Hallo Juliette732,
"ich habe hier schon viele sehr nützliche info´s gefunden, vielen dank dafür! würde gerne wissen, ob man sich nach dem 1. staatsexamen (bayern, mathe, al, ch, ku) auch für obas in nrw bewerben kann..."
=> die KMK hat sich schon vor Jahren darüber geeinigt die Abschlüsse des 1. und 2. Staatsexamens der "alten" Bundesländer gegenseitig anzuerkennen. Für Abschlüsse aus der ehemaligen DDR gelten andere Vorschriften.
"OBAS nach dem 1.Staatsexamen?"
=> beachte das du laut OBAS ZWEI Jahre "Abstand" zwischen 1. Staatsexamen und Beginn OBAS haben musst! (§2 Abs.1)
=> min. ACHT Semesterregelstudium an einer Uni - nicht FH - studiert mit einem Abschluss der NICHT zu einem Lehramtstudium gehört - also Diplom, Magister etc. und KEIN 1. Staatsexamen für ein Lehramt (§2 Abs. 1)!!!!
"aber eben auch diese: http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/W...taussiedler.pdf
dort punkt 3.3...
Für Personen, die über eine anerkannte Erste Staatsprüfung verfügen und auf einer freien Lehrerstelle (nicht Vertretungsstelle) eingestellt werden, beginnt der berufsbeglei-tende Vorbereitungsdienst nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr und endet in der Regel nach 24 Monaten mit der Zweiten Staatsprüfung. Während dieser Zeit er-teilen sie je nach Schulform 18,5 bzw. 21 Wochenstunden Unterricht und nehmen paral-lel im Umfang von sieben Wochenstunden an der Ausbildung im Studienseminar für Lehrämter an Schulen teil"
=> das ist ein Beispiel wie "gut" die BR ihre Homepage pflegt. Die dort angegebenen Daten bzw. Informationen galten für die OVP-B. Die Spätaussiedler konnten - wie alle anderen Qualifizierten auch - an der OVP-B teilnehmen. Die OVP-B ist letztes Jahr ausgelaufen. Der Nachfolger ist ja die OBAS.
"habe hier noch was gefunden:
2.3.4 Seiteneinstieg mit Erstem Staatsexamen
Sofern die Stellenausschreibung die Möglichkeit des Seiteneinstiegs
vorsieht, können auch Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehramtsbefähigung
am Ausschreibungsverfahren teilnehmen, die eine Erste
Staatsprüfung abgelegt oder eine entsprechende Anerkennung für eines
der unter 2.3.1 genannten Lehrämter bis zum Ende der Bewerbungsfrist
vorgelegt haben."
=> §2.3.4 und §2.4.4 und §2.5.4 gelten zwar für Besitzer des 1. Staatsexamens ABER für diese gelten GLEICHZEITIG die Ausnahmen laut OBAS §2 Abs. 2. Nämlich eine Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern und eine mehrjährige Tätigkeit im Schuldienst (ohne 2. Staatsexamen) - laut Punkt 5.2 (aktuellem) Einstellungserlass.
Wenn du schon 12 Jahre an einer Schule unterrichtest müsste diese Ausnahme in Verbindung mit einem 1. Staatsexamen für dich gelten und du könntest an der OBAS teilnehmen!!
ABER du schreibst:
"mein problem wird nur sein, dass ich noch 3 prüfungen vor mir habe und erst mitte juni fertig bin... ob ich da die noten nachreichen darf?"
=> wenn sich die obigen Prüfungen auf das 1. Staatsexamen beziehen könnte es eventuell wegen der 2 jährigen Wartezeit nach dem 1. Staatsexamen nicht klappen in die OBAS zu kommen!? In diesem Fall würde ich an der "einjährige pädagogische Einführung" teilnehmen und danach die OBAS absolvieren. Eventuell können dir dann die Zeiten vor der OBAS angerechnet und das berufsbegleitende Ref. entsprechend verkürzt werden.
=> §2.3.5 und §2.4.5 und §2.5.5 gelten für Besitzer eines Diploms, Magister etc. aber NICHT für Besitzer die ein 1. Staatsexamen für ein Lehramt abgelegt haben. Erstere können an der OBAS teilnehmen - laut Punkt 5.1 (aktuellem) Einstellungserlass.
Für alle anderen gilt der Punkt 5.3 des (aktuellem) Einstellungserlasses:
die einjährige pädagogische Einführung.
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