramtsstudium in das Lehramt wechseln zu können. Als solche sollte diese auch gesehen werden.


    Textmarker

    Hallo sporty2907,


    als "reguläre Lehrer" sind Lehrer mit 2. Staatsexamen gemeint! Wenn du in der OBAS bist bist du nicht regulärer Lehrer sondern wie du sicher weißt angehender Lehrer in einem Ausbildungsverhältnis!


    Textmarker

    Hallo,
    es wird hier öfters die Frage nach der Dauer der Berufserfahrung gestellt.

    Die entsprechende Passage in der OBAS lautet:
    ".... die eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums nachweisen können ...."


    Es geht im Grunde um die Zeit und nicht um die Berufserfahrung! Durch die Zeitvorgabe sollen u. a. Referendare bzw. Besitzer des 1. Staatsexamen davon abgehalten werden sofort in die OBAS zu wechseln! Erkennbar ist das an der Aussage:
    "... oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums ..."


    Textmarker

    Hallo Peter2002,


    "habe jetzt gehört, dass man als z.B. Dipl. Kfm. wie ich, direkt ins Referendariat einsteigen kann. Bewerbung müsste dann über Bezirksregierung laufen."


    ->NEIN - ein direkter Zugang ins "reguläre" Ref ist NICHT MEHR möglich. Entweder du machst dein 1. Staatsexamen via Studium ODER du bekommst dein Diplom VOLL anerkannt (was aber nicht passieren wird!) ODER Anerkennung plus Nachstudium!


    Infos gelten für NRW!


    Textmarker


    P.S. mit der alten OVP/OVP-B bzw. diverser Anerkennungserlassen war ein direkter Seiteneinstig ins Ref möglich! Dies funkt heute nicht mehr da dir u.a. die Fachdidaktik NICHT mehr anerkannt wird!

    Hallo Rabe Nimmermehr,


    "Recht war eines meiner beiden Nebenfächer (das andere hat überhaupt nichts mit Schule zu tun) ; mein Hauptfach ist Englisch. Letzteres wäre für Schulen willkommen."


    -> ist Englisch dein studiertes Hauptfach oder unterrichtest du Englisch hauptsächlich?


    "Mit Recht sieht’s wohl schon etwas anders aus; an Gymnasien/BK scheint es das als reines Fach so nur noch selten zu geben, Tendenz weiter abnehmend. So zumindest die Aussagen, die ich bisher dazu hörte.


    -> Ich würde versuchen "irgendwie" und möglichst schnell das zweite Staatsexamen abzulegen. Auch wenn du dann nicht so gefragte Fächer haben solltest kannst du ja versuchen über die Stellenangebote mit Zertifikationskursen an die Schulen zu kommen.


    Textmarker

    Die Vorsichtigen unter Euch sollten folgendes beachten:


    1. ihr solltet unbedingt Lebenszeitbeamte sein
    2. die sog. Mindestversorgung erarbeitet (erdient) haben. Bei Vollzeit habt ihr die nach fünf "Beamtenjahren" erreicht.


    Davor könnt ihr den Beamtenstatus z.B bei schwerer Krankheit noch verlieren!


    Der Betrag der VBL wird unter dem Begriff "Beitrag Zusatzversorgung" vom LBV einbehalten.


    Textmarker

    Hallo Rabe Nimmermehr,


    mit deiner Berufserfahrung wirst du sicher auch eine Anstellung finden! Hast du dein Magister in Recht "gemacht"?


    Nach der LZV wird Rechtswissenschaften am Gymnasium und BK unterrichtet:
    http://www.schulministerium.nr…ng/LZV_Stand09_06__2_.pdf


    Angenommen du würdest eine Anerkennung in Rechtswissenschaften als 1. Fach für das BK bekommen wäre es aus Zeitgründen wahrscheinlich geschickt ein möglichst ähnliches Fach zu studieren! Wie wäre es mit:
    Sektorales Management (mit den Profilen: Verwaltung und Rechtswesen)??
    (LZV §5 Abs. 3 letzter Kasten bzw. Abs. 4.


    Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Anerkennung als Lehramtsprüfung (1. oder 2. Staatsprüfung) für
    * das Lehramt an Berufskollegs
    * das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen


    „Nur kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass man damit bei den Bewerbungen eine echte Chance hat oder – falls doch – später in seinem Kollegium besonders ernst genommen wird (Stichwort "Hilfslehrer"). Hinzu käme natürlich die erheblich geringere Bezahlung.“


    -> Wir haben an unserer Schule einen Kollegen der nur ein Fach unterrichtet. Er ist im Kollegium VOLL anerkannt!! Ansonsten sollte dir das egal sein und guten Unterricht "machen". Dann kommt die Anerkennung von alleine! Die Bezahlung ist natürlich schlechter aber eine Gehaltsstufe "aufsteigen" dürfen sogar die Hilfslehrer. ;)


    Ich wünsch Dir VIEL ERFOLG!


    Gruß,


    Textmarker

    Hallo Rabe Nimmermehr,


    ich kann deine Verunsicherung verstehen aber der Seiteneinstieg ist und bleibt nur eine Notlösung um den momentan Lehrermangel aufzufangen. Er ist dazu da Akademiker mit entsprechender und SCHON VORHANDENER Vorbildung ins Lehramt zu bekommen. Das du jetzt ohne die Voraussetzungen des 2. Faches ebenfalls ins Lehramt möchtest ist verständlich und nachvollziehbar. Die OBAS "passt" halt nicht richtig für dich.


    Was kannst du jetzt machen?
    1. Bist du sicher das du aus deinem Magister nicht doch ein zweites Fach ableiten kannst?
    2. Du kannst auch mit einem Fach unterrichten (inkl. pädagogische Einführung) und nach einem Jahr eine Unterrichtserlaubnis für NRW bekommen!
    3. Du könntest das 2. Fach komplett nachstudieren und dann in das reguläre Ref. Dazu solltest du aber schon die Anerkennung für das erste Fach besitzen!
    4. Du könntest versuchen - wie du schon geschrieben hast - das fehlende Drittel nachstudieren. Dazu wendest du dich an eine entsprechende Hochschule und lässt dich DORT beraten. Allerdings würde ich nichts vom angestrebten Drittel erzählen!!! Seit wann muss man sich erklären bzw. rechtfertigen warum man ein bestimmtes Fach studieren will? Welche Scheine du für das Drittel benötigst lässt sich später erfragen. Wann du aufhörst ist ja deine persönliche Entscheidung ;).
    5. Du kannst Punkt 3 und 4 kombinieren um später in die OBAS zu gehen. Aber beachte die Wartezeit von 2 Jahren! Andernfalls wäre die Versuchung von "regulären" Lehramtsstudenten doch zu groß ihre Ausbildung abzubrechen und in die OBAS zu wechseln. Ob die Wartezeit in diesem Fall auch für dich gilt glaube ich fast nicht. Du hast ja schon NACH dem Studium eine entsprechende Zeit gearbeitet. 100-prozentig sicher bin ich mir aber auch nicht.


    Die Zertifikatskurse sind NUR für Lehrer die schon ein 2. Staatsexamen abgelegt haben!


    Textmarker

Werbung