Beiträge von textmarker

    @ CKR,
    "Nach altem Recht wurde ich auch eingestellt und könnte mich eigentlich schon (nach 1,5 Jahren Probezeit) Beamter auf Lebenszeit nennen. Leider wurde mittendrin in NDS das Gesetz geändert und jetzt muss ich bis Anfang nächsten Jahres warten und zum zweiten Mal von meiner Schulleiterin besucht werden."
    => Probebeamte in NRW konnten in gleicher Situation nach altem Recht die Probezeit beenden - vielleicht geht das auch in NDS??


    @ floridapanthers,
    wann bist du Probebeamter geworden? Alle Beamte die nach dem 1. April 2009 bzw. 30. Juni 2009 eingestellt wurden haben unabhängig von der Laufbahn 3 Jahre Probezeit (NRW). Zeiten als Angestellter NACH dem 2. Staatsexamen können angerechnet werden.


    Hasi007,
    Danke!


    Textmarker

    Hallo,
    ganz frisch aus der Presse:



    Beurteilung während der Probezeit


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    aufgrund der Neufassung der Laufbahnverordnung (LVO) durch die "Verordnung zur Änderung der Laufbahnverordnung und anderer dienstrechtlicher Vorschriften" vom 30.06.2009 ist auch die Regelung zur Probezeit in §7 Abs.1 LVO geändert worden. Danach sind für alle Beamtinnen und Beamten im Beamtenverhältnis auf Probe ab dem Einstellungstermin 01.08.2009 zwei dienstliche Beurteilungen zu erstellen.


    Die erste dienstliche Beurteilung soll bei der Regelprobezeit von 3 Jahren spätestens zwölf Monate nach der Einstellung erfolgen. Bei einer Verkürzung hat dieses entsprechend früher zu erfolgen.


    Die Beurteilungen, die nach §59 AbsA Satz 2 Nr.1 SchulG durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter zu erstellen sind, sollen folgende Feststellungen enthalten:


    Erste dienstliche Beurteilung:


    Die Beamtin/der Beamte wird sich voraussichtlich im vollen Umfang bewähren.
    Es bestehen Zweifel, ob die Beamtin/der Beamte sich im vollen Umfang bewähren wird.


    Zweite dienstliche Beurteilung:


    Die Beamtin/der Beamte hat sich im vollen Umfang bewährt oder:
    Die Beamtin/der Beamte hat sich wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet.
    Die Beamtin/der Beamte hat sich nicht in vollem Umfang bewährt


    Hinweis:
    Die Alternative "hat sich wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet" kann bei überdurchschnittlichen Leistungen während der Probezeit gewählt werden und ist entsprechend in der dienstlichen Beurteilung zu begründen. Dieses Urteil lässt gemäß §10 Abs.3 LVO eine vorzeitige Beförderung vor Ablauf der Mindestwartezeit zu. Diese beträgt gemäß § 10 Abs.2 Buchstabe b) ein Jahr nach Beendigung der Probezeit.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    gez. Getrud Bergkemper-Marx



    Textmarker

    Hallo Juliette732,


    "ich habe hier schon viele sehr nützliche info´s gefunden, vielen dank dafür! würde gerne wissen, ob man sich nach dem 1. staatsexamen (bayern, mathe, al, ch, ku) auch für obas in nrw bewerben kann..."
    => die KMK hat sich schon vor Jahren darüber geeinigt die Abschlüsse des 1. und 2. Staatsexamens der "alten" Bundesländer gegenseitig anzuerkennen. Für Abschlüsse aus der ehemaligen DDR gelten andere Vorschriften.


    "OBAS nach dem 1.Staatsexamen?"
    => beachte das du laut OBAS ZWEI Jahre "Abstand" zwischen 1. Staatsexamen und Beginn OBAS haben musst! (§2 Abs.1)
    => min. ACHT Semesterregelstudium an einer Uni - nicht FH - studiert mit einem Abschluss der NICHT zu einem Lehramtstudium gehört - also Diplom, Magister etc. und KEIN 1. Staatsexamen für ein Lehramt (§2 Abs. 1)!!!!


    "aber eben auch diese: http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/W...taussiedler.pdf
    dort punkt 3.3...
    Für Personen, die über eine anerkannte Erste Staatsprüfung verfügen und auf einer freien Lehrerstelle (nicht Vertretungsstelle) eingestellt werden, beginnt der berufsbeglei-tende Vorbereitungsdienst nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr und endet in der Regel nach 24 Monaten mit der Zweiten Staatsprüfung. Während dieser Zeit er-teilen sie je nach Schulform 18,5 bzw. 21 Wochenstunden Unterricht und nehmen paral-lel im Umfang von sieben Wochenstunden an der Ausbildung im Studienseminar für Lehrämter an Schulen teil"


    => das ist ein Beispiel wie "gut" die BR ihre Homepage pflegt. Die dort angegebenen Daten bzw. Informationen galten für die OVP-B. Die Spätaussiedler konnten - wie alle anderen Qualifizierten auch - an der OVP-B teilnehmen. Die OVP-B ist letztes Jahr ausgelaufen. Der Nachfolger ist ja die OBAS.


    "habe hier noch was gefunden:
    2.3.4 Seiteneinstieg mit Erstem Staatsexamen
    Sofern die Stellenausschreibung die Möglichkeit des Seiteneinstiegs
    vorsieht, können auch Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehramtsbefähigung
    am Ausschreibungsverfahren teilnehmen, die eine Erste
    Staatsprüfung abgelegt oder eine entsprechende Anerkennung für eines
    der unter 2.3.1 genannten Lehrämter bis zum Ende der Bewerbungsfrist
    vorgelegt haben."


    => §2.3.4 und §2.4.4 und §2.5.4 gelten zwar für Besitzer des 1. Staatsexamens ABER für diese gelten GLEICHZEITIG die Ausnahmen laut OBAS §2 Abs. 2. Nämlich eine Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern und eine mehrjährige Tätigkeit im Schuldienst (ohne 2. Staatsexamen) - laut Punkt 5.2 (aktuellem) Einstellungserlass.


    Wenn du schon 12 Jahre an einer Schule unterrichtest müsste diese Ausnahme in Verbindung mit einem 1. Staatsexamen für dich gelten und du könntest an der OBAS teilnehmen!!


    ABER du schreibst:
    "mein problem wird nur sein, dass ich noch 3 prüfungen vor mir habe und erst mitte juni fertig bin... ob ich da die noten nachreichen darf?"


    => wenn sich die obigen Prüfungen auf das 1. Staatsexamen beziehen könnte es eventuell wegen der 2 jährigen Wartezeit nach dem 1. Staatsexamen nicht klappen in die OBAS zu kommen!? In diesem Fall würde ich an der "einjährige pädagogische Einführung" teilnehmen und danach die OBAS absolvieren. Eventuell können dir dann die Zeiten vor der OBAS angerechnet und das berufsbegleitende Ref. entsprechend verkürzt werden.


    => §2.3.5 und §2.4.5 und §2.5.5 gelten für Besitzer eines Diploms, Magister etc. aber NICHT für Besitzer die ein 1. Staatsexamen für ein Lehramt abgelegt haben. Erstere können an der OBAS teilnehmen - laut Punkt 5.1 (aktuellem) Einstellungserlass.


    Für alle anderen gilt der Punkt 5.3 des (aktuellem) Einstellungserlasses:
    die einjährige pädagogische Einführung.


    Textmarker

    Hallo Dopamin82,


    "Und soweit ich informiert bin, war es bislang (OVP-B) auch in NRW so, dass man als Seiteneinsteiger mit einer Anerkennung der Fächer als erstes Staatsexamen in der berufsbegleitenden Ausbildung wirklich nur das normale Referendar-Gehalt erhalten hat... "


    Dem war zum Glück nicht so! Ein OVP-B ler lag eine Gehaltsstufe unter der Einstiegsstufe des entsprechenden Lehramtes.


    Für die SEK-I war es BAT IVA zu BAT III. (BAT IVa = TVL11)

    Beim Berufskolleg sah es noch besser aus. Dort gab es BAT II oder sogar BAT IIa (BAT IIa = TVL 13)


    Textmarker

    Hallo illubu und alle anderen OBAS "Kämpfer",


    wie einige von euch vielleicht wissen war ich ein OVP-B ler (OVP-B = Vorgänger der OBAS) der ersten Stunde. Falls es jemanden interessieren sollte wie es mir damals ergangen ist - hier eine Zusammenfassung:


    http://www.referendar.de/referendariat/ovpb.html


    Es kommt eine SEHR harte Zeit auf euch zu! Haltet aber durch und ganz wichtig - vergesst überall perfekt sein zu können / wollen. Perfekt sein heißt im Ref VIEL Zeit übrig zu haben. Genau dies ist aber in eurer Situation nicht der Fall. Ihr solltet genau überlegen wann ihr 100% geben müsst... .
    Schaut euch doch mal die Zusammensetzung der Endnote mal an. Es ist zwar noch SEHR früh aber vielleicht lässt sich so ein "vergeigter" UB relativieren:


    8,33 % Vornote Fachleiter 1. Fach - 5 UBs = 1,66% pro UB !!!
    8,33 % Vornote Fachleiter 2. Fach - 5 UBs = 1,66% pro UB !!!
    8,33 % Vornote Hauptseminar - 3 UBs = 2,77% pro UB !!!
    => Die Anzahl der Unterrichtsbesuche kann je nach Seminar variieren
    25 % Beurteilung der Schulleitung kurz vor dem Examen
    10 % Hausarbeit


    10 % Prüfung 1. Fach -> UPP
    10 % Prüfung 2. Fach -> UPP
    20 % Kolloquium


    => 100% (Note darf nicht schlechter als 4,0 sein)



    Dabei sind aber folgende Bedingungen einzuhalten:


    1. die Gesamtnote der beiden UPPs dürfen nicht schlechter als 4,0 sein
    2. Vornote 1. Fach und UPP 1. Fach dürfen nicht schlechter als 4,0 sein
    3. Vornote 2. Fach und UPP 2. Fach dürfen nicht schlechter als 4,0 sein
    4. Kolloquium + UPP 1. Fach + UPP 2. Fach dürfen nicht schlechter als 4,0 sein.


    Infos sind ohne Gewähr und gelten nur für NRW!!


    Hier ein guter Examensnotenrechner:
    http://www.metastabil.de/public3/refnote.php


    Textmarker


    P.S. Traut euch auch NEIN zu sagen. Ich kenne viele Kollegen die die Refs und "reguläre" Kollegen sehr gerne ausnutzen. Diese Kollegen möchten meistens etwas im letzten Moment erledigt haben. Sagt ihnen einfach - dass ihr ihnen helfen wollt aber leider geht es nicht im Moment.... . Versteht mich nicht falsch ihr solltet schon hilfsbereit sein aber es gibt in eurer Situation auch klare Grenzen!

    Hallo Peter37NRW,


    dein letztmöglicher Termin ist um 23:59:59 Uhr - vor deinem 40. Geburtstag ;-). Bis zu diesem Zeitpunkt musst du eine Planstelle als Beamter auf Probe angetreten haben (NRW)!


    Textmarker

    Hallo,


    die überarbeite Broschüre zum o.g. Thema. Hier finden sich Tendenzen zum Einstellungsbedarf - nach Lehrämtern sortiert!
    http://www.nordrheinwestfalend…f_lehrer_druckfassung.pdf


    Leider gibt es noch keine Neuauflage "Einstellungschancen für Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen"
    http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Chancen/Prognosen.pdf


    Dies wird auch auf Grund der Umstellung vom "reinen" Lehramtsstudium auf den "allgemeinen" Studiengang Bachelor/Master nicht so einfach werden.


    Textmarker

    Hallo InKies,


    es ist zwar immer eine persönliche Entscheidung aber.... ich würde mir diesen Vergleich genau anschauen:


    http://www.schall-nrw.de/index…task=view&id=19&Itemid=34


    In NRW kannst du bis zu einen Tag VOR deinem 40. Geburtstag noch verbeamtet werden. Dabei reicht der Eintritt in das Probebeamtenverhältnis aus. Wer mit 40 Jahren noch Beamter auf Widerruf ist, ist zu alt für eine Verbeamtung auf Lebenszeit!!


    Textmarker

    Hallo zusammen,


    ich will / wollte euch nicht verunsichern!!
    -> habe deshalb mein erstes Postings etwas umformuliert!


    Leider habe ich in den letzten Tagen von zwei Seiteneinsteigern gehört die o.g. Fehler gemacht haben und VOR der Antwort der BR gekündigt haben.


    Wer wie LizzyB und Dopamin82 schon ein Einstellungsangebot der Bezirksregierung bekommen hat kann relativ sein auch den Arbeitsvertrag zu bekommen!


    Zu dem von Dopamin82 zitiertem Restrisiko lässt sich folgendes sagen:
    - Zustimmung der BR nach Überprüfung deiner OBAS Voraussetzungen
    -> Sollte mit dem Einstellungsangebot seitens der BR geklärt sein


    - Zustimmung durch den Personalrat der jeweiligen BR
    -> der Personalrat will / muss gefragt werden. Er "segnet" dann aber in der Regel die Stellenausschreibung ab. Leider tagt er nicht so oft und deshalb kommt es u.a. zu den Verzögerungen bei der Ausstellung der Arbeitsverträge.


    - Vorliegen einer freien und verfügbaren Stelle zum Einstellungszeitpunkt
    -> Sollte ebenfalls mit dem Einstellungsangebot seitens der BR geklärt sein.



    Ansonsten kann ich nur den Tipp von Dopamin82 unterstützen und euch empfehlen engen Kontakt mit den für euch zuständigen Sachbearbeitern der BR halten.



    Textmarker

    Hallo LizzyB


    ... ich bin kein Jurist!


    Aber nach einer Annahmeerklärung deinerseits müssen noch folgende "Hürden" zu nehmen sein:


    - Zustimmung der BR nach Überprüfung deiner OBAS Voraussetzungen
    - Zustimmung durch den Personalrat der jeweiligen BR
    - Vorliegen einer freien und verfügbaren Stelle zum Einstellungszeitpunkt
    - Feststellung der gesundheitlichen Eignung
    - Vorlage eines eintragungsfreien polizeilichen Führungszeugnisses (Belegart O)
    - keine NICHTBEWÄHRUNG in einem unbefristeten oder befristeten Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW oder eines anderen Bundeslandes
    - Verpflichtung zur Teilnahme des Vorbereitungsdienstes nach OBAS / OVP


    Wenn ALLE diese Bedingungen erfüllt sind und bei der BR vorliegen bekommst du deinen Arbeitsvertrag. Die BR wird sich, um nicht haftbar gemacht zu werden, dir wahrscheinlich keine schriftliche "Vorabeinstellungsbescheinigung" geben. Daraus folgt, dass du bis zum Erhalt des Arbeitsvertrages keine 100% Sicherheit hast :(


    VOR einem Einstellungsangebot der Bezirksregierung sollte man NICHT kündigen. Danach besteht, wie oben erwähnt, immer noch ein "Restrisiko".



    Textmarker


    P.S. wieso wird man in den Foren nicht mehr persönlich angeredet / angeschrieben?
    Die Antworten sollen doch möglichst genau und auf die jeweilige Person / Situation zugeschrieben sein. Ich verliere durch solch ein Verhalten - und durch mangelnde Dankbarkeit - immer mehr das Interesse Antworten zu erstellen!!!

    Hallo Seiteneinsteiger,


    es sollte selbstverständlich sein aber ..... kündigt eure aktuellen Arbeitsverträge erst wenn ihr mindestens ein Einstellungsangebot oder - noch besser - den neuen Arbeitsvertrag von der Bezirksregierung bekommen habt!


    In letzter Zeit kommt es immer mal wieder vor, dass die Einstellungszusage seitens der Schule / Seminarvertreter von der Bezirksregierung gekippt wird :(


    Aufgrund der hohen OBAS Zusagen benötigen die BR viel Zeit diese zu überprüfen. So kann es etliche Wochen dauern bis ihr Post von der BR bekommt.


    Besonders vorsichtig sollten diejenigen sein, die kein "reines" bzw. reguläres Universitätsstudium von min. 8 Semester in Deutschland abgeschlossen haben.



    Textmarker

    Hallo BleiEnte,


    folgende Anerkennungsoptionen wurden seit 2002 für die Diplomprüfung Elektrotechnik (Uni) ausgesprochen:


    1. Fach ----------------------------> 2. Fach
    Elektrotechnik / Technik ----> Physik / Informatik / Nachrichtentechnik
    Technik ---------------------------> Physik / Informatik
    Elektrotechnik / Technik ----> Energietechnik / Informatik / Mathematik / Nachrichtentechnik / Physik / Technische Informatik
    Technik ---------------------------> Mathematik / Physik / Informatik


    / bedeutet "ODER" ;)


    Die hier genannten Fächer passen laut Schulministerium (fachlich) am besten zum Diplom Elektrotechnik. Wurde für das Diplom Elektrotechnik in einer der genannten Kombination ein Antrag auf "Anerkennung als Erstes Staatsexamen" gestellt so wurde diese OHNE weitere Überprüfung ausgesprochen. Eine Prüfung in EW und Grundlagen Didaktik (nur Lehramt GHR-Ge) musste aber noch während des Refs nachgeholt werden.


    Textmarker

Werbung